Biodiversitätsförderflächen. Das Problem der 3,5 Prozent muss rasch gelöst werden

ShortId
23.3607
Id
20233607
Updated
26.03.2024 21:58
Language
de
Title
Biodiversitätsförderflächen. Das Problem der 3,5 Prozent muss rasch gelöst werden
AdditionalIndexing
52;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die parlamentarische Initiative 19.475 "Das Risiko des Einsatzes von Pestiziden verringern" fordert die Umsetzung einer Reihe von Massnahmen. Das Verordnungspaket ist grösstenteils auf Anfang 2023 in Kraft getreten. Die Anforderung, dass mindestens 3,5 Prozent der Ackerfläche als BFF auf offener Ackerfläche genutzt werden müssen, wird per 1. Januar 2024 eingeführt. Dadurch wird die Landwirtschaft viele Anbauflächen für die Nahrungsmittelproduktion verlieren.</p><p>Es wäre wichtig, diese Massnahme von 3,5 Prozent BFF auch für den Gewässerraum in Kraft zu setzen. Allerdings sind BFF auf offener Ackerfläche im Gewässerraum nicht erlaubt, da es sich hierbei um Flächen handelt, die meist nach einer bestimmten Anzahl von Jahren rekultiviert werden müssen.</p><p>Es gibt keine Harmonisierung zwischen den beiden Massnahmen, was zu ernsthaften Problemen bei der Führung von Landwirtschaftsbetrieben führt (z. B. Fruchtfolge, Düngerbilanz, Futterzukauf, Arbeitskräfte). Eine solche Harmonisierung könnte den Verlust von Produktionsflächen einschränken.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat daher die folgenden drei Fragen:</p><p>1. Hat er die angesprochene Problematik auch festgestellt?</p><p>2. Hält er es für notwendig, die Koordination zwischen den verschiedenen Politiken der betroffenen Bundesämter zu verbessern?</p><p>3. Ist er bereit, diese Anforderungen rasch zu ändern oder auszusetzen?</p>
  • <p>1. und 2. Die Festlegung des minimalen Gewässerraums wurde 2011 als politischer Kompromiss in das Gewässerschutzgesetz (SR 814.20) eingeführt, welcher zum Teilrückzug der Volksinitiative 07.060 «Lebendiges Wasser» geführt hat. Hingegen ist die ÖLN-Anforderung von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf der Ackerfläche eine Massnahme zur Umsetzung der Parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» (Pa. Iv. 19.475), die einen Absenkpfad für die Risiken beim Einsatz von Pestiziden sowie für die Stickstoff- und Phosphorverluste vorgibt. Der Bundesrat ist sich der Konsequenzen dieser Anforderungen bewusst. Die Ziele und Massnahmen sind jedoch unterschiedlich. Ziel der extensiven Bewirtschaftung des Gewässerraums ist die Verbesserung des ökologischen Zustands dieses Übergangslebensraums. So lässt die Gewässerschutzverordnung (SR 814.201) im Gewässerraum nur eine Nutzung als extensives Dauergrünland oder als Hecke zu, und das Ausbringen von Düngern und Pflanzenschutzmitteln ist verboten. Die BFF auf der Ackerfläche hingegen stärken nicht nur die Artenvielfalt in den ackerbaulich genutzten Gebieten, sondern tragen zusätzlich auch zur Erreichung der Reduktionsziele bei den Verlusten von Nährstoffen und Risiken von Pflanzenschutzmitteln bei. Eine Anrechnung von BFF im Gewässerraum an die 3,5 Prozent BFF auf der Ackerfläche ist deshalb zweckfremd. Sie würde die Wirkung zur Reduktion der Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleinträgen verringern, weil weniger BFF auf Ackerfläche angelegt werden müssten und weil eine solche Anrechnung aufgrund der geltenden Bestimmungen für den Gewässerraum keinen Beitrag zu den beschlossenen Absenkpfaden leisten würde.</p><p>3. Der Bundesrat hat die Einführung der neuen ÖLN-Anforderung von 3,5 Prozent BFF auf Ackerfläche am 13.04.2022 im Rahmen des ersten «Verordnungspakets für sauberes Trinkwasser und eine nachhaltigere Landwirtschaft» (Pa. Iv. 19.475) beschlossen.&nbsp;Die Einführung wurde aufgrund der unsicheren Versorgungslage wegen des Ukrainekriegs um ein Jahr auf den 01.01.2024 verschoben. Damit haben die Betriebe zusätzliche Zeit für Vorbereitungen erhalten. Mit dem ablehnenden Entscheid vom 14.12.2022 zu den Motionen 22.3567 Chiesa «Stärkung der einheimischen Lebensmittelproduktion durch Aufschub des Vorhabens, mindestens 3,5 Prozent der offenen Ackerflächen neuen Biodiversitätsförderflächen zu widmen», 22.3578 SVP-Fraktion «Stärkung der einheimischen Lebensmittelproduktion durch Aufschub des Vorhabens, mindestens 3,5 Prozent der offenen Ackerflächen neuen Biodiversitätsförderflächen zu widmen» und 22.3610 Rieder «Nahrungsmittelproduktion hat Vorrang» hat das Parlament die Einführung der Massnahme bestätigt.&nbsp;Eine Verschiebung der Einführung um ein weiteres Jahr und die Anpassungen der Bestimmungen würde gegen Treu und Glauben verstossen. Betriebe, die bereits gehandelt haben, würden bestraft. Der Bundesrat nimmt die Bedenken aus der Praxis jedoch ernst. Er wird die Umsetzung und Praxistauglichkeit der Massnahme im nächsten Jahr evaluieren, den Handlungsbedarf abklären und falls notwendig Anpassungen prüfen.</p>
  • <p>Ab dem 1. Januar 2024 verlangt eine der Massnahmen gemäss der parlamentarischen Initiative 19.457 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren", dass auf mindestens 3,5 Prozent der Ackerfläche Biodiversitätsförderflächen (BFF) angelegt werden. Es wäre wichtig, eine solche Massnahme auf den Gewässerraum auszuweiten. Allerdings gibt es keine Harmonisierung zwischen den beiden Massnahmen. Diese Interpellation wird also eingereicht, damit der Bundesrat diese Anforderung rasch ändert oder sogar aussetzt.</p>
  • Biodiversitätsförderflächen. Das Problem der 3,5 Prozent muss rasch gelöst werden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die parlamentarische Initiative 19.475 "Das Risiko des Einsatzes von Pestiziden verringern" fordert die Umsetzung einer Reihe von Massnahmen. Das Verordnungspaket ist grösstenteils auf Anfang 2023 in Kraft getreten. Die Anforderung, dass mindestens 3,5 Prozent der Ackerfläche als BFF auf offener Ackerfläche genutzt werden müssen, wird per 1. Januar 2024 eingeführt. Dadurch wird die Landwirtschaft viele Anbauflächen für die Nahrungsmittelproduktion verlieren.</p><p>Es wäre wichtig, diese Massnahme von 3,5 Prozent BFF auch für den Gewässerraum in Kraft zu setzen. Allerdings sind BFF auf offener Ackerfläche im Gewässerraum nicht erlaubt, da es sich hierbei um Flächen handelt, die meist nach einer bestimmten Anzahl von Jahren rekultiviert werden müssen.</p><p>Es gibt keine Harmonisierung zwischen den beiden Massnahmen, was zu ernsthaften Problemen bei der Führung von Landwirtschaftsbetrieben führt (z. B. Fruchtfolge, Düngerbilanz, Futterzukauf, Arbeitskräfte). Eine solche Harmonisierung könnte den Verlust von Produktionsflächen einschränken.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat daher die folgenden drei Fragen:</p><p>1. Hat er die angesprochene Problematik auch festgestellt?</p><p>2. Hält er es für notwendig, die Koordination zwischen den verschiedenen Politiken der betroffenen Bundesämter zu verbessern?</p><p>3. Ist er bereit, diese Anforderungen rasch zu ändern oder auszusetzen?</p>
    • <p>1. und 2. Die Festlegung des minimalen Gewässerraums wurde 2011 als politischer Kompromiss in das Gewässerschutzgesetz (SR 814.20) eingeführt, welcher zum Teilrückzug der Volksinitiative 07.060 «Lebendiges Wasser» geführt hat. Hingegen ist die ÖLN-Anforderung von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf der Ackerfläche eine Massnahme zur Umsetzung der Parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» (Pa. Iv. 19.475), die einen Absenkpfad für die Risiken beim Einsatz von Pestiziden sowie für die Stickstoff- und Phosphorverluste vorgibt. Der Bundesrat ist sich der Konsequenzen dieser Anforderungen bewusst. Die Ziele und Massnahmen sind jedoch unterschiedlich. Ziel der extensiven Bewirtschaftung des Gewässerraums ist die Verbesserung des ökologischen Zustands dieses Übergangslebensraums. So lässt die Gewässerschutzverordnung (SR 814.201) im Gewässerraum nur eine Nutzung als extensives Dauergrünland oder als Hecke zu, und das Ausbringen von Düngern und Pflanzenschutzmitteln ist verboten. Die BFF auf der Ackerfläche hingegen stärken nicht nur die Artenvielfalt in den ackerbaulich genutzten Gebieten, sondern tragen zusätzlich auch zur Erreichung der Reduktionsziele bei den Verlusten von Nährstoffen und Risiken von Pflanzenschutzmitteln bei. Eine Anrechnung von BFF im Gewässerraum an die 3,5 Prozent BFF auf der Ackerfläche ist deshalb zweckfremd. Sie würde die Wirkung zur Reduktion der Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleinträgen verringern, weil weniger BFF auf Ackerfläche angelegt werden müssten und weil eine solche Anrechnung aufgrund der geltenden Bestimmungen für den Gewässerraum keinen Beitrag zu den beschlossenen Absenkpfaden leisten würde.</p><p>3. Der Bundesrat hat die Einführung der neuen ÖLN-Anforderung von 3,5 Prozent BFF auf Ackerfläche am 13.04.2022 im Rahmen des ersten «Verordnungspakets für sauberes Trinkwasser und eine nachhaltigere Landwirtschaft» (Pa. Iv. 19.475) beschlossen.&nbsp;Die Einführung wurde aufgrund der unsicheren Versorgungslage wegen des Ukrainekriegs um ein Jahr auf den 01.01.2024 verschoben. Damit haben die Betriebe zusätzliche Zeit für Vorbereitungen erhalten. Mit dem ablehnenden Entscheid vom 14.12.2022 zu den Motionen 22.3567 Chiesa «Stärkung der einheimischen Lebensmittelproduktion durch Aufschub des Vorhabens, mindestens 3,5 Prozent der offenen Ackerflächen neuen Biodiversitätsförderflächen zu widmen», 22.3578 SVP-Fraktion «Stärkung der einheimischen Lebensmittelproduktion durch Aufschub des Vorhabens, mindestens 3,5 Prozent der offenen Ackerflächen neuen Biodiversitätsförderflächen zu widmen» und 22.3610 Rieder «Nahrungsmittelproduktion hat Vorrang» hat das Parlament die Einführung der Massnahme bestätigt.&nbsp;Eine Verschiebung der Einführung um ein weiteres Jahr und die Anpassungen der Bestimmungen würde gegen Treu und Glauben verstossen. Betriebe, die bereits gehandelt haben, würden bestraft. Der Bundesrat nimmt die Bedenken aus der Praxis jedoch ernst. Er wird die Umsetzung und Praxistauglichkeit der Massnahme im nächsten Jahr evaluieren, den Handlungsbedarf abklären und falls notwendig Anpassungen prüfen.</p>
    • <p>Ab dem 1. Januar 2024 verlangt eine der Massnahmen gemäss der parlamentarischen Initiative 19.457 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren", dass auf mindestens 3,5 Prozent der Ackerfläche Biodiversitätsförderflächen (BFF) angelegt werden. Es wäre wichtig, eine solche Massnahme auf den Gewässerraum auszuweiten. Allerdings gibt es keine Harmonisierung zwischen den beiden Massnahmen. Diese Interpellation wird also eingereicht, damit der Bundesrat diese Anforderung rasch ändert oder sogar aussetzt.</p>
    • Biodiversitätsförderflächen. Das Problem der 3,5 Prozent muss rasch gelöst werden

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