Einführung einer Autobahngebühr für Alpentunnel

ShortId
23.3613
Id
20233613
Updated
26.03.2024 21:54
Language
de
Title
Einführung einer Autobahngebühr für Alpentunnel
AdditionalIndexing
48;2446;15
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Situation am Gotthard-Strassentunnel ist inzwischen untragbar geworden, vor allem in der Ferienzeit, aber auch sonst. Die Fahrt in den Süden und die Rückkehr in den Norden sind für den ganzen Kanton Tessin und den Kanton Uri zu einer Belastungsprobe geworden.</p><p>Die Nutzung der öffentlichen Strassen ist grundsätzlich gebührenfrei; aufgrund von Artikel 82 Absatz 3 der Bundesverfassung ist die Bundesversammlung jedoch befugt, Ausnahmen zu bewilligen. Diese sind beschränkt auf Gebühren für einzelne Bauwerke wie Brücken oder Tunnels (Objektgebühren).</p><p>Da der Bau und der Unterhalt der alpenquerenden Infrastrukturbauten sehr kostenintensiv sind, haben die umliegenden Länder zur Deckung der hohen Kosten neben den ordentlichen Autobahngebühren bereits ein Mautsystem eingeführt, so Österreich für die Brennerautobahn und den Arlbergtunnel, Frankreich für die Strassentunnels am Mont Blanc und bei Fréjus und Italien für den Tunnel am Grossen Sankt Bernhard.</p><p>Die Durchfahrt durch den Gotthard-Strassentunnel und die Benutzung weiterer alpenquerender Verbindungen durch die Schweiz (Passstrassen über den Gotthard, den San Bernardino und den Simplon) hingegen sind finanziell ausserordentlich attraktiv. Denn abgesehen von der 1985 eingeführten Autobahnvignette zu einem Preis von 40 Schweizerfranken kann die Infrastruktur in der Schweiz von ausländischen Fahrzeugen umsonst genutzt werden, was für Schweizer Autos im Ausland nicht der Fall ist. Man denke nur an die sehr hohen Gebühren in Italien.</p><p>Die Einführung einer Strassenbenützungsgebühr für Alpentunnel muss eine lenkende und regulierende Funktion haben und darf weder diskriminierend sein noch Schweizer Autofahrerinnen und Autofahrer zusätzlich belasten. Diese finanzieren die Infrastruktur grösstenteils mittels (zweckgebundener) Steuern oder Abgaben, wie der Treibstoffabgabe, des Mineralölsteuerzuschlags und der Autobahngebühren. Auf kantonaler Ebene wird zudem die Motorfahrzeugsteuer erhoben. Es gibt also genügend Spielraum, um auf nationaler Ebene die Kostenneutralität für in der Schweiz zugelassene Fahrzeuge und deren Halterinnen und Halter zu gewährleisten.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Problematik des Ausweichverkehrs entlang der Nationalstrassen auf den Nord-Süd-Achsen sowie der negativen Auswirkungen für die Anwohnerinnen und Anwohner der angrenzenden Ortschaften bewusst. Er hat daher das Postulat Stadler «22.4044; Verbesserung des Verkehrsmanagements und der Umgang mit Ausweichverkehr» zur Annahme beantragt und der Nationalrat hat dieses am 16. Dezember 2022 überwiesen. In diesem Rahmen wird der Bundesrat eine umfassende Auslegeordnung über die verschiedenen Lösungsansätze erstellen und sie bewerten. Die mit der Motion geforderte Tunnelbenützungsgebühr wird Bestandteil der Auslegeordnung sein.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates sollten die Ergebnisse der umfassenden Auslegeordnung abgewartet werden, bevor der Bundesrat mit der Erarbeitung gesetzlicher Grundlagen für die Einführung einer Tunnelbenützungsgebühr beauftragt wird.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer Autobahngebühr für die Durchfahrt durch stark ausgelastete Alpentunnel vorzulegen; dieser Gebühr sollen Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen unterstellt werden.</p><p>Die Gebühr für diese Autobahntunnel darf nicht diskriminierend sein, für in der Schweiz zugelassene Fahrzeuge muss aber ein Kostenausgleich vorgesehen sein. Das heisst, für die Schweizer Nutzerinnen und Nutzer muss die Kostenneutralität gewährleistet sein und das neue Gesetz darf die Schweizer Bevölkerung nicht zusätzlich belasten.</p><p>Die Nutzung der Alpentunnel muss digital erfasst und in Rechnung gestellt werden. Der Zahlungsvorgang muss ohne physische Barriere über ein Free-Flow-System abgewickelt werden und die Zahlung muss innerhalb einer festgelegten Frist ab Durchfahrt erfolgen.</p><p>Die daraus gewonnenen zusätzlichen Mittel sollen für die Instandhaltung und Sicherheit der Infrastruktur sowie für die Instandhaltung der Nationalstrassen eingesetzt werden.</p>
  • Einführung einer Autobahngebühr für Alpentunnel
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Situation am Gotthard-Strassentunnel ist inzwischen untragbar geworden, vor allem in der Ferienzeit, aber auch sonst. Die Fahrt in den Süden und die Rückkehr in den Norden sind für den ganzen Kanton Tessin und den Kanton Uri zu einer Belastungsprobe geworden.</p><p>Die Nutzung der öffentlichen Strassen ist grundsätzlich gebührenfrei; aufgrund von Artikel 82 Absatz 3 der Bundesverfassung ist die Bundesversammlung jedoch befugt, Ausnahmen zu bewilligen. Diese sind beschränkt auf Gebühren für einzelne Bauwerke wie Brücken oder Tunnels (Objektgebühren).</p><p>Da der Bau und der Unterhalt der alpenquerenden Infrastrukturbauten sehr kostenintensiv sind, haben die umliegenden Länder zur Deckung der hohen Kosten neben den ordentlichen Autobahngebühren bereits ein Mautsystem eingeführt, so Österreich für die Brennerautobahn und den Arlbergtunnel, Frankreich für die Strassentunnels am Mont Blanc und bei Fréjus und Italien für den Tunnel am Grossen Sankt Bernhard.</p><p>Die Durchfahrt durch den Gotthard-Strassentunnel und die Benutzung weiterer alpenquerender Verbindungen durch die Schweiz (Passstrassen über den Gotthard, den San Bernardino und den Simplon) hingegen sind finanziell ausserordentlich attraktiv. Denn abgesehen von der 1985 eingeführten Autobahnvignette zu einem Preis von 40 Schweizerfranken kann die Infrastruktur in der Schweiz von ausländischen Fahrzeugen umsonst genutzt werden, was für Schweizer Autos im Ausland nicht der Fall ist. Man denke nur an die sehr hohen Gebühren in Italien.</p><p>Die Einführung einer Strassenbenützungsgebühr für Alpentunnel muss eine lenkende und regulierende Funktion haben und darf weder diskriminierend sein noch Schweizer Autofahrerinnen und Autofahrer zusätzlich belasten. Diese finanzieren die Infrastruktur grösstenteils mittels (zweckgebundener) Steuern oder Abgaben, wie der Treibstoffabgabe, des Mineralölsteuerzuschlags und der Autobahngebühren. Auf kantonaler Ebene wird zudem die Motorfahrzeugsteuer erhoben. Es gibt also genügend Spielraum, um auf nationaler Ebene die Kostenneutralität für in der Schweiz zugelassene Fahrzeuge und deren Halterinnen und Halter zu gewährleisten.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Problematik des Ausweichverkehrs entlang der Nationalstrassen auf den Nord-Süd-Achsen sowie der negativen Auswirkungen für die Anwohnerinnen und Anwohner der angrenzenden Ortschaften bewusst. Er hat daher das Postulat Stadler «22.4044; Verbesserung des Verkehrsmanagements und der Umgang mit Ausweichverkehr» zur Annahme beantragt und der Nationalrat hat dieses am 16. Dezember 2022 überwiesen. In diesem Rahmen wird der Bundesrat eine umfassende Auslegeordnung über die verschiedenen Lösungsansätze erstellen und sie bewerten. Die mit der Motion geforderte Tunnelbenützungsgebühr wird Bestandteil der Auslegeordnung sein.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates sollten die Ergebnisse der umfassenden Auslegeordnung abgewartet werden, bevor der Bundesrat mit der Erarbeitung gesetzlicher Grundlagen für die Einführung einer Tunnelbenützungsgebühr beauftragt wird.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer Autobahngebühr für die Durchfahrt durch stark ausgelastete Alpentunnel vorzulegen; dieser Gebühr sollen Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen unterstellt werden.</p><p>Die Gebühr für diese Autobahntunnel darf nicht diskriminierend sein, für in der Schweiz zugelassene Fahrzeuge muss aber ein Kostenausgleich vorgesehen sein. Das heisst, für die Schweizer Nutzerinnen und Nutzer muss die Kostenneutralität gewährleistet sein und das neue Gesetz darf die Schweizer Bevölkerung nicht zusätzlich belasten.</p><p>Die Nutzung der Alpentunnel muss digital erfasst und in Rechnung gestellt werden. Der Zahlungsvorgang muss ohne physische Barriere über ein Free-Flow-System abgewickelt werden und die Zahlung muss innerhalb einer festgelegten Frist ab Durchfahrt erfolgen.</p><p>Die daraus gewonnenen zusätzlichen Mittel sollen für die Instandhaltung und Sicherheit der Infrastruktur sowie für die Instandhaltung der Nationalstrassen eingesetzt werden.</p>
    • Einführung einer Autobahngebühr für Alpentunnel

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