Ist die Schweizer Agrarpolitik genügend gut aufgestellt, um künftig Bedingungen an importierte Agrarprodukte stellen zu können?

ShortId
23.3623
Id
20233623
Updated
26.03.2024 21:57
Language
de
Title
Ist die Schweizer Agrarpolitik genügend gut aufgestellt, um künftig Bedingungen an importierte Agrarprodukte stellen zu können?
AdditionalIndexing
15;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) beziffert die Gesamtstützung der Schweizer Landwirtschaft (budgetäre Stützung und Grenzschutz) auf Stufe Erlös im Jahr 2020 auf rund 6,5 Milliarden Franken (OECD (2020) Monitoring and Evaluation Report 2020: Producer Support Estimate). Der Abbau handels- und produktionsverzerrender Subventionen und zusätzlicher Marktzugang sind wichtige Zielsetzungen der Welthandelsorganisation (WTO). Der Druck für Konzessionen im Agrarbereich steigt auch in den Verhandlungen für präferenzielle Handelsabkommen. In der Vergangenheit ist es aber bisher jeweils gelungen, Lösungen zu finden, welche die Schweizer Landwirtschaft nicht unnötig unter Druck setzen. Für die international stark verflochtene Volkswirtschaft der Schweiz bedeuten der Grenzschutz und die finanzielle Unterstützung der Landwirtschaft eine Herausforderung bei der Weiterentwicklung ihrer Handelsbeziehungen und des internationalen Regelsystems. Der Bundesrat hat dieses Spannungsfeld erkannt und in seinem Bericht zur künftigen Ausrichtung der Agrarpolitik vom 22. Juni 2022 in Erfüllung der Postulate 20.3931 und 21.3015 thematisiert. Insbesondere gilt es sicherzustellen, dass der Sektor seine Wettbewerbsfähigkeit durch eine noch konsequentere Ausrichtung auf eine gemeinsame Qualitätspositionierung der Lebensmittel mit Schweizer Herkunft sowie die Nutzung von Potenzialen zur Kostensenkung weiter verbessert.&nbsp;</p><p>2. und 3. Die nichtdiskriminierende Behandlung von Waren unterschiedlichen Ursprungs ist ein grundlegendes Prinzip der WTO. Soziale und ökologische Anforderungen an die Produktionsmethoden müssen daher ursprungsneutral ausgestaltet sein und aller Voraussicht nach die strengen Anforderungen der allgemeinen Ausnahmen des GATT erfüllen. Gemäss seiner Aussenwirtschaftsstrategie verzichtet der Bundesrat grundsätzlich auf unilaterale Importrestriktionen für Produkte mit spezifischen Produktions- oder Verarbeitungsmethoden, insbesondere, wenn dazu keine international anerkannten Standards verfügbar sind. Der Bundesrat setzt sich international in den relevanten Foren für die Stärkung der nachhaltigen Ernährungssysteme und der nachhaltigen Handelsbeziehungen ein. Die inländische Agrarpolitik ist klar auf Umwelt- und Sozialziele ausgerichtet, was die Glaubwürdigkeit und den Einfluss der Schweiz im internationalen Kontext stärkt. Der Bundesrat hat im Rahmen seines Berichts zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik vom 22. Juni 2022 in Erfüllung der Postulate 20.3931 und 21.3015 eine Beurteilung der in der Schweiz geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen an die landwirtschaftliche Produktion im Vergleich zu wichtigen Herkunftsländern vorgenommen. Er hält fest, dass die Schweizer Vorschriften beim Tierschutz in vielen&nbsp;Bereichen weltweit zu den strengsten gehören. Ein Vergleich der Standards im Umweltbereich ist aufgrund der Vielzahl unterschiedlich formulierter Vorschriften schwierig. Eine Studie aus dem Jahr 2013 (Priska Baur und Heike Nitsch (2013) Umwelt- und Tierschutz in der Landwirtschaft: Ein Vergleich der Schweiz mit ausgewählten europäischen Ländern unter besonderer Berücksichtigung des Vollzugs. Bericht im Auftrag des Bundesamts für Landwirtschaft) kommt zum Schluss, dass die Anforderungen im Umweltbereich in der Schweiz nicht generell strenger sind als in wichtigen europäischen Herkunftsländern von Importprodukten. Eine vertiefte Kohärenzanalyse wäre mit erheblichen Kosten verbunden, welche sich aus Sicht des Bundesrates derzeit nicht rechtfertigen lassen.&nbsp;</p><p>Zur Stärkung des nachhaltigen Handels setzt der Bundesrat primär auf die Kennzeichnung von Produktionsmethoden. Nachdem das Parlament die Motion WBK-S 20.4267 (Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden) im Juni 2021 überwiesen hat, wird der Bundesrat eine entsprechende Regulierungsvorlage ausarbeiten und voraussichtlich im Frühling 2024 in die Vernehmlassung geben. Er wird dabei auch die handelsrechtlichen Verpflichtungen und die Ergebnisse einer Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) berücksichtigen.</p>
  • <p>Gemäss Artikel&nbsp;104a, Buchstabe d der Bundesverfassung ist der Bund verpflichtet, Voraussetzungen für grenzüberschreitende Handelsbeziehungen zu schaffen, die zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen. Die Wissenschaft interpretiert die Bestimmung so, dass differenzierte Handelsregeln in jedem Fall geprüft werden müssen. Im Rahmen des NFP73 haben Expertinnen und Experten verschiedener Universitäten ein hypothetisches Bundesgesetz über nachhaltigen Agrarhandel' ausgearbeitet, das aufzeigt, wie eine Produktedifferenzierung im Agrarhandel aussehen könnte, um Nachhaltigkeitszielen besser Rechnung zu tragen. Der Schweizer Bauernverband bringt sich ebenso und zunehmend in die Debatte ein und verlangt produktionsbezogene Bedingungen für importierte Agrargüter. Auch die internationale Entwicklung geht klar in diese Richtung: Die EU arbeitet gegenwärtig ein Gesetzespaket aus, das verschiedene produktionsbezogene Bedingungen für gehandelte Güter vorsieht. Es geht vorab um die Verhinderung von Entwaldung und von Zwangsarbeit. Weitere Bedingungen werden folgen.</p><p>Will die Schweiz künftig soziale und ökologische Kriterien an den Import von Agrargütern knüpfen, muss sie innenpolitisch diese Kriterien ebenso gewichten. Die inländische Agrarpolitik steht jedoch häufig in der Kritik, dass sie negative Auswirkungen auf Umweltziele habe, und dass gewisse soziale Ziele vernachlässigt würden. Die Schweiz könnte deshalb dem Vorwurf ausgesetzt zu sein, inkonsistent zu handeln. Dies wäre aus Sicht des WTO-Rechts - aber auch aus Gründen der Fairness - problematisch.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Herausforderungen stellen sich der Schweizer Agrarpolitik mit Blick auf die Entwicklungen im Agrarhandelsbereich?</p><p>2. Ist die Schweizer Agrarpolitik genügend gut aufgestellt, um künftig soziale und ökologische Kriterien an Agrarimporte stellen zu können? Sind die gegenwärtigen Rahmenbedingungen der Land- und Ernährungswirtschaft angemessen auf Umwelt- und Sozialziele ausgerichtet?</p><p>3. Kann der Handlungsbedarf ausgelotet werden, indem die gegenwärtige Agrarpolitik einer Kohärenzprüfung unterzogen wird?</p>
  • Ist die Schweizer Agrarpolitik genügend gut aufgestellt, um künftig Bedingungen an importierte Agrarprodukte stellen zu können?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) beziffert die Gesamtstützung der Schweizer Landwirtschaft (budgetäre Stützung und Grenzschutz) auf Stufe Erlös im Jahr 2020 auf rund 6,5 Milliarden Franken (OECD (2020) Monitoring and Evaluation Report 2020: Producer Support Estimate). Der Abbau handels- und produktionsverzerrender Subventionen und zusätzlicher Marktzugang sind wichtige Zielsetzungen der Welthandelsorganisation (WTO). Der Druck für Konzessionen im Agrarbereich steigt auch in den Verhandlungen für präferenzielle Handelsabkommen. In der Vergangenheit ist es aber bisher jeweils gelungen, Lösungen zu finden, welche die Schweizer Landwirtschaft nicht unnötig unter Druck setzen. Für die international stark verflochtene Volkswirtschaft der Schweiz bedeuten der Grenzschutz und die finanzielle Unterstützung der Landwirtschaft eine Herausforderung bei der Weiterentwicklung ihrer Handelsbeziehungen und des internationalen Regelsystems. Der Bundesrat hat dieses Spannungsfeld erkannt und in seinem Bericht zur künftigen Ausrichtung der Agrarpolitik vom 22. Juni 2022 in Erfüllung der Postulate 20.3931 und 21.3015 thematisiert. Insbesondere gilt es sicherzustellen, dass der Sektor seine Wettbewerbsfähigkeit durch eine noch konsequentere Ausrichtung auf eine gemeinsame Qualitätspositionierung der Lebensmittel mit Schweizer Herkunft sowie die Nutzung von Potenzialen zur Kostensenkung weiter verbessert.&nbsp;</p><p>2. und 3. Die nichtdiskriminierende Behandlung von Waren unterschiedlichen Ursprungs ist ein grundlegendes Prinzip der WTO. Soziale und ökologische Anforderungen an die Produktionsmethoden müssen daher ursprungsneutral ausgestaltet sein und aller Voraussicht nach die strengen Anforderungen der allgemeinen Ausnahmen des GATT erfüllen. Gemäss seiner Aussenwirtschaftsstrategie verzichtet der Bundesrat grundsätzlich auf unilaterale Importrestriktionen für Produkte mit spezifischen Produktions- oder Verarbeitungsmethoden, insbesondere, wenn dazu keine international anerkannten Standards verfügbar sind. Der Bundesrat setzt sich international in den relevanten Foren für die Stärkung der nachhaltigen Ernährungssysteme und der nachhaltigen Handelsbeziehungen ein. Die inländische Agrarpolitik ist klar auf Umwelt- und Sozialziele ausgerichtet, was die Glaubwürdigkeit und den Einfluss der Schweiz im internationalen Kontext stärkt. Der Bundesrat hat im Rahmen seines Berichts zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik vom 22. Juni 2022 in Erfüllung der Postulate 20.3931 und 21.3015 eine Beurteilung der in der Schweiz geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen an die landwirtschaftliche Produktion im Vergleich zu wichtigen Herkunftsländern vorgenommen. Er hält fest, dass die Schweizer Vorschriften beim Tierschutz in vielen&nbsp;Bereichen weltweit zu den strengsten gehören. Ein Vergleich der Standards im Umweltbereich ist aufgrund der Vielzahl unterschiedlich formulierter Vorschriften schwierig. Eine Studie aus dem Jahr 2013 (Priska Baur und Heike Nitsch (2013) Umwelt- und Tierschutz in der Landwirtschaft: Ein Vergleich der Schweiz mit ausgewählten europäischen Ländern unter besonderer Berücksichtigung des Vollzugs. Bericht im Auftrag des Bundesamts für Landwirtschaft) kommt zum Schluss, dass die Anforderungen im Umweltbereich in der Schweiz nicht generell strenger sind als in wichtigen europäischen Herkunftsländern von Importprodukten. Eine vertiefte Kohärenzanalyse wäre mit erheblichen Kosten verbunden, welche sich aus Sicht des Bundesrates derzeit nicht rechtfertigen lassen.&nbsp;</p><p>Zur Stärkung des nachhaltigen Handels setzt der Bundesrat primär auf die Kennzeichnung von Produktionsmethoden. Nachdem das Parlament die Motion WBK-S 20.4267 (Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden) im Juni 2021 überwiesen hat, wird der Bundesrat eine entsprechende Regulierungsvorlage ausarbeiten und voraussichtlich im Frühling 2024 in die Vernehmlassung geben. Er wird dabei auch die handelsrechtlichen Verpflichtungen und die Ergebnisse einer Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) berücksichtigen.</p>
    • <p>Gemäss Artikel&nbsp;104a, Buchstabe d der Bundesverfassung ist der Bund verpflichtet, Voraussetzungen für grenzüberschreitende Handelsbeziehungen zu schaffen, die zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen. Die Wissenschaft interpretiert die Bestimmung so, dass differenzierte Handelsregeln in jedem Fall geprüft werden müssen. Im Rahmen des NFP73 haben Expertinnen und Experten verschiedener Universitäten ein hypothetisches Bundesgesetz über nachhaltigen Agrarhandel' ausgearbeitet, das aufzeigt, wie eine Produktedifferenzierung im Agrarhandel aussehen könnte, um Nachhaltigkeitszielen besser Rechnung zu tragen. Der Schweizer Bauernverband bringt sich ebenso und zunehmend in die Debatte ein und verlangt produktionsbezogene Bedingungen für importierte Agrargüter. Auch die internationale Entwicklung geht klar in diese Richtung: Die EU arbeitet gegenwärtig ein Gesetzespaket aus, das verschiedene produktionsbezogene Bedingungen für gehandelte Güter vorsieht. Es geht vorab um die Verhinderung von Entwaldung und von Zwangsarbeit. Weitere Bedingungen werden folgen.</p><p>Will die Schweiz künftig soziale und ökologische Kriterien an den Import von Agrargütern knüpfen, muss sie innenpolitisch diese Kriterien ebenso gewichten. Die inländische Agrarpolitik steht jedoch häufig in der Kritik, dass sie negative Auswirkungen auf Umweltziele habe, und dass gewisse soziale Ziele vernachlässigt würden. Die Schweiz könnte deshalb dem Vorwurf ausgesetzt zu sein, inkonsistent zu handeln. Dies wäre aus Sicht des WTO-Rechts - aber auch aus Gründen der Fairness - problematisch.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Herausforderungen stellen sich der Schweizer Agrarpolitik mit Blick auf die Entwicklungen im Agrarhandelsbereich?</p><p>2. Ist die Schweizer Agrarpolitik genügend gut aufgestellt, um künftig soziale und ökologische Kriterien an Agrarimporte stellen zu können? Sind die gegenwärtigen Rahmenbedingungen der Land- und Ernährungswirtschaft angemessen auf Umwelt- und Sozialziele ausgerichtet?</p><p>3. Kann der Handlungsbedarf ausgelotet werden, indem die gegenwärtige Agrarpolitik einer Kohärenzprüfung unterzogen wird?</p>
    • Ist die Schweizer Agrarpolitik genügend gut aufgestellt, um künftig Bedingungen an importierte Agrarprodukte stellen zu können?

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