Meldesysteme und künftige Strategie in der Pandemie-Früherkennung

ShortId
23.3629
Id
20233629
Updated
26.03.2024 22:24
Language
de
Title
Meldesysteme und künftige Strategie in der Pandemie-Früherkennung
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat eine Strategie zum Umgang mit SARS-CoV-2 im endemischen Kontext erarbeitet. Diese befindet sich aktuell in der Vernehmlassung. Wo sinnvoll und möglich enthält die Strategie auch Massnahmen zu anderen respiratorischen Viren (z.B. saisonale Grippe und das Respiratorische-Synzytial-Virus). Hierbei wird die Überwachung ein zentrales Element der Strategie sein. Diese schliesst Instrumente wie CH-SUR (Spital Sentinel Überwachungssystem) und das Sentinella-Meldesystem mit ein. Auch das Thema Abwassermonitoring mit der genomischen Sequenzierung wird weiterverfolgt.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Die Überwachung übertragbarer Erkrankungen muss in der Ausrichtung und dem Umfang laufend angepasst werden und flexibel und skalierbar sein. Mit den Lehren aus der Covid-19-Pandemie und den laufenden Digitalisierungsbestrebungen werden zurzeit die bestehenden sowie neu entstandenen Überwachungssysteme im Rahmen einer neuen Surveillance-Strategie evaluiert und die notwendigen Anpassungen der rechtlichen Grundlagen in der Revision des Epidemiengesetzes (EpG; SR 818.101) vorgeschlagen. Des Weiteren werden im Rahmen des Programms „Digisanté“ des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen auch die Projekte zur Digitalisierung der Datenerhebungssysteme zusammen mit dem Bundesamt für Statistik (BFS) erarbeitet.&nbsp;Die Botschaft zum Verpflichtungskredit, welche die Finanzierung der Umsetzungskosten dieses Programms regelt, wird dem Parlament noch im laufenden Jahr unterbreitet.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>3. Eine rasche Anpassung der Meldepflicht an neue übertragbare Erreger ist heute schon möglich. Die Verordnung des EDI über die Meldung von Beobachtungen übertragbarer Krankheiten des Menschen (Meldeverordnung; SR 818.101.126) sieht bereits jetzt die Meldung von Ereignissen – wie Krankheits- oder Todesfälle oder Kontaminationen, die ungewöhnlich oder unerwartet sind oder gehäuft auftreten und auf eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit hinweisen – vor. Bei kurzfristigem Bedarf können BAG und EDI die Meldeverordnung für einen neuen übertragbaren Erreger innert kürzester Frist anpassen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Kriterien für die Meldungen ergeben sich aus Art. 12 Abs. 4 bis 6 EpG.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Das spitalbasierte Sentinel-Überwachungssystem CH-SUR wurde vor der Covid-19-Pandemie für die Überwachung von Influenza aufgebaut. Während der Pandemie wurde der Umfang von CH-SUR für Covid-19 deutlich erweitert. Eine Ausweitung auf weitere respiratorische Viren wird geprüft. Die Fortsetzung und der Umfang von CH-SUR oder anderen Überwachungssystemen wird anhand der vorherrschenden epidemiologischen Situation sowie anderer Risikoindikatoren festgelegt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>5.&nbsp;Das Sentinella-Meldesystem ist ein Stichprobensystem zur Überwachung von häufigen, nicht meldepflichtigen übertragbaren Erkrankungen. An diesem System beteiligen sich aktuell ca. 200 Hausärztinnen und -ärzte. Neue Krankheiten können in Absprache mit der Programmkommission jederzeit in die Sentinella-Überwachung integriert werden. Die Integration der SARS-CoV-2-Überwachung Mitte März 2020 in Sentinella hat dies veranschaulicht. Derzeit sind keine neuen zusätzlichen Anreize oder neuen Massnahmen vorgesehen, um die Anzahl der Ärzte pro Region, die am Programm teilnehmen, oder die Anzahl Meldungen zu erhöhen. Technisch ist aktuell keine Weiterentwicklung geplant.</p><p>&nbsp;</p><p>6. Die Überwachungssysteme, die während der Pandemie aufgebaut oder erheblich erweitert wurden, sind derzeit auf Covid-19-spezifische Mittel angewiesen, die ab Ende 2023 schrittweise aufgelöst werden. Eine zusätzliche Übergangsfinanzierung bis zum Inkrafttreten des revidierten EpG sowie bis zur Freigabe des Programms „Digisanté“ durch das Parlament ist derzeit nicht vorgesehen.</p>
  • <p>Die Früherkennung und Überwachung von übertragbaren Krankheiten trägt zu einer sicheren und gesunden Schweiz bei. Die Schweiz verfügt mit den Meldesystemen übertragbarer Krankheiten über begrüssenswerte Instrumente der Pandemie-Früherkennung. </p><p>Die Erweiterung des digitalen Meldeportals für weitere Infektionskrankheiten und der Leitfaden zur Meldepflicht 2023 sind begrüssenswert. Zurzeit ist jedoch unklar, welche Ziele der BR zugunsten der klinischen Überwachung von übertragbaren Krankheiten verfolgt. Leider hält die Meldepflicht nicht mit der Ausbreitung neuer Krankheitserreger Schritt, wie die Beispiele RS-Virus und Affenpocken zeigen. Die Anzahl der Hausärztinnen und Hausärzte des Sentinella-Meldesystems stagnierte in den letzten Jahren.</p><p>Die nächste Pandemie ist nur eine Frage der Zeit. Die Weichen des künftigen Pandemie-Frühwarnsystems sind jetzt mit den Erkenntnissen und Fortschritten der Covid-19-Pandemie zu stellen. Die Revision des Epidemiengesetzes bietet die Möglichkeit, die klinische Überwachung übertragbarer Krankheiten weiterzuentwickeln. Gleichzeitig betonte die GDK in der Vergangenheit die Bedeutung der Überwachung von übertragbaren Krankheiten durch den Bund. </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Strategie verfolgt der Bundesrat zur Weiterentwicklung der syndromischen Überwachung? Z.B. Datenaufbereitung, klinische Sequenzierung, CH-SUR (Covid-19 Hospital Based Surveillance), Sentinella.</p><p>2. Welche Vorhaben plant der Bundesrat bzgl. der syndromischen Überwachung nebst dem digitalen Meldeportal?</p><p>3. Inwiefern plant der Bundesrat die Meldepflicht künftig rascher anzupassen, wenn neue Erreger auftreten? Nach welchen Kriterien passt der Bundesrat jeweils die Meldepflicht an?</p><p>4. Inwiefern plant der Bundesrat, künftig CH-SUR für weitere Erreger zu nutzen? Z.B. weitere respiratorische Viren.</p><p>5. Inwiefern plant der Bundesrat das Sentinella-Meldesystem weiterzuentwickeln? Z.B. Anreize zur Ausweitung der meldenden Ärzteschaft.</p><p>6. Inwiefern plant der Bundesrat eine Überbrückungsfinanzierung bis zum Inkrafttreten des revidierten EpG, um eine mehrjährige Lücke bei den Meldesystemen zu vermeiden? Z.B. für Fortführung Sequenzierungsprogramm oder CH-SUR.</p>
  • Meldesysteme und künftige Strategie in der Pandemie-Früherkennung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat eine Strategie zum Umgang mit SARS-CoV-2 im endemischen Kontext erarbeitet. Diese befindet sich aktuell in der Vernehmlassung. Wo sinnvoll und möglich enthält die Strategie auch Massnahmen zu anderen respiratorischen Viren (z.B. saisonale Grippe und das Respiratorische-Synzytial-Virus). Hierbei wird die Überwachung ein zentrales Element der Strategie sein. Diese schliesst Instrumente wie CH-SUR (Spital Sentinel Überwachungssystem) und das Sentinella-Meldesystem mit ein. Auch das Thema Abwassermonitoring mit der genomischen Sequenzierung wird weiterverfolgt.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Die Überwachung übertragbarer Erkrankungen muss in der Ausrichtung und dem Umfang laufend angepasst werden und flexibel und skalierbar sein. Mit den Lehren aus der Covid-19-Pandemie und den laufenden Digitalisierungsbestrebungen werden zurzeit die bestehenden sowie neu entstandenen Überwachungssysteme im Rahmen einer neuen Surveillance-Strategie evaluiert und die notwendigen Anpassungen der rechtlichen Grundlagen in der Revision des Epidemiengesetzes (EpG; SR 818.101) vorgeschlagen. Des Weiteren werden im Rahmen des Programms „Digisanté“ des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen auch die Projekte zur Digitalisierung der Datenerhebungssysteme zusammen mit dem Bundesamt für Statistik (BFS) erarbeitet.&nbsp;Die Botschaft zum Verpflichtungskredit, welche die Finanzierung der Umsetzungskosten dieses Programms regelt, wird dem Parlament noch im laufenden Jahr unterbreitet.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>3. Eine rasche Anpassung der Meldepflicht an neue übertragbare Erreger ist heute schon möglich. Die Verordnung des EDI über die Meldung von Beobachtungen übertragbarer Krankheiten des Menschen (Meldeverordnung; SR 818.101.126) sieht bereits jetzt die Meldung von Ereignissen – wie Krankheits- oder Todesfälle oder Kontaminationen, die ungewöhnlich oder unerwartet sind oder gehäuft auftreten und auf eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit hinweisen – vor. Bei kurzfristigem Bedarf können BAG und EDI die Meldeverordnung für einen neuen übertragbaren Erreger innert kürzester Frist anpassen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Kriterien für die Meldungen ergeben sich aus Art. 12 Abs. 4 bis 6 EpG.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Das spitalbasierte Sentinel-Überwachungssystem CH-SUR wurde vor der Covid-19-Pandemie für die Überwachung von Influenza aufgebaut. Während der Pandemie wurde der Umfang von CH-SUR für Covid-19 deutlich erweitert. Eine Ausweitung auf weitere respiratorische Viren wird geprüft. Die Fortsetzung und der Umfang von CH-SUR oder anderen Überwachungssystemen wird anhand der vorherrschenden epidemiologischen Situation sowie anderer Risikoindikatoren festgelegt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>5.&nbsp;Das Sentinella-Meldesystem ist ein Stichprobensystem zur Überwachung von häufigen, nicht meldepflichtigen übertragbaren Erkrankungen. An diesem System beteiligen sich aktuell ca. 200 Hausärztinnen und -ärzte. Neue Krankheiten können in Absprache mit der Programmkommission jederzeit in die Sentinella-Überwachung integriert werden. Die Integration der SARS-CoV-2-Überwachung Mitte März 2020 in Sentinella hat dies veranschaulicht. Derzeit sind keine neuen zusätzlichen Anreize oder neuen Massnahmen vorgesehen, um die Anzahl der Ärzte pro Region, die am Programm teilnehmen, oder die Anzahl Meldungen zu erhöhen. Technisch ist aktuell keine Weiterentwicklung geplant.</p><p>&nbsp;</p><p>6. Die Überwachungssysteme, die während der Pandemie aufgebaut oder erheblich erweitert wurden, sind derzeit auf Covid-19-spezifische Mittel angewiesen, die ab Ende 2023 schrittweise aufgelöst werden. Eine zusätzliche Übergangsfinanzierung bis zum Inkrafttreten des revidierten EpG sowie bis zur Freigabe des Programms „Digisanté“ durch das Parlament ist derzeit nicht vorgesehen.</p>
    • <p>Die Früherkennung und Überwachung von übertragbaren Krankheiten trägt zu einer sicheren und gesunden Schweiz bei. Die Schweiz verfügt mit den Meldesystemen übertragbarer Krankheiten über begrüssenswerte Instrumente der Pandemie-Früherkennung. </p><p>Die Erweiterung des digitalen Meldeportals für weitere Infektionskrankheiten und der Leitfaden zur Meldepflicht 2023 sind begrüssenswert. Zurzeit ist jedoch unklar, welche Ziele der BR zugunsten der klinischen Überwachung von übertragbaren Krankheiten verfolgt. Leider hält die Meldepflicht nicht mit der Ausbreitung neuer Krankheitserreger Schritt, wie die Beispiele RS-Virus und Affenpocken zeigen. Die Anzahl der Hausärztinnen und Hausärzte des Sentinella-Meldesystems stagnierte in den letzten Jahren.</p><p>Die nächste Pandemie ist nur eine Frage der Zeit. Die Weichen des künftigen Pandemie-Frühwarnsystems sind jetzt mit den Erkenntnissen und Fortschritten der Covid-19-Pandemie zu stellen. Die Revision des Epidemiengesetzes bietet die Möglichkeit, die klinische Überwachung übertragbarer Krankheiten weiterzuentwickeln. Gleichzeitig betonte die GDK in der Vergangenheit die Bedeutung der Überwachung von übertragbaren Krankheiten durch den Bund. </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Strategie verfolgt der Bundesrat zur Weiterentwicklung der syndromischen Überwachung? Z.B. Datenaufbereitung, klinische Sequenzierung, CH-SUR (Covid-19 Hospital Based Surveillance), Sentinella.</p><p>2. Welche Vorhaben plant der Bundesrat bzgl. der syndromischen Überwachung nebst dem digitalen Meldeportal?</p><p>3. Inwiefern plant der Bundesrat die Meldepflicht künftig rascher anzupassen, wenn neue Erreger auftreten? Nach welchen Kriterien passt der Bundesrat jeweils die Meldepflicht an?</p><p>4. Inwiefern plant der Bundesrat, künftig CH-SUR für weitere Erreger zu nutzen? Z.B. weitere respiratorische Viren.</p><p>5. Inwiefern plant der Bundesrat das Sentinella-Meldesystem weiterzuentwickeln? Z.B. Anreize zur Ausweitung der meldenden Ärzteschaft.</p><p>6. Inwiefern plant der Bundesrat eine Überbrückungsfinanzierung bis zum Inkrafttreten des revidierten EpG, um eine mehrjährige Lücke bei den Meldesystemen zu vermeiden? Z.B. für Fortführung Sequenzierungsprogramm oder CH-SUR.</p>
    • Meldesysteme und künftige Strategie in der Pandemie-Früherkennung

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