Staatsrechnung und Kreditreste im BFI-Bereich

ShortId
23.3633
Id
20233633
Updated
26.03.2024 21:58
Language
de
Title
Staatsrechnung und Kreditreste im BFI-Bereich
AdditionalIndexing
24;32;36;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das SBFI wies in der Staatsrechnung 2022 einen Kreditrest im Transferaufwand von gesamthaft 536&nbsp;Millionen Franken aus. Hauptgrund dafür ist die ausbleibende Assoziierung am Horizon-Paket. Hiervon entfielen 394,8 Millionen auf den Kredit EU-Forschungsrahmenprogramme (A231.0276) und 57,9 Millionen auf den Kredit Übergangsmassnahmen Horizon-Paket 2021–2027 (A231.0435). Daneben wurden weitere Kredite des SBFI nicht ausgeschöpft. <span style="background-color:white;color:black;">Aus Budgetunterschreitungen resultiert im Bundeshaushalt ein Schuldenabbau</span>. Der Bundesrat hat wegen der fehlenden Assoziierung am Horizon-Paket auch für die im Jahr 2022 verpassten Ausschreibungen der EU Übergangsmassnahmen beschlossen. Statt der Ausrichtung des Pflichtbeitrags 2022 an die EU werden die Forschenden ab 2023 nach Projektfortschritt unterstützt (über ca. 10 Jahre).&nbsp;</p><p>Die Auszahlungen erfolgen demnach zeitversetzt, die Forschenden erhalten jedoch ähnlich hohe Mittel, wie bei einer Assoziierung zu erwarten wären (siehe Antwort 2).&nbsp;</p><p>2. Der Bundesrat hat dem Parlament mit den Voranschlägen 2022, 2023 und demnächst 2024 die für die Übergangsmassnahmen in diesen Jahren benötigten Mittel zum Beschluss unterbreitet. Das Volumen der Übergangsmassnahmen orientiert sich dabei am erwarteten Rückfluss in die Schweiz. Das bedeutet, dass jedes Instrument mit ähnlich hohen Mitteln ausgestattet wird, wie Schweizer Forschende bei einer Assoziierung in die Schweiz zurückholen würden. Die zur Verfügung stehenden sowie schon verpflichteten Mittel werden durch das SBFI regelmässig auf seiner Webseite transparent ausgewiesen (vgl. Motion 22.3876, www.horizon-europe.ch). &nbsp;&nbsp;Unabhängig von den Übergangsmassnahmen hat das Parlament in der Beratung des Voranschlags 2023 die Mittel des SNF und der Innosuisse um 50 Millionen bzw. 35 Millionen aufgestockt.<span style="color:black;"> Damit floss der Wille des Parlaments in die Voranschläge ein.</span></p><p>Wie in der Antwort 1) ausgeführt, fallen die Ausgaben in späteren Jahren an. Zu beachten ist zudem, dass im Fall einer erneuten Assoziierung zusätzlich zum Pflichtbeitrag an die EU auch die bereits beschlossenen Übergangsmassnahmen zu honorieren sein werden. Den gegenwärtig nicht eingesetzten Mitteln stehen folglich Zahlungsspitzen in späteren Jahren gegenüber.&nbsp;</p><p>Um die Regeln der Schuldenbremse im Voranschlag 2024 einhalten zu können, hat der <span style="background-color:white;color:#1E1E1E;">Bundesrat beschlossen, dass die schwach gebundenen Ausgaben um 2 Prozent gekürzt werden sollen. Hiervon sind die Übergangs­massnahmen jedoch ausgenommen.</span></p><p>3. Die Umsetzung der Übergangsmassnahmen führt zu höheren administrativen Kosten beim SBFI und den zuständigen Förderorganen, weil sie die Umsetzung der Massnahmen selber betreuen. Im Rahmen der Assoziierung ist dies die Zuständigkeit der EU und wird von der Schweiz mit einem Teil des Pflichtbeitrages abgegolten. Im SBFI werden für die Arbeiten zur Direktfinanzierung von Forschenden zusätzlich 0,9 Millionen Franken (im Jahr 2023) eingesetzt. Die in der Interpellation zitierten 1,7 Millionen Franken schliessen auch Personalaufwand im Zusammenhang mit den ERIC Forschungsinfrastrukturen und dem CERN ein. Der SNF kann maximal 7 Prozent des Massnahmenvolumens für die Leistungserstellung einsetzen. Bis anhin wurden 5,7&nbsp;Millionen Franken geltend gemacht. Die Innosuisse kann Kosten in «angemessenem Verhältnis zu den gesprochenen Fördergeldern» geltend machen. Bisher wurden im Zusammenhang mit dem «Swiss Accelerator» im Jahr 2022 Kosten in der Höhe von 2,3 Millionen Franken geltend gemacht.</p><p>4. Der Bundesrat wird die nötigen Massnahmen im Gesamtbundeshaushalt treffen, um dem Parlament im Fall einer Assoziierung an Horizon Europe einen schuldenbremsekonformen Voranschlag zu unterbreiten.</p>
  • <p>Aus der Staatsrechnung 2022 geht hervor, dass die Ausgaben des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) um 536&nbsp;Millionen Franken unter den budgetierten Beträgen liegen. Der Grund dafür ist die Nichtassoziierung der Schweiz an dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation «Horizon Europe». Diese halbe Milliarde Franken kommt zu den 665 Millionen Franken an Kreditresten hinzu, die in der Staatsrechnung 2021 aus denselben Gründen ausgewiesen sind.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Kann der Bundesrat über die Verwendung dieser 536&nbsp;Millionen Franken Auskunft geben? Sind sie tatsächlich in der Bundeskasse geblieben?</p><p>2. Zusammen mit den Kreditresten 2021 ist es über eine Milliarde Franken, die den Bundeshaushalt kurzfristig entlastet hat, und dies gegen den Willen des Parlaments und des Schweizer Forschungs- und Innovationsbereichs. Ist der Bundesrat bereit, dies bei den im Budget 2024 im Namen der Opfersymmetrie vorgesehenen Budgetkürzungen für den BFI-Bereich zu berücksichtigen?</p><p>3. In der Staatsrechnung 2022 kündigte das SBFI eine Erhöhung der Personalausgaben um 1,7&nbsp;Millionen Franken an, um die administrative Abwicklung der Gesuche um direkte Finanzierung zu bewältigen. Wie hoch sind die gesamten administrativen Mehrkosten pro Jahr, einschliesslich der Ausgaben des Schweizerischen Nationalfonds und der Ausgaben von Innosuisse für die Übergangsmassnahmen?</p><p>4. Ist der Bundesrat angesichts der durch die Nichtassoziierung verursachten Änderung des Zahlungsprofils (Ersatz eines jährlichen Beitrags durch Ratenzahlungen) der Ansicht, dass es finanziell möglich ist, eine erneute Assoziierung bis zum Ende der laufenden Generation des Rahmenprogramms zu übernehmen, falls die Verhandlungen mit der EU dies erlauben?</p>
  • Staatsrechnung und Kreditreste im BFI-Bereich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das SBFI wies in der Staatsrechnung 2022 einen Kreditrest im Transferaufwand von gesamthaft 536&nbsp;Millionen Franken aus. Hauptgrund dafür ist die ausbleibende Assoziierung am Horizon-Paket. Hiervon entfielen 394,8 Millionen auf den Kredit EU-Forschungsrahmenprogramme (A231.0276) und 57,9 Millionen auf den Kredit Übergangsmassnahmen Horizon-Paket 2021–2027 (A231.0435). Daneben wurden weitere Kredite des SBFI nicht ausgeschöpft. <span style="background-color:white;color:black;">Aus Budgetunterschreitungen resultiert im Bundeshaushalt ein Schuldenabbau</span>. Der Bundesrat hat wegen der fehlenden Assoziierung am Horizon-Paket auch für die im Jahr 2022 verpassten Ausschreibungen der EU Übergangsmassnahmen beschlossen. Statt der Ausrichtung des Pflichtbeitrags 2022 an die EU werden die Forschenden ab 2023 nach Projektfortschritt unterstützt (über ca. 10 Jahre).&nbsp;</p><p>Die Auszahlungen erfolgen demnach zeitversetzt, die Forschenden erhalten jedoch ähnlich hohe Mittel, wie bei einer Assoziierung zu erwarten wären (siehe Antwort 2).&nbsp;</p><p>2. Der Bundesrat hat dem Parlament mit den Voranschlägen 2022, 2023 und demnächst 2024 die für die Übergangsmassnahmen in diesen Jahren benötigten Mittel zum Beschluss unterbreitet. Das Volumen der Übergangsmassnahmen orientiert sich dabei am erwarteten Rückfluss in die Schweiz. Das bedeutet, dass jedes Instrument mit ähnlich hohen Mitteln ausgestattet wird, wie Schweizer Forschende bei einer Assoziierung in die Schweiz zurückholen würden. Die zur Verfügung stehenden sowie schon verpflichteten Mittel werden durch das SBFI regelmässig auf seiner Webseite transparent ausgewiesen (vgl. Motion 22.3876, www.horizon-europe.ch). &nbsp;&nbsp;Unabhängig von den Übergangsmassnahmen hat das Parlament in der Beratung des Voranschlags 2023 die Mittel des SNF und der Innosuisse um 50 Millionen bzw. 35 Millionen aufgestockt.<span style="color:black;"> Damit floss der Wille des Parlaments in die Voranschläge ein.</span></p><p>Wie in der Antwort 1) ausgeführt, fallen die Ausgaben in späteren Jahren an. Zu beachten ist zudem, dass im Fall einer erneuten Assoziierung zusätzlich zum Pflichtbeitrag an die EU auch die bereits beschlossenen Übergangsmassnahmen zu honorieren sein werden. Den gegenwärtig nicht eingesetzten Mitteln stehen folglich Zahlungsspitzen in späteren Jahren gegenüber.&nbsp;</p><p>Um die Regeln der Schuldenbremse im Voranschlag 2024 einhalten zu können, hat der <span style="background-color:white;color:#1E1E1E;">Bundesrat beschlossen, dass die schwach gebundenen Ausgaben um 2 Prozent gekürzt werden sollen. Hiervon sind die Übergangs­massnahmen jedoch ausgenommen.</span></p><p>3. Die Umsetzung der Übergangsmassnahmen führt zu höheren administrativen Kosten beim SBFI und den zuständigen Förderorganen, weil sie die Umsetzung der Massnahmen selber betreuen. Im Rahmen der Assoziierung ist dies die Zuständigkeit der EU und wird von der Schweiz mit einem Teil des Pflichtbeitrages abgegolten. Im SBFI werden für die Arbeiten zur Direktfinanzierung von Forschenden zusätzlich 0,9 Millionen Franken (im Jahr 2023) eingesetzt. Die in der Interpellation zitierten 1,7 Millionen Franken schliessen auch Personalaufwand im Zusammenhang mit den ERIC Forschungsinfrastrukturen und dem CERN ein. Der SNF kann maximal 7 Prozent des Massnahmenvolumens für die Leistungserstellung einsetzen. Bis anhin wurden 5,7&nbsp;Millionen Franken geltend gemacht. Die Innosuisse kann Kosten in «angemessenem Verhältnis zu den gesprochenen Fördergeldern» geltend machen. Bisher wurden im Zusammenhang mit dem «Swiss Accelerator» im Jahr 2022 Kosten in der Höhe von 2,3 Millionen Franken geltend gemacht.</p><p>4. Der Bundesrat wird die nötigen Massnahmen im Gesamtbundeshaushalt treffen, um dem Parlament im Fall einer Assoziierung an Horizon Europe einen schuldenbremsekonformen Voranschlag zu unterbreiten.</p>
    • <p>Aus der Staatsrechnung 2022 geht hervor, dass die Ausgaben des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) um 536&nbsp;Millionen Franken unter den budgetierten Beträgen liegen. Der Grund dafür ist die Nichtassoziierung der Schweiz an dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation «Horizon Europe». Diese halbe Milliarde Franken kommt zu den 665 Millionen Franken an Kreditresten hinzu, die in der Staatsrechnung 2021 aus denselben Gründen ausgewiesen sind.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Kann der Bundesrat über die Verwendung dieser 536&nbsp;Millionen Franken Auskunft geben? Sind sie tatsächlich in der Bundeskasse geblieben?</p><p>2. Zusammen mit den Kreditresten 2021 ist es über eine Milliarde Franken, die den Bundeshaushalt kurzfristig entlastet hat, und dies gegen den Willen des Parlaments und des Schweizer Forschungs- und Innovationsbereichs. Ist der Bundesrat bereit, dies bei den im Budget 2024 im Namen der Opfersymmetrie vorgesehenen Budgetkürzungen für den BFI-Bereich zu berücksichtigen?</p><p>3. In der Staatsrechnung 2022 kündigte das SBFI eine Erhöhung der Personalausgaben um 1,7&nbsp;Millionen Franken an, um die administrative Abwicklung der Gesuche um direkte Finanzierung zu bewältigen. Wie hoch sind die gesamten administrativen Mehrkosten pro Jahr, einschliesslich der Ausgaben des Schweizerischen Nationalfonds und der Ausgaben von Innosuisse für die Übergangsmassnahmen?</p><p>4. Ist der Bundesrat angesichts der durch die Nichtassoziierung verursachten Änderung des Zahlungsprofils (Ersatz eines jährlichen Beitrags durch Ratenzahlungen) der Ansicht, dass es finanziell möglich ist, eine erneute Assoziierung bis zum Ende der laufenden Generation des Rahmenprogramms zu übernehmen, falls die Verhandlungen mit der EU dies erlauben?</p>
    • Staatsrechnung und Kreditreste im BFI-Bereich

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