Einen Bundesbeitrag zur Senkung der Krankenkassenprämien aller Versicherten

ShortId
23.3657
Id
20233657
Updated
10.10.2023 08:52
Language
de
Title
Einen Bundesbeitrag zur Senkung der Krankenkassenprämien aller Versicherten
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit Wochen hört man, dass die Krankenversicherungsprämien nach dem Anstieg in diesem Jahr auch im Jahr 2024 weiter ansteigen werden.</p><p>Das Vergleichsportal Comparis.ch hat kürzlich den durchschnittlichen Anstieg für das Jahr 2024 auf 6&nbsp;Prozent veranschlagt, mit Spitzenwerten von bis zu 10&nbsp;Prozent. Es ist klar, dass die Situation unhaltbar geworden ist, insbesondere für den Mittelstand, der ständige und erhebliche Kostensteigerungen verkraften muss, ohne Anspruch auf Unterstützung durch die öffentliche Hand zu haben. Die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger nimmt immer mehr ab, was sich negativ auf die Gesamtwirtschaft auswirkt. Der Prozentsatz der Personen, die einen Beitrag des Kantons benötigen, um die Kosten einer Sozialversicherung, die obligatorisch ist, zu bezahlen, nimmt weiter zu. Die x-te massive Prämienerhöhung (es ist zu befürchten, dass der prozentuale Anstieg für viele Versicherte im zweistelligen Bereich sein wird) führt zudem, wie bereits in diesem Jahr, zu einer massenhaften Bewegung der Versicherten hin zu günstigeren Krankenkassen. Es kann aber nicht sein, dass sich die Versicherten gezwungen sehen, jedes Jahr den Krankenversicherer zu wechseln, vor allem nicht die älteren Personen (die, abgesehen davon, dass sie öfter Behandlungen benötigen und höhere Prämien bezahlen, mit den Online-Verfahren für den Kassenwechsel weniger vertraut sind).</p><p>Auf Bundesebene zeigt sich, wie schwierig es ist, Reformen, die auf der Kostenseite ansetzen, durchzubringen, auch weil im Gesundheitswesen ein starkes Lobbying betrieben wird durch lobbyierende Parlamentsmitglieder, die nicht nur im Rat sitzen, sondern auch in den vorbereitenden Sachkommissionen.</p><p>Darum ist die Idee interessant, die Bruno Cereghetti, der frühere Leiter des Krankenversicherungsamts des Departements für Gesundheit und Soziales des Kantons Tessin, vorgebracht hat: ein Bundesbeitrag, mit dem die Krankenkassenprämien aller Versicherten linear gesenkt werden und der die Beiträge der Kantone für die einkommensschwächsten Versicherten ergänzen würde.</p><p>Mit diesem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, die Einführung eines solchen Bundesbeitrags zu prüfen. Das entbindet die Politik natürlich nicht von ihrer übergeordneten Verpflichtung, nachhaltige Wege zur Senkung der Gesundheitsausgaben zu finden. Der Beitrag könnte durch Einsparungen bei anderen Posten (z.&nbsp;B. im Bereich der Auslandhilfen oder im Asylbereich) sowie durch allfällige Gewinne der SNB finanziert werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat anerkennt, dass die steigenden Gesundheitskosten und damit einhergehend steigende Prämien für Teile der Bevölkerung eine zunehmende Belastung darstellen. Die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) müssen die kantonal unterschiedlichen Kosten decken. Um die Prämienlast zu senken, hat er dem Parlament verschiedene Massnahmen zur Kostendämpfung unterbreitet, welche zurzeit im Parlament beraten werden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) verpflichtet die Kantone, die Prämien der Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu verbilligen (Art. 65 Abs. 1 KVG).&nbsp;Es liegt somit in der Kompetenz der Kantone, die Prämienverbilligung zu regeln. Sie bestimmen, wem sie die Prämien wie stark verbilligen.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bund beteiligt sich bereits heute an der Finanzierung der individuellen Prämienverbilligung (IPV), indem er den Kantonen einen Beitrag ausrichtet. Dieser Beitrag entspricht 7,5% der Bruttokosten der OKP (Art. 66 Abs. 2 KVG). Er folgt damit der Kostenentwicklung und macht für das Jahr 2023 über CHF 3 Mrd. aus.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>In den letzten Jahren fand eine relative Lastenverschiebung in der Finanzierung der IPV von den Kantonen auf den Bund statt. Der insgesamte Kantonsanteil an der Finanzierung ist von 52% im Jahr 2010 auf rund 47% im Jahr 2021 gesunken. Zu beachten ist, dass dieser Durchschnittswert insbesondere wegen vier Kantonen (BS, GE, TI, VD) noch auf 47% liegt. Ihr Anteil an der Finanzierung IPV ist zwischen 2010 und 2021 von 59% auf 66% gestiegen. Bei den restlichen Kantonen ist der durchschnittliche Kantonsanteil von 47% auf 37% gesunken. Deshalb lehnt der Bundesrat einen zusätzlichen Bundesbeitrag ab. Er hält zudem eine lineare Entlastung aller Versicherten für nicht zielgerichtet.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat überwies dem Parlament am 17. September 2021 eine Botschaft, in dem er beantragt, die Prämienentlastungsinitiative abzulehnen und einem Gegenvorschlag zuzustimmen. Das Parlament berät diesen Gegenvorschlag aktuell.Der Bundesrat ist der Meinung, dass das Ergebnis dieser Beratungen abzuwarten ist.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat die Einführung eines zusätzlichen Bundesbeitrags an die Prämienverbilligung für alle Personen als nicht sinnvoll.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung eines Bundesbeitrags zu prüfen, mit dem die Krankenkassenprämien aller Versicherten linear gesenkt werden und der die Beiträge der Kantone für die einkommensschwächsten Versicherten ergänzt.</p>
  • Einen Bundesbeitrag zur Senkung der Krankenkassenprämien aller Versicherten
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit Wochen hört man, dass die Krankenversicherungsprämien nach dem Anstieg in diesem Jahr auch im Jahr 2024 weiter ansteigen werden.</p><p>Das Vergleichsportal Comparis.ch hat kürzlich den durchschnittlichen Anstieg für das Jahr 2024 auf 6&nbsp;Prozent veranschlagt, mit Spitzenwerten von bis zu 10&nbsp;Prozent. Es ist klar, dass die Situation unhaltbar geworden ist, insbesondere für den Mittelstand, der ständige und erhebliche Kostensteigerungen verkraften muss, ohne Anspruch auf Unterstützung durch die öffentliche Hand zu haben. Die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger nimmt immer mehr ab, was sich negativ auf die Gesamtwirtschaft auswirkt. Der Prozentsatz der Personen, die einen Beitrag des Kantons benötigen, um die Kosten einer Sozialversicherung, die obligatorisch ist, zu bezahlen, nimmt weiter zu. Die x-te massive Prämienerhöhung (es ist zu befürchten, dass der prozentuale Anstieg für viele Versicherte im zweistelligen Bereich sein wird) führt zudem, wie bereits in diesem Jahr, zu einer massenhaften Bewegung der Versicherten hin zu günstigeren Krankenkassen. Es kann aber nicht sein, dass sich die Versicherten gezwungen sehen, jedes Jahr den Krankenversicherer zu wechseln, vor allem nicht die älteren Personen (die, abgesehen davon, dass sie öfter Behandlungen benötigen und höhere Prämien bezahlen, mit den Online-Verfahren für den Kassenwechsel weniger vertraut sind).</p><p>Auf Bundesebene zeigt sich, wie schwierig es ist, Reformen, die auf der Kostenseite ansetzen, durchzubringen, auch weil im Gesundheitswesen ein starkes Lobbying betrieben wird durch lobbyierende Parlamentsmitglieder, die nicht nur im Rat sitzen, sondern auch in den vorbereitenden Sachkommissionen.</p><p>Darum ist die Idee interessant, die Bruno Cereghetti, der frühere Leiter des Krankenversicherungsamts des Departements für Gesundheit und Soziales des Kantons Tessin, vorgebracht hat: ein Bundesbeitrag, mit dem die Krankenkassenprämien aller Versicherten linear gesenkt werden und der die Beiträge der Kantone für die einkommensschwächsten Versicherten ergänzen würde.</p><p>Mit diesem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, die Einführung eines solchen Bundesbeitrags zu prüfen. Das entbindet die Politik natürlich nicht von ihrer übergeordneten Verpflichtung, nachhaltige Wege zur Senkung der Gesundheitsausgaben zu finden. Der Beitrag könnte durch Einsparungen bei anderen Posten (z.&nbsp;B. im Bereich der Auslandhilfen oder im Asylbereich) sowie durch allfällige Gewinne der SNB finanziert werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat anerkennt, dass die steigenden Gesundheitskosten und damit einhergehend steigende Prämien für Teile der Bevölkerung eine zunehmende Belastung darstellen. Die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) müssen die kantonal unterschiedlichen Kosten decken. Um die Prämienlast zu senken, hat er dem Parlament verschiedene Massnahmen zur Kostendämpfung unterbreitet, welche zurzeit im Parlament beraten werden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) verpflichtet die Kantone, die Prämien der Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu verbilligen (Art. 65 Abs. 1 KVG).&nbsp;Es liegt somit in der Kompetenz der Kantone, die Prämienverbilligung zu regeln. Sie bestimmen, wem sie die Prämien wie stark verbilligen.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bund beteiligt sich bereits heute an der Finanzierung der individuellen Prämienverbilligung (IPV), indem er den Kantonen einen Beitrag ausrichtet. Dieser Beitrag entspricht 7,5% der Bruttokosten der OKP (Art. 66 Abs. 2 KVG). Er folgt damit der Kostenentwicklung und macht für das Jahr 2023 über CHF 3 Mrd. aus.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>In den letzten Jahren fand eine relative Lastenverschiebung in der Finanzierung der IPV von den Kantonen auf den Bund statt. Der insgesamte Kantonsanteil an der Finanzierung ist von 52% im Jahr 2010 auf rund 47% im Jahr 2021 gesunken. Zu beachten ist, dass dieser Durchschnittswert insbesondere wegen vier Kantonen (BS, GE, TI, VD) noch auf 47% liegt. Ihr Anteil an der Finanzierung IPV ist zwischen 2010 und 2021 von 59% auf 66% gestiegen. Bei den restlichen Kantonen ist der durchschnittliche Kantonsanteil von 47% auf 37% gesunken. Deshalb lehnt der Bundesrat einen zusätzlichen Bundesbeitrag ab. Er hält zudem eine lineare Entlastung aller Versicherten für nicht zielgerichtet.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat überwies dem Parlament am 17. September 2021 eine Botschaft, in dem er beantragt, die Prämienentlastungsinitiative abzulehnen und einem Gegenvorschlag zuzustimmen. Das Parlament berät diesen Gegenvorschlag aktuell.Der Bundesrat ist der Meinung, dass das Ergebnis dieser Beratungen abzuwarten ist.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat die Einführung eines zusätzlichen Bundesbeitrags an die Prämienverbilligung für alle Personen als nicht sinnvoll.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung eines Bundesbeitrags zu prüfen, mit dem die Krankenkassenprämien aller Versicherten linear gesenkt werden und der die Beiträge der Kantone für die einkommensschwächsten Versicherten ergänzt.</p>
    • Einen Bundesbeitrag zur Senkung der Krankenkassenprämien aller Versicherten

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