Mittelstand und Gewerbe entlasten. Kapitalkostensatz für Investitionen ins Stromnetz senken

ShortId
23.3716
Id
20233716
Updated
26.03.2024 21:48
Language
de
Title
Mittelstand und Gewerbe entlasten. Kapitalkostensatz für Investitionen ins Stromnetz senken
AdditionalIndexing
15;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Stromunternehmen, die in das Leitungsnetz investieren, erhalten dafür einen Zins (kalkulatorischer Zinssatz, durchschnittlicher Kapitalkostensatz oder Weighted Average Cost of Capital WACC). Jährlich fliessen so rund 800 Millionen Franken zu diesen Unternehmen. Mit den Netzgebühren auf der Stromrechnung werden hierfür die Konsumenten zur Kasse gebeten. Es wurde schon verschiedentlich kritisiert, dass dieser Zinssatz zu hoch ist. Der Bundesrat plante bereits im Sommer 2022, diesen Zinssatz zu senken. Denn damit könnten Mittelstand und Gewerbe rasch entlastet werden. Was ist aber geschehen? Der Bundesrat hat stattdessen den Zinssatz 2023 erhöht, was die Haushalte und KMU zusätzlich belastet, als ob sie nicht schon ohne hin von steigenden Kosten betroffen sind. Weitere rund 65 Millionen Franken werden somit der Bevölkerung aus der Tasche gezogen.</p>
  • <p>Für das Kapital, das in den vorhandenen Stromnetzen steckt oder in neue Stromnetze investiert werden soll, hat der Netzbetreiber Anspruch auf eine Verzinsung, den sog. durchschnittlichen kalkulatorischen Kapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital, WACC). Die Methodik zur Berechnung des WACC ist in der Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008 (SR&nbsp;734.71) festgelegt. In Anwendung dieser Methodik bestimmt das UVEK jeweils Anfang Jahr den für das Folgejahr geltenden WACC. Für das Tarifjahr 2023 beträgt der WACC 3.83% (wie für das Tarifjahr 2022). Seit dem Jahr 2022 sind die Zinsen stark angestiegen. Aufgrund der festgelegten Berechnungsmethode hat das UVEK den WACC für das Tarifjahr 2024 auf 4,13% festgesetzt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien wird das Parlament in Kürze wesentliche Neuregelungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Stärkung der Netze verabschieden. Der Bundesrat ist bereit, eine Anpassung der WACC-Methode vorzunehmen. Er wird seine Arbeiten so organisieren, dass die neue Methode ab dem Tarifjahr 2026 angewendet wird. Die Entwicklung und Höhe des WACC ist neben der Methodik insbesondere auch abhängig von der Zinsentwicklung und weiteren Parametern.&nbsp;</p>
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten den kalkulatorischen Kapitalkostensatz für Investitionen ins Stromnetz (WACC) zu senken und hierfür falls nötig die Stromversorgungsverordnung abzuändern.</p>
  • Mittelstand und Gewerbe entlasten. Kapitalkostensatz für Investitionen ins Stromnetz senken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Stromunternehmen, die in das Leitungsnetz investieren, erhalten dafür einen Zins (kalkulatorischer Zinssatz, durchschnittlicher Kapitalkostensatz oder Weighted Average Cost of Capital WACC). Jährlich fliessen so rund 800 Millionen Franken zu diesen Unternehmen. Mit den Netzgebühren auf der Stromrechnung werden hierfür die Konsumenten zur Kasse gebeten. Es wurde schon verschiedentlich kritisiert, dass dieser Zinssatz zu hoch ist. Der Bundesrat plante bereits im Sommer 2022, diesen Zinssatz zu senken. Denn damit könnten Mittelstand und Gewerbe rasch entlastet werden. Was ist aber geschehen? Der Bundesrat hat stattdessen den Zinssatz 2023 erhöht, was die Haushalte und KMU zusätzlich belastet, als ob sie nicht schon ohne hin von steigenden Kosten betroffen sind. Weitere rund 65 Millionen Franken werden somit der Bevölkerung aus der Tasche gezogen.</p>
    • <p>Für das Kapital, das in den vorhandenen Stromnetzen steckt oder in neue Stromnetze investiert werden soll, hat der Netzbetreiber Anspruch auf eine Verzinsung, den sog. durchschnittlichen kalkulatorischen Kapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital, WACC). Die Methodik zur Berechnung des WACC ist in der Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008 (SR&nbsp;734.71) festgelegt. In Anwendung dieser Methodik bestimmt das UVEK jeweils Anfang Jahr den für das Folgejahr geltenden WACC. Für das Tarifjahr 2023 beträgt der WACC 3.83% (wie für das Tarifjahr 2022). Seit dem Jahr 2022 sind die Zinsen stark angestiegen. Aufgrund der festgelegten Berechnungsmethode hat das UVEK den WACC für das Tarifjahr 2024 auf 4,13% festgesetzt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien wird das Parlament in Kürze wesentliche Neuregelungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Stärkung der Netze verabschieden. Der Bundesrat ist bereit, eine Anpassung der WACC-Methode vorzunehmen. Er wird seine Arbeiten so organisieren, dass die neue Methode ab dem Tarifjahr 2026 angewendet wird. Die Entwicklung und Höhe des WACC ist neben der Methodik insbesondere auch abhängig von der Zinsentwicklung und weiteren Parametern.&nbsp;</p>
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten den kalkulatorischen Kapitalkostensatz für Investitionen ins Stromnetz (WACC) zu senken und hierfür falls nötig die Stromversorgungsverordnung abzuändern.</p>
    • Mittelstand und Gewerbe entlasten. Kapitalkostensatz für Investitionen ins Stromnetz senken

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