Mehr Freiraum beim Umbau landwirtschaftlicher Bauten

ShortId
23.3717
Id
20233717
Updated
26.03.2024 21:45
Language
de
Title
Mehr Freiraum beim Umbau landwirtschaftlicher Bauten
AdditionalIndexing
55;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wir sollten auch im landwirtschaftlichen Raum die bereits bestehende Infrastruktur und Siedlungsentwicklung optimal nutzen. Das aktuelle Raumplanungsgesetz (RPG) ist diesbezüglich in Bezug auf das Bauen ausserhalb der Bauzonen nicht zufriedenstellend. Artikel 16b Absatz 1 RPG hält fest: "Bauten und Anlagen, die nicht mehr zonenkonform verwendet werden (...), dürfen nicht mehr benutzt werden." Damit können aktuell landwirtschaftliche Bauten, die nicht mehr betrieben werden, nicht als Wohnhäuser umgenutzt werden. Zudem ist das Element des Besitzstandes eine zusätzliche Hürde: Nach Artikel 24c RPG sind nutzbare Bauten ausserhalb der Bauzonen, die nicht mehr zonenkonform sind, in ihrem Bestand grundsätzlich geschützt. Damit schafft das RPG Hürden für sinnvolles Bauen in landwirtschaftlichen Zonen. Mit dem Strukturwandel werden etliche landwirtschaftliche Gebäude nicht mehr genutzt. Diese Gebäude sind ungenutzte Ressourcen, und viele der landwirtschaftlichen Bauten sind aktuell vom Einstürzen bedroht. Die aktuelle Gesetzgebung bietet keinen Gestaltungsraum, dass bestehende Bauten im ländlichen Raum zu zeitgemässen Bauten und zu vernünftigen Kosten umgebaut werden können. Die Forderung der Motion zielt darauf ab, dass weniger Kulturland verbaut wird und man so dem Anspruch des haushälterischen Umgangs mit dem Boden gemäss Artikel 1 Absatz 1 RPG nachkommt. Die Umsetzung der Forderungen kann einen substanziellen Beitrag zu einer zukunftsorientierten Raumplanung leisten. Wir brauchen eine Gesetzgebung, die es erlaubt, bestehende Bauten effizient, effektiv und zeitgemäss umzubauen.</p>
  • <p>Im Rahmen der Beratungen zu RPG 2 (18.077 Raumplanungsgesetz, Teilrevision 2.&nbsp;Etappe) hat der Nationalrat Anträge abgelehnt, die es ermöglicht hätten, dass Wohnbauten ausserhalb der Bauzonen mit einem angebauten Ökonomieteil, die nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden, neu im gesamten bestehenden Gebäudevolumen vollständig für dauerhafte Wohnnutzungen umgenutzt und umgebaut werden könnten. Die Debatte im Nationalrat drehte sich stark um das Ausmass der angestrebten Lockerung.&nbsp;</p><p>Die Motion Burgherr ist in diesem Punkt offener formuliert. Sie verlangt nicht das gleiche Mass an Öffnung, das der Nationalrat am 15. Juni 2023 abgelehnt hat. Sie kann daher angenommen werden, damit nach vertretbaren zusätzlichen Freiräumen gesucht werden kann. Sollte die Motion überwiesen werden, ist auszuloten, welche Spielräume politisch und rechtlich bestehen, sowohl auf Verordnungsstufe als auch im formellen Gesetz.&nbsp;</p><p>Hinzu kommt, dass sich die Motion Burgherr explizit auf «stillgelegte» Bauernhöfe bezieht. Auch hier besteht ein Unterschied zu den Anträgen, die im Rahmen von RPG 2 gestellt worden sind. Diese bezogen sich nicht ausdrücklich auf stillgelegte Bauernhöfe.&nbsp;</p>
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, Massnahmen und Gesetzesanpassungen einzuleiten, sodass das Volumen von stillgelegten Bauernhöfen, welche voll erschlossen sind (Verkehr, Strom, Wasser usw.), besser genutzt werden kann.</p>
  • Mehr Freiraum beim Umbau landwirtschaftlicher Bauten
State
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wir sollten auch im landwirtschaftlichen Raum die bereits bestehende Infrastruktur und Siedlungsentwicklung optimal nutzen. Das aktuelle Raumplanungsgesetz (RPG) ist diesbezüglich in Bezug auf das Bauen ausserhalb der Bauzonen nicht zufriedenstellend. Artikel 16b Absatz 1 RPG hält fest: "Bauten und Anlagen, die nicht mehr zonenkonform verwendet werden (...), dürfen nicht mehr benutzt werden." Damit können aktuell landwirtschaftliche Bauten, die nicht mehr betrieben werden, nicht als Wohnhäuser umgenutzt werden. Zudem ist das Element des Besitzstandes eine zusätzliche Hürde: Nach Artikel 24c RPG sind nutzbare Bauten ausserhalb der Bauzonen, die nicht mehr zonenkonform sind, in ihrem Bestand grundsätzlich geschützt. Damit schafft das RPG Hürden für sinnvolles Bauen in landwirtschaftlichen Zonen. Mit dem Strukturwandel werden etliche landwirtschaftliche Gebäude nicht mehr genutzt. Diese Gebäude sind ungenutzte Ressourcen, und viele der landwirtschaftlichen Bauten sind aktuell vom Einstürzen bedroht. Die aktuelle Gesetzgebung bietet keinen Gestaltungsraum, dass bestehende Bauten im ländlichen Raum zu zeitgemässen Bauten und zu vernünftigen Kosten umgebaut werden können. Die Forderung der Motion zielt darauf ab, dass weniger Kulturland verbaut wird und man so dem Anspruch des haushälterischen Umgangs mit dem Boden gemäss Artikel 1 Absatz 1 RPG nachkommt. Die Umsetzung der Forderungen kann einen substanziellen Beitrag zu einer zukunftsorientierten Raumplanung leisten. Wir brauchen eine Gesetzgebung, die es erlaubt, bestehende Bauten effizient, effektiv und zeitgemäss umzubauen.</p>
    • <p>Im Rahmen der Beratungen zu RPG 2 (18.077 Raumplanungsgesetz, Teilrevision 2.&nbsp;Etappe) hat der Nationalrat Anträge abgelehnt, die es ermöglicht hätten, dass Wohnbauten ausserhalb der Bauzonen mit einem angebauten Ökonomieteil, die nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden, neu im gesamten bestehenden Gebäudevolumen vollständig für dauerhafte Wohnnutzungen umgenutzt und umgebaut werden könnten. Die Debatte im Nationalrat drehte sich stark um das Ausmass der angestrebten Lockerung.&nbsp;</p><p>Die Motion Burgherr ist in diesem Punkt offener formuliert. Sie verlangt nicht das gleiche Mass an Öffnung, das der Nationalrat am 15. Juni 2023 abgelehnt hat. Sie kann daher angenommen werden, damit nach vertretbaren zusätzlichen Freiräumen gesucht werden kann. Sollte die Motion überwiesen werden, ist auszuloten, welche Spielräume politisch und rechtlich bestehen, sowohl auf Verordnungsstufe als auch im formellen Gesetz.&nbsp;</p><p>Hinzu kommt, dass sich die Motion Burgherr explizit auf «stillgelegte» Bauernhöfe bezieht. Auch hier besteht ein Unterschied zu den Anträgen, die im Rahmen von RPG 2 gestellt worden sind. Diese bezogen sich nicht ausdrücklich auf stillgelegte Bauernhöfe.&nbsp;</p>
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, Massnahmen und Gesetzesanpassungen einzuleiten, sodass das Volumen von stillgelegten Bauernhöfen, welche voll erschlossen sind (Verkehr, Strom, Wasser usw.), besser genutzt werden kann.</p>
    • Mehr Freiraum beim Umbau landwirtschaftlicher Bauten

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