Übernahme der Kosten von Nikotinersatzprodukten durch die Krankenkassen

ShortId
23.3721
Id
20233721
Updated
27.09.2023 14:34
Language
de
Title
Übernahme der Kosten von Nikotinersatzprodukten durch die Krankenkassen
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Rauchen stellt laut dem Bundesamt für Gesundheit das grösste vermeidbare Gesundheitsrisiko dar. Jährlich sterben rund 9500 Personen an den Folgen des Tabakkonsums, dessen medizinische Kosten sich auf 3&nbsp;Milliarden Franken pro Jahr belaufen. Schon seit 2012 zeigen Studien, dass Nikotinersatztherapien (NET) eine grosse Hilfe bei der Raucherentwöhnung sind. Im Jahr 2018 zeigte die systematische Analyse von Cochrane, dass es hochwertige Belege dafür gibt, dass alle zugelassenen Formen von Nikotinersatzprodukten die Abstinenzrate um 50–60 Prozent erhöhen. Bereits 2013 forderte die Eidgenössische Kommission für Tabakprävention die Kostenübernahme von NET durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung auf der Grundlage bestimmter Kriterien. Sie betonte, dass NET die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllen. Der Bundesrat lehnte dies jedoch mit der Begründung ab, dass es in der Zuständigkeit der Pharmaunternehmen liege, ein Gesuch für die Aufnahme in die SL zu stellen, und dass es ein Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit wäre, sich darüber hinwegzusetzen.</p><p>Aber ist es nicht gerade die Verbesserung der Marktchancen von Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung wie Champix oder Zyban, die bisher in der SL aufgeführt sind, welche die Pharmaunternehmen davon abhält, ein Gesuch für die Aufnahme von NET in die SL zu stellen? Deshalb wird der Bundesrat beauftragt, die Interessen der Versicherten zu vertreten und seinen Entscheid in Beantwortung der Motion Fehlmann Rielle 19.3284 zu überprüfen, und zwar aufgrund einer vom Bundesgericht vorgenommenen Änderung der Rechtsprechung zu Suchterkrankungen. Das Bundesgericht geht von Folgendem aus: «Aus medizinischer Sicht handelt es sich mithin klar um ein krankheitswertiges Geschehen […]» (BGE 9C_724/2018). Es gibt keinen Grund, abzuwarten, dass die Herstellerinnen die Aufnahme von NET beantragen, die nachweislich wirksam sind und auf der WHO-Liste der unentbehrlichen Arzneimittel stehen. Um eine Aufnahme in die SL zu ermöglichen, könnte die in der Motion Nantermod 20.3068 «Swissmedic. Der Swissmedic eine gewisse Eigeninitiative zugestehen» vorgeschlagene Idee umgesetzt werden. Diese Motion wurde vom Nationalrat angenommen, vom Ständerat aber abgelehnt. In seiner Stellungnahme sagte der Bundesrat, dass in einer solchen Situation der Bund die volle Verantwortung für die Fehlerlosigkeit des Arzneimittels übernähme. Da die NET seit Langem (seit 1984) verwendet werden und ihre Wirksamkeit und Unschädlichkeit bewiesen haben, wäre dies im vorliegenden Fall kein Risiko.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass Nikotinersatzpräparate einen wichtigen Bestandteil der Raucherentwöhnung darstellen, und die Evidenz für die Wirksamkeit dieser Arzneimittel gut ist. In der Schweiz werden diese Arzneimittel, da sie nicht in der Spezialitätenliste aufgeführt sind, nicht von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet. Die anbietenden Pharmaunternehmen stellen keine entsprechenden Anträge um Vergütung und das Bundesamt für Gesundheit erachtet es, wie bereits in der Motion 19.3284 Fehlmann Rielle «Übernahme der Kosten von Nikotinersatzprodukten durch die Krankenversicherung. Worauf wird gewartet?» dargelegt, aufgrund des Eingriffs in die Wirtschaftsfreiheit nicht für angebracht, Pharmaunternehmen dazu zu zwingen, entsprechende Gesuche zur Aufnahme in die Spezialitätenliste zustellen oder selber eine Aufnahme anzuordnen. Die Pharmaunternehmen generieren mit Nikotinersatzpräparaten jährlich Umsätze von etwa 17 Millionen Franken. Die Arzneimittel werden in der Regel 3 Monate eingesetzt und die Kosten bewegen sich im Bereich der bisherigen Ausgaben für das Rauchen. Trotzdem stellt der Bundesrat fest, dass die Kosten für diese Arzneimittel im Vergleich zum Ausland hoch sind und dass dort diese Präparate teilweise sogar kostenlos zur Verfügung gestellt werden. In der Schweiz sind verschiedene Nikotinersatzpräparate von Swissmedic zugelassen und auf dem Markt. Weniger die Arzneimittel ZYBAN oder CHAMPIX, deren Kosten nicht viel teurer sind, sondern die ausnahmslos tieferen, teilweise um bis zu fünf Mal günstigeren Preise der Nikotinersatzpräparate im Ausland dürften der Hauptgrund sein, weshalb die Pharmaunternehmen auf ein Gesuch um Vergütung in der Schweiz verzichten. Im Rahmen der Preisfestsetzung wird der Auslandpreis nämlich mitberücksichtigt. Eine Aufnahme in die Spezialitätenliste könnte deshalb dazu führen, dass die Umsätze und Gewinne der Pharmaunternehmen in der Schweiz trotz breiterer Anwendung der Präparate niedriger ausfallen. Die parlamentarische Initiative 19.508 Crottaz «Änderung der gesetzlichen Grundlagen, sodass Swissmedic Dosierungen und Packungen von Arzneimitteln auch dann auf die Spezialitätenliste setzen kann, wenn das Gesuch nicht vom Hersteller stammt.» fordert Zwangsmassnahmen betreffend Zulassung und Vergütung kostengünstigerer Therapien. Ob das Parlament eine entsprechende Gesetzesänderung verabschieden wird, ist noch offen. Der Bundesrat erachtet jedoch Zwangsmassnahmen nicht für den geeigneten Ansatz, der dazu führen könnte, dass Pharmaunternehmen auf eine Vermarktung ihrer Arzneimittel in der Schweiz verzichten.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung der Gesetzgebung zu den Arzneimitteln auszuarbeiten, damit die Nikotinersatzprodukte in die Spezialitätenliste (SL) aufgenommen und deren Kosten damit von der Grundversicherung übernommen werden.</p>
  • Übernahme der Kosten von Nikotinersatzprodukten durch die Krankenkassen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Rauchen stellt laut dem Bundesamt für Gesundheit das grösste vermeidbare Gesundheitsrisiko dar. Jährlich sterben rund 9500 Personen an den Folgen des Tabakkonsums, dessen medizinische Kosten sich auf 3&nbsp;Milliarden Franken pro Jahr belaufen. Schon seit 2012 zeigen Studien, dass Nikotinersatztherapien (NET) eine grosse Hilfe bei der Raucherentwöhnung sind. Im Jahr 2018 zeigte die systematische Analyse von Cochrane, dass es hochwertige Belege dafür gibt, dass alle zugelassenen Formen von Nikotinersatzprodukten die Abstinenzrate um 50–60 Prozent erhöhen. Bereits 2013 forderte die Eidgenössische Kommission für Tabakprävention die Kostenübernahme von NET durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung auf der Grundlage bestimmter Kriterien. Sie betonte, dass NET die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllen. Der Bundesrat lehnte dies jedoch mit der Begründung ab, dass es in der Zuständigkeit der Pharmaunternehmen liege, ein Gesuch für die Aufnahme in die SL zu stellen, und dass es ein Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit wäre, sich darüber hinwegzusetzen.</p><p>Aber ist es nicht gerade die Verbesserung der Marktchancen von Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung wie Champix oder Zyban, die bisher in der SL aufgeführt sind, welche die Pharmaunternehmen davon abhält, ein Gesuch für die Aufnahme von NET in die SL zu stellen? Deshalb wird der Bundesrat beauftragt, die Interessen der Versicherten zu vertreten und seinen Entscheid in Beantwortung der Motion Fehlmann Rielle 19.3284 zu überprüfen, und zwar aufgrund einer vom Bundesgericht vorgenommenen Änderung der Rechtsprechung zu Suchterkrankungen. Das Bundesgericht geht von Folgendem aus: «Aus medizinischer Sicht handelt es sich mithin klar um ein krankheitswertiges Geschehen […]» (BGE 9C_724/2018). Es gibt keinen Grund, abzuwarten, dass die Herstellerinnen die Aufnahme von NET beantragen, die nachweislich wirksam sind und auf der WHO-Liste der unentbehrlichen Arzneimittel stehen. Um eine Aufnahme in die SL zu ermöglichen, könnte die in der Motion Nantermod 20.3068 «Swissmedic. Der Swissmedic eine gewisse Eigeninitiative zugestehen» vorgeschlagene Idee umgesetzt werden. Diese Motion wurde vom Nationalrat angenommen, vom Ständerat aber abgelehnt. In seiner Stellungnahme sagte der Bundesrat, dass in einer solchen Situation der Bund die volle Verantwortung für die Fehlerlosigkeit des Arzneimittels übernähme. Da die NET seit Langem (seit 1984) verwendet werden und ihre Wirksamkeit und Unschädlichkeit bewiesen haben, wäre dies im vorliegenden Fall kein Risiko.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass Nikotinersatzpräparate einen wichtigen Bestandteil der Raucherentwöhnung darstellen, und die Evidenz für die Wirksamkeit dieser Arzneimittel gut ist. In der Schweiz werden diese Arzneimittel, da sie nicht in der Spezialitätenliste aufgeführt sind, nicht von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet. Die anbietenden Pharmaunternehmen stellen keine entsprechenden Anträge um Vergütung und das Bundesamt für Gesundheit erachtet es, wie bereits in der Motion 19.3284 Fehlmann Rielle «Übernahme der Kosten von Nikotinersatzprodukten durch die Krankenversicherung. Worauf wird gewartet?» dargelegt, aufgrund des Eingriffs in die Wirtschaftsfreiheit nicht für angebracht, Pharmaunternehmen dazu zu zwingen, entsprechende Gesuche zur Aufnahme in die Spezialitätenliste zustellen oder selber eine Aufnahme anzuordnen. Die Pharmaunternehmen generieren mit Nikotinersatzpräparaten jährlich Umsätze von etwa 17 Millionen Franken. Die Arzneimittel werden in der Regel 3 Monate eingesetzt und die Kosten bewegen sich im Bereich der bisherigen Ausgaben für das Rauchen. Trotzdem stellt der Bundesrat fest, dass die Kosten für diese Arzneimittel im Vergleich zum Ausland hoch sind und dass dort diese Präparate teilweise sogar kostenlos zur Verfügung gestellt werden. In der Schweiz sind verschiedene Nikotinersatzpräparate von Swissmedic zugelassen und auf dem Markt. Weniger die Arzneimittel ZYBAN oder CHAMPIX, deren Kosten nicht viel teurer sind, sondern die ausnahmslos tieferen, teilweise um bis zu fünf Mal günstigeren Preise der Nikotinersatzpräparate im Ausland dürften der Hauptgrund sein, weshalb die Pharmaunternehmen auf ein Gesuch um Vergütung in der Schweiz verzichten. Im Rahmen der Preisfestsetzung wird der Auslandpreis nämlich mitberücksichtigt. Eine Aufnahme in die Spezialitätenliste könnte deshalb dazu führen, dass die Umsätze und Gewinne der Pharmaunternehmen in der Schweiz trotz breiterer Anwendung der Präparate niedriger ausfallen. Die parlamentarische Initiative 19.508 Crottaz «Änderung der gesetzlichen Grundlagen, sodass Swissmedic Dosierungen und Packungen von Arzneimitteln auch dann auf die Spezialitätenliste setzen kann, wenn das Gesuch nicht vom Hersteller stammt.» fordert Zwangsmassnahmen betreffend Zulassung und Vergütung kostengünstigerer Therapien. Ob das Parlament eine entsprechende Gesetzesänderung verabschieden wird, ist noch offen. Der Bundesrat erachtet jedoch Zwangsmassnahmen nicht für den geeigneten Ansatz, der dazu führen könnte, dass Pharmaunternehmen auf eine Vermarktung ihrer Arzneimittel in der Schweiz verzichten.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung der Gesetzgebung zu den Arzneimitteln auszuarbeiten, damit die Nikotinersatzprodukte in die Spezialitätenliste (SL) aufgenommen und deren Kosten damit von der Grundversicherung übernommen werden.</p>
    • Übernahme der Kosten von Nikotinersatzprodukten durch die Krankenkassen

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