Herstellung von Kunstfleisch verbieten

ShortId
23.3726
Id
20233726
Updated
19.09.2023 13:11
Language
de
Title
Herstellung von Kunstfleisch verbieten
AdditionalIndexing
55;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 11. April 2023 fragte ich den Bundesrat in einer Interpellation, ob jegliche Herstellung von Kunstfleisch in unserem Land verboten werden soll. Ziel dieses Verbots ist es, den Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten, solange nicht alle gesundheitlichen Folgen eines solchen Konsums bekannt sind, sowie der Schutz unserer eigenen Zuchtbetriebe. Sie produzieren Qualitätsfleisch, das unter strengen Bedingungen und unter Beachtung des Tierschutzes erzeugt wird und dessen Herstellung eine lange Tradition hat; dabei kommt dem Produkt das Know-How jedes einzelnen Glieds der Kette, von den Bauern oder Bäuerinnen bis zu den Metzgern oder Metzgerinnen, zugute.</p><p>Die Antwort des Bundesrates vom 24. Mai stellt mich in keiner Weise zufrieden. Der Bundesrat schreibt nämlich lediglich, dass Fleischalternativen aus kultivierten tierischen Stammzellen in der Schweiz als «neuartiges Lebensmittel» gelten und «nur sichere und nicht täuschende Lebensmittel bewilligt werden». Abschliessend heisst es, dass er «ein vorsorgliches Verbot dieser Technologie heute weder als notwendig noch als verhältnismässig» erachte.</p><p>Wir können jedoch nicht einfach abwarten, denn bereits heute arbeiten in der Schweiz multinationale und nationale Unternehmen an der Entwicklung solcher alternativer Herstellungsmethoden. Wir müssen die Kontrolle über diese technologischen Entwicklungen übernehmen und bewahren, und zwar bevor Science-Fiction-Szenarien auf unserem Tisch Realität werden. Es geht hier schliesslich um die Gesundheitssicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten und um den Schutz unserer eigenen authentischen Fleischproduktion.</p>
  • <p>Zweck der Lebensmittelgesetzgebung ist der Gesundheits- und Täuschungsschutz – nicht aber eine Bewertung oder Bevorzugung einzelner Produkte.&nbsp;</p><p>Fleischalternativen aus kultivierten tierischen Stammzellen gelten in der Schweiz wie in der Europäischen Union als neuartiges Lebensmittel (Novel Food). Da diese bis heute nicht Bestandteil der üblichen Ernährung sind und somit keine sichere Verwendungsgeschichte als Lebensmittel aufweisen, unterstehen sie zur Sicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten einer Bewilligungspflicht (Art. 16 Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung; SR 817.02). Die Bewilligungsvoraussetzungen sind mit jenen der EU harmonisiert.</p><p>Im Rahmen dieses Bewilligungsverfahrens werden insbesondere die Sicherheit des Lebensmittels und spezifische Deklarationsanforderungen geprüft. Nur sichere und nicht täuschende Lebensmittel werden bewilligt. Es obliegt dem Gesuchsteller, die erforderlichen Studien auch in Bezug auf den Gesundheitsschutz beizulegen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen bewilligt kein Novel Food, dessen Sicherheit nicht nachgewiesen ist.&nbsp;</p><p>Die bereits heute geltenden Kriterien bei der Kontrolle für den Import von Lebensmitteln bzw. deren Markteinführung sind geeignet, die gewünschte Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Zusätzliche spezifische Kontrollmassnahmen sind nicht erforderlich.</p><p>Zum jetzigen Zeitpunkt sind weder in der Schweiz noch in der EU Gesuche für Fleischalternativen aus kultivierten tierischen Stammzellen bewilligt worden. Ein vorsorgliches Verbot dieser Technologie ist heute mit Blick auf die Sicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten sowie auf den Forschungsstandort Schweiz weder notwendig noch verhältnismässig. Im Übrigen wäre die Schweizer Wirtschaft benachteiligt, wenn solche Produkte nicht im Inland hergestellt, aber importiert und von ausländischen Firmen auf den Markt gebracht werden könnten.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle notwendigen gesetzlichen Massnahmen zu ergreifen, um die Herstellung von Kunstfleisch aus Stammzellen in der Schweiz zu verbieten. Darüber hinaus soll jeglicher Import solcher Produkte strengen Kontrollen der Lebensmittelsicherheit unterliegen und darf unsere eigene Produktion von echtem Fleisch nicht beeinträchtigen. Schliesslich soll der Bund rasch dafür sorgen, dass Konsumentinnen und Konsumenten mit gründlichen und glaubwürdigen Studien über die gesundheitlichen Folgen des Konsums von Kunstfleisch informiert werden.</p>
  • Herstellung von Kunstfleisch verbieten
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 11. April 2023 fragte ich den Bundesrat in einer Interpellation, ob jegliche Herstellung von Kunstfleisch in unserem Land verboten werden soll. Ziel dieses Verbots ist es, den Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten, solange nicht alle gesundheitlichen Folgen eines solchen Konsums bekannt sind, sowie der Schutz unserer eigenen Zuchtbetriebe. Sie produzieren Qualitätsfleisch, das unter strengen Bedingungen und unter Beachtung des Tierschutzes erzeugt wird und dessen Herstellung eine lange Tradition hat; dabei kommt dem Produkt das Know-How jedes einzelnen Glieds der Kette, von den Bauern oder Bäuerinnen bis zu den Metzgern oder Metzgerinnen, zugute.</p><p>Die Antwort des Bundesrates vom 24. Mai stellt mich in keiner Weise zufrieden. Der Bundesrat schreibt nämlich lediglich, dass Fleischalternativen aus kultivierten tierischen Stammzellen in der Schweiz als «neuartiges Lebensmittel» gelten und «nur sichere und nicht täuschende Lebensmittel bewilligt werden». Abschliessend heisst es, dass er «ein vorsorgliches Verbot dieser Technologie heute weder als notwendig noch als verhältnismässig» erachte.</p><p>Wir können jedoch nicht einfach abwarten, denn bereits heute arbeiten in der Schweiz multinationale und nationale Unternehmen an der Entwicklung solcher alternativer Herstellungsmethoden. Wir müssen die Kontrolle über diese technologischen Entwicklungen übernehmen und bewahren, und zwar bevor Science-Fiction-Szenarien auf unserem Tisch Realität werden. Es geht hier schliesslich um die Gesundheitssicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten und um den Schutz unserer eigenen authentischen Fleischproduktion.</p>
    • <p>Zweck der Lebensmittelgesetzgebung ist der Gesundheits- und Täuschungsschutz – nicht aber eine Bewertung oder Bevorzugung einzelner Produkte.&nbsp;</p><p>Fleischalternativen aus kultivierten tierischen Stammzellen gelten in der Schweiz wie in der Europäischen Union als neuartiges Lebensmittel (Novel Food). Da diese bis heute nicht Bestandteil der üblichen Ernährung sind und somit keine sichere Verwendungsgeschichte als Lebensmittel aufweisen, unterstehen sie zur Sicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten einer Bewilligungspflicht (Art. 16 Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung; SR 817.02). Die Bewilligungsvoraussetzungen sind mit jenen der EU harmonisiert.</p><p>Im Rahmen dieses Bewilligungsverfahrens werden insbesondere die Sicherheit des Lebensmittels und spezifische Deklarationsanforderungen geprüft. Nur sichere und nicht täuschende Lebensmittel werden bewilligt. Es obliegt dem Gesuchsteller, die erforderlichen Studien auch in Bezug auf den Gesundheitsschutz beizulegen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen bewilligt kein Novel Food, dessen Sicherheit nicht nachgewiesen ist.&nbsp;</p><p>Die bereits heute geltenden Kriterien bei der Kontrolle für den Import von Lebensmitteln bzw. deren Markteinführung sind geeignet, die gewünschte Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Zusätzliche spezifische Kontrollmassnahmen sind nicht erforderlich.</p><p>Zum jetzigen Zeitpunkt sind weder in der Schweiz noch in der EU Gesuche für Fleischalternativen aus kultivierten tierischen Stammzellen bewilligt worden. Ein vorsorgliches Verbot dieser Technologie ist heute mit Blick auf die Sicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten sowie auf den Forschungsstandort Schweiz weder notwendig noch verhältnismässig. Im Übrigen wäre die Schweizer Wirtschaft benachteiligt, wenn solche Produkte nicht im Inland hergestellt, aber importiert und von ausländischen Firmen auf den Markt gebracht werden könnten.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle notwendigen gesetzlichen Massnahmen zu ergreifen, um die Herstellung von Kunstfleisch aus Stammzellen in der Schweiz zu verbieten. Darüber hinaus soll jeglicher Import solcher Produkte strengen Kontrollen der Lebensmittelsicherheit unterliegen und darf unsere eigene Produktion von echtem Fleisch nicht beeinträchtigen. Schliesslich soll der Bund rasch dafür sorgen, dass Konsumentinnen und Konsumenten mit gründlichen und glaubwürdigen Studien über die gesundheitlichen Folgen des Konsums von Kunstfleisch informiert werden.</p>
    • Herstellung von Kunstfleisch verbieten

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