Einführung eines Zukunftsfonds

ShortId
23.3729
Id
20233729
Updated
26.03.2024 20:51
Language
de
Title
Einführung eines Zukunftsfonds
AdditionalIndexing
24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Bevölkerung hat am 2. Dezember 2001 mit 85 Prozent JA-Anteil der verfassungsrechtlichen Einführung einer Schuldenbremse zugestimmt (Quelle: EFD) </p><p>Diese verlangte gemäss Botschaft die Stabilisierung der Bundesschulden: "Mit der Schuldenbremse wird kein Abbau der Bundesschulden und damit des Fehlbetrages in der Bilanz anvisiert. Im Vordergrund steht das Ziel, diese Grössen möglichst zu stabilisieren." </p><p>(Quelle: <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2000/962/de">https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2000/962/de</a>, 4686)</p><p>Seit der Einführung der Schuldenbremse hat der Bund bis ins Jahr 2021 strukturelle Überschüsse generiert. 2009 wurde zudem auf Gesetzesebene der Mechanismus des Ausgleichs- respektive Amortisationskontos eingeführt. Mit diesem Mechanismus und der aktuellen Umsetzung der Schuldenbremse, welche sich nicht am BIP, orientiert, sinkt die Nettoschuldenquote seit ihrer Einführung stetig. Dies war weder das Verfassungsziel, noch ist dies finanzpolitisch sinnvoll. </p><p>2019 betrug der Stand des Ausgleichskontos 28 Milliarden Franken, aktuell liegt er bei 21,9 Milliarden Franken.</p><p>Dieser Betrag darf im Moment nicht für notwendige Zukunftsinvestitionen genutzt werden. </p><p>Dies soll sich ändern. Der positive Betrag auf dem Ausgleichskonto soll für künftige Ausgaben genutzt werden dürfen - maximal bis das Ausgleichskonto einen Stand von 10 Prozent der Gesamtausgaben erreicht hat.</p>
  • <p>Die Bundesverfassung gibt vor, dass der Bund seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht halten muss (Art. 126 Abs. 1 BV). Dies führt im Minimum zu einer Schuldenstabilisierung. Das Finanzhaushaltgesetz ist so ausgestaltet, dass die strukturellen Finanzierungsüberschüsse im ordentlichen Haushalt für den Schuldenabbau verwendet werden. Aus diesem Grund konnte der Bund die Bruttoschulden seit Einführung der Schuldenbremse 2003 bis 2019 von 124 auf 97 Milliarden Franken reduzieren. Das Gegenstück zum Schuldenabbau ist der positive Stand des Ausgleichskontos, das die strukturellen Finanzierungsüberschüsse im Sinn einer Kontrollstatistik festhält.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die umfangreichen Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie führten in den Jahren 2020–2022 zu hohen ausserordentlichen Ausgaben und zu entsprechenden Finanzierungsdefiziten. Infolgedessen sind auch die Bruttoschulden bis 2022 wieder auf 120 Milliarden angestiegen. Das Gegenstück dazu ist der Fehlbetrag auf dem Amortisationskonto, der Kontrollstatistik für den ausserordentlichen Haushalt. Um den Fehlbetrag des Amortisationskontos und die damit verbundene Verschuldung längerfristig wieder auszugleichen, werden einerseits die Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank als ausserordentliche Einnahmen verbucht und so dem Amortisationskonto gutgeschrieben. Andererseits hat das Parlament beschlossen, zukünftige strukturelle Finanzierungsüberschüsse im ordentlichen Haushalt dafür einzusetzen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>In der Motion wird faktisch eine Lockerung der Schuldenbremse gefordert: Wenn der Stand des Ausgleichskontos über 10 Prozent der Gesamtausgaben des Bundes liegt, sollen Ausgaben für Zukunftsinvestitionen über eine Neuverschuldung finanziert werden. In diesem Umfang würde der frühere Schuldenabbau rückgängig gemacht und der Stand des Ausgleichskontos reduziert. Dazu müsste die Ausgestaltung der Schuldenbremse im Finanzhaushaltgesetz angepasst werden. Der Bundesrat lehnt dies ab. Auch das Parlament hat sich bei der Beratung zum Abbau der coronabedingten Verschuldung im Jahr 2022 dagegen entschieden, den positiven Stand des Ausgleichskontos teilweise mit dem Fehlbetrag des Amortisationskontos zu verrechnen und somit den früheren Schuldenabbau rückgängig zu machen.</p><p>&nbsp;</p><p>Zu beachten ist zudem, dass es sich bei den von der Motionärin aufgeführten Beispielen für die Verwendung eines allfälligen Spielraums mehrheitlich um dauerhafte und teilweise bereits bestehende Aufgaben handelt. Dauerhafte Aufgaben bedürften einer dauerhaften Finanzierung über ordentliche Einnahmen. Die beschränkte und unregelmässige Äufnung des Ausgleichskontos eignet sich auch aus diesem Grund nicht für die Finanzierung dieser Form von Ausgaben.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt das Finanzhaushaltsgesetz (Art. 16, Art, 17) dahingehend zu ändern, damit bei einem Stand auf dem Ausgleichskonto von mehr als 10 Prozent der gesamten Bundesausgaben der über dieser Schwelle liegende Betrag für Zukunftsinvestitionen wie beispielsweise den Klimaschutz, Kita-Finanzierung oder die sozialen Absicherungen genutzt werden darf.</p>
  • Einführung eines Zukunftsfonds
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Bevölkerung hat am 2. Dezember 2001 mit 85 Prozent JA-Anteil der verfassungsrechtlichen Einführung einer Schuldenbremse zugestimmt (Quelle: EFD) </p><p>Diese verlangte gemäss Botschaft die Stabilisierung der Bundesschulden: "Mit der Schuldenbremse wird kein Abbau der Bundesschulden und damit des Fehlbetrages in der Bilanz anvisiert. Im Vordergrund steht das Ziel, diese Grössen möglichst zu stabilisieren." </p><p>(Quelle: <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2000/962/de">https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2000/962/de</a>, 4686)</p><p>Seit der Einführung der Schuldenbremse hat der Bund bis ins Jahr 2021 strukturelle Überschüsse generiert. 2009 wurde zudem auf Gesetzesebene der Mechanismus des Ausgleichs- respektive Amortisationskontos eingeführt. Mit diesem Mechanismus und der aktuellen Umsetzung der Schuldenbremse, welche sich nicht am BIP, orientiert, sinkt die Nettoschuldenquote seit ihrer Einführung stetig. Dies war weder das Verfassungsziel, noch ist dies finanzpolitisch sinnvoll. </p><p>2019 betrug der Stand des Ausgleichskontos 28 Milliarden Franken, aktuell liegt er bei 21,9 Milliarden Franken.</p><p>Dieser Betrag darf im Moment nicht für notwendige Zukunftsinvestitionen genutzt werden. </p><p>Dies soll sich ändern. Der positive Betrag auf dem Ausgleichskonto soll für künftige Ausgaben genutzt werden dürfen - maximal bis das Ausgleichskonto einen Stand von 10 Prozent der Gesamtausgaben erreicht hat.</p>
    • <p>Die Bundesverfassung gibt vor, dass der Bund seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht halten muss (Art. 126 Abs. 1 BV). Dies führt im Minimum zu einer Schuldenstabilisierung. Das Finanzhaushaltgesetz ist so ausgestaltet, dass die strukturellen Finanzierungsüberschüsse im ordentlichen Haushalt für den Schuldenabbau verwendet werden. Aus diesem Grund konnte der Bund die Bruttoschulden seit Einführung der Schuldenbremse 2003 bis 2019 von 124 auf 97 Milliarden Franken reduzieren. Das Gegenstück zum Schuldenabbau ist der positive Stand des Ausgleichskontos, das die strukturellen Finanzierungsüberschüsse im Sinn einer Kontrollstatistik festhält.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die umfangreichen Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie führten in den Jahren 2020–2022 zu hohen ausserordentlichen Ausgaben und zu entsprechenden Finanzierungsdefiziten. Infolgedessen sind auch die Bruttoschulden bis 2022 wieder auf 120 Milliarden angestiegen. Das Gegenstück dazu ist der Fehlbetrag auf dem Amortisationskonto, der Kontrollstatistik für den ausserordentlichen Haushalt. Um den Fehlbetrag des Amortisationskontos und die damit verbundene Verschuldung längerfristig wieder auszugleichen, werden einerseits die Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank als ausserordentliche Einnahmen verbucht und so dem Amortisationskonto gutgeschrieben. Andererseits hat das Parlament beschlossen, zukünftige strukturelle Finanzierungsüberschüsse im ordentlichen Haushalt dafür einzusetzen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>In der Motion wird faktisch eine Lockerung der Schuldenbremse gefordert: Wenn der Stand des Ausgleichskontos über 10 Prozent der Gesamtausgaben des Bundes liegt, sollen Ausgaben für Zukunftsinvestitionen über eine Neuverschuldung finanziert werden. In diesem Umfang würde der frühere Schuldenabbau rückgängig gemacht und der Stand des Ausgleichskontos reduziert. Dazu müsste die Ausgestaltung der Schuldenbremse im Finanzhaushaltgesetz angepasst werden. Der Bundesrat lehnt dies ab. Auch das Parlament hat sich bei der Beratung zum Abbau der coronabedingten Verschuldung im Jahr 2022 dagegen entschieden, den positiven Stand des Ausgleichskontos teilweise mit dem Fehlbetrag des Amortisationskontos zu verrechnen und somit den früheren Schuldenabbau rückgängig zu machen.</p><p>&nbsp;</p><p>Zu beachten ist zudem, dass es sich bei den von der Motionärin aufgeführten Beispielen für die Verwendung eines allfälligen Spielraums mehrheitlich um dauerhafte und teilweise bereits bestehende Aufgaben handelt. Dauerhafte Aufgaben bedürften einer dauerhaften Finanzierung über ordentliche Einnahmen. Die beschränkte und unregelmässige Äufnung des Ausgleichskontos eignet sich auch aus diesem Grund nicht für die Finanzierung dieser Form von Ausgaben.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt das Finanzhaushaltsgesetz (Art. 16, Art, 17) dahingehend zu ändern, damit bei einem Stand auf dem Ausgleichskonto von mehr als 10 Prozent der gesamten Bundesausgaben der über dieser Schwelle liegende Betrag für Zukunftsinvestitionen wie beispielsweise den Klimaschutz, Kita-Finanzierung oder die sozialen Absicherungen genutzt werden darf.</p>
    • Einführung eines Zukunftsfonds

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