Zustand und Entwicklung der Hochpreisinsel Schweiz - für Konsumentinnen und Konsumenten und für KMU

ShortId
23.3738
Id
20233738
Updated
26.03.2024 20:45
Language
de
Title
Zustand und Entwicklung der Hochpreisinsel Schweiz - für Konsumentinnen und Konsumenten und für KMU
AdditionalIndexing
15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Parlament hat bei der Beratung der Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise (Fair-Preis-Initiative)» und des indirekten Gegenvorschlags (BBl 2019 4877) die Möglichkeiten und Grenzen der neuen Konzepte der relativen Marktmacht und des Verbots des privaten Geoblockings intensiv diskutiert. Der Bundesrat hat in dieser Debatte wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass er auf gesamtwirtschaftlicher Ebene kaum messbare Effekte erwartet. Der Bundesrat hat gleichsam dargelegt, dass die neuen Konzepte, vor allem in einzelnen Anwendungsfällen des Missbrauchs von relativer Marktmacht, eine punktuelle Wirkung entfalten können.</p><p>Auf gesamtwirtschaftlicher Ebene gibt es für das nach wie vor bestehende Phänomen der «Hochpreisinsel Schweiz» gewichtigere Gründe als den Missbrauch einer marktbeherrschenden oder relativ marktmächtigen Stellung bzw. eines privaten Geoblockings und damit Hebel zu deren Bekämpfung. Dazu gehören insbesondere hohe Handelsschranken im Agrarbereich wie auch zahlreiche Ausnahmen zum Cassis-de-Dijon-Prinzip. Zudem tragen sowohl relativ hohe Löhne (insb. im Dienstleistungsbereich) als auch importunabhängige Kosten (bspw. höhere Bodenpreise) zu den höheren Preisen in der Schweiz bei. Schliesslich kann auch eine unzureichende Wettbewerbsintensität im Inland hohe Preise begünstigen. Effektiv können die Preisdifferenzen daher gemindert werden, wenn Handelshemmnisse abgebaut und der Wettbewerb im Binnenmarkt gestärkt werden. Dies bedeutet auch, dass es keine einzelne Massnahme gibt, welche das Preisniveau erheblich senken kann.</p><p>Der Bundesrat begegnet den zugrundeliegenden Wettbewerbs- und Handelsbeschränkungen mit diversen Massnahmen, so jüngst insbesondere mit der Aufhebung der Industriezölle ab 2024 und der laufenden Teilrevision des Kartellgesetzes (Botschaft BBl 2023 1463). Betreffend die einzelfallbezogenen Auswirkungen der erwähnten Konzepte der relativen Marktmacht und des privaten Geoblockings fehlen, soweit ersichtlich, die dazu notwendigen gerichtlichen Entscheide, die sich auf die neuen, erst am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Bestimmungen stützen. Es ist daher gegenwärtig noch zu früh, um die Effekte dieser neuen Bestimmungen zu analysieren. Eine belastbare Evaluation benötigt zudem mehrere solche Fälle und einen grösseren Zeitraum. Der Bundesrat wird diese Entwicklung weiterhin beobachten. Die Erkenntnisse fliessen namentlich in die periodische Evaluation der Wirksamkeit des Kartellgesetzes (KG; SR 251) ein, die der Bundesrat in der laufenden Teilrevision des KG vorschlägt. Das KG bezweckt den Schutz des wirksamen Wettbewerbs. Damit gehen zugleich regelmässig tiefere Preise und bessere Produkte einher.</p><p>Aus den skizzierten Gründen erachtet der Bundesrat einen weiteren Bericht zu der Entwicklung der Konsumentenpreise im In- und Ausland derzeit als nicht angezeigt.</p>
  • <p>Das Parlament hat am 16. März 2021 das Geschäft 19.037 „Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise. Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag“ verabschiedet.</p><p>Über zwei Jahre später, da die Inflation die Kaufkraft der Haushalte und die Margen der KMU beeinträchtigt, sind die Mehrkosten, die Konsumentinnen und Konsumenten wie auch KMU in der Schweiz bezahlen, unbekannt; ebenso wenig bekannt ist die konkrete Wirkung der gesetzlichen Bestimmungen auf die Preise von Gütern und Dienstleistungen in unserem Land.&nbsp;</p><p>Werden die Auswirkungen des neuen Artikels 3a im Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG, Geoblocking-Verbot) und der Änderung von Artikel 7 des Kartellgesetzes (Verhaltensweisen marktbeherrschender und relativ marktmächtiger Unternehmen) auf den Geldbeutel der Haushalte und die Margen der KMU von der Bundesverwaltung erfasst? In seiner Antwort auf die Interpellation Michaud Gigon 21.4011 „Klageberechtigung des Bundes im Bereich des unlauteren Wettbewerbs“ hält der Bundesrat fest, das SECO habe weder die Ressourcen noch die Kompetenzen, um Studien über den Markt und die Preisentwicklung durchzuführen.</p><p>Angesichts des inflationären Umfelds und des Mangels an aktuellen Informationen über den Zustand der Hochpreisinsel Schweiz sowie der fehlenden Überwachung der Auswirkungen der mit der Annahme der Vorlage 19.037 „Stop der Hochpreisinsel„ eingeführten Vorschriften wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Preisentwicklung und die Differenz zwischen den Schweizer Preisen und den Preisen in anderen europäischen Ländern – d.&nbsp;h. die Entwicklung der Hochpreisinsel – zu erstellen. Der Bericht soll die Entwicklung der Konsumentenpreise in verschiedenen Sektoren im internationalen Vergleich berücksichtigen. Er soll zudem die oben erwähnten Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen auf das Preisniveau in der Schweiz berücksichtigen. Schliesslich soll er Möglichkeiten aufzeigen, wie die Preisdifferenz zwischen der Schweiz und ihren Nachbarländern in den verschiedenen erfassten Sektoren verringert werden kann.</p>
  • Zustand und Entwicklung der Hochpreisinsel Schweiz - für Konsumentinnen und Konsumenten und für KMU
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Parlament hat bei der Beratung der Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise (Fair-Preis-Initiative)» und des indirekten Gegenvorschlags (BBl 2019 4877) die Möglichkeiten und Grenzen der neuen Konzepte der relativen Marktmacht und des Verbots des privaten Geoblockings intensiv diskutiert. Der Bundesrat hat in dieser Debatte wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass er auf gesamtwirtschaftlicher Ebene kaum messbare Effekte erwartet. Der Bundesrat hat gleichsam dargelegt, dass die neuen Konzepte, vor allem in einzelnen Anwendungsfällen des Missbrauchs von relativer Marktmacht, eine punktuelle Wirkung entfalten können.</p><p>Auf gesamtwirtschaftlicher Ebene gibt es für das nach wie vor bestehende Phänomen der «Hochpreisinsel Schweiz» gewichtigere Gründe als den Missbrauch einer marktbeherrschenden oder relativ marktmächtigen Stellung bzw. eines privaten Geoblockings und damit Hebel zu deren Bekämpfung. Dazu gehören insbesondere hohe Handelsschranken im Agrarbereich wie auch zahlreiche Ausnahmen zum Cassis-de-Dijon-Prinzip. Zudem tragen sowohl relativ hohe Löhne (insb. im Dienstleistungsbereich) als auch importunabhängige Kosten (bspw. höhere Bodenpreise) zu den höheren Preisen in der Schweiz bei. Schliesslich kann auch eine unzureichende Wettbewerbsintensität im Inland hohe Preise begünstigen. Effektiv können die Preisdifferenzen daher gemindert werden, wenn Handelshemmnisse abgebaut und der Wettbewerb im Binnenmarkt gestärkt werden. Dies bedeutet auch, dass es keine einzelne Massnahme gibt, welche das Preisniveau erheblich senken kann.</p><p>Der Bundesrat begegnet den zugrundeliegenden Wettbewerbs- und Handelsbeschränkungen mit diversen Massnahmen, so jüngst insbesondere mit der Aufhebung der Industriezölle ab 2024 und der laufenden Teilrevision des Kartellgesetzes (Botschaft BBl 2023 1463). Betreffend die einzelfallbezogenen Auswirkungen der erwähnten Konzepte der relativen Marktmacht und des privaten Geoblockings fehlen, soweit ersichtlich, die dazu notwendigen gerichtlichen Entscheide, die sich auf die neuen, erst am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Bestimmungen stützen. Es ist daher gegenwärtig noch zu früh, um die Effekte dieser neuen Bestimmungen zu analysieren. Eine belastbare Evaluation benötigt zudem mehrere solche Fälle und einen grösseren Zeitraum. Der Bundesrat wird diese Entwicklung weiterhin beobachten. Die Erkenntnisse fliessen namentlich in die periodische Evaluation der Wirksamkeit des Kartellgesetzes (KG; SR 251) ein, die der Bundesrat in der laufenden Teilrevision des KG vorschlägt. Das KG bezweckt den Schutz des wirksamen Wettbewerbs. Damit gehen zugleich regelmässig tiefere Preise und bessere Produkte einher.</p><p>Aus den skizzierten Gründen erachtet der Bundesrat einen weiteren Bericht zu der Entwicklung der Konsumentenpreise im In- und Ausland derzeit als nicht angezeigt.</p>
    • <p>Das Parlament hat am 16. März 2021 das Geschäft 19.037 „Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise. Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag“ verabschiedet.</p><p>Über zwei Jahre später, da die Inflation die Kaufkraft der Haushalte und die Margen der KMU beeinträchtigt, sind die Mehrkosten, die Konsumentinnen und Konsumenten wie auch KMU in der Schweiz bezahlen, unbekannt; ebenso wenig bekannt ist die konkrete Wirkung der gesetzlichen Bestimmungen auf die Preise von Gütern und Dienstleistungen in unserem Land.&nbsp;</p><p>Werden die Auswirkungen des neuen Artikels 3a im Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG, Geoblocking-Verbot) und der Änderung von Artikel 7 des Kartellgesetzes (Verhaltensweisen marktbeherrschender und relativ marktmächtiger Unternehmen) auf den Geldbeutel der Haushalte und die Margen der KMU von der Bundesverwaltung erfasst? In seiner Antwort auf die Interpellation Michaud Gigon 21.4011 „Klageberechtigung des Bundes im Bereich des unlauteren Wettbewerbs“ hält der Bundesrat fest, das SECO habe weder die Ressourcen noch die Kompetenzen, um Studien über den Markt und die Preisentwicklung durchzuführen.</p><p>Angesichts des inflationären Umfelds und des Mangels an aktuellen Informationen über den Zustand der Hochpreisinsel Schweiz sowie der fehlenden Überwachung der Auswirkungen der mit der Annahme der Vorlage 19.037 „Stop der Hochpreisinsel„ eingeführten Vorschriften wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Preisentwicklung und die Differenz zwischen den Schweizer Preisen und den Preisen in anderen europäischen Ländern – d.&nbsp;h. die Entwicklung der Hochpreisinsel – zu erstellen. Der Bericht soll die Entwicklung der Konsumentenpreise in verschiedenen Sektoren im internationalen Vergleich berücksichtigen. Er soll zudem die oben erwähnten Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen auf das Preisniveau in der Schweiz berücksichtigen. Schliesslich soll er Möglichkeiten aufzeigen, wie die Preisdifferenz zwischen der Schweiz und ihren Nachbarländern in den verschiedenen erfassten Sektoren verringert werden kann.</p>
    • Zustand und Entwicklung der Hochpreisinsel Schweiz - für Konsumentinnen und Konsumenten und für KMU

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