Mehr Schutz von Kulturgütern in der Schweiz

ShortId
23.3741
Id
20233741
Updated
26.03.2024 21:37
Language
de
Title
Mehr Schutz von Kulturgütern in der Schweiz
AdditionalIndexing
2831
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Eine Studie aus dem Frühjahr 2023, welche die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die ukrainische Bevölkerung und die daraus abzuleitenden Folgen für den schweizerischen Bevölkerungsschutz analysiert, zeigt Lücken im Bevölkerungsschutz auf. Die Studie ist unter <a href="https://www.maja-riniker.ch/politik-1/studie-zivilschutz">https://www.maja-riniker.ch/politik-1/studie-zivilschutz</a> zu finden. </p><p>Die Ereignisse in der Ukraine sollten darum die Kulturschutzgüterbeauftragten und Kuratoren hierzulande aufschrecken. Der Kulturgüterschutz in der Schweiz gilt international als vorbildlich. Dies bekräftigte der Bundesrat mit der Strategie zum Schutz des gefährdeten Kulturerbes 2019-2023. Mit dem Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, Katastrophen und in Notlagen vom 20. Juni 2014 (SR. 520.3) besteht eine umfassende rechtliche Grundlage zur Ausführung des Haager Abkommens vom 14. Mai 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten. Artikel 12 des Gesetzes gewährt dem Bundesrat die Kompetenzen zur treuhänderischen Aufbewahrung von Kulturgütern in Kriegs- oder Krisengebieten. Auf Anfrage eines Drittstaates kann die Schweiz einen sogenannten Bergungsort ("Safe Haven") zur Sicherung von Kulturgütern zur Verfügung stellen, die durch bewaffnete Konflikte, Katastrophen oder Notlagen bedroht sind. Die treuhänderische Aufbewahrung soll auf Basis eines bilateralen Abkommens, der zwischen dem Bundesrat und der Regierung des Drittstaates abgeschlossen wird, erfolgen.</p><p>Bezüglich dem Schutz mobiler Kulturgüter gibt es entsprechend zwei Taktiken: Vertikale Evakuation in Schutzräume oder die Güter trotz der Risken langer Transporte in sichere Gebiete zu evakuieren und sie so auch dem Zugriff vor Raub und Diebstahl zu entziehen. Dabei müssen unter Umständen auch ausländische Bergungsorte zu derer treuhänderischen Aufbewahrung in Betracht gezogen werden. </p><p>Auf lokaler und regionaler Ebene treffen die Zivilschutzorganisationen und Fachpersonen in Institutionen zwar durchaus Vorbereitungen für eine Evakuation von beweglichen Kulturgütern. Wie bei allen derartigen Operationen, wird das Konzept nicht funktionieren, wenn es zuvor nicht trainiert wurde.</p>
  • <p>Der Kulturgüterschutz in der Schweiz ist grundsätzlich gut auf einen bewaffneten Konflikt, eine Katastrophe oder eine Notlage vorbereitet. Dennoch zeigt der Krieg in der Ukraine, dass sich auch Szenarien, deren Eintretenswahrscheinlichkeit als gering eingeschätzt wurde, realisieren können. Es ist daher sinnvoll, die vorhandenen Konzepte regelmässig im Licht der neusten Entwicklungen zu überprüfen, um allfällige Schwachpunkte und Lücken aufzudecken.&nbsp;</p><p>Im Falle eines bewaffneten Konflikts, einer Katastrophe oder einer Notlage ist der Schutz von Kulturgütern eine koordinierte Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Sie ist im Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, Katastrophen und in Notlagen (KGSG, SR 520.3) ausführlich geregelt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bund bereitet die Massnahmen zum Schutz der Kulturgüter, die in seinem Eigentum sind oder ihm anvertraut wurden, vor und setzt diese um. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS führt das Inventar der Kulturgüter (historische Denkmäler, archäologische Stätten sowie Sammlungen von Museen, Archiven und Bibliotheken) von nationaler und regionaler Bedeutung (KGS-Inventar). Das KGS-Inventar ermöglicht es den Notfallorganisationen (kantonale KGS-Verantwortliche, Feuerwehr, Polizei und Zivilschutz) und der Armee, die Kulturgüter zu identifizieren, um diese bei Bedarf rasch schützen zu können.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Kantone sehen Schutzmassnahmen für die im KGS-Inventar aufgeführten Objekte vor, wie z. B. die Erstellung von Sicherstellungsdokumentationen, Notfallplanungen und Mikrofilmen sowie die Bereitstellung unterirdischen Kulturgüterschutzräumen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Da der Kulturgüterschutz bei Grossereignissen, Katastrophen, Notlagen und bewaffneten Konflikten auch eine Aufgabe des Zivilschutzes ist (Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe e des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz [BZG; SR 520.1], finden jährlich Ausbildungen für das Kader des Zivilschutzes statt. Die Kantone führen im Rahmen von Weiterbildungskursen Notfallübungen durch – zum Teil auch in Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen. Auch die Armeestäbe werden in den Führungslehrgängen im Bereich Kulturgüterschutz ausgebildet.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bund pflegt auf nationaler und internationaler Ebene Kontakte im Bereich des Kulturgüterschutzes, insbesondere durch seine Präsenz bei der UNESCO in Paris (Governance-Gremien des Haager Abkommens vom 14. Mai 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten). Als Pionier in diesem Bereich könnte der Bund auch Drittstaaten auf Anfrage einen Bergungsort («Safe Haven») für die treuhänderische Aufbewahrung von beweglichen Kulturgütern zur Verfügung stellen, die durch einen bewaffneten Konflikt oder eine Notsituation bedroht sind. Im Falle eines bewaffneten Konfliktes oder einer Notsituation, würde die Schweiz diesen Bergungsort selbstverständlich nötigenfalls auch selber nutzen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Aus Sicht des Bundesrates werden damit aktuell ausreichend Massnahmen getroffen, um das schweizerische Kulturgut im Falle eines bewaffneten Konflikts, einer Katastrophe oder Notlage adäquat zu schützen. Die Erarbeitung eines zusätzlichen Konzepts ist daher im Moment nicht erforderlich, wird aber im Rahmen der Aufarbeitung des Krieges in der Ukraine geprüft werden.</p>
  • <p>Unsere Kulturgüter geniessen ein hohes Ansehen. Leider zeigt der rücksichtslos geführte Krieg in der Ukraine, dass zahlreiche Museen und Denkmäler durch die Auswirkungen des Krieges bedroht, verschleppt oder zerstört wurden. </p><p>Die Schweiz braucht ein Konzept dafür, wie der Bund im Falle einer grossflächigen natur-, technik- oder gesellschaftsbedingten Gefahrenlage oder eines bewaffneten Konflikts in der Schweiz Massnahmen zur Evakuation und Sicherung von Kulturgütern umsetzt. Der Bericht muss darlegen, wie und ob unsere Kulturgüter über grössere Distanzen verschoben, gesichert oder unterirdisch gelagert werden können. Dabei sollte darüber nachgedacht werden, mit dem näheren Ausland eine Kooperation über eine gegenseitige treuhänderische Aufbewahrung von Kulturgütern sicherzustellen. </p><p>Es sollte zudem dargestellt werden, welche Mittel zum Einsatz kommen können und wie die Kompetenzen zwischen den zuständigen staatlichen Ämtern auf Stufe Bund, Kantone und Gemeinden, den öffentlichen wie privaten kulturellen Institutionen, dem Zivilschutz und der Armee geregelt sind. </p>
  • Mehr Schutz von Kulturgütern in der Schweiz
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eine Studie aus dem Frühjahr 2023, welche die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die ukrainische Bevölkerung und die daraus abzuleitenden Folgen für den schweizerischen Bevölkerungsschutz analysiert, zeigt Lücken im Bevölkerungsschutz auf. Die Studie ist unter <a href="https://www.maja-riniker.ch/politik-1/studie-zivilschutz">https://www.maja-riniker.ch/politik-1/studie-zivilschutz</a> zu finden. </p><p>Die Ereignisse in der Ukraine sollten darum die Kulturschutzgüterbeauftragten und Kuratoren hierzulande aufschrecken. Der Kulturgüterschutz in der Schweiz gilt international als vorbildlich. Dies bekräftigte der Bundesrat mit der Strategie zum Schutz des gefährdeten Kulturerbes 2019-2023. Mit dem Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, Katastrophen und in Notlagen vom 20. Juni 2014 (SR. 520.3) besteht eine umfassende rechtliche Grundlage zur Ausführung des Haager Abkommens vom 14. Mai 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten. Artikel 12 des Gesetzes gewährt dem Bundesrat die Kompetenzen zur treuhänderischen Aufbewahrung von Kulturgütern in Kriegs- oder Krisengebieten. Auf Anfrage eines Drittstaates kann die Schweiz einen sogenannten Bergungsort ("Safe Haven") zur Sicherung von Kulturgütern zur Verfügung stellen, die durch bewaffnete Konflikte, Katastrophen oder Notlagen bedroht sind. Die treuhänderische Aufbewahrung soll auf Basis eines bilateralen Abkommens, der zwischen dem Bundesrat und der Regierung des Drittstaates abgeschlossen wird, erfolgen.</p><p>Bezüglich dem Schutz mobiler Kulturgüter gibt es entsprechend zwei Taktiken: Vertikale Evakuation in Schutzräume oder die Güter trotz der Risken langer Transporte in sichere Gebiete zu evakuieren und sie so auch dem Zugriff vor Raub und Diebstahl zu entziehen. Dabei müssen unter Umständen auch ausländische Bergungsorte zu derer treuhänderischen Aufbewahrung in Betracht gezogen werden. </p><p>Auf lokaler und regionaler Ebene treffen die Zivilschutzorganisationen und Fachpersonen in Institutionen zwar durchaus Vorbereitungen für eine Evakuation von beweglichen Kulturgütern. Wie bei allen derartigen Operationen, wird das Konzept nicht funktionieren, wenn es zuvor nicht trainiert wurde.</p>
    • <p>Der Kulturgüterschutz in der Schweiz ist grundsätzlich gut auf einen bewaffneten Konflikt, eine Katastrophe oder eine Notlage vorbereitet. Dennoch zeigt der Krieg in der Ukraine, dass sich auch Szenarien, deren Eintretenswahrscheinlichkeit als gering eingeschätzt wurde, realisieren können. Es ist daher sinnvoll, die vorhandenen Konzepte regelmässig im Licht der neusten Entwicklungen zu überprüfen, um allfällige Schwachpunkte und Lücken aufzudecken.&nbsp;</p><p>Im Falle eines bewaffneten Konflikts, einer Katastrophe oder einer Notlage ist der Schutz von Kulturgütern eine koordinierte Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Sie ist im Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, Katastrophen und in Notlagen (KGSG, SR 520.3) ausführlich geregelt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bund bereitet die Massnahmen zum Schutz der Kulturgüter, die in seinem Eigentum sind oder ihm anvertraut wurden, vor und setzt diese um. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS führt das Inventar der Kulturgüter (historische Denkmäler, archäologische Stätten sowie Sammlungen von Museen, Archiven und Bibliotheken) von nationaler und regionaler Bedeutung (KGS-Inventar). Das KGS-Inventar ermöglicht es den Notfallorganisationen (kantonale KGS-Verantwortliche, Feuerwehr, Polizei und Zivilschutz) und der Armee, die Kulturgüter zu identifizieren, um diese bei Bedarf rasch schützen zu können.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Kantone sehen Schutzmassnahmen für die im KGS-Inventar aufgeführten Objekte vor, wie z. B. die Erstellung von Sicherstellungsdokumentationen, Notfallplanungen und Mikrofilmen sowie die Bereitstellung unterirdischen Kulturgüterschutzräumen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Da der Kulturgüterschutz bei Grossereignissen, Katastrophen, Notlagen und bewaffneten Konflikten auch eine Aufgabe des Zivilschutzes ist (Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe e des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz [BZG; SR 520.1], finden jährlich Ausbildungen für das Kader des Zivilschutzes statt. Die Kantone führen im Rahmen von Weiterbildungskursen Notfallübungen durch – zum Teil auch in Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen. Auch die Armeestäbe werden in den Führungslehrgängen im Bereich Kulturgüterschutz ausgebildet.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bund pflegt auf nationaler und internationaler Ebene Kontakte im Bereich des Kulturgüterschutzes, insbesondere durch seine Präsenz bei der UNESCO in Paris (Governance-Gremien des Haager Abkommens vom 14. Mai 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten). Als Pionier in diesem Bereich könnte der Bund auch Drittstaaten auf Anfrage einen Bergungsort («Safe Haven») für die treuhänderische Aufbewahrung von beweglichen Kulturgütern zur Verfügung stellen, die durch einen bewaffneten Konflikt oder eine Notsituation bedroht sind. Im Falle eines bewaffneten Konfliktes oder einer Notsituation, würde die Schweiz diesen Bergungsort selbstverständlich nötigenfalls auch selber nutzen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Aus Sicht des Bundesrates werden damit aktuell ausreichend Massnahmen getroffen, um das schweizerische Kulturgut im Falle eines bewaffneten Konflikts, einer Katastrophe oder Notlage adäquat zu schützen. Die Erarbeitung eines zusätzlichen Konzepts ist daher im Moment nicht erforderlich, wird aber im Rahmen der Aufarbeitung des Krieges in der Ukraine geprüft werden.</p>
    • <p>Unsere Kulturgüter geniessen ein hohes Ansehen. Leider zeigt der rücksichtslos geführte Krieg in der Ukraine, dass zahlreiche Museen und Denkmäler durch die Auswirkungen des Krieges bedroht, verschleppt oder zerstört wurden. </p><p>Die Schweiz braucht ein Konzept dafür, wie der Bund im Falle einer grossflächigen natur-, technik- oder gesellschaftsbedingten Gefahrenlage oder eines bewaffneten Konflikts in der Schweiz Massnahmen zur Evakuation und Sicherung von Kulturgütern umsetzt. Der Bericht muss darlegen, wie und ob unsere Kulturgüter über grössere Distanzen verschoben, gesichert oder unterirdisch gelagert werden können. Dabei sollte darüber nachgedacht werden, mit dem näheren Ausland eine Kooperation über eine gegenseitige treuhänderische Aufbewahrung von Kulturgütern sicherzustellen. </p><p>Es sollte zudem dargestellt werden, welche Mittel zum Einsatz kommen können und wie die Kompetenzen zwischen den zuständigen staatlichen Ämtern auf Stufe Bund, Kantone und Gemeinden, den öffentlichen wie privaten kulturellen Institutionen, dem Zivilschutz und der Armee geregelt sind. </p>
    • Mehr Schutz von Kulturgütern in der Schweiz

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