Situation von Kindern inhaftierter Eltern

ShortId
23.3744
Id
20233744
Updated
26.03.2024 22:00
Language
de
Title
Situation von Kindern inhaftierter Eltern
AdditionalIndexing
28;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss der Bundesverfassung (BV, SR 101) sind die Kantone für die Organisation der Gerichte, die Rechtsprechung in Strafsachen sowie den Straf- und Massnahmenvollzug zuständig (Art.&nbsp;123 Abs.&nbsp;2 BV). Der Bund kann die Kantone im Bereich des Straf- und Massnahmenvollzugs mit Beiträgen unterstützen (Art.&nbsp;123 Abs.&nbsp;3 BV). Das Bundesgesetz über die Leistungen des Bundes im Straf- und Massnahmenvollzug (LSMG, SR 341) regelt diese Unterstützung.</p><p>&nbsp;</p><p>In Bezug auf den Kindesschutz hält Artikel 317 des Zivilgesetzbuchs (ZGB, SR 210) fest, dass die Kantone durch geeignete Vorschriften die zweckmässige Zusammenarbeit der Behörden und Stellen auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Kindesschutzes und der übrigen Jugendhilfe regeln. Dies haben die Kantone entweder in ihren Einführungsgesetzen zum ZGB (EGZGB) oder in ihrer speziellen Kinder- und Jugendhilfegesetzgebung getan.</p><p>&nbsp;</p><p>Demnach tragen in erster Linie kantonale oder kommunale Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Sanktionenvollzug, freiwilliger Kindesschutz) die Verantwortung bei der Umsetzung der Empfehlungen in Bezug auf die Situation von Kindern mit einem inhaftierten Elternteil.</p><p>&nbsp;</p><p>1) Der Bundesrat konnte sich aufgrund des erwähnten Berichts des EJPD (Bericht EJPD: Situation von Kindern mit einem inhaftierten Elternteil, Mai 2023) ein Bild darüber machen, wie schwierig die Situation betroffener Kinder in der Schweiz ist. Die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure stellt dabei eine grosse interdisziplinäre Herausforderung dar. Er stellte weiter fest, dass der Bericht des EJPD die Empfehlungen der erwähnten Studie&nbsp;&nbsp;(P. Manzoni, D. Baier, S. Keller, M. Kamenowski, N. Ruchti, J. Rohrbach, D. Lambert: Die Situation von Kindern mit einem inhaftierten Elternteil in der Schweiz, Schlussbericht zu Handen des Bundesamtes für Justiz, Zürich und Lausanne, 24.10.2022) aufgenommen und das Bundesamt für Justiz (BJ) diese bereits mit den zuständigen interkantonalen Konferenzen diskutiert hat. Die Resultate dieser Diskussionen und die weiteren Schritte sind im Bericht festgehalten und werden in den weiteren Antworten zusammengefasst.</p><p>&nbsp;</p><p>2) Das Bundesamt für Statistik (BFS) plant eine entsprechende Erweiterung der «Erhebung über den Freiheitsentzug und die Untersuchungshaft», das BJ unterstützt einen wissenschaftlich evaluierten Modellversuch in diesem Bereich und das Schweizerische Kompetenzzentrum für den Justizvollzug (SKJV) evaluiert die Möglichkeit einer Nacherhebung zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen der Studie (s. Bericht des EJPD S. 5).</p><p>&nbsp;</p><p>3) Der Bund unterstützt Neu- und Umbauten von Vollzugseinrichtungen mit Bausubventionen. Aufgrund der Empfehlungen wird das Handbuch&nbsp;des BJ für Bauten im Straf- und Massnahmenvollzug zurzeit überarbeitet (s. Bericht S. 6 EJPD).</p><p>&nbsp;</p><p>4) Die Konferenz der kantonalen Leitenden Justizvollzug (KKLJV) prüft, welche Leitfäden und Konzepte bei den verschiedenen Instanzen (Polizei, Staatsanwaltschaft, Vollzugsbehörden, Anstalten usw.) bereits bestehen und inwieweit diese aufgrund der Empfehlungen weiterentwickelt werden können. Eine analoge Prüfung führen die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) und die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) im Bereich des Kindesschutzes durch (s. Bericht EJPD S. 6 f.).</p><p>&nbsp;</p><p>5) Der Bundesrat erarbeitet zurzeit in Erfüllung der Motion Noser 19.3633 «Ombudsstelle für Kinderrechte» die Rechtsgrundlagen für eine Ombudsstelle für Kinderrechte bzw. für eine Kinderrechtsinstitution.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Schaffung eines nationalen Netzwerkes soll alle diese Arbeiten nachhaltig unterstützen (s. Bericht EJPD S. 7 f.).</p>
  • <p>Das EJPD (BJ) informierte den Bundesrat am 02. Juni 2023 über einen Bericht basierend auf der vom Bundesrat veranlassten Studie der ZHAW/HETSL zur Situation von Kindern inhaftierter Eltern in der Schweiz. Diese Studie macht insgesamt zehn Empfehlungen zur Verbesserung vom Kindeswohl betroffener Kinder. </p><p>Wichtige Empfehlungen betreffen die Notwendigkeit kinderfreundlicher und flexibler Besuchsmöglichkeiten, die Notwendigkeit kinderfreundlicher Wege ins Gefängnis, die Berücksichtigung des Kindeswohls bei der Setzung von Haftstrafen, sowie eine dringliche Verbesserung in Bezug auf Verhaftungspraktiken in Anwesenheit von Kindern.</p><p>Aus dem Bericht vom 2.Juni 2023, wird nur bedingt klar, wieviel Priorität das Bundesamt für Justiz dem Thema zuordnet. Lediglich eine Einladung von Vertretenden verschiedener Handlungsfelder zum Austausch für die nationale und interdisziplinäre Vernetzung wird im Herbst 2023 vorgesehen. Dabei empfiehlt der Bericht weitergehende und teilweise dringliche Massnahmen, inklusive intensivierter Forschung zum Thema.</p><p>Daher danke ich dem Bundesrat für die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>- Neben der Notwendigkeit zur Schaffung eines nationalen Netzwerks im Hinblick auf eine bessere Arbeit mit den Angehörigen von inhaftierten Personen, anerkennt dabei der Bundesrat die Dringlichkeit weiterer Massnahmen?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, die im Bericht empfohlenen Massnahmen inklusive wissenschaftlicher Begleitung zu unterstützen, respektive zu fördern?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, zusammen mit den Kantonen Leitlinien zu diskutieren, wobei bauliche Massnahmen sowie auch personelle Herausforderungen thematisiert werden?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, zusammen mit den Kantonen Leitlinien für eine bessere Berücksichtigung der Kindesrechtsperspektive bei Verhaftung eines Elternteils durch die Polizei, im Prozess und bei Entscheiden durch Gericht und Staatsanwaltschaft und bei Vollzugsplanung und -durchführung zu diskutieren?</p><p>- Zieht der Bundesrat in Betracht, eine nationale Ombudsstelle für Kinderrechte zu schaffen, wie im Bericht des EJPD (BJ) empfohlen wird?</p>
  • Situation von Kindern inhaftierter Eltern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss der Bundesverfassung (BV, SR 101) sind die Kantone für die Organisation der Gerichte, die Rechtsprechung in Strafsachen sowie den Straf- und Massnahmenvollzug zuständig (Art.&nbsp;123 Abs.&nbsp;2 BV). Der Bund kann die Kantone im Bereich des Straf- und Massnahmenvollzugs mit Beiträgen unterstützen (Art.&nbsp;123 Abs.&nbsp;3 BV). Das Bundesgesetz über die Leistungen des Bundes im Straf- und Massnahmenvollzug (LSMG, SR 341) regelt diese Unterstützung.</p><p>&nbsp;</p><p>In Bezug auf den Kindesschutz hält Artikel 317 des Zivilgesetzbuchs (ZGB, SR 210) fest, dass die Kantone durch geeignete Vorschriften die zweckmässige Zusammenarbeit der Behörden und Stellen auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Kindesschutzes und der übrigen Jugendhilfe regeln. Dies haben die Kantone entweder in ihren Einführungsgesetzen zum ZGB (EGZGB) oder in ihrer speziellen Kinder- und Jugendhilfegesetzgebung getan.</p><p>&nbsp;</p><p>Demnach tragen in erster Linie kantonale oder kommunale Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Sanktionenvollzug, freiwilliger Kindesschutz) die Verantwortung bei der Umsetzung der Empfehlungen in Bezug auf die Situation von Kindern mit einem inhaftierten Elternteil.</p><p>&nbsp;</p><p>1) Der Bundesrat konnte sich aufgrund des erwähnten Berichts des EJPD (Bericht EJPD: Situation von Kindern mit einem inhaftierten Elternteil, Mai 2023) ein Bild darüber machen, wie schwierig die Situation betroffener Kinder in der Schweiz ist. Die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure stellt dabei eine grosse interdisziplinäre Herausforderung dar. Er stellte weiter fest, dass der Bericht des EJPD die Empfehlungen der erwähnten Studie&nbsp;&nbsp;(P. Manzoni, D. Baier, S. Keller, M. Kamenowski, N. Ruchti, J. Rohrbach, D. Lambert: Die Situation von Kindern mit einem inhaftierten Elternteil in der Schweiz, Schlussbericht zu Handen des Bundesamtes für Justiz, Zürich und Lausanne, 24.10.2022) aufgenommen und das Bundesamt für Justiz (BJ) diese bereits mit den zuständigen interkantonalen Konferenzen diskutiert hat. Die Resultate dieser Diskussionen und die weiteren Schritte sind im Bericht festgehalten und werden in den weiteren Antworten zusammengefasst.</p><p>&nbsp;</p><p>2) Das Bundesamt für Statistik (BFS) plant eine entsprechende Erweiterung der «Erhebung über den Freiheitsentzug und die Untersuchungshaft», das BJ unterstützt einen wissenschaftlich evaluierten Modellversuch in diesem Bereich und das Schweizerische Kompetenzzentrum für den Justizvollzug (SKJV) evaluiert die Möglichkeit einer Nacherhebung zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen der Studie (s. Bericht des EJPD S. 5).</p><p>&nbsp;</p><p>3) Der Bund unterstützt Neu- und Umbauten von Vollzugseinrichtungen mit Bausubventionen. Aufgrund der Empfehlungen wird das Handbuch&nbsp;des BJ für Bauten im Straf- und Massnahmenvollzug zurzeit überarbeitet (s. Bericht S. 6 EJPD).</p><p>&nbsp;</p><p>4) Die Konferenz der kantonalen Leitenden Justizvollzug (KKLJV) prüft, welche Leitfäden und Konzepte bei den verschiedenen Instanzen (Polizei, Staatsanwaltschaft, Vollzugsbehörden, Anstalten usw.) bereits bestehen und inwieweit diese aufgrund der Empfehlungen weiterentwickelt werden können. Eine analoge Prüfung führen die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) und die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) im Bereich des Kindesschutzes durch (s. Bericht EJPD S. 6 f.).</p><p>&nbsp;</p><p>5) Der Bundesrat erarbeitet zurzeit in Erfüllung der Motion Noser 19.3633 «Ombudsstelle für Kinderrechte» die Rechtsgrundlagen für eine Ombudsstelle für Kinderrechte bzw. für eine Kinderrechtsinstitution.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Schaffung eines nationalen Netzwerkes soll alle diese Arbeiten nachhaltig unterstützen (s. Bericht EJPD S. 7 f.).</p>
    • <p>Das EJPD (BJ) informierte den Bundesrat am 02. Juni 2023 über einen Bericht basierend auf der vom Bundesrat veranlassten Studie der ZHAW/HETSL zur Situation von Kindern inhaftierter Eltern in der Schweiz. Diese Studie macht insgesamt zehn Empfehlungen zur Verbesserung vom Kindeswohl betroffener Kinder. </p><p>Wichtige Empfehlungen betreffen die Notwendigkeit kinderfreundlicher und flexibler Besuchsmöglichkeiten, die Notwendigkeit kinderfreundlicher Wege ins Gefängnis, die Berücksichtigung des Kindeswohls bei der Setzung von Haftstrafen, sowie eine dringliche Verbesserung in Bezug auf Verhaftungspraktiken in Anwesenheit von Kindern.</p><p>Aus dem Bericht vom 2.Juni 2023, wird nur bedingt klar, wieviel Priorität das Bundesamt für Justiz dem Thema zuordnet. Lediglich eine Einladung von Vertretenden verschiedener Handlungsfelder zum Austausch für die nationale und interdisziplinäre Vernetzung wird im Herbst 2023 vorgesehen. Dabei empfiehlt der Bericht weitergehende und teilweise dringliche Massnahmen, inklusive intensivierter Forschung zum Thema.</p><p>Daher danke ich dem Bundesrat für die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>- Neben der Notwendigkeit zur Schaffung eines nationalen Netzwerks im Hinblick auf eine bessere Arbeit mit den Angehörigen von inhaftierten Personen, anerkennt dabei der Bundesrat die Dringlichkeit weiterer Massnahmen?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, die im Bericht empfohlenen Massnahmen inklusive wissenschaftlicher Begleitung zu unterstützen, respektive zu fördern?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, zusammen mit den Kantonen Leitlinien zu diskutieren, wobei bauliche Massnahmen sowie auch personelle Herausforderungen thematisiert werden?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, zusammen mit den Kantonen Leitlinien für eine bessere Berücksichtigung der Kindesrechtsperspektive bei Verhaftung eines Elternteils durch die Polizei, im Prozess und bei Entscheiden durch Gericht und Staatsanwaltschaft und bei Vollzugsplanung und -durchführung zu diskutieren?</p><p>- Zieht der Bundesrat in Betracht, eine nationale Ombudsstelle für Kinderrechte zu schaffen, wie im Bericht des EJPD (BJ) empfohlen wird?</p>
    • Situation von Kindern inhaftierter Eltern

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