Spitalabfälle. Ein stossendes Verhalten

ShortId
23.3745
Id
20233745
Updated
26.03.2024 22:01
Language
de
Title
Spitalabfälle. Ein stossendes Verhalten
AdditionalIndexing
52;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Auch im Gesundheitswesen besteht Potenzial zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft. Der im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU) erarbeitete «Umweltatlas Lieferketten Schweiz» zeigt den Handlungsbedarf für die Branche des Gesundheits- und Sozialwesens auf und unterstützt die Unternehmen, die Umweltbelastungen in den Lieferketten zu reduzieren. Weitere Informationen zu den Umweltauswirkungen im Schweizer Gesundheitswesen wurden im Projekt «Green Hospital – Ressourceneffizienz bei Schweizer Spitälern» des Nationalen Forschungsprogramms für nachhaltige Wirtschaft (NFP 73) erarbeitet.&nbsp;</p><p>Die Lebenszyklusanalyse der Umweltauswirkungen in Schweizer Spitälern zeigt, dass insbesondere die Verpflegung, Gebäudeinfrastruktur, Heizung, Elektrizität und Arzneimittel wesentlich zu den Treibhausgasemissionen und zur Gesamtumweltbelastung der Schweizer Spitäler beitragen. In diesen Bereichen liegen die grössten Optimierungspotenziale. Im Vergleich dazu machen die Produktion von medizinischen Grossgeräten und die Nutzung von medizinischen Produkten jeweils weniger als 4&nbsp;Prozent der Treibhausgasemissionen und Gesamtumweltbelastung der Schweizer Spitäler aus. Dennoch soll zur Verbesserung der Nachhaltigkeit von Schweizer Spitälern auch die Vermeidung von Abfällen angestrebt werden (siehe hierzu die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 23.3312 Weichelt «Materialverschwendung in der Chirurgie»).</p><p>2. Es liegt in der Hand der Kantone, die genannten Themen im Spitalwesen aufzugreifen und Massnahmen umzusetzen. Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ist zurzeit kein Austausch mit den kantonalen Gesundheits- und Umweltämtern mit Fokus auf die Stärkung der Kreislaufwirtschaft von medizinischen Produkten vorgesehen.&nbsp;</p><p>Schliesslich sind hinsichtlich der Wiederaufbereitung von Medizinprodukten (wozu auch die Sterilisation gehört) die Anweisungen des Herstellers zu beachten. Spitäler können Medizinprodukte wiederaufbereiten, wenn die Hersteller diese für eine mehrmalige Verwendung vorgesehen haben. Umgekehrt ist die Wiederaufbereitung von gebrauchten Einmalprodukten aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht erlaubt.</p>
  • <p>Kürzlich war im Titel eines Zeitungsartikels die Frage zu lesen, ob medizinische Instrumente weiterhin weggeworfen werden sollen, nur weil es einfacher sei? Diese Antwort erhalten Patientinnen und Patienten in Spitälern oft, wenn sie sich darüber wundern, dass das Material nach dessen Nutzung weggeworfen wird: Scheren, medizinische Klemmen, … Dasselbe geschieht mit Hilfsmitteln: Bei einem Unfall ist es Sache der Patientin oder des Patienten, am Ende der Genesungszeit die Krücken, Verbandschuhe oder andere Schienen zu entsorgen. Angesichts der hohen Abfallproduktion in Spitälern – man spricht von einer Tonne Abfall pro Bett und Jahr – drängt sich ein Kulturwandel auf. Dies umso mehr, als das Umweltschutzgesetz klar und zu Recht vorschreibt: „Die Erzeugung von Abfällen soll soweit möglich vermieden werden“. Es legt zudem Folgendes fest: „Der Bundesrat kann das Inverkehrbringen von Produkten verbieten, die für eine einmalige und kurzfristige Verwendung bestimmt sind, wenn deren Nutzen die durch sie verursachte Umweltbelastung nicht rechtfertigt“. Die medizinischen Instrumente sind nicht für eine einzige Anwendung konzipiert, dennoch werden sie nach einmaligem Gebrauch weggeworfen.&nbsp;</p><p>1. Ist sich der Bundesrat des Problems bewusst und sieht er die Notwendigkeit, dass sich die Spitäler voll und ganz an der Förderung einer umweltfreundlichen Kreiswirtschaft beteiligen?</p><p>2. Ist er bereit, bei den kantonalen Gesundheits- und Umweltstellen dahingehend zu intervenieren, dass die Spitäler ihren ökologischen Fussabdruck verkleinern, indem sie die medizinischen Instrumente und Hilfsmittel sterilisieren, reparieren und vor allem wiederverwenden?</p><p>&nbsp;</p>
  • Spitalabfälle. Ein stossendes Verhalten
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Auch im Gesundheitswesen besteht Potenzial zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft. Der im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU) erarbeitete «Umweltatlas Lieferketten Schweiz» zeigt den Handlungsbedarf für die Branche des Gesundheits- und Sozialwesens auf und unterstützt die Unternehmen, die Umweltbelastungen in den Lieferketten zu reduzieren. Weitere Informationen zu den Umweltauswirkungen im Schweizer Gesundheitswesen wurden im Projekt «Green Hospital – Ressourceneffizienz bei Schweizer Spitälern» des Nationalen Forschungsprogramms für nachhaltige Wirtschaft (NFP 73) erarbeitet.&nbsp;</p><p>Die Lebenszyklusanalyse der Umweltauswirkungen in Schweizer Spitälern zeigt, dass insbesondere die Verpflegung, Gebäudeinfrastruktur, Heizung, Elektrizität und Arzneimittel wesentlich zu den Treibhausgasemissionen und zur Gesamtumweltbelastung der Schweizer Spitäler beitragen. In diesen Bereichen liegen die grössten Optimierungspotenziale. Im Vergleich dazu machen die Produktion von medizinischen Grossgeräten und die Nutzung von medizinischen Produkten jeweils weniger als 4&nbsp;Prozent der Treibhausgasemissionen und Gesamtumweltbelastung der Schweizer Spitäler aus. Dennoch soll zur Verbesserung der Nachhaltigkeit von Schweizer Spitälern auch die Vermeidung von Abfällen angestrebt werden (siehe hierzu die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 23.3312 Weichelt «Materialverschwendung in der Chirurgie»).</p><p>2. Es liegt in der Hand der Kantone, die genannten Themen im Spitalwesen aufzugreifen und Massnahmen umzusetzen. Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ist zurzeit kein Austausch mit den kantonalen Gesundheits- und Umweltämtern mit Fokus auf die Stärkung der Kreislaufwirtschaft von medizinischen Produkten vorgesehen.&nbsp;</p><p>Schliesslich sind hinsichtlich der Wiederaufbereitung von Medizinprodukten (wozu auch die Sterilisation gehört) die Anweisungen des Herstellers zu beachten. Spitäler können Medizinprodukte wiederaufbereiten, wenn die Hersteller diese für eine mehrmalige Verwendung vorgesehen haben. Umgekehrt ist die Wiederaufbereitung von gebrauchten Einmalprodukten aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht erlaubt.</p>
    • <p>Kürzlich war im Titel eines Zeitungsartikels die Frage zu lesen, ob medizinische Instrumente weiterhin weggeworfen werden sollen, nur weil es einfacher sei? Diese Antwort erhalten Patientinnen und Patienten in Spitälern oft, wenn sie sich darüber wundern, dass das Material nach dessen Nutzung weggeworfen wird: Scheren, medizinische Klemmen, … Dasselbe geschieht mit Hilfsmitteln: Bei einem Unfall ist es Sache der Patientin oder des Patienten, am Ende der Genesungszeit die Krücken, Verbandschuhe oder andere Schienen zu entsorgen. Angesichts der hohen Abfallproduktion in Spitälern – man spricht von einer Tonne Abfall pro Bett und Jahr – drängt sich ein Kulturwandel auf. Dies umso mehr, als das Umweltschutzgesetz klar und zu Recht vorschreibt: „Die Erzeugung von Abfällen soll soweit möglich vermieden werden“. Es legt zudem Folgendes fest: „Der Bundesrat kann das Inverkehrbringen von Produkten verbieten, die für eine einmalige und kurzfristige Verwendung bestimmt sind, wenn deren Nutzen die durch sie verursachte Umweltbelastung nicht rechtfertigt“. Die medizinischen Instrumente sind nicht für eine einzige Anwendung konzipiert, dennoch werden sie nach einmaligem Gebrauch weggeworfen.&nbsp;</p><p>1. Ist sich der Bundesrat des Problems bewusst und sieht er die Notwendigkeit, dass sich die Spitäler voll und ganz an der Förderung einer umweltfreundlichen Kreiswirtschaft beteiligen?</p><p>2. Ist er bereit, bei den kantonalen Gesundheits- und Umweltstellen dahingehend zu intervenieren, dass die Spitäler ihren ökologischen Fussabdruck verkleinern, indem sie die medizinischen Instrumente und Hilfsmittel sterilisieren, reparieren und vor allem wiederverwenden?</p><p>&nbsp;</p>
    • Spitalabfälle. Ein stossendes Verhalten

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