Weitergabe von Effizienzgewinnen und Kostenersparnissen dank Digitalisierung

ShortId
23.3750
Id
20233750
Updated
26.03.2024 21:07
Language
de
Title
Weitergabe von Effizienzgewinnen und Kostenersparnissen dank Digitalisierung
AdditionalIndexing
34;04;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Digitalisierung von Prozessen und Dienstleistungen, die selbst getätigt werden, müssen sich auf die Gebührenhöhe auswirken. Der Bundesrat sollte daher eine gründliche Prüfung der Gebühren durchführen, um aufzuzeigen, wie die Verbraucher und Gebührenzahler von den Einsparungen und Effizienzgewinnen profitieren können. Der Bericht soll aufzeigen, wo allenfalls angesetzt werden könnte, um eine faire und gerechte Weitergabe von Kostenersparnissen und Effizienzgewinnen zu gewährleisten.</p>
  • <p>Bei der Bemessung von Gebühren müssen die zuständigen Behörden das Äquivalenz- und Kostendeckungsprinzip beachten, d.h. Gebühren müssen in einem vernünftigen Verhältnis zum Wert der staatlichen Leistung stehen und der Gesamtertrag der Gebühren darf die Gesamtkosten einer Verwaltungseinheit nicht übersteigen (vgl. <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1997/2022_2022_2022/de#art_46_a"><span style="color:windowtext;">Art. 46a Abs. 3 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz</span></a> [RVOG; SR 172.010], <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2004/677/de#art_4"><span style="color:windowtext;">Art. 4 Abs. 1 Allgemeine Gebührenverordnung</span></a> [AllgGebV; SR 172.041.1]). Daraus folgt, dass auch Effizienzgewinne durch Digitalisierung, die zu einer kostengünstigeren Erbringung der gebührenpflichtigen Leistungen führen, an die Nutzerinnen und Nutzer dieser Leistungen weitergegeben werden müssen.</p><p>&nbsp;</p><p>Seit dem letzten Jahr legt die allgemeine Gebührenverordnung zudem fest, dass die Preisüberwachung zum Erlass oder zur Änderung von Gebührenregelungen immer konsultiert werden muss (<a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2004/677/de#art_5_a"><span style="color:windowtext;">Art. 5a AllgGebV</span></a>). Diese überprüft jeweils die Einhaltung des Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzips. Auch kann eine betroffene Person mit den bestehenden Rechtsmitteln im Einzelfall Gebühren anfechten, welche den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen.</p><p>&nbsp;</p><p>Gebührensenkungen wurden in den vergangenen Jahren beispielsweise beim Handelsregister oder beim Markenschutz umgesetzt. Auch werden im Rahmen von Open Government Data zunehmend Daten unentgeltlich zur Verfügung gestellt (z.B. MeteoSchweiz, swisstopo).</p><p>&nbsp;</p><p>Die gesetzlichen Rahmenbedingungen gewährleisten damit bereits heute eine Gebührenüberprüfung, in der Effizienzgewinne zu berücksichtigen sind. Die bestehenden Instrumente stehen zudem ständig zur Verfügung, während der im Postulat vorgesehene Bericht lediglich eine Momentaufnahme wäre. Eine flächendeckende Überprüfung der Gebühren erachtet der Bundesrat vor diesem Hintergrund als unverhältnismässig.&nbsp;Er ist aber bereit, die Departemente in den nächsten Budgetweisungen mit einer Überprüfung der Gebührenhöhe zu beauftragen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht eine vollständige Gebührenüberprüfung unter dem Aspekt der Digitalisierung vorzunehmen. In diesem Bericht soll untersucht werden, wie sich schlankere Prozesse und Kostenvorteile, die durch die Digitalisierung entstanden sind, als Gebührensenkungen und Effizienzgewinne an die Gebührenzahler weitergeben lassen.</p>
  • Weitergabe von Effizienzgewinnen und Kostenersparnissen dank Digitalisierung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Digitalisierung von Prozessen und Dienstleistungen, die selbst getätigt werden, müssen sich auf die Gebührenhöhe auswirken. Der Bundesrat sollte daher eine gründliche Prüfung der Gebühren durchführen, um aufzuzeigen, wie die Verbraucher und Gebührenzahler von den Einsparungen und Effizienzgewinnen profitieren können. Der Bericht soll aufzeigen, wo allenfalls angesetzt werden könnte, um eine faire und gerechte Weitergabe von Kostenersparnissen und Effizienzgewinnen zu gewährleisten.</p>
    • <p>Bei der Bemessung von Gebühren müssen die zuständigen Behörden das Äquivalenz- und Kostendeckungsprinzip beachten, d.h. Gebühren müssen in einem vernünftigen Verhältnis zum Wert der staatlichen Leistung stehen und der Gesamtertrag der Gebühren darf die Gesamtkosten einer Verwaltungseinheit nicht übersteigen (vgl. <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1997/2022_2022_2022/de#art_46_a"><span style="color:windowtext;">Art. 46a Abs. 3 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz</span></a> [RVOG; SR 172.010], <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2004/677/de#art_4"><span style="color:windowtext;">Art. 4 Abs. 1 Allgemeine Gebührenverordnung</span></a> [AllgGebV; SR 172.041.1]). Daraus folgt, dass auch Effizienzgewinne durch Digitalisierung, die zu einer kostengünstigeren Erbringung der gebührenpflichtigen Leistungen führen, an die Nutzerinnen und Nutzer dieser Leistungen weitergegeben werden müssen.</p><p>&nbsp;</p><p>Seit dem letzten Jahr legt die allgemeine Gebührenverordnung zudem fest, dass die Preisüberwachung zum Erlass oder zur Änderung von Gebührenregelungen immer konsultiert werden muss (<a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2004/677/de#art_5_a"><span style="color:windowtext;">Art. 5a AllgGebV</span></a>). Diese überprüft jeweils die Einhaltung des Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzips. Auch kann eine betroffene Person mit den bestehenden Rechtsmitteln im Einzelfall Gebühren anfechten, welche den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen.</p><p>&nbsp;</p><p>Gebührensenkungen wurden in den vergangenen Jahren beispielsweise beim Handelsregister oder beim Markenschutz umgesetzt. Auch werden im Rahmen von Open Government Data zunehmend Daten unentgeltlich zur Verfügung gestellt (z.B. MeteoSchweiz, swisstopo).</p><p>&nbsp;</p><p>Die gesetzlichen Rahmenbedingungen gewährleisten damit bereits heute eine Gebührenüberprüfung, in der Effizienzgewinne zu berücksichtigen sind. Die bestehenden Instrumente stehen zudem ständig zur Verfügung, während der im Postulat vorgesehene Bericht lediglich eine Momentaufnahme wäre. Eine flächendeckende Überprüfung der Gebühren erachtet der Bundesrat vor diesem Hintergrund als unverhältnismässig.&nbsp;Er ist aber bereit, die Departemente in den nächsten Budgetweisungen mit einer Überprüfung der Gebührenhöhe zu beauftragen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht eine vollständige Gebührenüberprüfung unter dem Aspekt der Digitalisierung vorzunehmen. In diesem Bericht soll untersucht werden, wie sich schlankere Prozesse und Kostenvorteile, die durch die Digitalisierung entstanden sind, als Gebührensenkungen und Effizienzgewinne an die Gebührenzahler weitergeben lassen.</p>
    • Weitergabe von Effizienzgewinnen und Kostenersparnissen dank Digitalisierung

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