Die Wirkungen von Gesetzentwürfen müssen für Nutzerinnen und Nutzer transparent sein

ShortId
23.3751
Id
20233751
Updated
26.03.2024 21:07
Language
de
Title
Die Wirkungen von Gesetzentwürfen müssen für Nutzerinnen und Nutzer transparent sein
AdditionalIndexing
04;12;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Dank der fortschreitenden Digitalisierung können die Gemeinwesen bei den Dienstleistungen beträchtlich sparen. Wer diese Leistungen beansprucht hingegen (natürliche und juristische Personen), bemerkt nur selten konkrete Wirkungen, denn die zu entrichtenden Gebühren und Abgabe sinken kaum proportional zu den Einsparungen der Gemeinwesen. Es kommt sogar vor, dass die anfallenden Kosten steigen.</p><p>Diese Situation muss geändert werden. Bei Rechtsetzungsvorhaben, die bei den Nutzerinnen und Nutzern zu zusätzlichen Kosten führen, ist darauf hinzuweisen und es sind die Vorteile aufzuzeigen, die ihnen im Gegenzug erwachsen. Gibt es keine Vorteile, ist von einer Erhöhung der Kosten abzusehen, ja, die Kosten müssen sogar sinken, wenn die öffentlichen Verwaltungen Einsparungen erzielen.&nbsp;</p><p>Ziffer 1.3 Absatz 1 der RFA-Richtlinien könnte neu wie folgt lauten:&nbsp;</p><p>„1 Die RFA ist ein Instrument zur Analyse und Darstellung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Rechtsetzungsvorhaben des Bundes. Sie berücksichtigt die Auswirkungen dieser Vorhaben auf Nutzerinnen und Nutzer sowie auf Konsumentinnen und Konsumenten (natürliche und juristische Personen). Sie beinhaltet auch die Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft. Die Auswirkungen sind in ökonomischen Dimensionen (insbesondere Kosten, Nutzen, Verteilungswirkungen) zu analysieren und darzustellen“.</p>
  • <p>Die Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) ist ein Instrument zur Untersuchung und Darstellung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Vorlagen des Bundes. Sie dient dazu, den Regulierungsbedarf, alternative Handlungsoptionen, die erwarteten Auswirkungen sowie die Vollzugstauglichkeit systematisch zu untersuchen. Im Rahmen der RFA werden insbesondere die Auswirkungen von Rechtssetzungsvorhaben auf die betroffenen Akteure sowie auf die Gesamtwirtschaft untersucht. Die gewonnenen Erkenntnisse werden in den erläuternden Berichten und Botschaften dargestellt.&nbsp;</p><p>Zu diesen Akteuren gehören zum Beispiel Unternehmen, Konsumentinnen und Konsumenten, Arbeitnehmende sowie staatliche Behörden und je nach Betroffenheit auch spezifische Gruppen wie Patientinnen und Patienten, Rentnerinnen und Rentner, Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Mieterinnen und Mieter oder Steuerzahlende. Diese zu prüfenden gesellschaftlichen Gruppen werden in der RFA-Checkliste sowie im RFA-Handbuch im Detail aufgeführt. Dabei werden sowohl die Nutzen für die unterschiedlichen Akteure aber auch die zusätzlichen Kosten, sei es durch Gebühren oder andere Zusatzaufwände, ausgewiesen.&nbsp;</p><p>Der Bundesrat geht mit dem Motionär einig, dass Digitalisierungsvorhaben auch den Nutzern zu Gute kommen sollen. Ebenso erachtet er es als zentral, dass im Rahmen einer RFA sämtliche relevanten Auswirkungen, darunter z.B. auch die Einsparungen und zusätzlichen Belastungen durch Digitalisierungsvorhaben, aufgezeigt werden müssen. Die vom Motionär erwähnten RFA-Richtlinien schreiben dies jedoch bereits heute vor. Die Auswirkungen auf Nutzer und Konsumenten sind in den RFA-Richtlinien mit dem Prüfpunkt 3 in Ziffer 2 Absatz 1 erfasst und im RFA-Handbuch konkretisiert. Das grundsätzliche Anliegen der Motion ist damit bereits erfüllt.&nbsp;</p><p>Eine zusätzliche Erwähnung spezifischer Akteure oder Auswirkungskategorien in der allgemeinen Ziffer 1.3. der RFA-Richtlinie wäre sachfremd und würde keinen Mehrwert bringen.</p>
  • <p>Ziffer 1.3 Absatz 1 der Richtlinien des Bundesrates für die Regulierungsfolgenabschätzung bei Rechtsetzungsvorhaben des Bundes (RFA-Richtlinien) ist so zu ändern, dass auch die Folgen von Rechtsetzungsvorhaben auf Nutzerinnen und Nutzer sowie auf Konsumentinnen und Konsumenten die (natürliche und juristische Personen) berücksichtigt und ausdrücklich erwähnt werden müssen.</p>
  • Die Wirkungen von Gesetzentwürfen müssen für Nutzerinnen und Nutzer transparent sein
State
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Dank der fortschreitenden Digitalisierung können die Gemeinwesen bei den Dienstleistungen beträchtlich sparen. Wer diese Leistungen beansprucht hingegen (natürliche und juristische Personen), bemerkt nur selten konkrete Wirkungen, denn die zu entrichtenden Gebühren und Abgabe sinken kaum proportional zu den Einsparungen der Gemeinwesen. Es kommt sogar vor, dass die anfallenden Kosten steigen.</p><p>Diese Situation muss geändert werden. Bei Rechtsetzungsvorhaben, die bei den Nutzerinnen und Nutzern zu zusätzlichen Kosten führen, ist darauf hinzuweisen und es sind die Vorteile aufzuzeigen, die ihnen im Gegenzug erwachsen. Gibt es keine Vorteile, ist von einer Erhöhung der Kosten abzusehen, ja, die Kosten müssen sogar sinken, wenn die öffentlichen Verwaltungen Einsparungen erzielen.&nbsp;</p><p>Ziffer 1.3 Absatz 1 der RFA-Richtlinien könnte neu wie folgt lauten:&nbsp;</p><p>„1 Die RFA ist ein Instrument zur Analyse und Darstellung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Rechtsetzungsvorhaben des Bundes. Sie berücksichtigt die Auswirkungen dieser Vorhaben auf Nutzerinnen und Nutzer sowie auf Konsumentinnen und Konsumenten (natürliche und juristische Personen). Sie beinhaltet auch die Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft. Die Auswirkungen sind in ökonomischen Dimensionen (insbesondere Kosten, Nutzen, Verteilungswirkungen) zu analysieren und darzustellen“.</p>
    • <p>Die Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) ist ein Instrument zur Untersuchung und Darstellung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Vorlagen des Bundes. Sie dient dazu, den Regulierungsbedarf, alternative Handlungsoptionen, die erwarteten Auswirkungen sowie die Vollzugstauglichkeit systematisch zu untersuchen. Im Rahmen der RFA werden insbesondere die Auswirkungen von Rechtssetzungsvorhaben auf die betroffenen Akteure sowie auf die Gesamtwirtschaft untersucht. Die gewonnenen Erkenntnisse werden in den erläuternden Berichten und Botschaften dargestellt.&nbsp;</p><p>Zu diesen Akteuren gehören zum Beispiel Unternehmen, Konsumentinnen und Konsumenten, Arbeitnehmende sowie staatliche Behörden und je nach Betroffenheit auch spezifische Gruppen wie Patientinnen und Patienten, Rentnerinnen und Rentner, Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Mieterinnen und Mieter oder Steuerzahlende. Diese zu prüfenden gesellschaftlichen Gruppen werden in der RFA-Checkliste sowie im RFA-Handbuch im Detail aufgeführt. Dabei werden sowohl die Nutzen für die unterschiedlichen Akteure aber auch die zusätzlichen Kosten, sei es durch Gebühren oder andere Zusatzaufwände, ausgewiesen.&nbsp;</p><p>Der Bundesrat geht mit dem Motionär einig, dass Digitalisierungsvorhaben auch den Nutzern zu Gute kommen sollen. Ebenso erachtet er es als zentral, dass im Rahmen einer RFA sämtliche relevanten Auswirkungen, darunter z.B. auch die Einsparungen und zusätzlichen Belastungen durch Digitalisierungsvorhaben, aufgezeigt werden müssen. Die vom Motionär erwähnten RFA-Richtlinien schreiben dies jedoch bereits heute vor. Die Auswirkungen auf Nutzer und Konsumenten sind in den RFA-Richtlinien mit dem Prüfpunkt 3 in Ziffer 2 Absatz 1 erfasst und im RFA-Handbuch konkretisiert. Das grundsätzliche Anliegen der Motion ist damit bereits erfüllt.&nbsp;</p><p>Eine zusätzliche Erwähnung spezifischer Akteure oder Auswirkungskategorien in der allgemeinen Ziffer 1.3. der RFA-Richtlinie wäre sachfremd und würde keinen Mehrwert bringen.</p>
    • <p>Ziffer 1.3 Absatz 1 der Richtlinien des Bundesrates für die Regulierungsfolgenabschätzung bei Rechtsetzungsvorhaben des Bundes (RFA-Richtlinien) ist so zu ändern, dass auch die Folgen von Rechtsetzungsvorhaben auf Nutzerinnen und Nutzer sowie auf Konsumentinnen und Konsumenten die (natürliche und juristische Personen) berücksichtigt und ausdrücklich erwähnt werden müssen.</p>
    • Die Wirkungen von Gesetzentwürfen müssen für Nutzerinnen und Nutzer transparent sein

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