Wie will die Schweiz sicherstellen, dass Kroatien die Pflichten aus der Genfer Konvention erfüllt?

ShortId
23.3761
Id
20233761
Updated
26.03.2024 21:54
Language
de
Title
Wie will die Schweiz sicherstellen, dass Kroatien die Pflichten aus der Genfer Konvention erfüllt?
AdditionalIndexing
10;08;2841;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Kroatien wendet die Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.&nbsp;Juni&nbsp;2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, an. Im Rahmen dieser Richtlinie sind die kroatischen Behörden für die Betreuung der Asylsuchenden zuständig und müssen den Zugang zu medizinischer Versorgung sicherstellen. Kroatien muss dafür Sorge tragen, dass Asylsuchende die nötige medizinische Versorgung erhalten, die zumindest die Notversorgung und die unbedingt erforderliche Behandlung von Krankheiten und schweren psychischen Störungen umfasst. Die zuständigen kroatischen Behörden haben beschlossen, diese Aufgabe – unter anderem – an die Organisation Médecins du Monde (MdM) zu übertragen. Die Aufgabendelegation an MdM war bis zum Frühling 2023 befristet. Die aus dem europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) finanzierten Aufgaben werden für einen begrenzten Zeitraum vergeben und regelmässig neu ausgeschrieben. Bis die neue Ausschreibung abgeschlossen ist, wird die zuständige kroatische Behörde weiterhin die medizinische Versorgung gemäss der genannten Richtlinie gewährleisten. Im Übrigen wurde der Vertrag mit dem kroatischen Roten Kreuz für die psychosoziale Betreuung vor Kurzem verlängert. Bundesrätin Baume-Schneider hat kürzlich am Rande des Treffens der Justiz- und Innenminister den kroatischen Innenminister getroffen. Dabei hat sie unterstrichen, dass nicht nur das Recht auf Beantragung von Asyl, sondern auch die durch die genannte Richtlinie garantierten Rechte der Asylsuchenden jederzeit gewährleistet sein müssen. Derzeit gehen aber weder das SEM noch das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) in seinem Referenzurteil E-1488/2020 vom 22.&nbsp;März 2023 davon aus, dass das kroatische Asylsystem systemische Schwachstellen aufweist. Trotzdem wird jeder Asylantrag sorgfältig geprüft und im Einzelfall beurteilt, ob eine Rückkehr nach Kroatien zulässig und zumutbar ist. Der Bundesrat wendet daher das geltende Recht auf Grundlage der Dublin-Verordnung an.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>2. Mit dem im Rahmenkredit Migration des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Staaten vorgesehenen Fonds für rasche Unterstützung (Rapid Response Fund) unterstützt die Schweiz zurzeit ein Projekt des UNO-Kinderhilfswerks (UNICEF), das in sechs europäischen Staaten, darunter Kroatien, umgesetzt wird. Dieses Projekt, an dem sich das SEM mit insgesamt &nbsp;5 Millionen Franken beteiligt, unterstützt aus der Ukraine geflüchtete Kinder sowie ihre Familien, sofern sich diese ebenfalls im Land aufhalten. Aufgrund der positiven Erfahrungen mit diesem Projekt wird die Schweiz ein neues Vorhaben von UNICEF mit 860&nbsp;000 Franken unterstützen, das ausschliesslich in Kroatien umgesetzt wird und allen in diesem Land lebenden Kindern mit Migrationshintergrund zugutekommen soll. Die Kinder sollen besser geschützt und ihre Integration gefördert werden. Zudem lassen sich damit die Migrationsstrukturen in Kroatien langfristig verbessern. Fachleute aus dem Sozialbereich werden von UNICEF geschult. Den Behörden werden spezifische Kurse insbesondere im Bereich der Datenerhebung angeboten, um die Identifizierung und Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Darüber hinaus prüft das SEM weitere Möglichkeiten, um Kroatien im Rahmen des Rapid Response Fund zu unterstützen. Unabhängig von der Dublin-Zusammenarbeit mit Kroatien hält es der Bundesrat für sinnvoll, zur Stärkung der Migrationsstrukturen in Kroatien beizutragen. Denn mit einer allgemeinen Anhebung der Standards im Asyl- und Aufnahmeverfahren lässt sich das Migrationsmanagement auf europäischer Ebene stärker vereinheitlichen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>3. Staatssekretärin Schraner Burgener war am 13. und 14. Juli 2023 zu einem Arbeitsbesuch in Kroatien. Sie führte Gespräche mit ihrer kroatischen Amtskollegin, der Staatssekretärin für europäische und internationale Angelegenheiten Terezija Gras. Ausserdem traf sie sich mit Vertreterinnen und Vertretern des <i>Independent Monitoring Mechanism</i> IMM, des <i>Centre for Peace Studies&nbsp;</i>CPS, von Médecins du Monde, der kroatischen Ombudsstelle sowie der lokalen Vertretung von UNICEF, die ein von der Schweiz finanziertes Projekt umsetzt (siehe Antwort zu Frage 2). Sie besuchte das nationale Koordinationszentrum für Grenzkontrolle und ein Aufnahmezentrum für Personen, die nach der Überstellung aus einem anderen Dublin-Staat ein Asylverfahren in Kroatien durchlaufen. Auch Personen, die im Rahmen des Dublin-Verfahrens aus der Schweiz überstellt wurden, sind hier untergebracht.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>4. Wie bereits erwähnt, gilt die medizinische Versorgung der Asylsuchenden als &nbsp;gewährleistet. Sie deckt alle medizinischen Fachbereiche ab, auch die Gynäkologie und Pädiatrie. Bei der Ankunft im Asylzentrum wird anhand eines Fragebogens der Gesundheitszustand der Asylsuchenden ermittelt. Je nach Ergebnis dieser Abklärungen werden die betroffenen Personen im Zentrum behandelt oder an eine medizinische Fachperson überwiesen. Bei ihrem Besuch im Aufnahmezentrum konnte Staatssekretärin Schraner Burgener sich mit Mitarbeitenden des kroatischen Roten Kreuzes austauschen. Diese halten die medizinische Versorgung aller Asylsuchender für gewährleistet.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat auf die Fragen 23.7443 und 23.7454 zum Zugang zu medizinischer Versorgung geantwortet, Kroatien müsse Asylsuchenden die notwendige Pflege angedeihen lassen (Notfallpflege, Grundversorgung von Krankheiten und schweren psychischen Problemen) und Bundesrätin Baume-Schneider habe sich am 8. Juni mit dem Innenminister Kroatiens darüber unterhalten.&nbsp;</p><p>Nun hat aber die Organisation „Médecins du monde“ (MdM), die im kroatischen Asylwesen für die medizinische Versorgung zuständig war, ihre Tätigkeit am 22.&nbsp;Mai eingestellt. Wie aus verschiedenen Berichten hervorgeht, beschränkten sich ihre Leistungen bereits auf ein Minimum. Die Einstellung der Aktivitäten durch die MdM gibt also Anlass zu grosser Sorge.&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Welche Garantien in Bezug auf medizinische Versorgung Asylsuchender in Kroatien hat der Bund vom kroatischen Minister erhalten? Zu befürchten ist, dass wichtige medizinische Behandlungen, namentlich psychologische Therapien infolge von Traumata, abgebrochen werden, was für die Betroffenen mit erheblichen Risiken verbunden ist. Welche Garantien hat der kroatische Minister zur Behebung in diesem Zusammenhang gegeben?</p><p>2. In der Antwort auf die beiden oben erwähnten Fragen hat der Bundesrat gesagt, die Schweiz sei bereit, zur Stärkung der Infrastrukturen für Migrantinnen und Migranten und der Asylverfahren in Kroatien beizutragen. Was ist konkret vorgesehen?</p><p>Warum helfen wir diesen Menschen nicht hier, statt sie nach Kroatien abzuschieben, damit sie dort von Integrationsprogrammen profitieren, die von der Schweiz finanziert werden?</p><p>3. Die Staatssekretärin für Migration Schraner Burgener, hat angedeutet, sie plane eine Reise nach Kroatien, um sich ein Bild von den Lebensbedingungen der Asylsuchenden zu machen. Welche Akteure wird sie treffen? Plant sie, ein Asylzentrum zu besuchen? Plant sie Asylsuchende zu treffen, die dort leben? Plant sie Personen zu treffen, die von der Schweiz dorthin abgeschoben wurden?</p><p>4. Will die Staatssekretärin ein besonderes Augenmerk auf die Situation der Frauen und Mädchen legen? Die MdM halten in ihrem Bericht 2023 fest, dass zahlreiche Frauen und Kinder ihre Sprechstunden nutzten, und weisen auf den Mangel an Ärztinnen und Ärzten der Gynäkologie und der Pädiatrie hin. Welche Versorgungsgarantien?&nbsp;</p>
  • Wie will die Schweiz sicherstellen, dass Kroatien die Pflichten aus der Genfer Konvention erfüllt?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Kroatien wendet die Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.&nbsp;Juni&nbsp;2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, an. Im Rahmen dieser Richtlinie sind die kroatischen Behörden für die Betreuung der Asylsuchenden zuständig und müssen den Zugang zu medizinischer Versorgung sicherstellen. Kroatien muss dafür Sorge tragen, dass Asylsuchende die nötige medizinische Versorgung erhalten, die zumindest die Notversorgung und die unbedingt erforderliche Behandlung von Krankheiten und schweren psychischen Störungen umfasst. Die zuständigen kroatischen Behörden haben beschlossen, diese Aufgabe – unter anderem – an die Organisation Médecins du Monde (MdM) zu übertragen. Die Aufgabendelegation an MdM war bis zum Frühling 2023 befristet. Die aus dem europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) finanzierten Aufgaben werden für einen begrenzten Zeitraum vergeben und regelmässig neu ausgeschrieben. Bis die neue Ausschreibung abgeschlossen ist, wird die zuständige kroatische Behörde weiterhin die medizinische Versorgung gemäss der genannten Richtlinie gewährleisten. Im Übrigen wurde der Vertrag mit dem kroatischen Roten Kreuz für die psychosoziale Betreuung vor Kurzem verlängert. Bundesrätin Baume-Schneider hat kürzlich am Rande des Treffens der Justiz- und Innenminister den kroatischen Innenminister getroffen. Dabei hat sie unterstrichen, dass nicht nur das Recht auf Beantragung von Asyl, sondern auch die durch die genannte Richtlinie garantierten Rechte der Asylsuchenden jederzeit gewährleistet sein müssen. Derzeit gehen aber weder das SEM noch das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) in seinem Referenzurteil E-1488/2020 vom 22.&nbsp;März 2023 davon aus, dass das kroatische Asylsystem systemische Schwachstellen aufweist. Trotzdem wird jeder Asylantrag sorgfältig geprüft und im Einzelfall beurteilt, ob eine Rückkehr nach Kroatien zulässig und zumutbar ist. Der Bundesrat wendet daher das geltende Recht auf Grundlage der Dublin-Verordnung an.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>2. Mit dem im Rahmenkredit Migration des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Staaten vorgesehenen Fonds für rasche Unterstützung (Rapid Response Fund) unterstützt die Schweiz zurzeit ein Projekt des UNO-Kinderhilfswerks (UNICEF), das in sechs europäischen Staaten, darunter Kroatien, umgesetzt wird. Dieses Projekt, an dem sich das SEM mit insgesamt &nbsp;5 Millionen Franken beteiligt, unterstützt aus der Ukraine geflüchtete Kinder sowie ihre Familien, sofern sich diese ebenfalls im Land aufhalten. Aufgrund der positiven Erfahrungen mit diesem Projekt wird die Schweiz ein neues Vorhaben von UNICEF mit 860&nbsp;000 Franken unterstützen, das ausschliesslich in Kroatien umgesetzt wird und allen in diesem Land lebenden Kindern mit Migrationshintergrund zugutekommen soll. Die Kinder sollen besser geschützt und ihre Integration gefördert werden. Zudem lassen sich damit die Migrationsstrukturen in Kroatien langfristig verbessern. Fachleute aus dem Sozialbereich werden von UNICEF geschult. Den Behörden werden spezifische Kurse insbesondere im Bereich der Datenerhebung angeboten, um die Identifizierung und Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Darüber hinaus prüft das SEM weitere Möglichkeiten, um Kroatien im Rahmen des Rapid Response Fund zu unterstützen. Unabhängig von der Dublin-Zusammenarbeit mit Kroatien hält es der Bundesrat für sinnvoll, zur Stärkung der Migrationsstrukturen in Kroatien beizutragen. Denn mit einer allgemeinen Anhebung der Standards im Asyl- und Aufnahmeverfahren lässt sich das Migrationsmanagement auf europäischer Ebene stärker vereinheitlichen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>3. Staatssekretärin Schraner Burgener war am 13. und 14. Juli 2023 zu einem Arbeitsbesuch in Kroatien. Sie führte Gespräche mit ihrer kroatischen Amtskollegin, der Staatssekretärin für europäische und internationale Angelegenheiten Terezija Gras. Ausserdem traf sie sich mit Vertreterinnen und Vertretern des <i>Independent Monitoring Mechanism</i> IMM, des <i>Centre for Peace Studies&nbsp;</i>CPS, von Médecins du Monde, der kroatischen Ombudsstelle sowie der lokalen Vertretung von UNICEF, die ein von der Schweiz finanziertes Projekt umsetzt (siehe Antwort zu Frage 2). Sie besuchte das nationale Koordinationszentrum für Grenzkontrolle und ein Aufnahmezentrum für Personen, die nach der Überstellung aus einem anderen Dublin-Staat ein Asylverfahren in Kroatien durchlaufen. Auch Personen, die im Rahmen des Dublin-Verfahrens aus der Schweiz überstellt wurden, sind hier untergebracht.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>4. Wie bereits erwähnt, gilt die medizinische Versorgung der Asylsuchenden als &nbsp;gewährleistet. Sie deckt alle medizinischen Fachbereiche ab, auch die Gynäkologie und Pädiatrie. Bei der Ankunft im Asylzentrum wird anhand eines Fragebogens der Gesundheitszustand der Asylsuchenden ermittelt. Je nach Ergebnis dieser Abklärungen werden die betroffenen Personen im Zentrum behandelt oder an eine medizinische Fachperson überwiesen. Bei ihrem Besuch im Aufnahmezentrum konnte Staatssekretärin Schraner Burgener sich mit Mitarbeitenden des kroatischen Roten Kreuzes austauschen. Diese halten die medizinische Versorgung aller Asylsuchender für gewährleistet.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat auf die Fragen 23.7443 und 23.7454 zum Zugang zu medizinischer Versorgung geantwortet, Kroatien müsse Asylsuchenden die notwendige Pflege angedeihen lassen (Notfallpflege, Grundversorgung von Krankheiten und schweren psychischen Problemen) und Bundesrätin Baume-Schneider habe sich am 8. Juni mit dem Innenminister Kroatiens darüber unterhalten.&nbsp;</p><p>Nun hat aber die Organisation „Médecins du monde“ (MdM), die im kroatischen Asylwesen für die medizinische Versorgung zuständig war, ihre Tätigkeit am 22.&nbsp;Mai eingestellt. Wie aus verschiedenen Berichten hervorgeht, beschränkten sich ihre Leistungen bereits auf ein Minimum. Die Einstellung der Aktivitäten durch die MdM gibt also Anlass zu grosser Sorge.&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Welche Garantien in Bezug auf medizinische Versorgung Asylsuchender in Kroatien hat der Bund vom kroatischen Minister erhalten? Zu befürchten ist, dass wichtige medizinische Behandlungen, namentlich psychologische Therapien infolge von Traumata, abgebrochen werden, was für die Betroffenen mit erheblichen Risiken verbunden ist. Welche Garantien hat der kroatische Minister zur Behebung in diesem Zusammenhang gegeben?</p><p>2. In der Antwort auf die beiden oben erwähnten Fragen hat der Bundesrat gesagt, die Schweiz sei bereit, zur Stärkung der Infrastrukturen für Migrantinnen und Migranten und der Asylverfahren in Kroatien beizutragen. Was ist konkret vorgesehen?</p><p>Warum helfen wir diesen Menschen nicht hier, statt sie nach Kroatien abzuschieben, damit sie dort von Integrationsprogrammen profitieren, die von der Schweiz finanziert werden?</p><p>3. Die Staatssekretärin für Migration Schraner Burgener, hat angedeutet, sie plane eine Reise nach Kroatien, um sich ein Bild von den Lebensbedingungen der Asylsuchenden zu machen. Welche Akteure wird sie treffen? Plant sie, ein Asylzentrum zu besuchen? Plant sie Asylsuchende zu treffen, die dort leben? Plant sie Personen zu treffen, die von der Schweiz dorthin abgeschoben wurden?</p><p>4. Will die Staatssekretärin ein besonderes Augenmerk auf die Situation der Frauen und Mädchen legen? Die MdM halten in ihrem Bericht 2023 fest, dass zahlreiche Frauen und Kinder ihre Sprechstunden nutzten, und weisen auf den Mangel an Ärztinnen und Ärzten der Gynäkologie und der Pädiatrie hin. Welche Versorgungsgarantien?&nbsp;</p>
    • Wie will die Schweiz sicherstellen, dass Kroatien die Pflichten aus der Genfer Konvention erfüllt?

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