Evaluation der Fristenregelung

ShortId
23.3762
Id
20233762
Updated
26.03.2024 21:55
Language
de
Title
Evaluation der Fristenregelung
AdditionalIndexing
2841;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz wurde die Fristenregelung am 1. Oktober 2002 eingeführt. Über 20 Jahre später ist es an der Zeit, die Umsetzung in der Schweiz zu evaluieren und umfassend zu schauen, ob sie sich bewährt hat und ob noch Defizite bestehen. Als Orientierung sollen die Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation WHO zum Schwangerschaftsabbruch (SAB) von 2022 dienen, die umfassende Empfehlungen enthalten. Im Rahmen der Evaluation soll sowohl die Umsetzung der eigentlichen Fristenregelung wie auch die der weiterführenden Regelungen untersucht werden (StGB Art. 118-120). Der Bericht soll insbesondere:</p><p>- Die Praktikabilität der Regelung des Schwangerschaftsabbbruchs im Strafgesetzbuch überprüfen;</p><p>- Die Umsetzung in den Kantonen untersuchen;</p><p>- Sowohl Defizite als auch best practices bei der Umsetzung identifizieren;</p><p>- Sich an internationalen menschenrechtlichen und fachlichen Standards messen (ua. WHO-Richtlinien zum Schwangerschaftsabbruch von 2022);</p><p>- Zum Vergleich die Gesetzgebung in anderen europäischen Ländern beiziehen.</p>
  • <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die in der Schweiz geltende gesetzliche Regelung zum Schwangerschaftsabbruch zu evaluieren.</p>
  • Evaluation der Fristenregelung
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz wurde die Fristenregelung am 1. Oktober 2002 eingeführt. Über 20 Jahre später ist es an der Zeit, die Umsetzung in der Schweiz zu evaluieren und umfassend zu schauen, ob sie sich bewährt hat und ob noch Defizite bestehen. Als Orientierung sollen die Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation WHO zum Schwangerschaftsabbruch (SAB) von 2022 dienen, die umfassende Empfehlungen enthalten. Im Rahmen der Evaluation soll sowohl die Umsetzung der eigentlichen Fristenregelung wie auch die der weiterführenden Regelungen untersucht werden (StGB Art. 118-120). Der Bericht soll insbesondere:</p><p>- Die Praktikabilität der Regelung des Schwangerschaftsabbbruchs im Strafgesetzbuch überprüfen;</p><p>- Die Umsetzung in den Kantonen untersuchen;</p><p>- Sowohl Defizite als auch best practices bei der Umsetzung identifizieren;</p><p>- Sich an internationalen menschenrechtlichen und fachlichen Standards messen (ua. WHO-Richtlinien zum Schwangerschaftsabbruch von 2022);</p><p>- Zum Vergleich die Gesetzgebung in anderen europäischen Ländern beiziehen.</p>
    • <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die in der Schweiz geltende gesetzliche Regelung zum Schwangerschaftsabbruch zu evaluieren.</p>
    • Evaluation der Fristenregelung

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