Ausrichtung der Finanzmittelflüsse gemäss Übereinkommen von Paris stärken

ShortId
23.3881
Id
20233881
Updated
26.03.2024 21:57
Language
de
Title
Ausrichtung der Finanzmittelflüsse gemäss Übereinkommen von Paris stärken
AdditionalIndexing
24;52;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz ist mit der Ratifizierung des Übereinkommens von Paris die Verpflichtung eingegangen, die Finanzmittelflüsse nach den Klimazielen des Abkommens auszurichten. </p><p>Der Bundesrat hat zudem zusammen mit der Branche die Ambition formuliert, die Schweiz führend in nachhaltigen Finanzdienstleistungen positionieren zu wollen (Medienmitteilung vom 26. Juni 2020, sowie Bundesratsbericht vom 16. Dezember 2022). Dazu setzt er primär auf freiwillige Massnahmen. </p><p>Es ist zu begrüssen, wenn die Branche die gesteckten Ziele durch eigenen Antrieb erreicht. Der Bundesrat muss hingegen seinen Verpflichtungen auch nachkommen können. Folglich braucht er eine Handhabe, die Umsetzung der Ziele beurteilen und einfordern zu können, sollten die Massnahmen der Branchen nicht in der nötigen Frist und Breite gemäss dem Übereinkommen von Paris Wirkung zeigen. </p><p>Hier bietet sich eine Ko-Regulierung an, welche private Akteure in den Regulierungsmechanismus einbindet und damit die Bestrebungen des Sektors fördert und dessen Wirkung verstärkt. Beispiele für verbindliche Selbstregulierung und Ko-Regulierung gibt es bereits im Geldwäschereigesetz. Ähnliche Mechanismen können und sollen auch im Zusammenhang mit der Umsetzung der Klimaziele für die Finanzindustrie gelten. Ein Beispiel wäre die Förderung von Kostenwahrheit bezüglich Treibhausgasemissionen bei Finanzentscheiden. Im Motionstext wird die genaue Ausgestaltung eine Ko-Regulierung offen gelassen, da sich verschiedene Varianten anbieten.</p>
  • <p>Das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit beauftragt den Bund dafür zu sorgen, dass der Schweizer Finanzplatz einen effektiven Beitrag zur emissionsarmen und gegenüber dem Klimawandel widerstandsfähigen Entwicklung leistet. Vor dem Hintergrund dieses gesetzlichen Auftrages resp. des Volkswillens unterstützt der Bundesrat die Motion, deren Umsetzung die Ambition der Klimaverträglichkeit von Finanzflüssen auf grundsätzliche Weise adressieren kann, insbesondere auch bisher regelmässig und partikulär vorgetragene Anliegen im Bereich der nachhaltigen Finanzen. Bei der Umsetzung subsidiärer, also z.B. auch der verbindlichen Selbstregulierung nachgeordneter staatlicher Massnahmen, soll der Fokus auf Best-Practices, u.a. zur Schaffung von Kostenwahrheit und Transparenz bezüglich Treibhausgasemissionen bei Finanzentscheiden gelegt werden. Die Handhabe zur Beurteilung der Umsetzung der Klimaziele durch den in der Motion genannten Schwellenwert hängt ab von verlässlichen und vergleichbaren Daten und Standards sowie der Beurteilbarkeit von technologischen Entwicklungen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Arbeiten der Finanzbranchen bezüglich Ausrichtung der privaten Finanzflüsse an die Ziele des Klimaabkommens von mittels Ko-Regulierung zu verstärken und deren Verbindlichkeit zu fördern. Eine subsidiäre staatliche Regelung soll greifen, falls bis 2028 weniger als 80 Prozent der Finanzflüsse von Schweizer Finanzmarktinstituten auf einem Pfad hin zu einer Treibhausgasreduktion gemäss Übereinkommen von Paris sind.</p>
  • Ausrichtung der Finanzmittelflüsse gemäss Übereinkommen von Paris stärken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz ist mit der Ratifizierung des Übereinkommens von Paris die Verpflichtung eingegangen, die Finanzmittelflüsse nach den Klimazielen des Abkommens auszurichten. </p><p>Der Bundesrat hat zudem zusammen mit der Branche die Ambition formuliert, die Schweiz führend in nachhaltigen Finanzdienstleistungen positionieren zu wollen (Medienmitteilung vom 26. Juni 2020, sowie Bundesratsbericht vom 16. Dezember 2022). Dazu setzt er primär auf freiwillige Massnahmen. </p><p>Es ist zu begrüssen, wenn die Branche die gesteckten Ziele durch eigenen Antrieb erreicht. Der Bundesrat muss hingegen seinen Verpflichtungen auch nachkommen können. Folglich braucht er eine Handhabe, die Umsetzung der Ziele beurteilen und einfordern zu können, sollten die Massnahmen der Branchen nicht in der nötigen Frist und Breite gemäss dem Übereinkommen von Paris Wirkung zeigen. </p><p>Hier bietet sich eine Ko-Regulierung an, welche private Akteure in den Regulierungsmechanismus einbindet und damit die Bestrebungen des Sektors fördert und dessen Wirkung verstärkt. Beispiele für verbindliche Selbstregulierung und Ko-Regulierung gibt es bereits im Geldwäschereigesetz. Ähnliche Mechanismen können und sollen auch im Zusammenhang mit der Umsetzung der Klimaziele für die Finanzindustrie gelten. Ein Beispiel wäre die Förderung von Kostenwahrheit bezüglich Treibhausgasemissionen bei Finanzentscheiden. Im Motionstext wird die genaue Ausgestaltung eine Ko-Regulierung offen gelassen, da sich verschiedene Varianten anbieten.</p>
    • <p>Das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit beauftragt den Bund dafür zu sorgen, dass der Schweizer Finanzplatz einen effektiven Beitrag zur emissionsarmen und gegenüber dem Klimawandel widerstandsfähigen Entwicklung leistet. Vor dem Hintergrund dieses gesetzlichen Auftrages resp. des Volkswillens unterstützt der Bundesrat die Motion, deren Umsetzung die Ambition der Klimaverträglichkeit von Finanzflüssen auf grundsätzliche Weise adressieren kann, insbesondere auch bisher regelmässig und partikulär vorgetragene Anliegen im Bereich der nachhaltigen Finanzen. Bei der Umsetzung subsidiärer, also z.B. auch der verbindlichen Selbstregulierung nachgeordneter staatlicher Massnahmen, soll der Fokus auf Best-Practices, u.a. zur Schaffung von Kostenwahrheit und Transparenz bezüglich Treibhausgasemissionen bei Finanzentscheiden gelegt werden. Die Handhabe zur Beurteilung der Umsetzung der Klimaziele durch den in der Motion genannten Schwellenwert hängt ab von verlässlichen und vergleichbaren Daten und Standards sowie der Beurteilbarkeit von technologischen Entwicklungen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Arbeiten der Finanzbranchen bezüglich Ausrichtung der privaten Finanzflüsse an die Ziele des Klimaabkommens von mittels Ko-Regulierung zu verstärken und deren Verbindlichkeit zu fördern. Eine subsidiäre staatliche Regelung soll greifen, falls bis 2028 weniger als 80 Prozent der Finanzflüsse von Schweizer Finanzmarktinstituten auf einem Pfad hin zu einer Treibhausgasreduktion gemäss Übereinkommen von Paris sind.</p>
    • Ausrichtung der Finanzmittelflüsse gemäss Übereinkommen von Paris stärken

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