Jede hörbehinderte Person muss ein gutes Hörgerät bekommen

ShortId
23.3924
Id
20233924
Updated
05.09.2023 14:04
Language
de
Title
Jede hörbehinderte Person muss ein gutes Hörgerät bekommen
AdditionalIndexing
28;2836;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss zweier Studien des Bundesamtes für Sozialversicherungen aus den Jahren 2014 und 2020 hat sich das 2011 eingeführte neue System der Pauschalvergütung für Hörgeräte, das den Wettbewerb fördern und die Preise senken sollte, als wirkungslos erwiesen. Während die Zahl der Hörgeräteakustiker in der Schweiz seither explodiert ist, sind die Preise der Geräte für Hörbehinderte im internationalen Vergleich auf hohem Niveau stabil geblieben; die Situation gleicht Fällen von Kartellabsprachen. Zudem sind die Rechnungen der Hörgeräteakustiker nicht transparent, da trotz offizieller Vorschriften die Hörgeräte selbst und die erbrachten Dienstleistungen nicht separat ausgewiesen werden. Weiter kaufen nur 2,5&nbsp;Prozent der Hörbehinderten ihre Hörgeräte im Ausland, da mehrere Konsultationen beim Verkäufer nötig sind, um das Gerät an den jeweiligen Hörverlust anzupassen. Ausserdem ist die Pauschale von 1650&nbsp;Franken für fünf Jahre angesichts der 8000&nbsp;Franken, die zwei gute Hörgeräte kosten können, nicht ausreichend. Da der Härtefallstatus äusserst schwer zu erlangen ist, werden die Hörgeräte nur bei 5&nbsp;Prozent der Personen vollständig rückerstattet. Hörbehinderte mit niedrigem Einkommen haben daher keine andere Wahl, als mangelhaft mit Hörgeräten versorgt zu werden, was negative Auswirkungen hat: Eine schlecht versorgte Schwerhörigkeit kostet die Allgemeinheit viel und kann zu Isolation oder sogar Depressionen führen, begünstigt Demenz und erhöht insbesondere das Sturzrisiko.&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund ist es nicht nur dringend notwendig, das aktuelle Rückerstattungssystem zu überprüfen (was in der Antwort auf die Interpellation 22.3177 für Ende des Jahres angekündigt wurde), sondern es müssen auch alternative Möglichkeiten ernsthaft geprüft werden, mit denen die Preise für Hörgeräte in unserem Land rasch gesenkt werden können – und zwar nicht ausschliesslich zulasten der Hörbehinderten.</p>
  • <p>Das Thema Hörgeräteversorgung wird im Rahmen des Berichts in Erfüllung des Postulates der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR (19.4380 «Menschen mit Behinderung. Zugang zu modernen Hilfsmitteln sicherstellen») untersucht.&nbsp;</p><p>In diesem Bericht werden auch die Resultate der von der Motionärin erwähnten Studie «Analyse der Preise und der Qualität in der Hörgeräteversorgung» (2020, abrufbar unter www.bsv.admin.ch &gt; Publikationen &amp; Services &gt; Forschungspublikationen) berücksichtigt. Gemäss der Studie bewerten die Betroffenen die Qualität der Versorgung als sehr gut, ist die Tragerate in der Schweiz sehr hoch, gibt es keinerlei Hinweise auf eine unzureichende Versorgung und bestehen durchaus kostengünstige Angebote auf dem Markt. Die Zufriedenheit der Betroffenen sei bei zuzahlungsfreien Angeboten ausserdem gleich hoch wie bei Angeboten mit den höchsten Zuzahlungen. Die Studie hält jedoch auch fest, dass in einigen Bereichen der Hörgeräteversorgung Handlungsbedarf besteht. Punkte, welche genauer evaluiert werden müssten, sind die geringe Nutzung der zuzahlungsfreien Versorgung sowie die Härtefallversorgung. Bei letzterer werden für dieselben Hörgeräte offenbar höhere Margen verlangt und das Prozedere ist für alle Beteiligten umständlich.&nbsp;</p><p>Auf der Basis des Berichts in Erfüllung des Postulates 19.4380, bei dessen Erstellung unter anderem auch der Preisüberwacher mitgewirkt hat, wird der Bundesrat beschliessen, welche Stossrichtung bei den Hilfsmitteln und somit auch bei den Hörgeräten eingeschlagen werden soll. Der Bundesrat wird den Bericht voraussichtlich Ende 2023 verabschieden.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über alternative Modalitäten für die Vergütung von Hörgeräten vorzulegen, in dem die möglichen Auswirkungen beurteilt und verglichen werden. Dabei sollen die vier Massnahmen geprüft werden, die der Preisüberwacher in seiner Untersuchung vom Januar 2020 empfohlen hat, insbesondere:</p><p>- die zentrale Beschaffung der Hörgeräte durch eine Bundesbehörde direkt bei den Herstellern mittels Ausschreibung;&nbsp;</p><p>- eine strengere Kontrolle der Anwendung der Regeln zur getrennten Abrechnung von Hörgeräten und Dienstleistungen durch die IV-Stellen.</p><p>&nbsp;</p>
  • Jede hörbehinderte Person muss ein gutes Hörgerät bekommen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss zweier Studien des Bundesamtes für Sozialversicherungen aus den Jahren 2014 und 2020 hat sich das 2011 eingeführte neue System der Pauschalvergütung für Hörgeräte, das den Wettbewerb fördern und die Preise senken sollte, als wirkungslos erwiesen. Während die Zahl der Hörgeräteakustiker in der Schweiz seither explodiert ist, sind die Preise der Geräte für Hörbehinderte im internationalen Vergleich auf hohem Niveau stabil geblieben; die Situation gleicht Fällen von Kartellabsprachen. Zudem sind die Rechnungen der Hörgeräteakustiker nicht transparent, da trotz offizieller Vorschriften die Hörgeräte selbst und die erbrachten Dienstleistungen nicht separat ausgewiesen werden. Weiter kaufen nur 2,5&nbsp;Prozent der Hörbehinderten ihre Hörgeräte im Ausland, da mehrere Konsultationen beim Verkäufer nötig sind, um das Gerät an den jeweiligen Hörverlust anzupassen. Ausserdem ist die Pauschale von 1650&nbsp;Franken für fünf Jahre angesichts der 8000&nbsp;Franken, die zwei gute Hörgeräte kosten können, nicht ausreichend. Da der Härtefallstatus äusserst schwer zu erlangen ist, werden die Hörgeräte nur bei 5&nbsp;Prozent der Personen vollständig rückerstattet. Hörbehinderte mit niedrigem Einkommen haben daher keine andere Wahl, als mangelhaft mit Hörgeräten versorgt zu werden, was negative Auswirkungen hat: Eine schlecht versorgte Schwerhörigkeit kostet die Allgemeinheit viel und kann zu Isolation oder sogar Depressionen führen, begünstigt Demenz und erhöht insbesondere das Sturzrisiko.&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund ist es nicht nur dringend notwendig, das aktuelle Rückerstattungssystem zu überprüfen (was in der Antwort auf die Interpellation 22.3177 für Ende des Jahres angekündigt wurde), sondern es müssen auch alternative Möglichkeiten ernsthaft geprüft werden, mit denen die Preise für Hörgeräte in unserem Land rasch gesenkt werden können – und zwar nicht ausschliesslich zulasten der Hörbehinderten.</p>
    • <p>Das Thema Hörgeräteversorgung wird im Rahmen des Berichts in Erfüllung des Postulates der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR (19.4380 «Menschen mit Behinderung. Zugang zu modernen Hilfsmitteln sicherstellen») untersucht.&nbsp;</p><p>In diesem Bericht werden auch die Resultate der von der Motionärin erwähnten Studie «Analyse der Preise und der Qualität in der Hörgeräteversorgung» (2020, abrufbar unter www.bsv.admin.ch &gt; Publikationen &amp; Services &gt; Forschungspublikationen) berücksichtigt. Gemäss der Studie bewerten die Betroffenen die Qualität der Versorgung als sehr gut, ist die Tragerate in der Schweiz sehr hoch, gibt es keinerlei Hinweise auf eine unzureichende Versorgung und bestehen durchaus kostengünstige Angebote auf dem Markt. Die Zufriedenheit der Betroffenen sei bei zuzahlungsfreien Angeboten ausserdem gleich hoch wie bei Angeboten mit den höchsten Zuzahlungen. Die Studie hält jedoch auch fest, dass in einigen Bereichen der Hörgeräteversorgung Handlungsbedarf besteht. Punkte, welche genauer evaluiert werden müssten, sind die geringe Nutzung der zuzahlungsfreien Versorgung sowie die Härtefallversorgung. Bei letzterer werden für dieselben Hörgeräte offenbar höhere Margen verlangt und das Prozedere ist für alle Beteiligten umständlich.&nbsp;</p><p>Auf der Basis des Berichts in Erfüllung des Postulates 19.4380, bei dessen Erstellung unter anderem auch der Preisüberwacher mitgewirkt hat, wird der Bundesrat beschliessen, welche Stossrichtung bei den Hilfsmitteln und somit auch bei den Hörgeräten eingeschlagen werden soll. Der Bundesrat wird den Bericht voraussichtlich Ende 2023 verabschieden.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über alternative Modalitäten für die Vergütung von Hörgeräten vorzulegen, in dem die möglichen Auswirkungen beurteilt und verglichen werden. Dabei sollen die vier Massnahmen geprüft werden, die der Preisüberwacher in seiner Untersuchung vom Januar 2020 empfohlen hat, insbesondere:</p><p>- die zentrale Beschaffung der Hörgeräte durch eine Bundesbehörde direkt bei den Herstellern mittels Ausschreibung;&nbsp;</p><p>- eine strengere Kontrolle der Anwendung der Regeln zur getrennten Abrechnung von Hörgeräten und Dienstleistungen durch die IV-Stellen.</p><p>&nbsp;</p>
    • Jede hörbehinderte Person muss ein gutes Hörgerät bekommen

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