Nutzt die Schweiz das Ausland als Müllhalde?

ShortId
23.3925
Id
20233925
Updated
26.03.2024 22:02
Language
de
Title
Nutzt die Schweiz das Ausland als Müllhalde?
AdditionalIndexing
52;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1) Die Zolltarifnummer 3825.10 umfasst Siedlungsmüll, welcher von Haushalten, Hotels, Restaurants, Spitälern, Geschäften, Büros usw. entsorgt wird. Sie umfasst auch von Strassen und Trottoirs gesammelten Kehricht sowie Bau- und Abbruchabfälle.</p><p>Gemäss Artikel 3 Buchstabe a der Abfallverordnung (VVEA; SR&nbsp;814.600) stammen Siedlungsabfälle aus Haushalten oder aus Unternehmen mit weniger als 250&nbsp;Vollzeitstellen, sofern die Zusammensetzung betreffend Inhaltsstoffe und Mengenverhältnisse mit Abfällen aus Haushalten vergleichbar ist.</p><p>2) Eine Auswertung der Warenbezeichnungen der Zollanmeldungen mit der Zolltarifnummer 3825.10 über die vergangenen 18 Monate zeigt, dass es sich bei den Ausfuhren überwiegend um Bauabfälle wie Mischabbruch, Betonabbruch oder Ausbauasphalt handelt. Basierend auf den vorliegenden Daten gibt es keine Hinweise, dass Siedlungsabfälle gemäss Artikel 3 Buchstabe a VVEA exportiert werden.&nbsp;</p><p>3) Die Kontrolle über den Export von Siedlungsabfällen ist gewährleistet. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) führt risikobasierte Warenkontrollen durch und meldet im Rahmen dieser Kontrollen jährlich zwischen 150 und 250 Verdachtsfälle dem Bundesamt für Umwelt (BAFU). Rund die Hälfte dieser Fälle sind illegale Exporte von unterschiedlichen Abfallarten (nicht nur Siedlungsabfälle) und werden in die Schweiz zurückgewiesen.&nbsp;</p><p>Im 2022 wurden unter der Zolltarifnummer 3825.10 ausschliesslich Bauabfälle (Mischabbruch, Betonabbruch und Ausbauasphalt) nach Italien exportiert. Es handelt sich nicht um Siedlungsabfälle nach Artikel 3 Buchstabe a VVEA.</p>
  • <p>Unser Umweltschutzgesetz (USG SR 814.01) legt in Artikel 30 die drei Grundprinzipien der Abfallentsorgung fest. Es sind (1) die Vermeidung (2) die Verwertung und (3) der Vorrang der Entsorgung im Inland. </p><p>Um Artikel 30 Absatz 3 USG zu konkretisieren und eine gewisse Autonomie bei der Abfallbehandlung zu gewährleisten, unterliegt die Ausfuhr von Abfällen zahlreichen Beschränkungen. So muss der Export von Siedlungsabfälle vom Bundesamt für Umwelt BAFU bewilligt werden. Gemäss Artikel 17 Buchstabe C Ziffer 1 VeVA (SR. 814.610) bewilligt das BAFU die Ausfuhr von Siedlungsabfällen und Abfällen vergleichbarer Zusammensetzung aus Unternehmen nur, wenn die Entsorgung in der Schweiz nicht möglich ist oder die Ausfuhr im Rahmen einer vertraglichen vereinbarten regionalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit vorgesehen ist. </p><p>Die Entsorgung von Siedlungsabfälle und Abfälle vergleichbarer Zusammensetzung aus Unternehmen in der Schweiz ist seit Jahren problemlos möglich. Das BAFU darf also den Export von Siedlungsabfällen aktuell nicht bewilligen. Aus den Zollstatistiken geht jedoch hervor, dass die Schweiz jedes Jahr mehrere hunderttausend Tonnen "Siedlungsmüll" unter der Tarifnummer 3825.10 exportiert. Die exportierten Mengen sind seit 2015 explosionsartig von 200 000 Tonnen auf über 800 000 Tonnen pro Jahr im Jahr 2022 angestiegen. Mit 842 476 Tonnen in 2022 macht "Siedlungsmüll" über 4 Prozent der Gesamtexporte der Schweiz. Die Schweiz exportiert zehn Mal mehr Siedlungsmüll als Käse. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Wie unterscheiden sich ((Siedlungsmüll" nach Zollstatistik von "Siedlungsabfällen" nach Umweltrecht? </p><p>2. Kann der Bundesrat erläutern, um was es sich bei "Siedlungsmüll" handelt? Kann er den Begriff "Siedlungsmüll" anhand von dokumentierten Beispielen aus Kontrollen der Zollverwaltung erklären? </p><p>3. Ist die Kontrolle über den exportierte "Siedlungsmüll" gewährleistet, oder müssen wir befürchten, dass die Schweiz ihre Nachbarländer als Müllhalde missbraucht? Kann der Bundesrat zum Beispiel garantieren, dass die 159 723 Tonnen Siedlungsmüll, die 2022 nach Italien exportiert wurden, dort rechtskonform und nach dem Stand der Technik behandelt wurden?</p>
  • Nutzt die Schweiz das Ausland als Müllhalde?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1) Die Zolltarifnummer 3825.10 umfasst Siedlungsmüll, welcher von Haushalten, Hotels, Restaurants, Spitälern, Geschäften, Büros usw. entsorgt wird. Sie umfasst auch von Strassen und Trottoirs gesammelten Kehricht sowie Bau- und Abbruchabfälle.</p><p>Gemäss Artikel 3 Buchstabe a der Abfallverordnung (VVEA; SR&nbsp;814.600) stammen Siedlungsabfälle aus Haushalten oder aus Unternehmen mit weniger als 250&nbsp;Vollzeitstellen, sofern die Zusammensetzung betreffend Inhaltsstoffe und Mengenverhältnisse mit Abfällen aus Haushalten vergleichbar ist.</p><p>2) Eine Auswertung der Warenbezeichnungen der Zollanmeldungen mit der Zolltarifnummer 3825.10 über die vergangenen 18 Monate zeigt, dass es sich bei den Ausfuhren überwiegend um Bauabfälle wie Mischabbruch, Betonabbruch oder Ausbauasphalt handelt. Basierend auf den vorliegenden Daten gibt es keine Hinweise, dass Siedlungsabfälle gemäss Artikel 3 Buchstabe a VVEA exportiert werden.&nbsp;</p><p>3) Die Kontrolle über den Export von Siedlungsabfällen ist gewährleistet. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) führt risikobasierte Warenkontrollen durch und meldet im Rahmen dieser Kontrollen jährlich zwischen 150 und 250 Verdachtsfälle dem Bundesamt für Umwelt (BAFU). Rund die Hälfte dieser Fälle sind illegale Exporte von unterschiedlichen Abfallarten (nicht nur Siedlungsabfälle) und werden in die Schweiz zurückgewiesen.&nbsp;</p><p>Im 2022 wurden unter der Zolltarifnummer 3825.10 ausschliesslich Bauabfälle (Mischabbruch, Betonabbruch und Ausbauasphalt) nach Italien exportiert. Es handelt sich nicht um Siedlungsabfälle nach Artikel 3 Buchstabe a VVEA.</p>
    • <p>Unser Umweltschutzgesetz (USG SR 814.01) legt in Artikel 30 die drei Grundprinzipien der Abfallentsorgung fest. Es sind (1) die Vermeidung (2) die Verwertung und (3) der Vorrang der Entsorgung im Inland. </p><p>Um Artikel 30 Absatz 3 USG zu konkretisieren und eine gewisse Autonomie bei der Abfallbehandlung zu gewährleisten, unterliegt die Ausfuhr von Abfällen zahlreichen Beschränkungen. So muss der Export von Siedlungsabfälle vom Bundesamt für Umwelt BAFU bewilligt werden. Gemäss Artikel 17 Buchstabe C Ziffer 1 VeVA (SR. 814.610) bewilligt das BAFU die Ausfuhr von Siedlungsabfällen und Abfällen vergleichbarer Zusammensetzung aus Unternehmen nur, wenn die Entsorgung in der Schweiz nicht möglich ist oder die Ausfuhr im Rahmen einer vertraglichen vereinbarten regionalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit vorgesehen ist. </p><p>Die Entsorgung von Siedlungsabfälle und Abfälle vergleichbarer Zusammensetzung aus Unternehmen in der Schweiz ist seit Jahren problemlos möglich. Das BAFU darf also den Export von Siedlungsabfällen aktuell nicht bewilligen. Aus den Zollstatistiken geht jedoch hervor, dass die Schweiz jedes Jahr mehrere hunderttausend Tonnen "Siedlungsmüll" unter der Tarifnummer 3825.10 exportiert. Die exportierten Mengen sind seit 2015 explosionsartig von 200 000 Tonnen auf über 800 000 Tonnen pro Jahr im Jahr 2022 angestiegen. Mit 842 476 Tonnen in 2022 macht "Siedlungsmüll" über 4 Prozent der Gesamtexporte der Schweiz. Die Schweiz exportiert zehn Mal mehr Siedlungsmüll als Käse. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Wie unterscheiden sich ((Siedlungsmüll" nach Zollstatistik von "Siedlungsabfällen" nach Umweltrecht? </p><p>2. Kann der Bundesrat erläutern, um was es sich bei "Siedlungsmüll" handelt? Kann er den Begriff "Siedlungsmüll" anhand von dokumentierten Beispielen aus Kontrollen der Zollverwaltung erklären? </p><p>3. Ist die Kontrolle über den exportierte "Siedlungsmüll" gewährleistet, oder müssen wir befürchten, dass die Schweiz ihre Nachbarländer als Müllhalde missbraucht? Kann der Bundesrat zum Beispiel garantieren, dass die 159 723 Tonnen Siedlungsmüll, die 2022 nach Italien exportiert wurden, dort rechtskonform und nach dem Stand der Technik behandelt wurden?</p>
    • Nutzt die Schweiz das Ausland als Müllhalde?

Back to List