Auch Frauen betreiben Naturwissenschaften. Wie kann sichergestellt werden, dass bei staatlich geförderten Filmen die Gesellschaft breiter abgebildet wird?

ShortId
23.3926
Id
20233926
Updated
26.03.2024 22:03
Language
de
Title
Auch Frauen betreiben Naturwissenschaften. Wie kann sichergestellt werden, dass bei staatlich geförderten Filmen die Gesellschaft breiter abgebildet wird?
AdditionalIndexing
28;32;36
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat anerkennt die Wichtigkeit der Nachwuchsförderung im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik). Um diese Fächer den Mädchen möglichst früh näherzubringen, werden sowohl in der Schule als auch bei ausserschulischen Aktivitäten entsprechende Massnahmen umgesetzt. Diese unterstützt der Bund über das MINT-Mandat an die Akademien der Wissenschaften Schweiz im Rahmen der BFI-Botschaft&nbsp;2021–2024. Der Aktionsplan der Gleichstellungsstrategie&nbsp;2030 des Bundesrats sieht ebenfalls verschiedene Massnahmen vor, um den Frauenanteil insbesondere in der tertiären Ausbildung im MINT-Bereich sowie in Lehre und Forschung zu erhöhen (www.gleichstellung2030.ch &gt; Aktionsplan &gt; Massnahmen 1.1.2.2 und 1.1.2.4). In den strategischen Zielen für den ETH-Bereich hat der Bundesrat ausserdem festgehalten, dass der Frauenanteil in der Periode 2021–2024 auf allen Ebenen von Lehre und Forschung sowie in Führungspositionen erhöht werden soll. In der Berufsbildung werden ebenfalls Massnahmen getroffen, um das Interesse junger Frauen an MINT-Berufen zu wecken. Unter anderem wurde die Imagekampagne BERUFSBILDUNGPLUS.CH lanciert und die regionalen Berufsmessen werden mitfinanziert.&nbsp;</p><p>2. Diversität spielt eine zentrale Rolle in der Kulturpolitik des Bundes, indem sie die Gleichstellung der Geschlechter und die Chancengleichheit unterrepräsentierter Personengruppen fördert. Der Bundesrat bekräftigt dies als Ziel zur Kulturbotschaft 2025–2028, die zurzeit in Vernehmlassung ist. Seit 2016 setzt der Bund bei der Förderung von Filmprojekten auf eine ausgewogene Förderung von Projekten von Frauen und Männern. Diese Strategie führt zu konkreten Resultaten: Bei der Filmförderung hat der Anteil der Zusagen an Projekte mit Regisseurinnen von 26&nbsp;Prozent (2013–2016) auf 44&nbsp;Prozent (2019–2022) zugenommen. Im internationalen Vergleich gehört der Schweizer Film mit einem Frauenanteil von 34&nbsp;Prozent (2020–2022) bei der Regie von Kinofilmen zum vorderen Drittel der europäischen Länder.&nbsp;</p><p>Auch die SRG, die im Rahmen des Pacte de l’audiovisuel den Schweizer Film fördert, muss sich nach dem Diskriminierungsverbot gemäss Artikel&nbsp;4 Absatz&nbsp;1 RTVG um eine angemessene Darstellung und Vertretung der Geschlechter in ihrem publizistischen Angebot bemühen (Art.&nbsp;3 Abs.&nbsp;3 der Konzession SRG).</p><p>3. Die Bundesverfassung gewährleistet die Kunstfreiheit (Art.&nbsp;21 BV). Zweck des Filmgesetzes ist die Förderung der Vielfalt und der Qualität (Art.&nbsp;1 FiG), wobei die selektive Filmförderung nach Qualitätskriterien zu erfolgen hat. Artikel&nbsp;16 FiG zieht absolute rechtliche Grenzen der Förderbarkeit und ist nicht geeignet, inhaltliche Vorgaben für die unterstützten Filme zu setzen. Solche Vorgaben wären auch mit einem umfangreichen Regelwerk nicht umsetzbar. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich die inhaltliche Vielfalt durch die Diversität der an den Filmen beteiligten Filmschaffenden ergeben soll und nicht für jedes einzelne Filmwerk eingefordert werden muss.</p><p>4. Das Filmgesetz regelt bereits heute den Grundsatz von Qualität und Vielfalt, der in den letzten Jahren durch Kriterien zur besseren Repräsentanz der Geschlechter bei der Filmförderung erfolgreich konkretisiert worden ist. Neben diesen Massnahmen in der selektiven Filmförderung führt das BAK seit 2017 auch ein Monitoring mit der «Gender Map», welche nicht nur die Vertretung der Filmschaffenden (Off-Screen), sondern auch diejenige der Protagonistinnen und Protagonisten aller Kinofilme abbildet. Bei den Dokumentarfilmen gab es innert kurzer Zeit signifikante Verbesserungen. Der Anteil der Frauen bei der Regie ist in drei Jahren von 29 Prozent (2017–2019) auf 39 Prozent (2020–2022) gestiegen. Gleichzeitig erhöhte sich beim Dokumentarfilm der Anteil der Frauen an den Hauptfiguren von 34 Prozent auf 42 Prozent. Der Bundesrat verfolgt diese Entwicklung weiterhin und sieht zurzeit keine weiteren Massnahmen vor.</p>
  • <p>In der Schweiz ist der Anteil der Absolventinnen, die MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) studieren, tief. Gemäss UNO Statistik liegt der Anteil in der Schweiz bei 22 Prozent, im Vergleich dazu ist Deutschland bei 28 Prozent, die USA bei 34 Prozent und in Schweden bei 36 Prozent. In südlichen Ländern ist der Anteil noch höher. An der ETH studieren 30 Prozent Frauen, bei den Professoren:innen ist der Anteil aber nur noch 15 Prozent. Die Hochschulen und insbesondere die ETH bemühen sich deshalb mit unterschiedlichen Massnahmen um den sogenannten Science Gender Gap zu reduzieren. Eine Massnahme ist, den vorherrschenden Stereotyp zu überwinden, dass Naturwissenschaft eine Männersache ist. Hier kann auch die Kultur einen Beitrag leisten, indem sie Stereotypen nicht reproduziert, sondern auf Frauen hinweist, die in der Naturwissenschaft tätig sind. </p><p>Das Bundesamt für Kultur scheint diesen Aspekt nur ungenügend zu berücksichtigen. So wurde der Film "Krähen" mit rund 360 000 Franken unterstützt, doch der Film interviewt nur männliche Darsteller, sogar bei den Nebenrollen fehlt jegliche weibliche Vertreterin. Damit wird das Bild vermittelt, dass Naturwissenschaft Männersache ist. Und dies obwohl in dem genannten Bereich durchaus auch Frauen tätig sind. </p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen: </p><p>1. Anerkennt der Bundesrat die Notwendigkeit, das Berufsbild der naturwissenschaftlichen Forschung für Frauen attraktiver zu machen? </p><p>2. Erkennt der Bundesrat die Notwendigkeit, dass die Kultur die Diversität fördert und nach Möglichkeiten die Gesellschaft in ihrer Breite abbildet und vor allem auf die Reproduktion von Stereotypen verzichtet? </p><p>3. Das Filmgesetz nennt in Artikel 16 verschiedene Gründe, die den Ausschluss aus der Filmförderung des Bundes begründen. Filmförderung ist dann untersagt, wenn namentlich Angehörige eines Geschlechts oder einer Gruppierung in erniedrigender Weise darstellen. Die fehlende gesellschaftliche Diversität kann aber nicht als Förderkriterium verwendet werden. Besteht hier gesetzlicher Anpassungsbedarf? </p><p>4. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, damit die staatlich geförderten Filme die gesellschaftliche Breite besser abbilden?</p>
  • Auch Frauen betreiben Naturwissenschaften. Wie kann sichergestellt werden, dass bei staatlich geförderten Filmen die Gesellschaft breiter abgebildet wird?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat anerkennt die Wichtigkeit der Nachwuchsförderung im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik). Um diese Fächer den Mädchen möglichst früh näherzubringen, werden sowohl in der Schule als auch bei ausserschulischen Aktivitäten entsprechende Massnahmen umgesetzt. Diese unterstützt der Bund über das MINT-Mandat an die Akademien der Wissenschaften Schweiz im Rahmen der BFI-Botschaft&nbsp;2021–2024. Der Aktionsplan der Gleichstellungsstrategie&nbsp;2030 des Bundesrats sieht ebenfalls verschiedene Massnahmen vor, um den Frauenanteil insbesondere in der tertiären Ausbildung im MINT-Bereich sowie in Lehre und Forschung zu erhöhen (www.gleichstellung2030.ch &gt; Aktionsplan &gt; Massnahmen 1.1.2.2 und 1.1.2.4). In den strategischen Zielen für den ETH-Bereich hat der Bundesrat ausserdem festgehalten, dass der Frauenanteil in der Periode 2021–2024 auf allen Ebenen von Lehre und Forschung sowie in Führungspositionen erhöht werden soll. In der Berufsbildung werden ebenfalls Massnahmen getroffen, um das Interesse junger Frauen an MINT-Berufen zu wecken. Unter anderem wurde die Imagekampagne BERUFSBILDUNGPLUS.CH lanciert und die regionalen Berufsmessen werden mitfinanziert.&nbsp;</p><p>2. Diversität spielt eine zentrale Rolle in der Kulturpolitik des Bundes, indem sie die Gleichstellung der Geschlechter und die Chancengleichheit unterrepräsentierter Personengruppen fördert. Der Bundesrat bekräftigt dies als Ziel zur Kulturbotschaft 2025–2028, die zurzeit in Vernehmlassung ist. Seit 2016 setzt der Bund bei der Förderung von Filmprojekten auf eine ausgewogene Förderung von Projekten von Frauen und Männern. Diese Strategie führt zu konkreten Resultaten: Bei der Filmförderung hat der Anteil der Zusagen an Projekte mit Regisseurinnen von 26&nbsp;Prozent (2013–2016) auf 44&nbsp;Prozent (2019–2022) zugenommen. Im internationalen Vergleich gehört der Schweizer Film mit einem Frauenanteil von 34&nbsp;Prozent (2020–2022) bei der Regie von Kinofilmen zum vorderen Drittel der europäischen Länder.&nbsp;</p><p>Auch die SRG, die im Rahmen des Pacte de l’audiovisuel den Schweizer Film fördert, muss sich nach dem Diskriminierungsverbot gemäss Artikel&nbsp;4 Absatz&nbsp;1 RTVG um eine angemessene Darstellung und Vertretung der Geschlechter in ihrem publizistischen Angebot bemühen (Art.&nbsp;3 Abs.&nbsp;3 der Konzession SRG).</p><p>3. Die Bundesverfassung gewährleistet die Kunstfreiheit (Art.&nbsp;21 BV). Zweck des Filmgesetzes ist die Förderung der Vielfalt und der Qualität (Art.&nbsp;1 FiG), wobei die selektive Filmförderung nach Qualitätskriterien zu erfolgen hat. Artikel&nbsp;16 FiG zieht absolute rechtliche Grenzen der Förderbarkeit und ist nicht geeignet, inhaltliche Vorgaben für die unterstützten Filme zu setzen. Solche Vorgaben wären auch mit einem umfangreichen Regelwerk nicht umsetzbar. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich die inhaltliche Vielfalt durch die Diversität der an den Filmen beteiligten Filmschaffenden ergeben soll und nicht für jedes einzelne Filmwerk eingefordert werden muss.</p><p>4. Das Filmgesetz regelt bereits heute den Grundsatz von Qualität und Vielfalt, der in den letzten Jahren durch Kriterien zur besseren Repräsentanz der Geschlechter bei der Filmförderung erfolgreich konkretisiert worden ist. Neben diesen Massnahmen in der selektiven Filmförderung führt das BAK seit 2017 auch ein Monitoring mit der «Gender Map», welche nicht nur die Vertretung der Filmschaffenden (Off-Screen), sondern auch diejenige der Protagonistinnen und Protagonisten aller Kinofilme abbildet. Bei den Dokumentarfilmen gab es innert kurzer Zeit signifikante Verbesserungen. Der Anteil der Frauen bei der Regie ist in drei Jahren von 29 Prozent (2017–2019) auf 39 Prozent (2020–2022) gestiegen. Gleichzeitig erhöhte sich beim Dokumentarfilm der Anteil der Frauen an den Hauptfiguren von 34 Prozent auf 42 Prozent. Der Bundesrat verfolgt diese Entwicklung weiterhin und sieht zurzeit keine weiteren Massnahmen vor.</p>
    • <p>In der Schweiz ist der Anteil der Absolventinnen, die MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) studieren, tief. Gemäss UNO Statistik liegt der Anteil in der Schweiz bei 22 Prozent, im Vergleich dazu ist Deutschland bei 28 Prozent, die USA bei 34 Prozent und in Schweden bei 36 Prozent. In südlichen Ländern ist der Anteil noch höher. An der ETH studieren 30 Prozent Frauen, bei den Professoren:innen ist der Anteil aber nur noch 15 Prozent. Die Hochschulen und insbesondere die ETH bemühen sich deshalb mit unterschiedlichen Massnahmen um den sogenannten Science Gender Gap zu reduzieren. Eine Massnahme ist, den vorherrschenden Stereotyp zu überwinden, dass Naturwissenschaft eine Männersache ist. Hier kann auch die Kultur einen Beitrag leisten, indem sie Stereotypen nicht reproduziert, sondern auf Frauen hinweist, die in der Naturwissenschaft tätig sind. </p><p>Das Bundesamt für Kultur scheint diesen Aspekt nur ungenügend zu berücksichtigen. So wurde der Film "Krähen" mit rund 360 000 Franken unterstützt, doch der Film interviewt nur männliche Darsteller, sogar bei den Nebenrollen fehlt jegliche weibliche Vertreterin. Damit wird das Bild vermittelt, dass Naturwissenschaft Männersache ist. Und dies obwohl in dem genannten Bereich durchaus auch Frauen tätig sind. </p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen: </p><p>1. Anerkennt der Bundesrat die Notwendigkeit, das Berufsbild der naturwissenschaftlichen Forschung für Frauen attraktiver zu machen? </p><p>2. Erkennt der Bundesrat die Notwendigkeit, dass die Kultur die Diversität fördert und nach Möglichkeiten die Gesellschaft in ihrer Breite abbildet und vor allem auf die Reproduktion von Stereotypen verzichtet? </p><p>3. Das Filmgesetz nennt in Artikel 16 verschiedene Gründe, die den Ausschluss aus der Filmförderung des Bundes begründen. Filmförderung ist dann untersagt, wenn namentlich Angehörige eines Geschlechts oder einer Gruppierung in erniedrigender Weise darstellen. Die fehlende gesellschaftliche Diversität kann aber nicht als Förderkriterium verwendet werden. Besteht hier gesetzlicher Anpassungsbedarf? </p><p>4. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, damit die staatlich geförderten Filme die gesellschaftliche Breite besser abbilden?</p>
    • Auch Frauen betreiben Naturwissenschaften. Wie kann sichergestellt werden, dass bei staatlich geförderten Filmen die Gesellschaft breiter abgebildet wird?

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