Familienzulagen. Unregelmässig Beschäftigten das Leben vereinfachen

ShortId
23.3927
Id
20233927
Updated
05.09.2023 14:06
Language
de
Title
Familienzulagen. Unregelmässig Beschäftigten das Leben vereinfachen
AdditionalIndexing
44;2841;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Familienzulagengesetz (FamZG) ist für Personen mit stabilem Beschäftigungsstatus konzipiert. Weder das FamZG noch die Familienzulagenverordnung sehen besondere Bestimmungen für Personen vor, deren Situation häufig ändert, weil sie zwischen arbeitslosen Phasen und bezahlten Tätigkeiten hin- und herwechseln. Von Langzeitarbeitslosigkeit mit kurzen Phasen der Erwerbstätigkeit dazwischen sind insbesondere viele junge Personen sowie über 50-Jährige betroffen, daneben aber auch spezifische Berufskategorien wie Freischaffende in der Kulturbranche. Familienzulagen zu erhalten, ist für diese Personen nicht nur ein Hindernislauf. Auch haben sie ein erhöhtes Prekarisierungsrisiko, weil sie Ansprüche verlieren können und die Zahlungen wegen der bürokratischen Komplexität mit enormer Verzögerung eintreffen.</p><p>Nehmen wir den realen Fall einer alleinerziehenden Mutter, die im Kulturbereich tätig ist. Da sie jeweils auf Projektbasis temporär angestellt wird, muss sie jedes neue Projekt der AHV melden und zahlreiche Dokumente einreichen – jedes Mal dieselben, nebenbei bemerkt. Wie auch ihre Arbeitgeber verliert sie damit viel Zeit, die sie als alleinerziehende Mutter eigentlich nicht hat.&nbsp;</p><p>Obschon sie auf diese bescheidenen Zulagen angewiesen ist, um den Haushalt über die Runden zu bringen, verliert sie namentlich einen Teil ihres Anspruchs, wenn eine Anstellung während des laufenden Monats beginnt oder endet. Ein zusätzlicher Nachteil ist, jedem Arbeitgeber wieder ihre Unterhaltsvereinbarung aushändigen zu müssen, was aus Sicht des Schutzes der Privatsphäre problematisch ist. Dieser Fall zeigt exemplarisch die Notwendigkeit, unregelmässig Beschäftigten im Kulturbereich einen besonderen Status oder vereinfachte administrative Modalitäten nach dem Grundsatz «Ein Kind, eine Zulage» zu gewähren.</p>
  • <p>Der Anspruch auf Familienzulagen ist grundsätzlich an eine Erwerbstätigkeit und an einen Lohnanspruch geknüpft. Der Anspruch entsteht und erlischt mit dem Lohnanspruch. Er besteht nur während der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Denn die Leistungen werden über die Arbeitgeber finanziert beziehungsweise über die Beiträge, die sie an die Familienausgleichskassen (FAK) überweisen. Ein Arbeitgeberwechsel ist oft auch mit dem Wechsel der FAK und einem neuen Antrag auf Familienzulagen verbunden.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Rahmen der Motion Sommaruga Carlo (19.3927 «Familienzulagen. Die rechtliche Situation von unregelmässig Beschäftigten ist zu verbessern») hat der Bundesrat bereits zur Situation von Freischaffenden im Kulturbetrieb Stellung genommen, auch was die Familienzulagen anbelangt. Wie der Bundesrat bereits festgehalten hat, verursacht die Auszahlung der Familienzulagen für Personen mit unregelmässiger Erwerbstätigkeit tatsächlich einen grösseren Aufwand und ist zeitintensiv. Das führt zu verspäteten Leistungszahlungen. In einigen Zeiträumen besteht kein Anspruch auf Familienzulagen, entweder weil der Elternteil oder die Eltern nicht gearbeitet haben oder weil sie die Anspruchsvoraussetzungen für Familienzulagen für Nichterwerbstätige nicht erfüllen, beispielsweise wenn ihr Einkommen über der Einkommensgrenze liegt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Situation ist nicht zufriedenstellend, aber bei den Familienzulagen systembedingt. Für diese Vertragsart einen Sonderstatus oder administrative Vereinfachungen zu schaffen, scheint unverhältnismässig. Dies würde bedeuten, dass untersucht werden müsste, ob weitere Anpassungen für spezifische Bevölkerungsgruppen und gegebenenfalls eine Neugestaltung des Familienzulagensystems angezeigt wären.</p><p>&nbsp;</p><p>Ausserdem hat der Bundesrat in seinem Bericht vom 9.&nbsp;Juni 2023 als Stellungnahme zum Postulat Maret Marianne 21.3281 «Wie steht es um die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz?» (verfügbar unter: www.bak.admin.ch &gt; Themen &gt; Soziale Sicherheit von Kulturschaffenden) die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden analysiert; zu denen auch die Freischaffenden im Kulturbetrieb zählen. Er hat verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der sozialen Sicherheit für Kulturschaffende vorgeschlagen, sich jedoch gegen Sonderregelungen für Berufsgruppen oder den Verzicht auf zentrale Grundsätze des Sozialversicherungsrechts ausgesprochen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Situation von unregelmässig Beschäftigten in Bezug auf die Gewährung von Familienzulagen zu verbessern. Dazu schafft er für diese Vertragsart einen Status oder administrative Vereinfachungen nach dem Grundsatz «Ein Kind, eine Zulage». Die Verbesserung soll jenen Personen zugutekommen, die sich wegen kurzen Arbeitseinsätzen oder aufgrund dessen, dass sie zwischen Phasen der Erwerbstätigkeit und Phasen der Arbeitslosigkeit hin- und herwechseln, in einer prekären Lage befinden. Dazu gehören zum Beispiel Freischaffende im Kulturbereich.</p>
  • Familienzulagen. Unregelmässig Beschäftigten das Leben vereinfachen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Familienzulagengesetz (FamZG) ist für Personen mit stabilem Beschäftigungsstatus konzipiert. Weder das FamZG noch die Familienzulagenverordnung sehen besondere Bestimmungen für Personen vor, deren Situation häufig ändert, weil sie zwischen arbeitslosen Phasen und bezahlten Tätigkeiten hin- und herwechseln. Von Langzeitarbeitslosigkeit mit kurzen Phasen der Erwerbstätigkeit dazwischen sind insbesondere viele junge Personen sowie über 50-Jährige betroffen, daneben aber auch spezifische Berufskategorien wie Freischaffende in der Kulturbranche. Familienzulagen zu erhalten, ist für diese Personen nicht nur ein Hindernislauf. Auch haben sie ein erhöhtes Prekarisierungsrisiko, weil sie Ansprüche verlieren können und die Zahlungen wegen der bürokratischen Komplexität mit enormer Verzögerung eintreffen.</p><p>Nehmen wir den realen Fall einer alleinerziehenden Mutter, die im Kulturbereich tätig ist. Da sie jeweils auf Projektbasis temporär angestellt wird, muss sie jedes neue Projekt der AHV melden und zahlreiche Dokumente einreichen – jedes Mal dieselben, nebenbei bemerkt. Wie auch ihre Arbeitgeber verliert sie damit viel Zeit, die sie als alleinerziehende Mutter eigentlich nicht hat.&nbsp;</p><p>Obschon sie auf diese bescheidenen Zulagen angewiesen ist, um den Haushalt über die Runden zu bringen, verliert sie namentlich einen Teil ihres Anspruchs, wenn eine Anstellung während des laufenden Monats beginnt oder endet. Ein zusätzlicher Nachteil ist, jedem Arbeitgeber wieder ihre Unterhaltsvereinbarung aushändigen zu müssen, was aus Sicht des Schutzes der Privatsphäre problematisch ist. Dieser Fall zeigt exemplarisch die Notwendigkeit, unregelmässig Beschäftigten im Kulturbereich einen besonderen Status oder vereinfachte administrative Modalitäten nach dem Grundsatz «Ein Kind, eine Zulage» zu gewähren.</p>
    • <p>Der Anspruch auf Familienzulagen ist grundsätzlich an eine Erwerbstätigkeit und an einen Lohnanspruch geknüpft. Der Anspruch entsteht und erlischt mit dem Lohnanspruch. Er besteht nur während der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Denn die Leistungen werden über die Arbeitgeber finanziert beziehungsweise über die Beiträge, die sie an die Familienausgleichskassen (FAK) überweisen. Ein Arbeitgeberwechsel ist oft auch mit dem Wechsel der FAK und einem neuen Antrag auf Familienzulagen verbunden.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Rahmen der Motion Sommaruga Carlo (19.3927 «Familienzulagen. Die rechtliche Situation von unregelmässig Beschäftigten ist zu verbessern») hat der Bundesrat bereits zur Situation von Freischaffenden im Kulturbetrieb Stellung genommen, auch was die Familienzulagen anbelangt. Wie der Bundesrat bereits festgehalten hat, verursacht die Auszahlung der Familienzulagen für Personen mit unregelmässiger Erwerbstätigkeit tatsächlich einen grösseren Aufwand und ist zeitintensiv. Das führt zu verspäteten Leistungszahlungen. In einigen Zeiträumen besteht kein Anspruch auf Familienzulagen, entweder weil der Elternteil oder die Eltern nicht gearbeitet haben oder weil sie die Anspruchsvoraussetzungen für Familienzulagen für Nichterwerbstätige nicht erfüllen, beispielsweise wenn ihr Einkommen über der Einkommensgrenze liegt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Situation ist nicht zufriedenstellend, aber bei den Familienzulagen systembedingt. Für diese Vertragsart einen Sonderstatus oder administrative Vereinfachungen zu schaffen, scheint unverhältnismässig. Dies würde bedeuten, dass untersucht werden müsste, ob weitere Anpassungen für spezifische Bevölkerungsgruppen und gegebenenfalls eine Neugestaltung des Familienzulagensystems angezeigt wären.</p><p>&nbsp;</p><p>Ausserdem hat der Bundesrat in seinem Bericht vom 9.&nbsp;Juni 2023 als Stellungnahme zum Postulat Maret Marianne 21.3281 «Wie steht es um die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz?» (verfügbar unter: www.bak.admin.ch &gt; Themen &gt; Soziale Sicherheit von Kulturschaffenden) die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden analysiert; zu denen auch die Freischaffenden im Kulturbetrieb zählen. Er hat verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der sozialen Sicherheit für Kulturschaffende vorgeschlagen, sich jedoch gegen Sonderregelungen für Berufsgruppen oder den Verzicht auf zentrale Grundsätze des Sozialversicherungsrechts ausgesprochen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Situation von unregelmässig Beschäftigten in Bezug auf die Gewährung von Familienzulagen zu verbessern. Dazu schafft er für diese Vertragsart einen Status oder administrative Vereinfachungen nach dem Grundsatz «Ein Kind, eine Zulage». Die Verbesserung soll jenen Personen zugutekommen, die sich wegen kurzen Arbeitseinsätzen oder aufgrund dessen, dass sie zwischen Phasen der Erwerbstätigkeit und Phasen der Arbeitslosigkeit hin- und herwechseln, in einer prekären Lage befinden. Dazu gehören zum Beispiel Freischaffende im Kulturbereich.</p>
    • Familienzulagen. Unregelmässig Beschäftigten das Leben vereinfachen

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