Eine 10-Millionen-Schweiz eher morgen als übermorgen?

ShortId
23.3932
Id
20233932
Updated
26.03.2024 21:58
Language
de
Title
Eine 10-Millionen-Schweiz eher morgen als übermorgen?
AdditionalIndexing
28;04;2846;44;48;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat prüft aufgrund des Textes eines Postulats stets im Einzelfall, ob er dieses zur Annahme oder zur Ablehnung empfiehlt.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Gemäss der Statistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) zum Bestand der ständigen Wohnbevölkerung 2018–2022 (Zahlen 2022 provisorisch) wird die Schweiz, ausgehend vom durchschnittlichen jährlichen Bevölkerungswachstum von 0,75 % zwischen Ende 2018 und Ende 2022, im Jahr 2039 die Schwelle von 10 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern erreichen.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Ja, im Jahr 2039 werden gemäss dem Referenzszenario A-00-2020 des BFS 9,97 Millionen Personen zur ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz zählen. Im «hohen» Szenario B-00-2020 wird für das Jahr 2039 mit 10,49 Millionen ständigen Einwohnerinnen und Einwohnern gerechnet. Das «tiefe» Szenario C-00-2020 geht für das Jahr 2039 von einer ständigen Wohnbevölkerung von 9,45 Millionen Personen aus. Nach dem Referenzszenario A-00-2020 wird die Schweiz im Jahr 2040 eine ständige Wohnbevölkerung von 10 Millionen Personen erreichen (Quelle: BFS - SZENARIEN).</p><p>&nbsp;</p><p>4. Gemäss der provisorischen Statistik der Bevölkerung und Haushalte (Quelle: BFS, STATPOP) kommt das Referenzszenario A-00-2020 den Beobachtungen für das Jahr 2022 am nächsten. Der Unterschied zwischen der in diesem Szenario vorausgeschätzten und der im Jahr 2022 effektiv beobachteten Bevölkerungszahl beträgt 22 000 Personen (0,3 %). Die Abweichung beträgt im Szenario B-00-2020 «hoch» 85 000 Personen (1 %) und im Szenario C-00-2020 «tief» -40 000 Personen (0,5 %).</p><p>&nbsp;</p><p>5. Von den Personen aus Nicht-EU/EFTA-Staaten, die 2022 zur Aufnahme einer kontingentierten Erwerbstätigkeit in die Schweiz kamen, verfügten knapp 90 % über eine tertiäre Ausbildung. In den letzten Jahren lag der Anteil Personen mit Tertiärabschluss konstant bei rund 87 %. Bei den anderen zugewanderten Personen wird das Ausbildungsniveau nicht durchgehend erhoben. Gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (Quelle: BFS, SAKE), einer jährlich durchgeführten Personenbefragung, hat der Anteil der Personen mit einem Abschluss auf Tertiärstufe in der ständigen Wohnbevölkerung mit Migrationshintergrund der ersten Generation über die letzten Jahre kontinuierlich zugenommen, von 30,3 % im Jahr 2012 auf 39,7 % im Jahr 2021. Der Anteil hochqualifizierter Personen dürfte deshalb auch unter den in diesem Zeitraum neu zugewanderten Arbeitskräften hoch ausgefallen sein und über jenem der Personen ohne Migrationshintergrund (27 % im Jahr 2012 und 35,6 % im Jahr 2021) gelegen haben. Aus der Branchenzusammensetzung (EU/EFTA und Drittstaatsangehörige) der Kurzaufenthalterinnen und Kurzaufenthalter lässt sich schliessen, dass bei ihnen der Anteil hochqualifizierter Personen tiefer liegen dürfte, als bei der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung.</p><p>&nbsp;</p><p>6. Auf Bundesebene besteht keine vergleichbare Studie zu jener des Kantons Zürich. Es liegen aber folgende Informationen vor: Die Arbeitskräftezuwanderung in die Schweiz erfolgt grossmehrheitlich im Rahmen der Personenfreizügigkeit und folgt der Nachfrage der Schweizer Wirtschaft. Gemäss SAKE (BFS) arbeiteten 56 % der Arbeitskräfte, die seit 2002 aus EU/EFTA-Staaten in die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz zugewandert sind, im Jahr 2022 in den «International Standard Classification of Occupations-Berufshauptgruppen 1-3», welche Führungskräfte, intellektuelle und wissenschaftliche Berufe sowie Technikerinnen und Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe umfassen. In diesen Berufen mit hohen Qualifikationsanforderungen nahm auch die Beschäftigung der einheimischen Bevölkerung zu. Die übrige Zuwanderung aus dem EU/EFTA-Raum erfolgte in Berufen mit mittleren bis tiefen Qualifikationsanforderungen. Die Zuzügerinnen und Zuzüger füllten dort teilweise Lücken, welche durch die Höherqualifizierung und den beruflichen Aufstieg der einheimischen Bevölkerung über die letzten zwanzig Jahre entstanden sind.&nbsp;</p><p>Die Arbeitskräftezuwanderung aus Drittstaaten ist durch die Beschränkung auf gut qualifizierte Fachkräfte sowie den Inländervorrang auf Konstellationen begrenzt, in denen Fachkräfte weder in der Schweiz noch im übrigen EU/EFTA-Raum gefunden werden können und in denen somit ein spezifischer Bedarf ausgewiesen ist.</p><p>&nbsp;</p><p>7. Die Möglichkeit, Arbeitskräfte bei Bedarf auch im Ausland rekrutieren zu können, trug zur Deckung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs bei. Die Zuwanderung kann damit einen Fachkräftemangel entschärfen, sie kann diesen aber unter realistischen Annahmen nicht verhindern. Ein wichtiger Grund ist, dass entsprechende Fachkräfte auch im Ausland knapp verfügbar und entsprechend gefragt sind. Zur Deckung des Fachkräftebedarfs setzt der Bundesrat auch in Zukunft in erster Linie auf die Nutzung und Entwicklung der inländischen Fachkräftepotenziale, wobei die Zuwanderung von Fachkräften eine sinnvolle und notwendige Ergänzung darstellt. Bis zum 31. März 2024 wird der Bundesrat eine Gesamtschau zur Umsetzung der Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials vorlegen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>8. Die Belastung von Verkehrsinfrastrukturen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben dem Verkehrsangebot ist relevant, wie viele Leute gleichzeitig unterwegs sind. Dies wiederum ist durch das Bevölkerungswachstum und durch unser Mobilitätsverhalten definiert. So kann z.B. vermehrtes Homeoffice einen beachtlichen Einfluss auf die Verkehrsströme haben. Staus könnten auch mit einer besser über den Tag verteilten Verkehrsnachfrage oder mit einem höheren Besetzungsgrad pro Auto reduziert werden. Die Verkehrsperspektiven 2050 hinterlegen das vom BFS prognostizierte Bevölkerungswachstum und zeigen auf, wie sich der Verkehr bis 2050 entwickeln könnte.</p><p>&nbsp;</p><p>9. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Zuwanderung neben Chancen auch Herausforderungen mit sich bringt.&nbsp;</p><p>Die Zuwanderung in den drei von der Interpellantin genannten Kategorien erfolgt aus verschiedenen Gründen sowie in unterschiedlichem Ausmass und unterschiedlicher Zusammensetzung und die Herausforderungen sind daher nicht direkt vergleichbar. Die Zuwanderung im Asylbereich (a) basiert auf der Gewährung von Schutz und Asyl für Personen, welche diese nach Schweizer Recht benötigen. Wer den Schutz der Schweiz nicht benötigt, muss die Schweiz nach Prüfung des Asylgesuchs wieder verlassen. Personen im Asylbereich kommen in der Regel mittellos in die Schweiz und sind daher häufiger unterstützungsbedürftig und sozialhilfeabhängig. Der Bund fördert, zusammen mit den Kantonen und Gemeinden, aktiv die soziale und berufliche Integration von Personen, denen Asyl gewährt worden ist oder die vorläufig aufgenommen wurden. Dazu gehören namentlich die Teilnahme an Bildung und ein nachhaltiger Einstieg in den Arbeitsmarkt.</p><p>Die Zuwanderung im Ausländerbereich (b und c) ist in erster Linie auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet. Unabhängig davon, ob die Zulassung unter dem Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG, SR 142.20) oder dem Freizügigkeitsabkommen (FZA, SR 0.142.112.681) erfolgt ist, besteht auch das Recht, Familienmitglieder in die Schweiz nachzuziehen. Auch einem grossen Teil der im Familiennachzug eingereisten Personen gelingt die Arbeitsmarktintegration, wobei dies insbesondere für spät im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz gekommene Personen eine vergleichsweise grössere Herausforderung darstellen kann.</p>
  • <p><span style="color:windowtext;">Die Zuwanderung in die Schweiz hat seit 2002 um 1,4&nbsp;Millionen zugenommen.&nbsp;</span></p><p><span style="color:windowtext;">1. Würde der Bundesrat auch ein Postulat zur Annahme empfehlen, welches die negativen Effekte einer 10-Millionen Schweiz aufzeigen soll, da der Bundesrat die Annahme zum Postulat 23.3042 "Positiv geprägte Vision einer 10-Millionen-Schweiz" empfahl?&nbsp;</span></p><p><span style="color:windowtext;">2. Geht man vom durchschnittlichen Bevölkerungswachstum der Schweiz zwischen 2018-2022 aus, in welchem Jahr wird die Schweiz 10&nbsp;Millionen Menschen zählen?&nbsp;</span></p><p><span style="color:windowtext;">3. Ist eine solche Entwicklung der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz kompatibel mit den Schätzungen der verschiedenen Szenarien des Bundesamtes für Statistik von 2020?</span></p><p><span style="color:windowtext;">4. Falls diese BFS-Szenarien der Bevölkerungsentwicklung noch zutreffen, welches der drei Szenarien trifft gemäss Bundesrat am ehesten aktuell zu (Referenzszenario, Hohes Szenario oder tiefes Szenario)?&nbsp;</span></p><p><span style="color:windowtext;">5. Wie hat sich die Anzahl Hochqualifizierter Zuwanderer zwischen 2018 und 2022 in Bezug auf die Einwanderung der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung mit Erwerb und die Einwanderung nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung mit Erwerb über die letzten 10&nbsp;Jahre verändert?&nbsp;</span></p><p><span style="color:windowtext;">6. Geht der Bundesrat auch davon aus, dass heute noch etwa jeder oder jede Fünfte in einem Beruf mit Fachkräftemangel arbeitet (siehe auch Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich, Berufe mit hohem Fachkräftemangel, Wie stark reduziert die Zuwanderung den Mangel? (2016))?&nbsp;</span></p><p><span style="color:windowtext;">7. Wieviele Zuwanderer müssten in die Schweiz kommen, um den gesamten Fachkräftemangel in der Schweiz zu beheben falls der aktuelle "Mix" von Zuwanderer in die Schweiz konstant bleibt?&nbsp;</span></p><p><span style="color:windowtext;">8. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass die Belastung der Infrastruktur (beispielsweise die Anzahl Staustunden im Strassenverkehr) mit der Zuwanderung ansteigen wird?&nbsp;</span></p><p><span style="color:windowtext;">9. Wo sieht der Bundesrat die grössten Herausforderungen bei der steigenden Zuwanderung durch</span></p><p><span style="color:windowtext;">a. Asylsuchende</span></p><p><span style="color:windowtext;">b. EU-Bürger und&nbsp;</span></p><p><span style="color:windowtext;">c. Zugewanderte aus Dritt-Ländern?&nbsp;</span></p>
  • Eine 10-Millionen-Schweiz eher morgen als übermorgen?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat prüft aufgrund des Textes eines Postulats stets im Einzelfall, ob er dieses zur Annahme oder zur Ablehnung empfiehlt.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Gemäss der Statistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) zum Bestand der ständigen Wohnbevölkerung 2018–2022 (Zahlen 2022 provisorisch) wird die Schweiz, ausgehend vom durchschnittlichen jährlichen Bevölkerungswachstum von 0,75 % zwischen Ende 2018 und Ende 2022, im Jahr 2039 die Schwelle von 10 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern erreichen.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Ja, im Jahr 2039 werden gemäss dem Referenzszenario A-00-2020 des BFS 9,97 Millionen Personen zur ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz zählen. Im «hohen» Szenario B-00-2020 wird für das Jahr 2039 mit 10,49 Millionen ständigen Einwohnerinnen und Einwohnern gerechnet. Das «tiefe» Szenario C-00-2020 geht für das Jahr 2039 von einer ständigen Wohnbevölkerung von 9,45 Millionen Personen aus. Nach dem Referenzszenario A-00-2020 wird die Schweiz im Jahr 2040 eine ständige Wohnbevölkerung von 10 Millionen Personen erreichen (Quelle: BFS - SZENARIEN).</p><p>&nbsp;</p><p>4. Gemäss der provisorischen Statistik der Bevölkerung und Haushalte (Quelle: BFS, STATPOP) kommt das Referenzszenario A-00-2020 den Beobachtungen für das Jahr 2022 am nächsten. Der Unterschied zwischen der in diesem Szenario vorausgeschätzten und der im Jahr 2022 effektiv beobachteten Bevölkerungszahl beträgt 22 000 Personen (0,3 %). Die Abweichung beträgt im Szenario B-00-2020 «hoch» 85 000 Personen (1 %) und im Szenario C-00-2020 «tief» -40 000 Personen (0,5 %).</p><p>&nbsp;</p><p>5. Von den Personen aus Nicht-EU/EFTA-Staaten, die 2022 zur Aufnahme einer kontingentierten Erwerbstätigkeit in die Schweiz kamen, verfügten knapp 90 % über eine tertiäre Ausbildung. In den letzten Jahren lag der Anteil Personen mit Tertiärabschluss konstant bei rund 87 %. Bei den anderen zugewanderten Personen wird das Ausbildungsniveau nicht durchgehend erhoben. Gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (Quelle: BFS, SAKE), einer jährlich durchgeführten Personenbefragung, hat der Anteil der Personen mit einem Abschluss auf Tertiärstufe in der ständigen Wohnbevölkerung mit Migrationshintergrund der ersten Generation über die letzten Jahre kontinuierlich zugenommen, von 30,3 % im Jahr 2012 auf 39,7 % im Jahr 2021. Der Anteil hochqualifizierter Personen dürfte deshalb auch unter den in diesem Zeitraum neu zugewanderten Arbeitskräften hoch ausgefallen sein und über jenem der Personen ohne Migrationshintergrund (27 % im Jahr 2012 und 35,6 % im Jahr 2021) gelegen haben. Aus der Branchenzusammensetzung (EU/EFTA und Drittstaatsangehörige) der Kurzaufenthalterinnen und Kurzaufenthalter lässt sich schliessen, dass bei ihnen der Anteil hochqualifizierter Personen tiefer liegen dürfte, als bei der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung.</p><p>&nbsp;</p><p>6. Auf Bundesebene besteht keine vergleichbare Studie zu jener des Kantons Zürich. Es liegen aber folgende Informationen vor: Die Arbeitskräftezuwanderung in die Schweiz erfolgt grossmehrheitlich im Rahmen der Personenfreizügigkeit und folgt der Nachfrage der Schweizer Wirtschaft. Gemäss SAKE (BFS) arbeiteten 56 % der Arbeitskräfte, die seit 2002 aus EU/EFTA-Staaten in die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz zugewandert sind, im Jahr 2022 in den «International Standard Classification of Occupations-Berufshauptgruppen 1-3», welche Führungskräfte, intellektuelle und wissenschaftliche Berufe sowie Technikerinnen und Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe umfassen. In diesen Berufen mit hohen Qualifikationsanforderungen nahm auch die Beschäftigung der einheimischen Bevölkerung zu. Die übrige Zuwanderung aus dem EU/EFTA-Raum erfolgte in Berufen mit mittleren bis tiefen Qualifikationsanforderungen. Die Zuzügerinnen und Zuzüger füllten dort teilweise Lücken, welche durch die Höherqualifizierung und den beruflichen Aufstieg der einheimischen Bevölkerung über die letzten zwanzig Jahre entstanden sind.&nbsp;</p><p>Die Arbeitskräftezuwanderung aus Drittstaaten ist durch die Beschränkung auf gut qualifizierte Fachkräfte sowie den Inländervorrang auf Konstellationen begrenzt, in denen Fachkräfte weder in der Schweiz noch im übrigen EU/EFTA-Raum gefunden werden können und in denen somit ein spezifischer Bedarf ausgewiesen ist.</p><p>&nbsp;</p><p>7. Die Möglichkeit, Arbeitskräfte bei Bedarf auch im Ausland rekrutieren zu können, trug zur Deckung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs bei. Die Zuwanderung kann damit einen Fachkräftemangel entschärfen, sie kann diesen aber unter realistischen Annahmen nicht verhindern. Ein wichtiger Grund ist, dass entsprechende Fachkräfte auch im Ausland knapp verfügbar und entsprechend gefragt sind. Zur Deckung des Fachkräftebedarfs setzt der Bundesrat auch in Zukunft in erster Linie auf die Nutzung und Entwicklung der inländischen Fachkräftepotenziale, wobei die Zuwanderung von Fachkräften eine sinnvolle und notwendige Ergänzung darstellt. Bis zum 31. März 2024 wird der Bundesrat eine Gesamtschau zur Umsetzung der Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials vorlegen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>8. Die Belastung von Verkehrsinfrastrukturen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben dem Verkehrsangebot ist relevant, wie viele Leute gleichzeitig unterwegs sind. Dies wiederum ist durch das Bevölkerungswachstum und durch unser Mobilitätsverhalten definiert. So kann z.B. vermehrtes Homeoffice einen beachtlichen Einfluss auf die Verkehrsströme haben. Staus könnten auch mit einer besser über den Tag verteilten Verkehrsnachfrage oder mit einem höheren Besetzungsgrad pro Auto reduziert werden. Die Verkehrsperspektiven 2050 hinterlegen das vom BFS prognostizierte Bevölkerungswachstum und zeigen auf, wie sich der Verkehr bis 2050 entwickeln könnte.</p><p>&nbsp;</p><p>9. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Zuwanderung neben Chancen auch Herausforderungen mit sich bringt.&nbsp;</p><p>Die Zuwanderung in den drei von der Interpellantin genannten Kategorien erfolgt aus verschiedenen Gründen sowie in unterschiedlichem Ausmass und unterschiedlicher Zusammensetzung und die Herausforderungen sind daher nicht direkt vergleichbar. Die Zuwanderung im Asylbereich (a) basiert auf der Gewährung von Schutz und Asyl für Personen, welche diese nach Schweizer Recht benötigen. Wer den Schutz der Schweiz nicht benötigt, muss die Schweiz nach Prüfung des Asylgesuchs wieder verlassen. Personen im Asylbereich kommen in der Regel mittellos in die Schweiz und sind daher häufiger unterstützungsbedürftig und sozialhilfeabhängig. Der Bund fördert, zusammen mit den Kantonen und Gemeinden, aktiv die soziale und berufliche Integration von Personen, denen Asyl gewährt worden ist oder die vorläufig aufgenommen wurden. Dazu gehören namentlich die Teilnahme an Bildung und ein nachhaltiger Einstieg in den Arbeitsmarkt.</p><p>Die Zuwanderung im Ausländerbereich (b und c) ist in erster Linie auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet. Unabhängig davon, ob die Zulassung unter dem Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG, SR 142.20) oder dem Freizügigkeitsabkommen (FZA, SR 0.142.112.681) erfolgt ist, besteht auch das Recht, Familienmitglieder in die Schweiz nachzuziehen. Auch einem grossen Teil der im Familiennachzug eingereisten Personen gelingt die Arbeitsmarktintegration, wobei dies insbesondere für spät im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz gekommene Personen eine vergleichsweise grössere Herausforderung darstellen kann.</p>
    • <p><span style="color:windowtext;">Die Zuwanderung in die Schweiz hat seit 2002 um 1,4&nbsp;Millionen zugenommen.&nbsp;</span></p><p><span style="color:windowtext;">1. Würde der Bundesrat auch ein Postulat zur Annahme empfehlen, welches die negativen Effekte einer 10-Millionen Schweiz aufzeigen soll, da der Bundesrat die Annahme zum Postulat 23.3042 "Positiv geprägte Vision einer 10-Millionen-Schweiz" empfahl?&nbsp;</span></p><p><span style="color:windowtext;">2. Geht man vom durchschnittlichen Bevölkerungswachstum der Schweiz zwischen 2018-2022 aus, in welchem Jahr wird die Schweiz 10&nbsp;Millionen Menschen zählen?&nbsp;</span></p><p><span style="color:windowtext;">3. Ist eine solche Entwicklung der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz kompatibel mit den Schätzungen der verschiedenen Szenarien des Bundesamtes für Statistik von 2020?</span></p><p><span style="color:windowtext;">4. Falls diese BFS-Szenarien der Bevölkerungsentwicklung noch zutreffen, welches der drei Szenarien trifft gemäss Bundesrat am ehesten aktuell zu (Referenzszenario, Hohes Szenario oder tiefes Szenario)?&nbsp;</span></p><p><span style="color:windowtext;">5. Wie hat sich die Anzahl Hochqualifizierter Zuwanderer zwischen 2018 und 2022 in Bezug auf die Einwanderung der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung mit Erwerb und die Einwanderung nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung mit Erwerb über die letzten 10&nbsp;Jahre verändert?&nbsp;</span></p><p><span style="color:windowtext;">6. Geht der Bundesrat auch davon aus, dass heute noch etwa jeder oder jede Fünfte in einem Beruf mit Fachkräftemangel arbeitet (siehe auch Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich, Berufe mit hohem Fachkräftemangel, Wie stark reduziert die Zuwanderung den Mangel? (2016))?&nbsp;</span></p><p><span style="color:windowtext;">7. Wieviele Zuwanderer müssten in die Schweiz kommen, um den gesamten Fachkräftemangel in der Schweiz zu beheben falls der aktuelle "Mix" von Zuwanderer in die Schweiz konstant bleibt?&nbsp;</span></p><p><span style="color:windowtext;">8. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass die Belastung der Infrastruktur (beispielsweise die Anzahl Staustunden im Strassenverkehr) mit der Zuwanderung ansteigen wird?&nbsp;</span></p><p><span style="color:windowtext;">9. Wo sieht der Bundesrat die grössten Herausforderungen bei der steigenden Zuwanderung durch</span></p><p><span style="color:windowtext;">a. Asylsuchende</span></p><p><span style="color:windowtext;">b. EU-Bürger und&nbsp;</span></p><p><span style="color:windowtext;">c. Zugewanderte aus Dritt-Ländern?&nbsp;</span></p>
    • Eine 10-Millionen-Schweiz eher morgen als übermorgen?

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