Neuartige Lebensmittel als USP für den Standort Schweiz

ShortId
23.3938
Id
20233938
Updated
26.03.2024 21:32
Language
de
Title
Neuartige Lebensmittel als USP für den Standort Schweiz
AdditionalIndexing
52;55;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Eine immer grössere Weltbevölkerung lässt die Nachfrage nach Fleisch massiv steigen. Die traditionelle Produktion ist allerdings für diese Mengen nicht ökologisch und verbraucht zu viel Fläche. Eine Lösung, die eine Ergänzung zur traditionellen Fleischproduktion darstellen könnte und sich für die Schweiz als wirtschaftlich sehr interessanten Branchenzweig erweisen könnte, ist die Produktion und Entwicklung von kultiviertem Fleisch.</p><p>Die Schweiz bietet sich mit ihren exzellenten Hochschulen und deren Verbindungen zur Wirtschaft als Hotspot für Innovation und Marktführerschaft in Bezug auf diese Techniken an. Zudem wäre sie ein idealer Testmarkt mit kauffreudiger, zahlungskräftiger Kundschaft für neuartige Lebensmittel.</p><p>Der Ausschöpfung dieses Potenzials stehen allerdings zwei Stolpersteine im Weg: Zum einen ein langer Bewilligungsprozess und zum anderen eine zu wenig offensive Kommunikation. Es braucht ein klares Statement der Schweiz, dass Startups und Unternehmen in diesem Sektor hier willkommen sind und man bereit ist, unbürokratisch und unkompliziert für gute Bedingungen zu sorgen. Bereits ein Bericht zum Potenzial von kultiviertem Fleisch für den Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz wäre ein starkes Zeichen und ein Statement, hier international mitzuziehen.</p>
  • <p>Neuartige Lebensmittel wie Fleischalternativen aus kultivierten tierischen Stammzellen wurden bisher nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet. Sie dürfen nur mit einer Bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Verkehr gebracht werden (Art.&nbsp;16 Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung [LGV; SR 817.02]). Das Bewilligungsverfahren hat insbesondere zum Ziel, die Sicherheit neuartiger Lebensmittel zu bewerten. Die erforderlichen Unterlagen sowie der Bewilligungsablauf sind auf der Webseite des BLV transparent dargelegt (www.blv.admin.ch &gt; Lebensmittel und Ernährung &gt; Rechts- und Vollzugsgrundlagen &gt; Bewilligung und Meldung &gt; Bewilligung von neuartigen Lebensmitteln).&nbsp;</p><p>Wenn die Bearbeitung eines Bewilligungsgesuchs länger als erwartet dauert, liegt dies grossmehrheitlich daran, dass das Dossier nicht komplett ist und die Gesuchstellenden die erforderlichen Unterlagen nicht oder mit Verzögerung einreichen. Der Bundesrat erachtet das Bewilligungsverfahren, unter Berücksichtigung der Interessen der Gesuchstellenden als auch der Lebensmittelsicherheit, als adäquat ausgestaltet und sieht keinen Anpassungsbedarf. Er hat jedoch die Motion (23.3408) Schneider Meret «Neuartige Lebensmittel testen und bewilligen. Förderung der Innovation in der Schweiz» zur Annahme beantragt. Diese beauftragt den Bundesrat, das Lebensmittelrecht dahingehend anzupassen, dass für neuartige Lebensmittel die Möglichkeit von Tests eingeführt wird, um frühzeitig das Innovationspotential abschätzen zu können. Die Lebensmittelsicherheit muss aber auch bei solchen Tests (z.B. Degustationen mit einem professionellen Firmenpanel) jederzeit sichergestellt sein.</p><p>Forschung und Produktion von Neuartigen Lebensmitteln liegt aber – wie bei allen neuen Produkten – hauptsächlich in der Verantwortung der Privatwirtschaft. Dabei können die Förderinstrumente für Forschung und Innovation von Bund und Kantonen in Anspruch genommen werden. Auf Bundesebene stehen verschiedene Förderinstrumente für die wissenschaftliche Grundlagenforschung und die angewandte Forschung zur Verfügung (Schweizerischer Nationalfonds, Nationale Forschungsprogramme [NFP]). Im Bereich der wissenschaftsbasierten Innovation ist die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) das Förderorgan auf Bundesebene.</p><p>Ein Postulatsbericht würde keinen Mehrwert bringen, da die notwendigen Instrumente zur Forschungs- und Innovationsförderung vorhanden und die Informationen dazu bei den zuständigen Institutionen verfügbar sind.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen aufzuzeigen, wie für Forschung und innovative Unternehmen im Bereich Novel Foods, insbesondere Präzisionsfermentation und kultiviertes Fleisch, die notwendigen idealen Startbedingungen geschaffen werden könnten und wie sich die Schweiz in Bezug auf die internationale Entwicklung zu positionieren gedenkt.</p>
  • Neuartige Lebensmittel als USP für den Standort Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eine immer grössere Weltbevölkerung lässt die Nachfrage nach Fleisch massiv steigen. Die traditionelle Produktion ist allerdings für diese Mengen nicht ökologisch und verbraucht zu viel Fläche. Eine Lösung, die eine Ergänzung zur traditionellen Fleischproduktion darstellen könnte und sich für die Schweiz als wirtschaftlich sehr interessanten Branchenzweig erweisen könnte, ist die Produktion und Entwicklung von kultiviertem Fleisch.</p><p>Die Schweiz bietet sich mit ihren exzellenten Hochschulen und deren Verbindungen zur Wirtschaft als Hotspot für Innovation und Marktführerschaft in Bezug auf diese Techniken an. Zudem wäre sie ein idealer Testmarkt mit kauffreudiger, zahlungskräftiger Kundschaft für neuartige Lebensmittel.</p><p>Der Ausschöpfung dieses Potenzials stehen allerdings zwei Stolpersteine im Weg: Zum einen ein langer Bewilligungsprozess und zum anderen eine zu wenig offensive Kommunikation. Es braucht ein klares Statement der Schweiz, dass Startups und Unternehmen in diesem Sektor hier willkommen sind und man bereit ist, unbürokratisch und unkompliziert für gute Bedingungen zu sorgen. Bereits ein Bericht zum Potenzial von kultiviertem Fleisch für den Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz wäre ein starkes Zeichen und ein Statement, hier international mitzuziehen.</p>
    • <p>Neuartige Lebensmittel wie Fleischalternativen aus kultivierten tierischen Stammzellen wurden bisher nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet. Sie dürfen nur mit einer Bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Verkehr gebracht werden (Art.&nbsp;16 Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung [LGV; SR 817.02]). Das Bewilligungsverfahren hat insbesondere zum Ziel, die Sicherheit neuartiger Lebensmittel zu bewerten. Die erforderlichen Unterlagen sowie der Bewilligungsablauf sind auf der Webseite des BLV transparent dargelegt (www.blv.admin.ch &gt; Lebensmittel und Ernährung &gt; Rechts- und Vollzugsgrundlagen &gt; Bewilligung und Meldung &gt; Bewilligung von neuartigen Lebensmitteln).&nbsp;</p><p>Wenn die Bearbeitung eines Bewilligungsgesuchs länger als erwartet dauert, liegt dies grossmehrheitlich daran, dass das Dossier nicht komplett ist und die Gesuchstellenden die erforderlichen Unterlagen nicht oder mit Verzögerung einreichen. Der Bundesrat erachtet das Bewilligungsverfahren, unter Berücksichtigung der Interessen der Gesuchstellenden als auch der Lebensmittelsicherheit, als adäquat ausgestaltet und sieht keinen Anpassungsbedarf. Er hat jedoch die Motion (23.3408) Schneider Meret «Neuartige Lebensmittel testen und bewilligen. Förderung der Innovation in der Schweiz» zur Annahme beantragt. Diese beauftragt den Bundesrat, das Lebensmittelrecht dahingehend anzupassen, dass für neuartige Lebensmittel die Möglichkeit von Tests eingeführt wird, um frühzeitig das Innovationspotential abschätzen zu können. Die Lebensmittelsicherheit muss aber auch bei solchen Tests (z.B. Degustationen mit einem professionellen Firmenpanel) jederzeit sichergestellt sein.</p><p>Forschung und Produktion von Neuartigen Lebensmitteln liegt aber – wie bei allen neuen Produkten – hauptsächlich in der Verantwortung der Privatwirtschaft. Dabei können die Förderinstrumente für Forschung und Innovation von Bund und Kantonen in Anspruch genommen werden. Auf Bundesebene stehen verschiedene Förderinstrumente für die wissenschaftliche Grundlagenforschung und die angewandte Forschung zur Verfügung (Schweizerischer Nationalfonds, Nationale Forschungsprogramme [NFP]). Im Bereich der wissenschaftsbasierten Innovation ist die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) das Förderorgan auf Bundesebene.</p><p>Ein Postulatsbericht würde keinen Mehrwert bringen, da die notwendigen Instrumente zur Forschungs- und Innovationsförderung vorhanden und die Informationen dazu bei den zuständigen Institutionen verfügbar sind.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen aufzuzeigen, wie für Forschung und innovative Unternehmen im Bereich Novel Foods, insbesondere Präzisionsfermentation und kultiviertes Fleisch, die notwendigen idealen Startbedingungen geschaffen werden könnten und wie sich die Schweiz in Bezug auf die internationale Entwicklung zu positionieren gedenkt.</p>
    • Neuartige Lebensmittel als USP für den Standort Schweiz

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