Kein Alleingang einer einzigen Ratskammer bei direkten Beziehungen zu Einkammerparlamenten

ShortId
23.3943
Id
20233943
Updated
07.12.2023 13:57
Language
de
Title
Kein Alleingang einer einzigen Ratskammer bei direkten Beziehungen zu Einkammerparlamenten
AdditionalIndexing
421;08
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Schweiz unterhält enge bilaterale Beziehungen zu den Nachbarländern. Es besteht ein reger politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Austausch mit Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein. Dies trifft insbesondere auch auf die Grenzregionen zu. Diese starken Verknüpfungen verlangen denn auch eine enge Koordination über die Landesgrenze hinweg. Um die wichtigen bilateralen Beziehungen mit den Nachbarländern von parlamentarischer Seite zu unterstützen, pflegen fünf ständige Delegationen der Bundesversammlung je Kontakt zum Deutschen Bundestag, dem französischen, italienischen und österreichischen Parlament und dem Landtag des Fürstentums Liechtenstein. Die Aktivitäten der einzelnen Delegationen variieren abhängig von der Prioritätensetzung des Präsidiums, den aktuellen Herausforderungen und der politischen Situation im Nachbarland. </p><p>Der Nationalrat hat nun am 2. Mai 2023 der Motion 22.4259 "Zusammenarbeit von Nationalrat und Legislative Yuan (Taiwan) verstärken" zugestimmt. Gemäss dieser Motion sollen (einzig) die "Beziehungen des Nationalrats zur Legislative Yuan (Taiwan)" verstärkt werden, nicht jedoch die Beziehungen des Ständerats zur Legislative Yuan (Taiwan). In der Aussenwirkung könnte bei der Umsetzung der Motion 22.4259 der Eindruck entstehen, dass beide Ratskammern der Schweizer Legislative einer Verstärkung der Beziehungen zur Legislative Yuan (Taiwan) zugestimmt hätten. Dies ist jedoch nicht der Fall. </p><p>Mit der Beauftragung der Büros der beiden Räte, mit geeigneten Massnahmen dafür zu sorgen, dass die Schweizer Parlamentskammern darauf verzichten, ohne Einbezug der jeweils anderen Parlamentskammer direkte Beziehungen zu Einkammerparlamenten aufzunehmen, wird eine solch irreführende Aussenwirkung vermieden.</p>
  • <p>Die Büros der beiden Räte werden beauftragt, mit geeigneten Massnahmen dafür zu sorgen, dass die Schweizer Parlamentskammern darauf verzichten, ohne Einbezug der jeweils anderen Parlamentskammer direkte Beziehungen zu Einkammerparlamenten aufzunehmen.</p>
  • Kein Alleingang einer einzigen Ratskammer bei direkten Beziehungen zu Einkammerparlamenten
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz unterhält enge bilaterale Beziehungen zu den Nachbarländern. Es besteht ein reger politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Austausch mit Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein. Dies trifft insbesondere auch auf die Grenzregionen zu. Diese starken Verknüpfungen verlangen denn auch eine enge Koordination über die Landesgrenze hinweg. Um die wichtigen bilateralen Beziehungen mit den Nachbarländern von parlamentarischer Seite zu unterstützen, pflegen fünf ständige Delegationen der Bundesversammlung je Kontakt zum Deutschen Bundestag, dem französischen, italienischen und österreichischen Parlament und dem Landtag des Fürstentums Liechtenstein. Die Aktivitäten der einzelnen Delegationen variieren abhängig von der Prioritätensetzung des Präsidiums, den aktuellen Herausforderungen und der politischen Situation im Nachbarland. </p><p>Der Nationalrat hat nun am 2. Mai 2023 der Motion 22.4259 "Zusammenarbeit von Nationalrat und Legislative Yuan (Taiwan) verstärken" zugestimmt. Gemäss dieser Motion sollen (einzig) die "Beziehungen des Nationalrats zur Legislative Yuan (Taiwan)" verstärkt werden, nicht jedoch die Beziehungen des Ständerats zur Legislative Yuan (Taiwan). In der Aussenwirkung könnte bei der Umsetzung der Motion 22.4259 der Eindruck entstehen, dass beide Ratskammern der Schweizer Legislative einer Verstärkung der Beziehungen zur Legislative Yuan (Taiwan) zugestimmt hätten. Dies ist jedoch nicht der Fall. </p><p>Mit der Beauftragung der Büros der beiden Räte, mit geeigneten Massnahmen dafür zu sorgen, dass die Schweizer Parlamentskammern darauf verzichten, ohne Einbezug der jeweils anderen Parlamentskammer direkte Beziehungen zu Einkammerparlamenten aufzunehmen, wird eine solch irreführende Aussenwirkung vermieden.</p>
    • <p>Die Büros der beiden Räte werden beauftragt, mit geeigneten Massnahmen dafür zu sorgen, dass die Schweizer Parlamentskammern darauf verzichten, ohne Einbezug der jeweils anderen Parlamentskammer direkte Beziehungen zu Einkammerparlamenten aufzunehmen.</p>
    • Kein Alleingang einer einzigen Ratskammer bei direkten Beziehungen zu Einkammerparlamenten

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