Fahrplan 2025 für die Jurasüdfusslinie. Und danach?

ShortId
23.3946
Id
20233946
Updated
26.03.2024 22:22
Language
de
Title
Fahrplan 2025 für die Jurasüdfusslinie. Und danach?
AdditionalIndexing
48;52
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Es gibt Arbeitsgruppen bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Kantone nach Planungsregionen im Sinne von Artikel&nbsp;48<i>b</i> Absatz&nbsp;2 des Eisenbahngesetzes (EBG). Allerdings sieht der Gesetzgeber nicht vor, Städte und Verbände, welche die Zugreisenden vertreten, direkt in den Prozess zur Planung der Bahninfrastruktur einzubinden. Für den Kontakt mit den Gemeinden und Städten sind die Kantone zuständig.</p><p>2. Bei der Planung des nächsten Ausbauschritts, zu welchem der Bundesrat dem Parlament voraussichtlich 2026 eine Botschaft unterbreiten wird, bezieht das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Kantone der Planungsregion Westschweiz in die Überlegungen zum Angebotskonzept&nbsp;2035 mit ein. Neben den Vertreterinnen und Vertretern der Kantone und des Bundes sind auch die betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen an den Arbeiten beteiligt.</p><p>3. Im Ausbauschritt&nbsp;2035 der Bahninfrastruktur, der 2019 vom Parlament beschlossen wurde, sind deutliche Verbesserungen für die Bevölkerung des Kantons Neuenburg geplant: die Direktlinie zwischen Neuenburg und La&nbsp;Chaux-de-Fonds, Verbindungen nach Bern, Basel und Lausanne im Halbstundentakt sowie eine stündliche Verbindung nach Genf (ohne Halt in Lausanne). Die Entwicklungen über 2035 hinaus werden mit der für 2030 vorgesehenen Botschaft des Bundesrates ausgearbeitet. Das BAV wird 2025 unter Einbezug der Planungspartner gemäss den Artikeln&nbsp;48<i>b</i> und 48<i>d</i> EBG mit der Planung beginnen.</p><p>4. Für die Tarifgestaltung sind ausschliesslich die Transportunternehmen zuständig. Sie nehmen diese Aufgabe über die Branchenorganisation Alliance SwissPass wahr, die 250&nbsp;Transportunternehmen und 18&nbsp;Tarifverbünde umfasst. Der Bund hat nicht die Kompetenz, einen Ticketpreis vorzugeben. Einzig der Preisüberwacher kann Tarifmassnahmen auf ihre Missbräuchlichkeit hin überprüfen und, sofern gegeben, eine entsprechende Verfügung erlassen.</p>
  • <p>Der Fahrplan 2025, der von den SBB angekündigt worden ist, sieht während zehn Jahren merklich weniger Verbindungen zwischen dem Jurasüdfuss und Genf vor. Gewiss besteht das Risiko eines Attraktivitätsverlusts, womit die Zugreisenden auf das Auto umsteigen, sehr zum Leidwesen der Ziele der Klimastrategie des Bundes in Bezug auf die Reduktion der Treibhausgase.&nbsp;</p><p>Hinter dieser schädlichen Änderung stehen unbestreitbare Gründe wie die Absicht, auf einer überlasteten Linie die Pünktlichkeit zu verbessern, die in den letzten Jahren stark gelitten hat, sowie die Notwendigkeit, essentielle Bauarbeiten zur Erneuerung der Infrastruktur durchzuführen.&nbsp;</p><p>Nichtsdestoweniger ist es bereits heute nötig, aktiv über Lösungen für die Zukunft nachzudenken. Wenn die Zugfahrenden des Jurasüdfusses schon während einigen Jahren mit einem verschlechterten Angebot leben müssen, so muss Gewissheit bestehen, dass sie künftig von einem qualitativ und quantitativ deutlich verbesserten Angebot profitieren werden.&nbsp;</p><p>In diesem Sinne möchte ich den Bundesrat bitten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Existiert eine Arbeitsgruppe – beispielsweise unter der Leitung des Bundesamtes für Verkehr –, welche die interessierten Parteien, etwa die Städte, die Kantone und die Verbände, welche die Zugreisenden vertreten, zusammenbringt und die insbesondere die Aufgabe hat, künftige Perspektiven für die Jurasüdfusslinie Richtung Genf zu erarbeiten, beispielsweise für den Fahrplan 2035?</p><p>2. Falls ja, wie ist sie zusammengesetzt, wer leitet sie, mit welcher Häufigkeit tritt sie zusammen und welche sind ihre aktuellen Aufgaben?</p><p>3. Ist unabhängig vom Fahrplan 2025 vorgesehen, an der Verbesserung des Angebots für die Neuenburgerinnen und Neuenburger sowie die Jurassierinnen und Jurassier in Richtung Basel, Bern und Frankreich zu arbeiten? Wenn ja, in welchem zeitlichen Horizont?</p><p>4. Beabsichtigt der Bundesrat – im Wissen darum, dass es dem Ziel des Bundes in Bezug auf das Klima entspricht, den Bahnanteil am Gesamtverkehr bis 2050 zu verdoppeln – finanziell zu intervenieren, um den Tarifanstieg zu begrenzen oder sogar zu verhindern, der für den SwissPass per Ende dieses Jahres und für die kommenden Jahre angekündigt worden ist?&nbsp;</p>
  • Fahrplan 2025 für die Jurasüdfusslinie. Und danach?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Es gibt Arbeitsgruppen bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Kantone nach Planungsregionen im Sinne von Artikel&nbsp;48<i>b</i> Absatz&nbsp;2 des Eisenbahngesetzes (EBG). Allerdings sieht der Gesetzgeber nicht vor, Städte und Verbände, welche die Zugreisenden vertreten, direkt in den Prozess zur Planung der Bahninfrastruktur einzubinden. Für den Kontakt mit den Gemeinden und Städten sind die Kantone zuständig.</p><p>2. Bei der Planung des nächsten Ausbauschritts, zu welchem der Bundesrat dem Parlament voraussichtlich 2026 eine Botschaft unterbreiten wird, bezieht das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Kantone der Planungsregion Westschweiz in die Überlegungen zum Angebotskonzept&nbsp;2035 mit ein. Neben den Vertreterinnen und Vertretern der Kantone und des Bundes sind auch die betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen an den Arbeiten beteiligt.</p><p>3. Im Ausbauschritt&nbsp;2035 der Bahninfrastruktur, der 2019 vom Parlament beschlossen wurde, sind deutliche Verbesserungen für die Bevölkerung des Kantons Neuenburg geplant: die Direktlinie zwischen Neuenburg und La&nbsp;Chaux-de-Fonds, Verbindungen nach Bern, Basel und Lausanne im Halbstundentakt sowie eine stündliche Verbindung nach Genf (ohne Halt in Lausanne). Die Entwicklungen über 2035 hinaus werden mit der für 2030 vorgesehenen Botschaft des Bundesrates ausgearbeitet. Das BAV wird 2025 unter Einbezug der Planungspartner gemäss den Artikeln&nbsp;48<i>b</i> und 48<i>d</i> EBG mit der Planung beginnen.</p><p>4. Für die Tarifgestaltung sind ausschliesslich die Transportunternehmen zuständig. Sie nehmen diese Aufgabe über die Branchenorganisation Alliance SwissPass wahr, die 250&nbsp;Transportunternehmen und 18&nbsp;Tarifverbünde umfasst. Der Bund hat nicht die Kompetenz, einen Ticketpreis vorzugeben. Einzig der Preisüberwacher kann Tarifmassnahmen auf ihre Missbräuchlichkeit hin überprüfen und, sofern gegeben, eine entsprechende Verfügung erlassen.</p>
    • <p>Der Fahrplan 2025, der von den SBB angekündigt worden ist, sieht während zehn Jahren merklich weniger Verbindungen zwischen dem Jurasüdfuss und Genf vor. Gewiss besteht das Risiko eines Attraktivitätsverlusts, womit die Zugreisenden auf das Auto umsteigen, sehr zum Leidwesen der Ziele der Klimastrategie des Bundes in Bezug auf die Reduktion der Treibhausgase.&nbsp;</p><p>Hinter dieser schädlichen Änderung stehen unbestreitbare Gründe wie die Absicht, auf einer überlasteten Linie die Pünktlichkeit zu verbessern, die in den letzten Jahren stark gelitten hat, sowie die Notwendigkeit, essentielle Bauarbeiten zur Erneuerung der Infrastruktur durchzuführen.&nbsp;</p><p>Nichtsdestoweniger ist es bereits heute nötig, aktiv über Lösungen für die Zukunft nachzudenken. Wenn die Zugfahrenden des Jurasüdfusses schon während einigen Jahren mit einem verschlechterten Angebot leben müssen, so muss Gewissheit bestehen, dass sie künftig von einem qualitativ und quantitativ deutlich verbesserten Angebot profitieren werden.&nbsp;</p><p>In diesem Sinne möchte ich den Bundesrat bitten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Existiert eine Arbeitsgruppe – beispielsweise unter der Leitung des Bundesamtes für Verkehr –, welche die interessierten Parteien, etwa die Städte, die Kantone und die Verbände, welche die Zugreisenden vertreten, zusammenbringt und die insbesondere die Aufgabe hat, künftige Perspektiven für die Jurasüdfusslinie Richtung Genf zu erarbeiten, beispielsweise für den Fahrplan 2035?</p><p>2. Falls ja, wie ist sie zusammengesetzt, wer leitet sie, mit welcher Häufigkeit tritt sie zusammen und welche sind ihre aktuellen Aufgaben?</p><p>3. Ist unabhängig vom Fahrplan 2025 vorgesehen, an der Verbesserung des Angebots für die Neuenburgerinnen und Neuenburger sowie die Jurassierinnen und Jurassier in Richtung Basel, Bern und Frankreich zu arbeiten? Wenn ja, in welchem zeitlichen Horizont?</p><p>4. Beabsichtigt der Bundesrat – im Wissen darum, dass es dem Ziel des Bundes in Bezug auf das Klima entspricht, den Bahnanteil am Gesamtverkehr bis 2050 zu verdoppeln – finanziell zu intervenieren, um den Tarifanstieg zu begrenzen oder sogar zu verhindern, der für den SwissPass per Ende dieses Jahres und für die kommenden Jahre angekündigt worden ist?&nbsp;</p>
    • Fahrplan 2025 für die Jurasüdfusslinie. Und danach?

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