Der Sprachgebrauch bestimmt die Entwicklung der Sprache. Spiegeln die Vorschriften des Bundes den Sprachgebrauch wider?

ShortId
23.3952
Id
20233952
Updated
26.03.2024 21:50
Language
de
Title
Der Sprachgebrauch bestimmt die Entwicklung der Sprache. Spiegeln die Vorschriften des Bundes den Sprachgebrauch wider?
AdditionalIndexing
2831;04;28
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Wie der Leitfaden aus dem Jahr 2000 regelt auch der aktuelle Leitfaden aus dem Jahr 2023 den Gebrauch des Französischen in den Texten der Bundesverwaltung. Diese wenden sich naturgemäss an die Allgemeinheit. Im Gegensatz zum vorherigen Leitfaden hat der neue Leitfaden aber nicht mehr nur geschlechtergerechte Formulierungen im Blick, sondern auch die Berücksichtigung von Personen, die vom binären Geschlechtermodell Frau/Mann nicht erfasst werden – dies im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (Sachgerechtigkeit, Klarheit, Bürgerfreundlichkeit, Verwendung der Amtssprachen in ihren Standardformen) und unter Beachtung der Regeln der französischen Sprache, wie sie nach wie vor unterrichtet werden.</p><p>1. Wie schon der Leitfaden aus dem Jahr 2000 schreibt auch der aktuelle Leitfaden die Verwendung des unmarkierten Genus nur für Erlasstexte vor. Die Begriffe «markiert» und «unmarkiert» sind in der Sprachwissenschaft etabliert. Im Französischen gilt, wie in den anderen Sprachen auch, dass unmarkierte Begriffe sowohl generisch als auch spezifisch verwendet werden können, während markierte Begriffe immer spezifisch sind. Deshalb wird im neuen Leitfaden der Begriff des «unmarkierten Maskulinums» dem Begriff des «generischen Maskulinums» vorgezogen.</p><p>2. Der Leitfaden richtet sich nur an die Bundesverwaltung und propagiert auch in keiner Weise die Verwendung herkömmlicher Formulierungen im Maskulinum. Im Gegensatz zum Leitfaden aus dem Jahr 2000 schreibt er ohne Vorbehalt die Feminisierung von Titeln, Berufs- und Funktionsbezeichnungen vor und legt fest, dass zur Bezeichnung von Frauen und von Personengruppen, die ausschliesslich aus Frauen bestehen, in jedem Fall weibliche Formen zu verwenden sind. Alle sprachlichen Mittel, die im vorherigen Leitfaden vorgeschlagen wurden, werden auch im neuen Leitfaden erwähnt: Es wird dargestellt, welche Vor- und Nachteile die einzelnen Mittel für die Sichtbarmachung und die Inklusion haben. Im Übrigen ist die Bundeskanzlei rechtlich verpflichtet, die redaktionellen und formellen Qualitätsstandards in Weisungen festzulegen (Art.&nbsp;2 Abs.&nbsp;2 SpV [SR&nbsp;441.11], Sprachweisungen [BBl 2023 936]) und für die Qualität der für die Öffentlichkeit bestimmten Texte des Bundes zu sorgen (Art. 3 Abs. 2 OV-BK [SR 172.210.10]). Der Leitfaden der Bundeskanzlei wird durch eine Broschüre des Eidgenössischen Departements des Innern zum geschlechtergerechten Formulieren ergänzt, die in Übereinstimmung mit dem Leitfaden Formulierungsbeispiele für konkrete Anwendungsfälle aufführt.&nbsp;</p><p><span style="color:black;">3. Das unmarkierte Genus wird in seiner generischen Bedeutung nach wie vor verstanden und gehört zur Alltagssprache der französischsprachigen Bevölkerung. Im Rahmen der Überarbeitung des Leitfadens hat die Bundeskanzlei verschiedene Organisationen zu einem Treffen eingeladen. Sie hat sich zudem auf die Arbeiten der Konferenz der Erziehungsdirektorinnen- und Erziehungsdirektoren der Romandie und des Tessins (Conférence intercantonale de l’instruction publique de la Suisse romande et du Tessin), die gebräuchlichen Grammatiken und die Empfehlungen für die Behördenkommunikation frankophoner und mehrsprachiger Länder gestützt. Die Bundeskanzlei verfolgt die Forschung auf dem Gebiet der inklusiven Sprache.</span></p>
  • <p>Die Bundeskanzlei hat Anfang 2023 ihren neuen Leitfaden für eine inklusive Sprache im Französischen, den "Guide pour un usage inclusif du français dans les textes de la Confédération", veröffentlicht. Dies war überfällig, datierte doch die letzte Ausgabe von Dezember 2000. In den zwei Jahrzehnten, die zwischen den beiden Leitfäden liegen, wurden viele politische, juristische und gesellschaftliche Fortschritte bei der Gleichberechtigung erzielt: Entkriminalisierung der Abtreibung, Einführung der Mutterschaftsversicherung, Me-too-Bewegung, Schaffung des Vaterschaftsurlaubs, Einführung der Lohngleichheitskontrolle, Verankerung des Straftatbestands der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung im Strafgesetzbuch usw.</p><p>Diese gesellschaftlichen Entwicklungen haben natürlich auch ihren Niederschlag in der Sprache gefunden, die sich hin zur stärkeren Verwendung von Formen, die alle Geschlechter umfassen und weniger geschlechtsspezifisch sind, entwickelt hat. Der "Guide de formulation non sexiste" aus dem Jahr 2000 nahm das Bestreben nach einer grösseren sprachlichen Inklusion bereits auf, indem er mehrere Mittel aufzeigte, mit denen die Grundsätze der geschlechtergerechten Formulierung häufiger und einheitlicher umgesetzt werden können, und indem er präzisierte, dass wenn möglich zu vermeiden ist, systematisch das generische Maskulinum, das zuletzt aufgeführte Mittel, zu wählen. Man konnte daher davon ausgehen, dass auch der neue Leitfaden die soziolinguistische Entwicklung der letzten 20 Jahre widerspiegeln würde.</p><p>Stattdessen hält der kürzlich veröffentlichte Leitfaden fest, dass das inklusive grammatikalische Geschlecht das Maskulinum als unmarkiertes Genus sei. Die Bezeichnung hat sich zwar geändert, da nun nicht mehr vom generischen Maskulinum gesprochen wird. Das Konzept bleibt aber dasselbe. So umbenannt wird das unmarkierte Genus nun als erstes sprachliches Mittel für einen inklusiven Sprachgebrauch aufgeführt - natürlich ein grosser Rückschritt.</p><p>Die Antwort des Bundesrates auf die Frage 23.7122 Amoos zum gleichen Thema wirft ihrerseits mehrere Fragen auf, um deren Beantwortung ich den Bundesrat bitte:</p><p>1. Die Bundeskanzlei empfahl in ihrem Leitfaden aus dem Jahr 2000, das generische Maskulinum nicht systematisch zu verwenden. Im Leitfaden von 2023 steht dieses Mittel unter der neuen Bezeichnung "unmarkiertes Genus" nun an erster Stelle. Der Begriff entspricht jedoch nicht der sprachlichen Realität des Französischen, das kein Neutrum kennt. Die Grammatiken, Referenzwerke und Schulbücher verwenden diese Bezeichnung nicht. Die Académie française spricht vom "unmarkierten Genus", um die Verwendung des Maskulinums zu rechtfertigen, ohne jedoch ihre Aussage weiter zu begründen. Kann der Bundesrat daher die relevanten Referenzen und Quellen angeben, auf die sich die Bundeskanzlei gestützt hat, um zu begründen, warum sie von der Existenz des "unmarkierten Genus" in der französischen Sprache ausgeht und warum diese Bezeichnung plötzlich die bis dahin verwendete Bezeichnung "generisches Maskulinum" ersetzt hat?</p><p>2. Zu Recht hält der Leitfaden fest, dass weder die Grammatiken noch die Empfehlungen der Behörden die Sprache erschaffen, sondern der Gebrauch der Sprecherinnen und Sprecher. Nun hat sich der Sprachgebrauch in den Medien und in der breiten Öffentlichkeit in den letzten Jahren rasch verändert, namentlich in Bezug auf die Feminisierung der Funktionsbezeichnungen. Die Bundeskanzlei hält aber weiter an den herkömmlichen Formulierungen im Maskulinum fest (z. B. "Madame le premier ministre"). Verabschiedet sich die Bundeskanzlei mit diesen nicht mehr zeitgemässen Formulierungen und der Verschärfung der Regeln im neuen Leitfaden nicht von ihrer Rolle als reine Beobachterin des Sprachgebrauchs und wird sie nicht vielmehr zur Sprachnormiererin?</p><p>3. Die Bundeskanzlei will mit dem neuen Leitfaden auch die Frage klären, wie die Sprache den Geschlechtsidentitäten gerecht werden kann, die nicht vom Geschlechtermodell Frau/Mann erfasst werden, beispielsweise nonbinäre Menschen. Sie argumentiert, dass das Maskulinum als unmarkiertes Genus eine umfassende Bedeutung habe und sich daher ideal eigne, um alle Geschlechtsidentitäten zu erfassen. Diese Ansicht wird jedoch von den Betroffenen nicht geteilt; es ist nicht bekannt, inwiefern sie bei der Ausarbeitung des Leitfadens konsultiert wurden. In keinem Referenzwerk zur inklusiven Sprache ist eine solche Argumentation zu finden, auch nicht in denjenigen, die sich spezifisch mit der aktuellen Frage nach dem sprachlichen Umgang mit den verschiedenen Geschlechtsidentitäten befassen. Auf welche Quellen und Referenzen hat sich die Bundeskanzlei bei der Ausarbeitung ihrer Grundsätze für die Bezeichnung von Menschen verschiedener Geschlechtsidentitäten gestützt?</p>
  • Der Sprachgebrauch bestimmt die Entwicklung der Sprache. Spiegeln die Vorschriften des Bundes den Sprachgebrauch wider?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie der Leitfaden aus dem Jahr 2000 regelt auch der aktuelle Leitfaden aus dem Jahr 2023 den Gebrauch des Französischen in den Texten der Bundesverwaltung. Diese wenden sich naturgemäss an die Allgemeinheit. Im Gegensatz zum vorherigen Leitfaden hat der neue Leitfaden aber nicht mehr nur geschlechtergerechte Formulierungen im Blick, sondern auch die Berücksichtigung von Personen, die vom binären Geschlechtermodell Frau/Mann nicht erfasst werden – dies im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (Sachgerechtigkeit, Klarheit, Bürgerfreundlichkeit, Verwendung der Amtssprachen in ihren Standardformen) und unter Beachtung der Regeln der französischen Sprache, wie sie nach wie vor unterrichtet werden.</p><p>1. Wie schon der Leitfaden aus dem Jahr 2000 schreibt auch der aktuelle Leitfaden die Verwendung des unmarkierten Genus nur für Erlasstexte vor. Die Begriffe «markiert» und «unmarkiert» sind in der Sprachwissenschaft etabliert. Im Französischen gilt, wie in den anderen Sprachen auch, dass unmarkierte Begriffe sowohl generisch als auch spezifisch verwendet werden können, während markierte Begriffe immer spezifisch sind. Deshalb wird im neuen Leitfaden der Begriff des «unmarkierten Maskulinums» dem Begriff des «generischen Maskulinums» vorgezogen.</p><p>2. Der Leitfaden richtet sich nur an die Bundesverwaltung und propagiert auch in keiner Weise die Verwendung herkömmlicher Formulierungen im Maskulinum. Im Gegensatz zum Leitfaden aus dem Jahr 2000 schreibt er ohne Vorbehalt die Feminisierung von Titeln, Berufs- und Funktionsbezeichnungen vor und legt fest, dass zur Bezeichnung von Frauen und von Personengruppen, die ausschliesslich aus Frauen bestehen, in jedem Fall weibliche Formen zu verwenden sind. Alle sprachlichen Mittel, die im vorherigen Leitfaden vorgeschlagen wurden, werden auch im neuen Leitfaden erwähnt: Es wird dargestellt, welche Vor- und Nachteile die einzelnen Mittel für die Sichtbarmachung und die Inklusion haben. Im Übrigen ist die Bundeskanzlei rechtlich verpflichtet, die redaktionellen und formellen Qualitätsstandards in Weisungen festzulegen (Art.&nbsp;2 Abs.&nbsp;2 SpV [SR&nbsp;441.11], Sprachweisungen [BBl 2023 936]) und für die Qualität der für die Öffentlichkeit bestimmten Texte des Bundes zu sorgen (Art. 3 Abs. 2 OV-BK [SR 172.210.10]). Der Leitfaden der Bundeskanzlei wird durch eine Broschüre des Eidgenössischen Departements des Innern zum geschlechtergerechten Formulieren ergänzt, die in Übereinstimmung mit dem Leitfaden Formulierungsbeispiele für konkrete Anwendungsfälle aufführt.&nbsp;</p><p><span style="color:black;">3. Das unmarkierte Genus wird in seiner generischen Bedeutung nach wie vor verstanden und gehört zur Alltagssprache der französischsprachigen Bevölkerung. Im Rahmen der Überarbeitung des Leitfadens hat die Bundeskanzlei verschiedene Organisationen zu einem Treffen eingeladen. Sie hat sich zudem auf die Arbeiten der Konferenz der Erziehungsdirektorinnen- und Erziehungsdirektoren der Romandie und des Tessins (Conférence intercantonale de l’instruction publique de la Suisse romande et du Tessin), die gebräuchlichen Grammatiken und die Empfehlungen für die Behördenkommunikation frankophoner und mehrsprachiger Länder gestützt. Die Bundeskanzlei verfolgt die Forschung auf dem Gebiet der inklusiven Sprache.</span></p>
    • <p>Die Bundeskanzlei hat Anfang 2023 ihren neuen Leitfaden für eine inklusive Sprache im Französischen, den "Guide pour un usage inclusif du français dans les textes de la Confédération", veröffentlicht. Dies war überfällig, datierte doch die letzte Ausgabe von Dezember 2000. In den zwei Jahrzehnten, die zwischen den beiden Leitfäden liegen, wurden viele politische, juristische und gesellschaftliche Fortschritte bei der Gleichberechtigung erzielt: Entkriminalisierung der Abtreibung, Einführung der Mutterschaftsversicherung, Me-too-Bewegung, Schaffung des Vaterschaftsurlaubs, Einführung der Lohngleichheitskontrolle, Verankerung des Straftatbestands der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung im Strafgesetzbuch usw.</p><p>Diese gesellschaftlichen Entwicklungen haben natürlich auch ihren Niederschlag in der Sprache gefunden, die sich hin zur stärkeren Verwendung von Formen, die alle Geschlechter umfassen und weniger geschlechtsspezifisch sind, entwickelt hat. Der "Guide de formulation non sexiste" aus dem Jahr 2000 nahm das Bestreben nach einer grösseren sprachlichen Inklusion bereits auf, indem er mehrere Mittel aufzeigte, mit denen die Grundsätze der geschlechtergerechten Formulierung häufiger und einheitlicher umgesetzt werden können, und indem er präzisierte, dass wenn möglich zu vermeiden ist, systematisch das generische Maskulinum, das zuletzt aufgeführte Mittel, zu wählen. Man konnte daher davon ausgehen, dass auch der neue Leitfaden die soziolinguistische Entwicklung der letzten 20 Jahre widerspiegeln würde.</p><p>Stattdessen hält der kürzlich veröffentlichte Leitfaden fest, dass das inklusive grammatikalische Geschlecht das Maskulinum als unmarkiertes Genus sei. Die Bezeichnung hat sich zwar geändert, da nun nicht mehr vom generischen Maskulinum gesprochen wird. Das Konzept bleibt aber dasselbe. So umbenannt wird das unmarkierte Genus nun als erstes sprachliches Mittel für einen inklusiven Sprachgebrauch aufgeführt - natürlich ein grosser Rückschritt.</p><p>Die Antwort des Bundesrates auf die Frage 23.7122 Amoos zum gleichen Thema wirft ihrerseits mehrere Fragen auf, um deren Beantwortung ich den Bundesrat bitte:</p><p>1. Die Bundeskanzlei empfahl in ihrem Leitfaden aus dem Jahr 2000, das generische Maskulinum nicht systematisch zu verwenden. Im Leitfaden von 2023 steht dieses Mittel unter der neuen Bezeichnung "unmarkiertes Genus" nun an erster Stelle. Der Begriff entspricht jedoch nicht der sprachlichen Realität des Französischen, das kein Neutrum kennt. Die Grammatiken, Referenzwerke und Schulbücher verwenden diese Bezeichnung nicht. Die Académie française spricht vom "unmarkierten Genus", um die Verwendung des Maskulinums zu rechtfertigen, ohne jedoch ihre Aussage weiter zu begründen. Kann der Bundesrat daher die relevanten Referenzen und Quellen angeben, auf die sich die Bundeskanzlei gestützt hat, um zu begründen, warum sie von der Existenz des "unmarkierten Genus" in der französischen Sprache ausgeht und warum diese Bezeichnung plötzlich die bis dahin verwendete Bezeichnung "generisches Maskulinum" ersetzt hat?</p><p>2. Zu Recht hält der Leitfaden fest, dass weder die Grammatiken noch die Empfehlungen der Behörden die Sprache erschaffen, sondern der Gebrauch der Sprecherinnen und Sprecher. Nun hat sich der Sprachgebrauch in den Medien und in der breiten Öffentlichkeit in den letzten Jahren rasch verändert, namentlich in Bezug auf die Feminisierung der Funktionsbezeichnungen. Die Bundeskanzlei hält aber weiter an den herkömmlichen Formulierungen im Maskulinum fest (z. B. "Madame le premier ministre"). Verabschiedet sich die Bundeskanzlei mit diesen nicht mehr zeitgemässen Formulierungen und der Verschärfung der Regeln im neuen Leitfaden nicht von ihrer Rolle als reine Beobachterin des Sprachgebrauchs und wird sie nicht vielmehr zur Sprachnormiererin?</p><p>3. Die Bundeskanzlei will mit dem neuen Leitfaden auch die Frage klären, wie die Sprache den Geschlechtsidentitäten gerecht werden kann, die nicht vom Geschlechtermodell Frau/Mann erfasst werden, beispielsweise nonbinäre Menschen. Sie argumentiert, dass das Maskulinum als unmarkiertes Genus eine umfassende Bedeutung habe und sich daher ideal eigne, um alle Geschlechtsidentitäten zu erfassen. Diese Ansicht wird jedoch von den Betroffenen nicht geteilt; es ist nicht bekannt, inwiefern sie bei der Ausarbeitung des Leitfadens konsultiert wurden. In keinem Referenzwerk zur inklusiven Sprache ist eine solche Argumentation zu finden, auch nicht in denjenigen, die sich spezifisch mit der aktuellen Frage nach dem sprachlichen Umgang mit den verschiedenen Geschlechtsidentitäten befassen. Auf welche Quellen und Referenzen hat sich die Bundeskanzlei bei der Ausarbeitung ihrer Grundsätze für die Bezeichnung von Menschen verschiedener Geschlechtsidentitäten gestützt?</p>
    • Der Sprachgebrauch bestimmt die Entwicklung der Sprache. Spiegeln die Vorschriften des Bundes den Sprachgebrauch wider?

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