Belastete Standorte. Strategie für den Umgang mit Risiken vorhandener Schadstoffe, die noch nicht identifiziert wurden oder deren Gefährlichkeit unterschätzt wurde

ShortId
23.3953
Id
20233953
Updated
26.03.2024 21:50
Language
de
Title
Belastete Standorte. Strategie für den Umgang mit Risiken vorhandener Schadstoffe, die noch nicht identifiziert wurden oder deren Gefährlichkeit unterschätzt wurde
AdditionalIndexing
52;2841
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1) Der Bundesrat ist sich der Problematik von «Emerging Pollutants» bewusst. Bereits 2021 wurde eine umfassende Abklärung zu potentiell unerkannten Schadstoffen in Auftrag gegeben. Der Bericht ist auf der Webseite des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) aufgeschaltet (bafu.admin.ch &gt; Themen &gt; Thema Altlasten &gt; Publikationen und Studien &gt; Studien &gt; Polluants émergents et sites pollués en Suisse - Etat des lieux et recommandations).&nbsp;</p><p>Die Gefährlichkeit von Stoffen wird durch die Wissenschaft fortlaufend aufgrund von neuen human- und ökotoxikologischen Daten ermittelt. Die Verwaltung informiert sich laufend über die neuesten Stoffe und Grenzwerte und ist im regelmässigen Austausch mit Expertinnen und Experten aus dem In- und Ausland. Für Stoffe, die nicht im Anhang der Altlasten-Verordnung (AltlV; SR 814.680) geregelt sind, ist schon heute gemäss den Anhängen der AltlV vorgesehen, dass im Einzelfall mit Zustimmung des BAFU Grenzwerte festgelegt werden müssen (siehe Antwort auf Ip. 23.3358 Benzidin. Qualität und Harmonisierung des Altlastenvollzuges sicherstellen).</p><p>2) Aufgrund von Restbelastungen bleiben die meisten sanierten Standorte in den kantonalen Katastern der belasteten Standorte verzeichnet, und sie durchlaufen nötigenfalls eine mehrjährige Nachkontrollphase. Bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen über am Standort vorhandene Schadstoffe werden diese in das Überwachungsprogramm aufgenommen. Werden die entsprechenden Grenzwerte überschritten, besteht bereits heute gemäss AltlV ein erneuter Sanierungsbedarf, und der Eigentümer muss Massnahmen ergreifen.</p><p>3) Grundsätzlich greift auch bei bereits sanierten Standorten, die sich erneut als sanierungsbedürftig erweisen, das Verursacherprinzip. Sofern die Verursachenden bekannt sind, sind die zusätzlich erforderlichen Untersuchungs- und Sanierungskosten von ihnen zu tragen. Falls die Verursachenden nicht mehr greifbar sind, entstehen Ausfallkosten, die gemäss Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01) von den Kantonen und dem VASA-Fonds übernommen werden müssen (Art. 32<i>d</i> f. USG).</p>
  • <p>In der Schweiz gibt es rund 38&nbsp;000 belastete Standorte (Ablagerungs-, Betriebs- und Unfallstandorte), wovon ca.&nbsp;4000 als Altlasten klassifiziert worden und daher sanierungsbedürftig sind. 1700 davon sind bis anhin saniert worden. Seit einigen Jahren wird nun aber vermehrt festgestellt, dass verschiedene Chemikaliengruppen in der Vergangenheit in Bezug auf ihre Gefährlichkeit unterschätzt wurden und die Verbreitung dieser Stoffe in der Umwelt sowohl für die menschliche Gesundheit als auch für die Biodiversität unzählige schädliche Folgen hat. So sind gewisse Gemeinden heute aufgrund der grossflächigen Belastung des Grundwassers durch Abbauprodukte von Chlorothalonil gezwungen, Trinkwasserfassungen ausser Betrieb zu nehmen oder hohe Kosten für die Behandlung des gefassten Wassers aufzuwenden. Zahlreiche Fragen stellen sich auch rund um Dioxine und PFAS, die «ewigen Schadstoffe», die in der ganzen Schweiz zu finden sind, oder auch Benzidin, das bei mehreren Altlasten nachgewiesen wurde.&nbsp;</p><p>Am Standort der ehemaligen Industriedeponie in Bonfol (JU), deren erste Sanierung 2016 endete, zeigten ergänzende Untersuchungen, dass in mehreren Zonen eine zusätzliche Sanierung nötig ist, um zu verhindern, dass das kontaminierte Wasser mit der Zeit das Oberflächenwasser erreicht. Die Analysen wiesen nebst den bereits erfassten Schadstoffen auch Benzidin nach, ein hochgradig toxischer Stoff und für den Menschen erwiesenermassen krebserzeugend. Im Lichte dieser neuen Elemente wird das finale Sanierungsprojekt nun noch einmal überprüft. Wäre die Sanierung vor ein paar Jahren abgeschlossen worden, so darf man wohl davon ausgehen, dass der Standort nicht vollständig dekontaminiert worden wäre. Dieselbe Frage stellt sich heute auch bei den Standorten, die als saniert erklärt wurden oder dies demnächst werden. Darüber hinaus wird die derzeit laufende Neubeurteilung von mehreren Tausenden von chemischen Stoffen wahrscheinlich neue Probleme zutage fördern.</p><p>Mehrere parlamentarische Vorstösse widerspiegeln die Besorgnis angesichts der vielen verschiedenen Schadstoffe, die zunehmend an den betroffenen Standorten auftauchen, so zum Beispiel kürzlich zum Thema PFAS (Mo. Maret&nbsp;22.3929), Benzidin (Ip. Brenzikofer&nbsp;23.3358), Dioxine oder Chlorothalonil. Wir möchten dem Bundesrat daher folgende Fragen stellen:</p><p>1. Mit welcher Strategie soll garantiert werden, dass künftige Sanierungen von Altlasten die Gefahren berücksichtigen, die von vorhandenen Schadstoffen ausgehen, die noch nicht als solche identifiziert wurden oder deren Risiken zum heutigen Zeitpunkt unterschätzt werden?</p><p>2. Wie werden bestehende und künftige Fälle von Standorten geregelt, die als «saniert» klassifiziert wurden, bei denen aber neuerliche Analysen nachträglich darauf hindeuten (werden), dass zusätzlicher Sanierungsbedarf besteht?</p><p>3. Wird die Finanzierung der Zusatzsanierungen wiederum Sache der betroffenen Betriebe sein oder wird der Bund diese übernehmen – angesichts dessen, dass die ursprünglichen Sanierungsanforderungen, auch wenn sie sich im Nachhinein als ungenügend herausgestellt haben, erfüllt waren?</p>
  • Belastete Standorte. Strategie für den Umgang mit Risiken vorhandener Schadstoffe, die noch nicht identifiziert wurden oder deren Gefährlichkeit unterschätzt wurde
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1) Der Bundesrat ist sich der Problematik von «Emerging Pollutants» bewusst. Bereits 2021 wurde eine umfassende Abklärung zu potentiell unerkannten Schadstoffen in Auftrag gegeben. Der Bericht ist auf der Webseite des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) aufgeschaltet (bafu.admin.ch &gt; Themen &gt; Thema Altlasten &gt; Publikationen und Studien &gt; Studien &gt; Polluants émergents et sites pollués en Suisse - Etat des lieux et recommandations).&nbsp;</p><p>Die Gefährlichkeit von Stoffen wird durch die Wissenschaft fortlaufend aufgrund von neuen human- und ökotoxikologischen Daten ermittelt. Die Verwaltung informiert sich laufend über die neuesten Stoffe und Grenzwerte und ist im regelmässigen Austausch mit Expertinnen und Experten aus dem In- und Ausland. Für Stoffe, die nicht im Anhang der Altlasten-Verordnung (AltlV; SR 814.680) geregelt sind, ist schon heute gemäss den Anhängen der AltlV vorgesehen, dass im Einzelfall mit Zustimmung des BAFU Grenzwerte festgelegt werden müssen (siehe Antwort auf Ip. 23.3358 Benzidin. Qualität und Harmonisierung des Altlastenvollzuges sicherstellen).</p><p>2) Aufgrund von Restbelastungen bleiben die meisten sanierten Standorte in den kantonalen Katastern der belasteten Standorte verzeichnet, und sie durchlaufen nötigenfalls eine mehrjährige Nachkontrollphase. Bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen über am Standort vorhandene Schadstoffe werden diese in das Überwachungsprogramm aufgenommen. Werden die entsprechenden Grenzwerte überschritten, besteht bereits heute gemäss AltlV ein erneuter Sanierungsbedarf, und der Eigentümer muss Massnahmen ergreifen.</p><p>3) Grundsätzlich greift auch bei bereits sanierten Standorten, die sich erneut als sanierungsbedürftig erweisen, das Verursacherprinzip. Sofern die Verursachenden bekannt sind, sind die zusätzlich erforderlichen Untersuchungs- und Sanierungskosten von ihnen zu tragen. Falls die Verursachenden nicht mehr greifbar sind, entstehen Ausfallkosten, die gemäss Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01) von den Kantonen und dem VASA-Fonds übernommen werden müssen (Art. 32<i>d</i> f. USG).</p>
    • <p>In der Schweiz gibt es rund 38&nbsp;000 belastete Standorte (Ablagerungs-, Betriebs- und Unfallstandorte), wovon ca.&nbsp;4000 als Altlasten klassifiziert worden und daher sanierungsbedürftig sind. 1700 davon sind bis anhin saniert worden. Seit einigen Jahren wird nun aber vermehrt festgestellt, dass verschiedene Chemikaliengruppen in der Vergangenheit in Bezug auf ihre Gefährlichkeit unterschätzt wurden und die Verbreitung dieser Stoffe in der Umwelt sowohl für die menschliche Gesundheit als auch für die Biodiversität unzählige schädliche Folgen hat. So sind gewisse Gemeinden heute aufgrund der grossflächigen Belastung des Grundwassers durch Abbauprodukte von Chlorothalonil gezwungen, Trinkwasserfassungen ausser Betrieb zu nehmen oder hohe Kosten für die Behandlung des gefassten Wassers aufzuwenden. Zahlreiche Fragen stellen sich auch rund um Dioxine und PFAS, die «ewigen Schadstoffe», die in der ganzen Schweiz zu finden sind, oder auch Benzidin, das bei mehreren Altlasten nachgewiesen wurde.&nbsp;</p><p>Am Standort der ehemaligen Industriedeponie in Bonfol (JU), deren erste Sanierung 2016 endete, zeigten ergänzende Untersuchungen, dass in mehreren Zonen eine zusätzliche Sanierung nötig ist, um zu verhindern, dass das kontaminierte Wasser mit der Zeit das Oberflächenwasser erreicht. Die Analysen wiesen nebst den bereits erfassten Schadstoffen auch Benzidin nach, ein hochgradig toxischer Stoff und für den Menschen erwiesenermassen krebserzeugend. Im Lichte dieser neuen Elemente wird das finale Sanierungsprojekt nun noch einmal überprüft. Wäre die Sanierung vor ein paar Jahren abgeschlossen worden, so darf man wohl davon ausgehen, dass der Standort nicht vollständig dekontaminiert worden wäre. Dieselbe Frage stellt sich heute auch bei den Standorten, die als saniert erklärt wurden oder dies demnächst werden. Darüber hinaus wird die derzeit laufende Neubeurteilung von mehreren Tausenden von chemischen Stoffen wahrscheinlich neue Probleme zutage fördern.</p><p>Mehrere parlamentarische Vorstösse widerspiegeln die Besorgnis angesichts der vielen verschiedenen Schadstoffe, die zunehmend an den betroffenen Standorten auftauchen, so zum Beispiel kürzlich zum Thema PFAS (Mo. Maret&nbsp;22.3929), Benzidin (Ip. Brenzikofer&nbsp;23.3358), Dioxine oder Chlorothalonil. Wir möchten dem Bundesrat daher folgende Fragen stellen:</p><p>1. Mit welcher Strategie soll garantiert werden, dass künftige Sanierungen von Altlasten die Gefahren berücksichtigen, die von vorhandenen Schadstoffen ausgehen, die noch nicht als solche identifiziert wurden oder deren Risiken zum heutigen Zeitpunkt unterschätzt werden?</p><p>2. Wie werden bestehende und künftige Fälle von Standorten geregelt, die als «saniert» klassifiziert wurden, bei denen aber neuerliche Analysen nachträglich darauf hindeuten (werden), dass zusätzlicher Sanierungsbedarf besteht?</p><p>3. Wird die Finanzierung der Zusatzsanierungen wiederum Sache der betroffenen Betriebe sein oder wird der Bund diese übernehmen – angesichts dessen, dass die ursprünglichen Sanierungsanforderungen, auch wenn sie sich im Nachhinein als ungenügend herausgestellt haben, erfüllt waren?</p>
    • Belastete Standorte. Strategie für den Umgang mit Risiken vorhandener Schadstoffe, die noch nicht identifiziert wurden oder deren Gefährlichkeit unterschätzt wurde

Back to List