Massnahmen zugunsten preisgünstiger Wohnungen gemäss Wohnraumförderungsgesetz

ShortId
23.3954
Id
20233954
Updated
26.03.2024 21:51
Language
de
Title
Massnahmen zugunsten preisgünstiger Wohnungen gemäss Wohnraumförderungsgesetz
AdditionalIndexing
2846;15
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>2003 wurde das totalrevidierte Wohnraumförderungsgesetz in Kraft gesetzt. Das Gesetz sieht verschiedene Massnahmen vor, um den preisgünstigen und gemeinnützigen Wohnungsbau zu fördern. Seither wurden in geringem Umfang Hilfen zu Gunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus mit dem Fonds de Roulement und Bürgschaften realisiert. Die Massnahmen zu Gunsten des preisgünstigen Wohnraums wurden dagegen nie umgesetzt. Sie umfassen zinslose und zinsgünstige Darlehen und Bürgschaften. lm Gegenzug müssen die Mietzinse gemäss Kostenmiete festgelegt werden und die Einhaltung dieser Vorgaben wird kontrolliert. </p><p>Die heutige Situation auf dem Wohnungsmarkt ist besorgniserregend und viele Haushalte müssen einen hohen Anteil ihres Einkommens für die Wohnkosten aufwenden. In dieser Situation ist es unverständlich, wenn nicht einmal die bestehenden Instrumente angewandt werden. Mit der Umsetzung des bestehenden Gesetzes kann rasch ein Beitrag geleistet werden.</p>
  • <p>Die aktuelle Wohnraumförderung des Bundes ist auf die gemeinnützigen Wohnbauträger beschränkt. Diese profitieren von vorteilhaften Finanzierungshilfen (zinsgünstige Darlehen und Bürgschaften). Die Darlehen werden aus dem Fonds de roulement gewährt, dessen Vermögen per Ende 2022 rund 570 Millionen Franken betrug. Gestützt auf den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» legt der Bund auch in den kommenden Jahren jährlich rund 26 Millionen in den Fonds ein. Aus dem Fonds werden jährlich neue Darlehen von 50 bis 60 Millionen Franken vergeben; insgesamt werden damit jährlich rund 1’500 Wohnungen gefördert. Für Bürgschaften besteht noch bis 2027 ein Rahmenkredit für Eventualverpflichtungen von 1,7 Milliarden Franken. Die angespannte Lage des Bundeshaushalts erlaubt derzeit keinen Ausbau der Finanzierungshilfen. Einige Kantone, Städte und Gemeinden ergänzen die Bundeshilfe abgestimmt auf die lokalen und regionalen Bedürfnisse.&nbsp;</p><p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen auf dem Schweizer Immobilienmarkt sehr aufmerksam. Im Wissen um die sich abzeichnende Wohnungsknappheit hat Bundesrat Guy Parmelin deshalb am 12. Mai 2023 einen runden Tisch einberufen. Zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Kantone, Städte und Gemeinden sowie der Bau- und Immobilienbranche wurden die aktuelle Situation analysiert und verschiedene Lösungsansätze diskutiert. Daraus werden folgende Themenbereiche weiterverfolgt: 1) Innenentwicklung erleichtern und umsetzen; 2) Verfahren klären und beschleunigen; 3) ein besonderes Augenmerk auf bezahlbaren Wohnraum legen. Bis zum Jahresende soll ein Aktionsplan mit möglichen Massnahmen erarbeitet werden, welcher den Beitrag aufzeigt, den die drei Staatsebenen und die Bau- und Immobilienbranche gemeinsam zur Verbesserung der Situation leisten können. Der Bundesrat will die Ergebnisse dieser Arbeiten abwarten und keine Massnahmen einseitig und voreilig beschliessen. Nach Vorliegen des Aktionsplans sollen im Rahmen eines weiteren Runden Tischs gemeinsam und koordiniert gezielte Massnahmen ergriffen und rasch angegangen werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Massnahmen zu Gunsten preisgünstiger Wohnungen gemäss Wohnraumförderungsgesetz umzusetzen.</p>
  • Massnahmen zugunsten preisgünstiger Wohnungen gemäss Wohnraumförderungsgesetz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>2003 wurde das totalrevidierte Wohnraumförderungsgesetz in Kraft gesetzt. Das Gesetz sieht verschiedene Massnahmen vor, um den preisgünstigen und gemeinnützigen Wohnungsbau zu fördern. Seither wurden in geringem Umfang Hilfen zu Gunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus mit dem Fonds de Roulement und Bürgschaften realisiert. Die Massnahmen zu Gunsten des preisgünstigen Wohnraums wurden dagegen nie umgesetzt. Sie umfassen zinslose und zinsgünstige Darlehen und Bürgschaften. lm Gegenzug müssen die Mietzinse gemäss Kostenmiete festgelegt werden und die Einhaltung dieser Vorgaben wird kontrolliert. </p><p>Die heutige Situation auf dem Wohnungsmarkt ist besorgniserregend und viele Haushalte müssen einen hohen Anteil ihres Einkommens für die Wohnkosten aufwenden. In dieser Situation ist es unverständlich, wenn nicht einmal die bestehenden Instrumente angewandt werden. Mit der Umsetzung des bestehenden Gesetzes kann rasch ein Beitrag geleistet werden.</p>
    • <p>Die aktuelle Wohnraumförderung des Bundes ist auf die gemeinnützigen Wohnbauträger beschränkt. Diese profitieren von vorteilhaften Finanzierungshilfen (zinsgünstige Darlehen und Bürgschaften). Die Darlehen werden aus dem Fonds de roulement gewährt, dessen Vermögen per Ende 2022 rund 570 Millionen Franken betrug. Gestützt auf den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» legt der Bund auch in den kommenden Jahren jährlich rund 26 Millionen in den Fonds ein. Aus dem Fonds werden jährlich neue Darlehen von 50 bis 60 Millionen Franken vergeben; insgesamt werden damit jährlich rund 1’500 Wohnungen gefördert. Für Bürgschaften besteht noch bis 2027 ein Rahmenkredit für Eventualverpflichtungen von 1,7 Milliarden Franken. Die angespannte Lage des Bundeshaushalts erlaubt derzeit keinen Ausbau der Finanzierungshilfen. Einige Kantone, Städte und Gemeinden ergänzen die Bundeshilfe abgestimmt auf die lokalen und regionalen Bedürfnisse.&nbsp;</p><p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen auf dem Schweizer Immobilienmarkt sehr aufmerksam. Im Wissen um die sich abzeichnende Wohnungsknappheit hat Bundesrat Guy Parmelin deshalb am 12. Mai 2023 einen runden Tisch einberufen. Zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Kantone, Städte und Gemeinden sowie der Bau- und Immobilienbranche wurden die aktuelle Situation analysiert und verschiedene Lösungsansätze diskutiert. Daraus werden folgende Themenbereiche weiterverfolgt: 1) Innenentwicklung erleichtern und umsetzen; 2) Verfahren klären und beschleunigen; 3) ein besonderes Augenmerk auf bezahlbaren Wohnraum legen. Bis zum Jahresende soll ein Aktionsplan mit möglichen Massnahmen erarbeitet werden, welcher den Beitrag aufzeigt, den die drei Staatsebenen und die Bau- und Immobilienbranche gemeinsam zur Verbesserung der Situation leisten können. Der Bundesrat will die Ergebnisse dieser Arbeiten abwarten und keine Massnahmen einseitig und voreilig beschliessen. Nach Vorliegen des Aktionsplans sollen im Rahmen eines weiteren Runden Tischs gemeinsam und koordiniert gezielte Massnahmen ergriffen und rasch angegangen werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Massnahmen zu Gunsten preisgünstiger Wohnungen gemäss Wohnraumförderungsgesetz umzusetzen.</p>
    • Massnahmen zugunsten preisgünstiger Wohnungen gemäss Wohnraumförderungsgesetz

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