Umsetzung der Anforderung von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen im Ackerbau

ShortId
23.3956
Id
20233956
Updated
26.03.2024 21:48
Language
de
Title
Umsetzung der Anforderung von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen im Ackerbau
AdditionalIndexing
52;55
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat schätzt das Risiko als gering ein, dass aufgrund der ÖLN-Anforderung von 3,5 % Biodiversitätsförderfläche (BFF) auf Ackerfläche viele ökologisch wertvolle Wiesen umgebrochen werden.&nbsp;</p><p>In Einzelfällen kann eine Optimierung der Fruchtfolge zum Entscheid führen, solche Wiesen durch Acker-BFF zu ersetzen. Die Beiträge für BFF – insbesondere für extensive Wiesen mit Qualität (QII) – sind aber genügend hoch (bis zu CHF 4000 pro Hektare, wenn die Wiese in ein Vernetzungsprojekt integriert ist): Ein Umbruch lohnt sich betriebswirtschaftlich kaum; die Betriebe legen in der Regel zusätzliche Acker-BFF an, was die Anforderung an 3,5 % Acker-BFF letztlich auch bezweckt. Zudem dürfen die meisten Acker-BFF nicht direkt nach Wiesenumbruch, sondern müssen auf Ackerfläche angelegt werden. Wer eine bestehende BFF auf Grünland durch Acker-BFF ersetzen wird, hat bereits in diesem Frühjahr den Umbruch vorgenommen. Die Betriebe verhalten sich auch bei dieser Neuerung wie bei allen Anpassungen des ÖLN oder der Beiträge: Sie wägen ab, was sich agronomisch am besten und betriebswirtschaftlich am rentabelsten umsetzen lässt. Insgesamt bietet das Beitragsgefüge genügend Anreize, um bestehende wertvolle BFF zu erhalten.</p><p>2. Die neue ÖLN-Anforderung wurde im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» eingeführt und stärkt nicht nur die Artenvielfalt in ackerbaulich genutzten Gebieten, sondern trägt auch zur Erreichung der Reduktionsziele bei den Verlusten von Nährstoffen und Risiken von Pflanzenschutzmitteln bei. Eine Anrechnung von zusätzlichen, bereits bestehenden Elementen an die 3,5 % BFF auf Ackerfläche würde zu einer verminderten Wirkung in Bezug auf diese Ziele führen.&nbsp;</p><p>3. Solange die Mindestanforderungen an den angemessenen Anteil der BFF, die Verpflichtungsdauern und die weiteren Anforderungen an die BFF eingehalten werden, sind die Betriebe in ihren Entscheidungen frei und es gibt keine Sanktionen.&nbsp;</p><p>4. Labelanforderungen, die sich von den Direktzahlungsbestimmungen abheben, sind wichtig für die Positionierung der Label am Markt. Für die zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik ist gemäss dem Bericht in Erfüllung der Postulate 20.3931 und 21.3015 eine stärkere Selbstverantwortung der Branche durch freiwillige Massnahmen vorgesehen.</p><p>5. Die Anforderung ist im Vollzug administrativ einfach umsetzbar. Entsprechende Berechnungsmodelle werden in den kantonalen Agrarinformationssystemen bereits implementiert. Eine Anrechnung weiterer Elemente würde den administrativen Aufwand erheblich erhöhen: Die Berücksichtigung weiterer Elemente, die nicht zu den Acker-BFF gehören, verkompliziert das Berechnungsmodell und den Vollzug massiv, da z. B. extensiv genutzte Wiesen nicht generell, sondern nur bedingt (innerhalb eines Perimeters wie Gewässerraum, Gewässerschutzprojekt oder Fruchtfolgefläche gelegen) angerechnet werden könnten. Das dazu benötigte Berechnungsmodell würde komplexe Verschnitt- und Berechnungsoperationen erfordern. Dessen Umsetzung würde Zeit und zusätzliche Investitionen benötigen. Für die Landwirtschaftsbetriebe wäre die Umsetzung ebenfalls wesentlich komplexer, mit Unklarheiten verbunden, und das Risiko einer fehlerhaften Anlage von BFF und damit von Sanktionen würde erhöht. Der Bundesrat nimmt die Bedenken aus der Praxis jedoch ernst.&nbsp;</p><p>Er wird die Umsetzung und Praxistauglichkeit der Massnahme im nächsten Jahr evaluieren, den Handlungsbedarf abklären und falls notwendig Anpassungen prüfen.</p>
  • <p>Es ist unbestritten, dass für die Förderung der Biodiversität Handlungsbedarf besteht., auch in der Landwirtschaft Deshalb wird unter vielen weiteren Massnahmen nun per 1. Januar.2024 die Anforderung im ökologischen Leistungsnachweis von einem Anteil von 3,5 Prozent an Biodiversitätsflächen (BFF) auf Ackerflächen eingeführt. Diese Anforderung führt jedoch zu vielen Unsicherheiten auf den Landwirtschaftsbetrieben. Und absehbar ist, dass es leider auch zu unerwünschten Nebeneffekten (Ackerbearbeitung von BFF der Qualitätsstufe 2) führen kann. Zudem stellt die neue Regelung vor allem Bio-Landwirtschaftsbetriebe vor Probleme, welche bereits sehr viel für die Biodiversität gemacht haben. </p><p>Deshalb möchte ich den Bundesrat bitten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie können diese unerwünschten Nebeneffekte (z.B. Pflügen von BFF QII) vermieden werden? </p><p>2. Welche zusätzlichen Massnahmen könnten angerechnet werden (z.B. Anbau extensiver Ackerkulturen wie Lein, Einkorn oder Emmer; Untersaaten in pestizidfreiem Getreide in weiter Reihe)? </p><p>3. Wie kann sichergestellt werden, dass Betriebe, die bis jetzt nachweislich viel für die Biodiversität gemacht haben, nicht Kürzungen bei den Direktzahlungen riskieren müssen? </p><p>4. Wie können kontrollierte und zertifizierte Biodiversitätsprogramme optimal und effizient in die Fördermassnahmen des Bundes integriert werden (Beispiele: Punkteprogramm IP-SUISSE, Massnahmenkatalog Bio Suisse)? </p><p>5. Wie kann die neue Anforderung mit minimalem administrativen Aufwand für die Bauernbetriebe und den Vollzug umgesetzt werden?</p>
  • Umsetzung der Anforderung von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen im Ackerbau
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat schätzt das Risiko als gering ein, dass aufgrund der ÖLN-Anforderung von 3,5 % Biodiversitätsförderfläche (BFF) auf Ackerfläche viele ökologisch wertvolle Wiesen umgebrochen werden.&nbsp;</p><p>In Einzelfällen kann eine Optimierung der Fruchtfolge zum Entscheid führen, solche Wiesen durch Acker-BFF zu ersetzen. Die Beiträge für BFF – insbesondere für extensive Wiesen mit Qualität (QII) – sind aber genügend hoch (bis zu CHF 4000 pro Hektare, wenn die Wiese in ein Vernetzungsprojekt integriert ist): Ein Umbruch lohnt sich betriebswirtschaftlich kaum; die Betriebe legen in der Regel zusätzliche Acker-BFF an, was die Anforderung an 3,5 % Acker-BFF letztlich auch bezweckt. Zudem dürfen die meisten Acker-BFF nicht direkt nach Wiesenumbruch, sondern müssen auf Ackerfläche angelegt werden. Wer eine bestehende BFF auf Grünland durch Acker-BFF ersetzen wird, hat bereits in diesem Frühjahr den Umbruch vorgenommen. Die Betriebe verhalten sich auch bei dieser Neuerung wie bei allen Anpassungen des ÖLN oder der Beiträge: Sie wägen ab, was sich agronomisch am besten und betriebswirtschaftlich am rentabelsten umsetzen lässt. Insgesamt bietet das Beitragsgefüge genügend Anreize, um bestehende wertvolle BFF zu erhalten.</p><p>2. Die neue ÖLN-Anforderung wurde im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» eingeführt und stärkt nicht nur die Artenvielfalt in ackerbaulich genutzten Gebieten, sondern trägt auch zur Erreichung der Reduktionsziele bei den Verlusten von Nährstoffen und Risiken von Pflanzenschutzmitteln bei. Eine Anrechnung von zusätzlichen, bereits bestehenden Elementen an die 3,5 % BFF auf Ackerfläche würde zu einer verminderten Wirkung in Bezug auf diese Ziele führen.&nbsp;</p><p>3. Solange die Mindestanforderungen an den angemessenen Anteil der BFF, die Verpflichtungsdauern und die weiteren Anforderungen an die BFF eingehalten werden, sind die Betriebe in ihren Entscheidungen frei und es gibt keine Sanktionen.&nbsp;</p><p>4. Labelanforderungen, die sich von den Direktzahlungsbestimmungen abheben, sind wichtig für die Positionierung der Label am Markt. Für die zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik ist gemäss dem Bericht in Erfüllung der Postulate 20.3931 und 21.3015 eine stärkere Selbstverantwortung der Branche durch freiwillige Massnahmen vorgesehen.</p><p>5. Die Anforderung ist im Vollzug administrativ einfach umsetzbar. Entsprechende Berechnungsmodelle werden in den kantonalen Agrarinformationssystemen bereits implementiert. Eine Anrechnung weiterer Elemente würde den administrativen Aufwand erheblich erhöhen: Die Berücksichtigung weiterer Elemente, die nicht zu den Acker-BFF gehören, verkompliziert das Berechnungsmodell und den Vollzug massiv, da z. B. extensiv genutzte Wiesen nicht generell, sondern nur bedingt (innerhalb eines Perimeters wie Gewässerraum, Gewässerschutzprojekt oder Fruchtfolgefläche gelegen) angerechnet werden könnten. Das dazu benötigte Berechnungsmodell würde komplexe Verschnitt- und Berechnungsoperationen erfordern. Dessen Umsetzung würde Zeit und zusätzliche Investitionen benötigen. Für die Landwirtschaftsbetriebe wäre die Umsetzung ebenfalls wesentlich komplexer, mit Unklarheiten verbunden, und das Risiko einer fehlerhaften Anlage von BFF und damit von Sanktionen würde erhöht. Der Bundesrat nimmt die Bedenken aus der Praxis jedoch ernst.&nbsp;</p><p>Er wird die Umsetzung und Praxistauglichkeit der Massnahme im nächsten Jahr evaluieren, den Handlungsbedarf abklären und falls notwendig Anpassungen prüfen.</p>
    • <p>Es ist unbestritten, dass für die Förderung der Biodiversität Handlungsbedarf besteht., auch in der Landwirtschaft Deshalb wird unter vielen weiteren Massnahmen nun per 1. Januar.2024 die Anforderung im ökologischen Leistungsnachweis von einem Anteil von 3,5 Prozent an Biodiversitätsflächen (BFF) auf Ackerflächen eingeführt. Diese Anforderung führt jedoch zu vielen Unsicherheiten auf den Landwirtschaftsbetrieben. Und absehbar ist, dass es leider auch zu unerwünschten Nebeneffekten (Ackerbearbeitung von BFF der Qualitätsstufe 2) führen kann. Zudem stellt die neue Regelung vor allem Bio-Landwirtschaftsbetriebe vor Probleme, welche bereits sehr viel für die Biodiversität gemacht haben. </p><p>Deshalb möchte ich den Bundesrat bitten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie können diese unerwünschten Nebeneffekte (z.B. Pflügen von BFF QII) vermieden werden? </p><p>2. Welche zusätzlichen Massnahmen könnten angerechnet werden (z.B. Anbau extensiver Ackerkulturen wie Lein, Einkorn oder Emmer; Untersaaten in pestizidfreiem Getreide in weiter Reihe)? </p><p>3. Wie kann sichergestellt werden, dass Betriebe, die bis jetzt nachweislich viel für die Biodiversität gemacht haben, nicht Kürzungen bei den Direktzahlungen riskieren müssen? </p><p>4. Wie können kontrollierte und zertifizierte Biodiversitätsprogramme optimal und effizient in die Fördermassnahmen des Bundes integriert werden (Beispiele: Punkteprogramm IP-SUISSE, Massnahmenkatalog Bio Suisse)? </p><p>5. Wie kann die neue Anforderung mit minimalem administrativen Aufwand für die Bauernbetriebe und den Vollzug umgesetzt werden?</p>
    • Umsetzung der Anforderung von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen im Ackerbau

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