Evaluation der Kooperationsprojekte im Bereich der Doktoratsausbildung

ShortId
23.3960
Id
20233960
Updated
26.03.2024 22:03
Language
de
Title
Evaluation der Kooperationsprojekte im Bereich der Doktoratsausbildung
AdditionalIndexing
32;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p align="both">Die Fachhochschulen sind wie die Pädagogischen Hochschulen, die Universitären Hochschulen oder die ETH gleichwertige, aber andersartige Hochschultypen der Schweiz. Seit der Einführung der Bologna-Reform verleihen Fachhochschulen die Titel "Bachelor of Science" respektive "Bachelor of Arts" (1. Stufe Bologna) sowie "Master of Science" und "Master of Arts" (2. Stufe Bologna). Die 3. Stufe nach Bologna (Doktorat, PhD) ist den Universitären Hochschulen und der ETH vorbehalten. Absolvent:innen von Fachhochschulen stehen vor grossen Hürden, wenn sie ein Doktoratsprogramm besuchen möchten. Im Rahmen der BFI-Botschaft 2017-2020 wurde mittels "projektgebundenen Beiträgen" erstmals vereinzelte Kooperationsprojekte von Fachhochschulen mit Universitäten im In- und Ausland finanziell unterstützt. Diese finanzielle Unterstützung wurde für die BFI-Botschaft 2021-2024 fortgeführt. Bei diesen Kooperationen forschen die Doktorierenden an der Fachhochschule. Das Promotionsrecht ist weiterhin bei den Universitäten. Seit Inkrafttreten der "Verordnung des Hochschulrates über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen" Art. 10 ist zudem festgehalten, dass Fachhochschulabsolvent:innen zum Doktoratsstudium an Universitären Hochschulen zugelassen werden können. Jedoch werden dadurch nicht alle Fachbereiche der Fachhochschulen abgedeckt, weil die Disziplinen bzw. die spezialisierten Fachbereiche für Kooperationen an den Universitären Hochschulen fehlen. Nur sehr wenigen FH-Abolvent:innen wird die Möglichkeit geboten, ein Doktorat-Programm zu besuchen. Die Folge davon ist, dass die Fachhochschulen in der Schweiz den eigenen Lehrkörper nur erschwert selber ausbilden können. Das führt zu einer Verwässerung des einzigartigen Profils der Fachhochschulen, welches sich durch praxisorientierte Studiengänge sowie anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung auszeichnet. Die Fachhochschulen bilden unter dem Credo "Aus der Praxis für die Praxis" aus. Somit sollte gerade auch der Lehrkörper primär aus Absolvent:innen von Fachhochschulen bestehen. Dazu benötigt man mehr Fachhochschulabsolvent:innen mit Doktoratsabschluss, welche jedoch aufgrund des fehlenden Promotionsrechts nur erschwert von den Fachhochschulen selber ausgebildet werden können.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Meinung der Postulantin, wonach die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses von Fachhochschulen (FH) und Pädagogischen Hochschulen (PH) ein wichtiges Anliegen ist. Der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) hat in der Verordnung über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen (SR&nbsp;414.205.1, Artikel&nbsp;4) aufgenommen, dass die universitären Hochschulen (UH) den FH und PH für die dritte Studienstufe partnerschaftlich Kooperationsmöglichkeiten anbieten. Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist ein prioritärer Schwerpunkt in der strategischen Planung von swissuniversities und in der gesamtschweizerischen hochschulpolitischen Koordination der SHK für die laufende Periode 2021−2024. Im Rahmen der projektgebundenen Beiträge 2021−2024 wurde daher ein gesamtschweizerisches Kooperationsprogramm «P-1 Mobilitätsförderung von Doktorierenden und Weiterentwicklung des 3. Zyklus» genehmigt. Die Teilprojekte TP-2 und TP-3 dieses Programms fördern die Kooperationen der FH und PH mit den Schweizer UH oder mit ausländischen Hochschulen. Die Kooperationen sollen einerseits Masterabsolvierenden von FH und PH erlauben, einen Doktortitel zu erlangen, und andererseits über internationale Zusammenarbeit auch eine Doktoratsausbildung in Fachbereichen ermöglichen, die an Schweizer UH keine Verankerung haben. Das Programm «P11-Pilotprogramme zur Stärkung des doppelten Kompetenzprofils beim FH- und PH-Nachwuchs» verfolgt zudem das Ziel, das doppelte Kompetenzprofil (Wissenschaft-Praxis) von FH- und PH-Mitarbeitenden zu fördern und zu stärken.</p><p>Das SBFI prüft bei allen Programmen im Rahmen der projektgebundenen Beiträge nach deren Abschluss die Wirkung der eingesetzten Bundesgelder (Verordnung zum Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, SR&nbsp;414.201). Für das Programm P-1 wird dies voraussichtlich 2025 der Fall sein. Angesichts der Wichtigkeit und der langfristig ausgelegten Zielsetzung der beiden Teilprojekte TP-2 und TP-3 des Programms P-1, werden diese bereits im Jahr 2023 von swissuniversities bzw. durch unabhängige Expertinnen und Experten einer Zwischenevaluation unterzogen.</p><p>Die von der Postulantin aufgeworfenen Fragen werden in die Zwischenevaluation von swissuniversities und in die Schlussevaluation des SBFI einfliessen. Darüber hinaus ist geplant, dass der Hochschulrat im November 2023 die Frage der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses mittels projektgebundener Beiträge für die Periode 2025−2028 diskutiert.</p><p>Aus all diesen Gründen erachtet der Bundesrat die Erarbeitung eines zusätzlichen Evaluationsberichts als nicht zielführend.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird im Rahmen der Evaluation der Projektgebundene Beiträge zur BFI-Botschaft 2021-2024 beauftragt zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie sich im Speziellen die Kooperationen zwischen FH und Universitären Hochschulen und Kooperationen zwischen FH und ausländischen Hochschulen entwickelt haben, welche Projekte im Bereich Mobilitätsförderung von Doktorierenden und Weiterentwicklung des 3. Zyklus (2021-2024) finanziell unterstützt werden.</p><p>Dabei sollen unter anderem folgende Fragen beantwortet werden: </p><p>- Wie funktionieren diese Kooperationen?</p><p>- Wie beteiligen sich die (Schweizer) Universitären Hochschulen?</p><p>- Handelt es sich bei den Kooperationen um gleichberechtigte Partnerschaften (betr. Betreuung und Beurteilung der Doktorierenden, Anerkennung und Sichtbarmachung aller Partner etc.)?</p><p>- Werden Personen mit einem Master von einer Fachhochschule zugelassen?</p><p>- Welche Fachbereiche von Fachhochschulen können mit den Kooperationen abgedeckt werden und welche nicht? Welche Lösungen gibt es für letztere?</p><p>- Gelten diese Kooperationen als Ersatz für einen nicht vorhandenen dritten Zyklus nach Bologna (Doktorat) auf Stufe der Fachhochschulen?</p><p></p><p>Eine Minderheit der Kommission (Keller Peter, Gafner, Haab, Huber, Umbricht Pieren) beantragt, das Postulat abzulehnen.</p>
  • Evaluation der Kooperationsprojekte im Bereich der Doktoratsausbildung
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p align="both">Die Fachhochschulen sind wie die Pädagogischen Hochschulen, die Universitären Hochschulen oder die ETH gleichwertige, aber andersartige Hochschultypen der Schweiz. Seit der Einführung der Bologna-Reform verleihen Fachhochschulen die Titel "Bachelor of Science" respektive "Bachelor of Arts" (1. Stufe Bologna) sowie "Master of Science" und "Master of Arts" (2. Stufe Bologna). Die 3. Stufe nach Bologna (Doktorat, PhD) ist den Universitären Hochschulen und der ETH vorbehalten. Absolvent:innen von Fachhochschulen stehen vor grossen Hürden, wenn sie ein Doktoratsprogramm besuchen möchten. Im Rahmen der BFI-Botschaft 2017-2020 wurde mittels "projektgebundenen Beiträgen" erstmals vereinzelte Kooperationsprojekte von Fachhochschulen mit Universitäten im In- und Ausland finanziell unterstützt. Diese finanzielle Unterstützung wurde für die BFI-Botschaft 2021-2024 fortgeführt. Bei diesen Kooperationen forschen die Doktorierenden an der Fachhochschule. Das Promotionsrecht ist weiterhin bei den Universitäten. Seit Inkrafttreten der "Verordnung des Hochschulrates über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen" Art. 10 ist zudem festgehalten, dass Fachhochschulabsolvent:innen zum Doktoratsstudium an Universitären Hochschulen zugelassen werden können. Jedoch werden dadurch nicht alle Fachbereiche der Fachhochschulen abgedeckt, weil die Disziplinen bzw. die spezialisierten Fachbereiche für Kooperationen an den Universitären Hochschulen fehlen. Nur sehr wenigen FH-Abolvent:innen wird die Möglichkeit geboten, ein Doktorat-Programm zu besuchen. Die Folge davon ist, dass die Fachhochschulen in der Schweiz den eigenen Lehrkörper nur erschwert selber ausbilden können. Das führt zu einer Verwässerung des einzigartigen Profils der Fachhochschulen, welches sich durch praxisorientierte Studiengänge sowie anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung auszeichnet. Die Fachhochschulen bilden unter dem Credo "Aus der Praxis für die Praxis" aus. Somit sollte gerade auch der Lehrkörper primär aus Absolvent:innen von Fachhochschulen bestehen. Dazu benötigt man mehr Fachhochschulabsolvent:innen mit Doktoratsabschluss, welche jedoch aufgrund des fehlenden Promotionsrechts nur erschwert von den Fachhochschulen selber ausgebildet werden können.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Meinung der Postulantin, wonach die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses von Fachhochschulen (FH) und Pädagogischen Hochschulen (PH) ein wichtiges Anliegen ist. Der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) hat in der Verordnung über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen (SR&nbsp;414.205.1, Artikel&nbsp;4) aufgenommen, dass die universitären Hochschulen (UH) den FH und PH für die dritte Studienstufe partnerschaftlich Kooperationsmöglichkeiten anbieten. Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist ein prioritärer Schwerpunkt in der strategischen Planung von swissuniversities und in der gesamtschweizerischen hochschulpolitischen Koordination der SHK für die laufende Periode 2021−2024. Im Rahmen der projektgebundenen Beiträge 2021−2024 wurde daher ein gesamtschweizerisches Kooperationsprogramm «P-1 Mobilitätsförderung von Doktorierenden und Weiterentwicklung des 3. Zyklus» genehmigt. Die Teilprojekte TP-2 und TP-3 dieses Programms fördern die Kooperationen der FH und PH mit den Schweizer UH oder mit ausländischen Hochschulen. Die Kooperationen sollen einerseits Masterabsolvierenden von FH und PH erlauben, einen Doktortitel zu erlangen, und andererseits über internationale Zusammenarbeit auch eine Doktoratsausbildung in Fachbereichen ermöglichen, die an Schweizer UH keine Verankerung haben. Das Programm «P11-Pilotprogramme zur Stärkung des doppelten Kompetenzprofils beim FH- und PH-Nachwuchs» verfolgt zudem das Ziel, das doppelte Kompetenzprofil (Wissenschaft-Praxis) von FH- und PH-Mitarbeitenden zu fördern und zu stärken.</p><p>Das SBFI prüft bei allen Programmen im Rahmen der projektgebundenen Beiträge nach deren Abschluss die Wirkung der eingesetzten Bundesgelder (Verordnung zum Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, SR&nbsp;414.201). Für das Programm P-1 wird dies voraussichtlich 2025 der Fall sein. Angesichts der Wichtigkeit und der langfristig ausgelegten Zielsetzung der beiden Teilprojekte TP-2 und TP-3 des Programms P-1, werden diese bereits im Jahr 2023 von swissuniversities bzw. durch unabhängige Expertinnen und Experten einer Zwischenevaluation unterzogen.</p><p>Die von der Postulantin aufgeworfenen Fragen werden in die Zwischenevaluation von swissuniversities und in die Schlussevaluation des SBFI einfliessen. Darüber hinaus ist geplant, dass der Hochschulrat im November 2023 die Frage der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses mittels projektgebundener Beiträge für die Periode 2025−2028 diskutiert.</p><p>Aus all diesen Gründen erachtet der Bundesrat die Erarbeitung eines zusätzlichen Evaluationsberichts als nicht zielführend.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird im Rahmen der Evaluation der Projektgebundene Beiträge zur BFI-Botschaft 2021-2024 beauftragt zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie sich im Speziellen die Kooperationen zwischen FH und Universitären Hochschulen und Kooperationen zwischen FH und ausländischen Hochschulen entwickelt haben, welche Projekte im Bereich Mobilitätsförderung von Doktorierenden und Weiterentwicklung des 3. Zyklus (2021-2024) finanziell unterstützt werden.</p><p>Dabei sollen unter anderem folgende Fragen beantwortet werden: </p><p>- Wie funktionieren diese Kooperationen?</p><p>- Wie beteiligen sich die (Schweizer) Universitären Hochschulen?</p><p>- Handelt es sich bei den Kooperationen um gleichberechtigte Partnerschaften (betr. Betreuung und Beurteilung der Doktorierenden, Anerkennung und Sichtbarmachung aller Partner etc.)?</p><p>- Werden Personen mit einem Master von einer Fachhochschule zugelassen?</p><p>- Welche Fachbereiche von Fachhochschulen können mit den Kooperationen abgedeckt werden und welche nicht? Welche Lösungen gibt es für letztere?</p><p>- Gelten diese Kooperationen als Ersatz für einen nicht vorhandenen dritten Zyklus nach Bologna (Doktorat) auf Stufe der Fachhochschulen?</p><p></p><p>Eine Minderheit der Kommission (Keller Peter, Gafner, Haab, Huber, Umbricht Pieren) beantragt, das Postulat abzulehnen.</p>
    • Evaluation der Kooperationsprojekte im Bereich der Doktoratsausbildung

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