Migrationskrise auf Lampedusa. Aussetzen des Sozialversicherungsabkommens mit Tunesien

ShortId
23.4018
Id
20234018
Updated
14.11.2025 06:02
Language
de
Title
Migrationskrise auf Lampedusa. Aussetzen des Sozialversicherungsabkommens mit Tunesien
AdditionalIndexing
2811;08;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es kann nicht sein, dass Schweizer AHV Renten nach Tunesien gesendet werden, hingegen abgewiesene ausreisepflichtige Personen nicht zurück geschickt werden. Erst mit einem Rückübernahmeabkommen soll das Sozialversicherungsabkommen wieder in Kraft treten.&nbsp;</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Aussetzung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Tunesien über soziale Sicherheit (SR 0.831.109.758.1) ist weder eine angemessene noch eine wirkungsvolle Massnahme, um die Rückübernahme der Migranten durch Tunesien zu erreichen. Es besteht kein sachlicher Zusammenhang zwischen dem Sozialversicherungsabkommen und der Rückübernahme von Migranten durch Tunesien. Überdies wäre eine Suspendierung des Sozialversicherungsabkommens nur unter den Voraussetzungen von Art. 57 ff. Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (SR 0.111) möglich, das heisst im Falle einer Vertragsverletzung durch Tunesien. Eine solche liegt nicht vor.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Zusammenarbeit mit Tunesien im Bereich der Rückkehr ist nach wie vor relativ gut. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Selbst wenn sie zulässig wäre, würde eine Aussetzung des Sozialversicherungsabkommens nicht in erster Linie den tunesischen Staat belasten und unter Druck setzen, sondern den Versicherten sensible, individuelle Bürgerrechte wegnehmen. Leidtragende wären tunesische und schweizerische Staatsangehörige, welche keinen Einfluss auf das Migrationsgeschehen haben. Ihr Zugang zu den Sozialversicherungen der Vertragsstaaten würde erheblich beeinträchtigt. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Durch den Wegfall des im Abkommen vorgesehenen Rentenexports würde auch die Rückkehr der in der AHV/IV versicherten tunesischen Staatsangehörigen in ihr Heimatland erschwert. Zudem würde durch die Aussetzung des Abkommens die Missbrauchsbekämpfung behindert und Doppelbelastungen könnten nicht vermieden werden, zum Beispiel wenn Arbeitgeber vorübergehend Personal in den anderen Vertragsstaat entsenden.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Sozialversicherungsabkommen mit Tunesien so lange auszusetzen, bis Tunesien ihre Migranten wieder zurück nimmt.</p>
  • Migrationskrise auf Lampedusa. Aussetzen des Sozialversicherungsabkommens mit Tunesien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es kann nicht sein, dass Schweizer AHV Renten nach Tunesien gesendet werden, hingegen abgewiesene ausreisepflichtige Personen nicht zurück geschickt werden. Erst mit einem Rückübernahmeabkommen soll das Sozialversicherungsabkommen wieder in Kraft treten.&nbsp;</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Aussetzung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Tunesien über soziale Sicherheit (SR 0.831.109.758.1) ist weder eine angemessene noch eine wirkungsvolle Massnahme, um die Rückübernahme der Migranten durch Tunesien zu erreichen. Es besteht kein sachlicher Zusammenhang zwischen dem Sozialversicherungsabkommen und der Rückübernahme von Migranten durch Tunesien. Überdies wäre eine Suspendierung des Sozialversicherungsabkommens nur unter den Voraussetzungen von Art. 57 ff. Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (SR 0.111) möglich, das heisst im Falle einer Vertragsverletzung durch Tunesien. Eine solche liegt nicht vor.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Zusammenarbeit mit Tunesien im Bereich der Rückkehr ist nach wie vor relativ gut. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Selbst wenn sie zulässig wäre, würde eine Aussetzung des Sozialversicherungsabkommens nicht in erster Linie den tunesischen Staat belasten und unter Druck setzen, sondern den Versicherten sensible, individuelle Bürgerrechte wegnehmen. Leidtragende wären tunesische und schweizerische Staatsangehörige, welche keinen Einfluss auf das Migrationsgeschehen haben. Ihr Zugang zu den Sozialversicherungen der Vertragsstaaten würde erheblich beeinträchtigt. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Durch den Wegfall des im Abkommen vorgesehenen Rentenexports würde auch die Rückkehr der in der AHV/IV versicherten tunesischen Staatsangehörigen in ihr Heimatland erschwert. Zudem würde durch die Aussetzung des Abkommens die Missbrauchsbekämpfung behindert und Doppelbelastungen könnten nicht vermieden werden, zum Beispiel wenn Arbeitgeber vorübergehend Personal in den anderen Vertragsstaat entsenden.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Sozialversicherungsabkommen mit Tunesien so lange auszusetzen, bis Tunesien ihre Migranten wieder zurück nimmt.</p>
    • Migrationskrise auf Lampedusa. Aussetzen des Sozialversicherungsabkommens mit Tunesien

Back to List