Die Ausbildung der Lehrpersonen für die Zyklen 1 und 2 muss der neuen Realität angepasst werden

ShortId
23.4199
Id
20234199
Updated
14.11.2025 05:49
Language
de
Title
Die Ausbildung der Lehrpersonen für die Zyklen 1 und 2 muss der neuen Realität angepasst werden
AdditionalIndexing
44;32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p><span style="color:black;">Die Reformen zum HarmoS</span><span style="background-color:white;color:black;">-Konkordat&nbsp;haben eine Verlängerung der Schulzeit von neun auf elf Jahre, der Früheinschulung von Vierjährigen und der gleichzeitigen Abschaffung des Kindergartens gebracht. Mit dem</span><span style="color:black;"> Lehrplan 21 und der damit höheren Präsenzzeit der Schulkinder, dem selbstgesteuerten Lernen, den Lehrmitteln, die ein Tablet verlangen, dem Frühsprachenlernen, der Kompetenzorientierung und der neuen Stellung der Lehrperson als Coach wurden von <strong>der&nbsp;</strong></span><a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Schweizerische_Konferenz_der_kantonalen_Erziehungsdirektoren"><span style="background-color:white;color:black;"><strong>Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren</strong></span></a><span style="background-color:white;color:black;"><strong>&nbsp;(EDK)</strong> neue Eckwerte formuliert,</span><span style="color:black;"> erarbeitet und deren Umsetzung veranlasst.</span></p><p><span style="color:black;">Diese seit 2007 (HarmoS) und seit 2014 (LP 21) eingeführten einschneidenden Reformen zeigen nun in aller Deutlichkeit die negativen Folgen für die harmonische Entwicklung der Kinder. Anstatt eine glückliche, unbeschwerte Kindheit erleben zu können, leiden unzählige Kinder unter Überforderung, die sich in vielfältigen Leiden zeigen.&nbsp;</span></p><p><span style="color:black;">Deshalb liegt es nun wiederum an den kantonalen Erziehungsdirektoren, diese grossen Probleme an der Wurzel anzupacken und eine Korrektur der heutigen Lehrer/-innenbildung an den Pädagogischen Hochschulen herbeizuführen.&nbsp;</span></p><p>Damit die geeignetsten zukünftigen Lehrpersonen rekrutiert werden und diese in den Schuldienst eintreten können, braucht es ein neues Aufnahmeverfahren. Lehrpersonen müssen die Unterschiede in der motorischen, emotionalen, sozialen und kognitiven Entwicklung - insbesondere der Kinder im Zyklus 1 - kennen und diese nicht voreilig als Defizite einordnen. Lehrpersonen müssen so ausgebildet werden, dass sie Probleme einzelner Kinder oder solche, die durch die Konstellation in einer Klasse entstehen, selbst beheben können. Es kann nicht sein, dass fast 1/3 der Kinder Förderunterricht benötigt.</p><p>Wird den Lehrpersonen mehr Verantwortung übertragen, wird die Erziehungs- und Bildungsarbeit wieder zu einer höheren Anerkennung und Wertschätzung führen und an Attraktion gewinnen.</p><p>&nbsp;</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Lehrerinnen- und Lehrerbildung für die obligatorische Schule fällt in die Zuständigkeit der Kantone. Die Anforderungen an die Ausbildung von Primarlehrpersonen sind im Reglement der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) vom 28.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">März 2019 über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen (Anerkennungsreglement EDK</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:super">1</span><span style="font-family:Arial">) festgelegt. Der Bundesrat verfügt in diesem Bereich über keine Kompetenzen und kann deshalb auch keine Forderungen an die EDK auf Einführung von neuen Aufnahmeverfahren stellen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Zulassung zur Lehrpersonenausbildung setzt gemäss</span><span style="font-family:Arial; background-color:#ffffff"> Hochschulförderungs- und </span><span style="font-family:Arial; background-color:#ffffff">&#x2011;</span><span style="font-family:Arial; background-color:#ffffff">koordinationsgesetz (HFKG;</span><span style="font-family:Arial; background-color:#ffffff">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial; background-color:#ffffff">SR</span><span style="font-family:Arial; background-color:#ffffff">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial; background-color:#ffffff">414.20) und dem Anerkennungsreglement der EDK eine gymnasiale Maturität oder eine Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik voraus.</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial; background-color:#ffffff">Das EDK-Anerkennungsreglement sieht eine generalistische Ausbildung für den Unterricht in sechs oder mehr Fächern vor. Insbesondere in der Erstsprache, in den Fremdsprachen, in Mathematik und Naturwissenschaften sowie in den musischen Fächern weisen Inhaberinnen und Inhaber der erwähnten Maturitäten eine vertiefte Grundbildung auf. </span><span style="font-family:Arial">Die während der Ausbildung an den Pädagogischen Hochschulen erworbenen fachdidaktischen Kompetenzen bauen auf dieser Grundbildung auf. </span><span style="font-family:Arial; background-color:#ffffff">Von den Studierenden wird daher bei Studienantritt eine breite Allgemeinbildung vorausgesetzt.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; background-color:#ffffff">Gemäss Informationen des Generalsekretariats der EDK </span><span style="font-family:Arial">sehen</span><span style="font-family:Arial; background-color:#ffffff"> </span><span style="font-family:Arial">heute zudem alle Pädagogischen Hochschulen ein Berufseignungsabklärungsverfahren vor, wie dies vom EDK-Anerkennungsreglement vorgeschrieben wird (Art.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">15). Auf diese Weise wird der verfassungsmässige Anspruch von Kindern und Jugendlichen auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung umgesetzt. Die Eignungsabklärungsverfahren an den Pädagogischen Hochschulen sind sehr unterschiedlich ausgestaltet, finden aber oft im Rahmen der berufspraktischen Ausbildung statt.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-left:5.95pt; margin-bottom:3pt; text-indent:-5.95pt; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:super">1</span><span style="font-family:Arial; font-size:9pt"> </span><a href="http://www.edk.ch" style="text-decoration:none"><span style="font-family:Arial; font-size:9pt; text-decoration:underline; color:#0000ff">www.edk.ch</span></a><span style="font-family:Arial; font-size:9pt"> &gt; Dokumentation &gt; Rechtstexte und Beschlüsse &gt; Rechtssammlung &gt; 4.2.2.10</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, <span style="color:black;"><i><strong>an die EDK die folgenden Forderungen zu stellen:&nbsp;</strong></i></span></p><ol><li><span style="color:black;">Vor dem Studienbeginn an der Pädagogischen Hochschule, also nach der obligatorischen Schulzeit und einem mindestens einjährigen Sozialeinsatz, müssen die Voraussetzungen einer zukünftigen Lehrperson für die Zyklen 1 und 2 in den Haupt- und den musischen Fächern (Bewegung/ Sport, Werken/ Gestalten/, Musik/ Singen) und mit einer Aufgabe, die mit einer Kindergruppe erfüllt werden muss, geprüft werden.&nbsp;</span></li></ol>
  • Die Ausbildung der Lehrpersonen für die Zyklen 1 und 2 muss der neuen Realität angepasst werden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p><span style="color:black;">Die Reformen zum HarmoS</span><span style="background-color:white;color:black;">-Konkordat&nbsp;haben eine Verlängerung der Schulzeit von neun auf elf Jahre, der Früheinschulung von Vierjährigen und der gleichzeitigen Abschaffung des Kindergartens gebracht. Mit dem</span><span style="color:black;"> Lehrplan 21 und der damit höheren Präsenzzeit der Schulkinder, dem selbstgesteuerten Lernen, den Lehrmitteln, die ein Tablet verlangen, dem Frühsprachenlernen, der Kompetenzorientierung und der neuen Stellung der Lehrperson als Coach wurden von <strong>der&nbsp;</strong></span><a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Schweizerische_Konferenz_der_kantonalen_Erziehungsdirektoren"><span style="background-color:white;color:black;"><strong>Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren</strong></span></a><span style="background-color:white;color:black;"><strong>&nbsp;(EDK)</strong> neue Eckwerte formuliert,</span><span style="color:black;"> erarbeitet und deren Umsetzung veranlasst.</span></p><p><span style="color:black;">Diese seit 2007 (HarmoS) und seit 2014 (LP 21) eingeführten einschneidenden Reformen zeigen nun in aller Deutlichkeit die negativen Folgen für die harmonische Entwicklung der Kinder. Anstatt eine glückliche, unbeschwerte Kindheit erleben zu können, leiden unzählige Kinder unter Überforderung, die sich in vielfältigen Leiden zeigen.&nbsp;</span></p><p><span style="color:black;">Deshalb liegt es nun wiederum an den kantonalen Erziehungsdirektoren, diese grossen Probleme an der Wurzel anzupacken und eine Korrektur der heutigen Lehrer/-innenbildung an den Pädagogischen Hochschulen herbeizuführen.&nbsp;</span></p><p>Damit die geeignetsten zukünftigen Lehrpersonen rekrutiert werden und diese in den Schuldienst eintreten können, braucht es ein neues Aufnahmeverfahren. Lehrpersonen müssen die Unterschiede in der motorischen, emotionalen, sozialen und kognitiven Entwicklung - insbesondere der Kinder im Zyklus 1 - kennen und diese nicht voreilig als Defizite einordnen. Lehrpersonen müssen so ausgebildet werden, dass sie Probleme einzelner Kinder oder solche, die durch die Konstellation in einer Klasse entstehen, selbst beheben können. Es kann nicht sein, dass fast 1/3 der Kinder Förderunterricht benötigt.</p><p>Wird den Lehrpersonen mehr Verantwortung übertragen, wird die Erziehungs- und Bildungsarbeit wieder zu einer höheren Anerkennung und Wertschätzung führen und an Attraktion gewinnen.</p><p>&nbsp;</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Lehrerinnen- und Lehrerbildung für die obligatorische Schule fällt in die Zuständigkeit der Kantone. Die Anforderungen an die Ausbildung von Primarlehrpersonen sind im Reglement der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) vom 28.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">März 2019 über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen (Anerkennungsreglement EDK</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:super">1</span><span style="font-family:Arial">) festgelegt. Der Bundesrat verfügt in diesem Bereich über keine Kompetenzen und kann deshalb auch keine Forderungen an die EDK auf Einführung von neuen Aufnahmeverfahren stellen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Zulassung zur Lehrpersonenausbildung setzt gemäss</span><span style="font-family:Arial; background-color:#ffffff"> Hochschulförderungs- und </span><span style="font-family:Arial; background-color:#ffffff">&#x2011;</span><span style="font-family:Arial; background-color:#ffffff">koordinationsgesetz (HFKG;</span><span style="font-family:Arial; background-color:#ffffff">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial; background-color:#ffffff">SR</span><span style="font-family:Arial; background-color:#ffffff">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial; background-color:#ffffff">414.20) und dem Anerkennungsreglement der EDK eine gymnasiale Maturität oder eine Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik voraus.</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial; background-color:#ffffff">Das EDK-Anerkennungsreglement sieht eine generalistische Ausbildung für den Unterricht in sechs oder mehr Fächern vor. Insbesondere in der Erstsprache, in den Fremdsprachen, in Mathematik und Naturwissenschaften sowie in den musischen Fächern weisen Inhaberinnen und Inhaber der erwähnten Maturitäten eine vertiefte Grundbildung auf. </span><span style="font-family:Arial">Die während der Ausbildung an den Pädagogischen Hochschulen erworbenen fachdidaktischen Kompetenzen bauen auf dieser Grundbildung auf. </span><span style="font-family:Arial; background-color:#ffffff">Von den Studierenden wird daher bei Studienantritt eine breite Allgemeinbildung vorausgesetzt.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; background-color:#ffffff">Gemäss Informationen des Generalsekretariats der EDK </span><span style="font-family:Arial">sehen</span><span style="font-family:Arial; background-color:#ffffff"> </span><span style="font-family:Arial">heute zudem alle Pädagogischen Hochschulen ein Berufseignungsabklärungsverfahren vor, wie dies vom EDK-Anerkennungsreglement vorgeschrieben wird (Art.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">15). Auf diese Weise wird der verfassungsmässige Anspruch von Kindern und Jugendlichen auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung umgesetzt. Die Eignungsabklärungsverfahren an den Pädagogischen Hochschulen sind sehr unterschiedlich ausgestaltet, finden aber oft im Rahmen der berufspraktischen Ausbildung statt.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-left:5.95pt; margin-bottom:3pt; text-indent:-5.95pt; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:super">1</span><span style="font-family:Arial; font-size:9pt"> </span><a href="http://www.edk.ch" style="text-decoration:none"><span style="font-family:Arial; font-size:9pt; text-decoration:underline; color:#0000ff">www.edk.ch</span></a><span style="font-family:Arial; font-size:9pt"> &gt; Dokumentation &gt; Rechtstexte und Beschlüsse &gt; Rechtssammlung &gt; 4.2.2.10</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, <span style="color:black;"><i><strong>an die EDK die folgenden Forderungen zu stellen:&nbsp;</strong></i></span></p><ol><li><span style="color:black;">Vor dem Studienbeginn an der Pädagogischen Hochschule, also nach der obligatorischen Schulzeit und einem mindestens einjährigen Sozialeinsatz, müssen die Voraussetzungen einer zukünftigen Lehrperson für die Zyklen 1 und 2 in den Haupt- und den musischen Fächern (Bewegung/ Sport, Werken/ Gestalten/, Musik/ Singen) und mit einer Aufgabe, die mit einer Kindergruppe erfüllt werden muss, geprüft werden.&nbsp;</span></li></ol>
    • Die Ausbildung der Lehrpersonen für die Zyklen 1 und 2 muss der neuen Realität angepasst werden

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