Allgemeine Bilanz über das Contact-Tracing in der Covid-19-Pandemie
- ShortId
-
23.4315
- Id
-
20234315
- Updated
-
26.03.2024 21:34
- Language
-
de
- Title
-
Allgemeine Bilanz über das Contact-Tracing in der Covid-19-Pandemie
- AdditionalIndexing
-
2841;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Das vorliegende Postulat wird im Rahmen des Berichts «Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen bei der Bewältigung der Covid-19-Pandemie» der GPK-S vom 10. Oktober 2023 eingereicht (vgl. Kap. 8.5.1).</p><p> </p><p>Die Covid-19-Krise hat gezeigt, welch zentrale Rolle das Contact-Tracing bei der Bewältigung von Pandemien spielt und wie wichtig ein koordiniertes Vorgehen des Bundes und der Kantone in diesem Bereich ist. Die GPK-S zieht eine insgesamt positive Bilanz über die Unterstützung durch den Bund bei der Durchführung des Contact-Tracings in den Kantonen. In ihrer Einschätzung waren die diesbezüglichen Massnahmen – die über den gesetzlichen Auftrag des Bundes hinausgingen – angesichts des besonderen Kontextes angemessen und gerechtfertigt. </p><p> </p><p>Kritischer sieht die GPK-S, dass die Bundes- und Kantonsbehörden zu Beginn der Krise über kein pandemiegerechtes Contact-Tracing-System verfügten und die entsprechenden Bestimmungen des EpG nur sehr allgemein waren. Dies hatte zur Folge, dass das Contact-Tracing beim Ausbruch des Virus im Februar und März 2020 rasch an seine Grenzen stiess. Zudem war das Schweizer Contact-Tracing-System zum Zeitpunkt der zweiten Welle im Herbst 2020 noch nicht vollständig ausgereift; daher vermochte es nicht, die Zunahme der Fälle einzudämmen. </p><p> </p><p>Für die Kommission besteht die grösste Herausforderung bei der Durchführung des Contact-Tracings in der Schweiz in der kantonsübergreifenden Koordination. Aufgrund der hohen Mobilität im Land kann die Nachverfolgung der Übertragungsketten des Virus nur dann wirksam sein, wenn sie auch über die Kantonsgrenzen hinweg erfolgt. Die Kommission hält es für notwendig, dass der Bundesrat zusammen mit den Kantonen auf die Entwicklung eines Contact-Tracing-Systems hinwirkt, das sowohl auf kantonaler als auch auf regionaler oder nationaler Ebene Verwendung finden kann. In diesem Zusammenhang sieht sie Verbesserungsbedarf in zwei Hauptpunkten:</p><p> </p><p>1) Verantwortung für das Contact-Tracing und Koordinationsstrukturen: Die Kommission hält es für angemessen, dass die Durchführung des Contact-Tracings dem EpG entsprechend den Kantonen obliegt, da diese Massnahme die Nähe zur Bevölkerung erfordert und Fachkenntnisse voraussetzt, über welche nur die Kantone verfügen. Dennoch ist sie überzeugt, dass dass die Koordination auf regionaler und nationaler Ebene gestärkt werden muss.Der Bund und die Kantone sollten gemeinsam analysieren, welche Strukturen geschaffen werden müssen, um das Contact-Tracing auf überkantonaler Ebene zu gewährleisten. </p><p> </p><p>2) Informatiksysteme: Nach Ansicht der Kommission ist das Contact-Tracing nur dann wirksam, wenn die Kantone und der Bund harmonisierte IT-Systeme verwenden, die einen raschen Austausch der Daten erlauben. Die Kommission hält es für notwendig, zu prüfen, ob eine gemeinsame Datenbank von Bund und Kantonen eingerichtet werden sollte, mit welcher die Übermittlungsketten auf nationaler Ebene nachverfolgt werden können. </p><p> </p>
- <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.</p>
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, gemeinsam mit den Kantonen eine allgemeine Bilanz über das Contact-Tracing in der Covid-19-Pandemie zu ziehen. Dabei wird er ersucht: </p><p>1. Die Durchführung des Contact-Tracings in den Kantonen zu analysieren, um herauszufinden, welche Praktiken sich in der Pandemie bewährt haben, wo Schwächen bestanden und worin die grössten Herausforderungen lagen.</p><p>2. Die wichtigsten Massnahmen des Bundes zur Unterstützung des kantonalen Contact-Tracings zu evaluieren und zu bestimmen, ob diese Massnahmen fest zu verankern sind.</p><p>3. Gemeinsam mit den Kantonen die Schaffung harmonisierter Informatiksysteme und einer gemeinsamen Datenbank für das Contact-Tracing zu prüfen.</p><p>4. Gemeinsam mit den Kantonen zu prüfen, welche Strukturen es für ein kantonsübergreifendes Contact-Tracing braucht (z.B. Kompetenzzentrum für Contact-Tracing) und ob die Koordination durch die Kantone allein oder durch Bund und Kantone gemeinsam erfolgen sollte. </p><p>5. Auf der Grundlage dieser Abklärungen die erforderlichen Änderungen des EpG, des Pandemieplans und der anderen einschlägigen Dokumente in die Wege zu leiten.</p>
- Allgemeine Bilanz über das Contact-Tracing in der Covid-19-Pandemie
- State
-
Überwiesen an den Bundesrat
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das vorliegende Postulat wird im Rahmen des Berichts «Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen bei der Bewältigung der Covid-19-Pandemie» der GPK-S vom 10. Oktober 2023 eingereicht (vgl. Kap. 8.5.1).</p><p> </p><p>Die Covid-19-Krise hat gezeigt, welch zentrale Rolle das Contact-Tracing bei der Bewältigung von Pandemien spielt und wie wichtig ein koordiniertes Vorgehen des Bundes und der Kantone in diesem Bereich ist. Die GPK-S zieht eine insgesamt positive Bilanz über die Unterstützung durch den Bund bei der Durchführung des Contact-Tracings in den Kantonen. In ihrer Einschätzung waren die diesbezüglichen Massnahmen – die über den gesetzlichen Auftrag des Bundes hinausgingen – angesichts des besonderen Kontextes angemessen und gerechtfertigt. </p><p> </p><p>Kritischer sieht die GPK-S, dass die Bundes- und Kantonsbehörden zu Beginn der Krise über kein pandemiegerechtes Contact-Tracing-System verfügten und die entsprechenden Bestimmungen des EpG nur sehr allgemein waren. Dies hatte zur Folge, dass das Contact-Tracing beim Ausbruch des Virus im Februar und März 2020 rasch an seine Grenzen stiess. Zudem war das Schweizer Contact-Tracing-System zum Zeitpunkt der zweiten Welle im Herbst 2020 noch nicht vollständig ausgereift; daher vermochte es nicht, die Zunahme der Fälle einzudämmen. </p><p> </p><p>Für die Kommission besteht die grösste Herausforderung bei der Durchführung des Contact-Tracings in der Schweiz in der kantonsübergreifenden Koordination. Aufgrund der hohen Mobilität im Land kann die Nachverfolgung der Übertragungsketten des Virus nur dann wirksam sein, wenn sie auch über die Kantonsgrenzen hinweg erfolgt. Die Kommission hält es für notwendig, dass der Bundesrat zusammen mit den Kantonen auf die Entwicklung eines Contact-Tracing-Systems hinwirkt, das sowohl auf kantonaler als auch auf regionaler oder nationaler Ebene Verwendung finden kann. In diesem Zusammenhang sieht sie Verbesserungsbedarf in zwei Hauptpunkten:</p><p> </p><p>1) Verantwortung für das Contact-Tracing und Koordinationsstrukturen: Die Kommission hält es für angemessen, dass die Durchführung des Contact-Tracings dem EpG entsprechend den Kantonen obliegt, da diese Massnahme die Nähe zur Bevölkerung erfordert und Fachkenntnisse voraussetzt, über welche nur die Kantone verfügen. Dennoch ist sie überzeugt, dass dass die Koordination auf regionaler und nationaler Ebene gestärkt werden muss.Der Bund und die Kantone sollten gemeinsam analysieren, welche Strukturen geschaffen werden müssen, um das Contact-Tracing auf überkantonaler Ebene zu gewährleisten. </p><p> </p><p>2) Informatiksysteme: Nach Ansicht der Kommission ist das Contact-Tracing nur dann wirksam, wenn die Kantone und der Bund harmonisierte IT-Systeme verwenden, die einen raschen Austausch der Daten erlauben. Die Kommission hält es für notwendig, zu prüfen, ob eine gemeinsame Datenbank von Bund und Kantonen eingerichtet werden sollte, mit welcher die Übermittlungsketten auf nationaler Ebene nachverfolgt werden können. </p><p> </p>
- <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.</p>
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, gemeinsam mit den Kantonen eine allgemeine Bilanz über das Contact-Tracing in der Covid-19-Pandemie zu ziehen. Dabei wird er ersucht: </p><p>1. Die Durchführung des Contact-Tracings in den Kantonen zu analysieren, um herauszufinden, welche Praktiken sich in der Pandemie bewährt haben, wo Schwächen bestanden und worin die grössten Herausforderungen lagen.</p><p>2. Die wichtigsten Massnahmen des Bundes zur Unterstützung des kantonalen Contact-Tracings zu evaluieren und zu bestimmen, ob diese Massnahmen fest zu verankern sind.</p><p>3. Gemeinsam mit den Kantonen die Schaffung harmonisierter Informatiksysteme und einer gemeinsamen Datenbank für das Contact-Tracing zu prüfen.</p><p>4. Gemeinsam mit den Kantonen zu prüfen, welche Strukturen es für ein kantonsübergreifendes Contact-Tracing braucht (z.B. Kompetenzzentrum für Contact-Tracing) und ob die Koordination durch die Kantone allein oder durch Bund und Kantone gemeinsam erfolgen sollte. </p><p>5. Auf der Grundlage dieser Abklärungen die erforderlichen Änderungen des EpG, des Pandemieplans und der anderen einschlägigen Dokumente in die Wege zu leiten.</p>
- Allgemeine Bilanz über das Contact-Tracing in der Covid-19-Pandemie
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