Wohneigentumsförderung
- ShortId
-
23.4323
- Id
-
20234323
- Updated
-
26.03.2024 21:22
- Language
-
de
- Title
-
Wohneigentumsförderung
- AdditionalIndexing
-
2846;24;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p><span style="color:#0A0A0A;">Der Zugang zu Wohneigentum ist in den vergangenen Jahren für Haushalte schwieriger geworden. Neben anderen Publikationen hat dies auch das Sonderthema "Wohneigentum" des Monitors "Personenfreizügigkeit und Wohnungsmarkt" Entwicklung 2020 des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) aufgezeigt. Die Wohneigentumsquote ist nach einem Höhepunkt im Jahr 2015 von 38,4 Prozent 2021 wieder auf 36,3 Prozent gesunken. Die Analysen zeigen, dass zwischen 2008 und 2020 der Anteil von Einzelpersonen, kinderlosen Paaren und älteren Menschen unter den Wohneigentümern überproportional zugenommen hat. Weiter zeigt sich, dass ohne Vermögen der Erwerb von Wohneigentum schwieriger geworden ist, wodurch für Haushalte mit kleineren und mittleren Einkommen der Zugang zu Wohneigentum vielerorts aussichtslos geworden ist. Insbesondere für Familien ohne grosses Vermögen ist der Traum vom Eigenheim kaum noch realisierbar.</span></p><p> </p><p><span style="color:#0A0A0A;">Der Bund ist gemäss Artikel 108 der Bundesverfassung gehalten, den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum zu fördern, die dem Eigenbedarf Privater dient. Artikel 108 BV zur Wohnbau- und Wohnbaueigentumsförderung und das Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (WFG) halten seit längerer Zeit nicht mehr das, wofür sie geschaffen worden sind. Mit dem Postulat soll der Bundesrat aufgefordert werden, die Wirksamkeit der aktuell zur Verfügung stehenden Instrumente des Wohnraumförderungsgesetzes zu prüfen und allenfalls zu ergänzen. </span></p><p> </p><p><span style="color:#0A0A0A;">Die zur Verfügung stehenden Instrumente sind die folgenden:</span></p><ol style="list-style-type:lower-alpha;"><li><span style="color:#0A0A0A;">Direkte Unterstützung durch zinslose oder zinsgünstige Darlehen für gemeinnützige Bauträger im Mietwohnungsbau;</span></li><li><span style="color:#0A0A0A;">Direkte Unterstützung durch zinslose oder zinsgünstige Darlehen für Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum;</span></li><li><span style="color:#0A0A0A;">Indirekte Unterstützung: Der Bund verbürgt die Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Bauträger (EGW), leistet Rückbürgschaften an die Hypothekarbürgschaft-Genossenschaften im Mietbereich und gewährt den Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus Mittel für die Bildung eines Fonds de roulement;</span></li><li><span style="color:#0A0A0A;">Mittel für die Forschung und für die Förderung von exemplarischen Projekten.</span></li></ol><p><span style="color:#0A0A0A;">Im Rahmen des "Entlastungsprogramms 2003 für den Bundeshaushalt" sind die vom Bund direkt gewährten Darlehen bis auf Weiteres sistiert worden. Die Förderung beschränkt sich somit momentan auf die Punkte c. und d.</span></p>
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat ist bereit, in einem Bericht die im Postulat aufgeworfenen Fragen umfassend zu prüfen, er weist allerdings (wie schon in der Stellungnahme zum Postulat 23.4011) darauf hin, dass für die Reaktivierung der Wohneigentumsförderung mit finanziellen Mitteln des Bundes angesichts der angespannten Lage des Bundeshaushalts derzeit kaum Spielräume bestehen.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p><span style="color:#0A0A0A;">Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten: </span></p><p> </p><ul><li>ob die sistierte direkte Eigentumsförderung im Gesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (WFG; SR 842) reaktiviert werden kann, um die Bedürfnisse nach selbst bewohntem Wohneigentum für Private, wie es in der Bundesverfassung vorgesehen ist, zu ermöglichen;</li><li>ob die Vergabe von zinslosen resp. zinsgünstigen Darlehen oder von Bürgschaften des Bundes gemäss WFG an Privatpersonen zum Erwerb von selbst bewohntem Wohneigentum mit klaren Rahmenbedingungen ergänzt und präzisiert werden könnte;</li><li>welche Massnahmen namentlich zu einem effizienten Ressourcenverbrauch im Wohnen und zu einem ausgewogenen Verhältnis von Angebot und Nachfrage beitragen würden</li><li>was der gemeinnützige Wohnungsbau als sogenannter «dritter Weg» und Sonderform des (Mit-)Eigentums beim Zugang zu preisgünstigem Wohneigentum beiträgt und was eine stärkere Förderung bewirken könnte;</li><li>wie besonders effiziente angebotsseitige Massnahmen der Kantone allenfalls unterstützt werden könnten; </li><li>wie ausserhalb des WFG die Eigenmittelvorschriften und damit die Tragbarkeit für Hypotheken für selbst bewohntes Wohneigentum für Private allenfalls erleichtert werden könnten - ohne dabei über Gebühr Risiken für die Finanzmarktstabilität einzugehen. </li></ul><p>Bei allen Massnahmen soll der Bundesrat aufzeigen, wie sich diese voraussichtlich auf die Preisentwicklung auf dem Wohnungsmarkt auswirken. </p>
- Wohneigentumsförderung
- State
-
Überwiesen an den Bundesrat
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p><span style="color:#0A0A0A;">Der Zugang zu Wohneigentum ist in den vergangenen Jahren für Haushalte schwieriger geworden. Neben anderen Publikationen hat dies auch das Sonderthema "Wohneigentum" des Monitors "Personenfreizügigkeit und Wohnungsmarkt" Entwicklung 2020 des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) aufgezeigt. Die Wohneigentumsquote ist nach einem Höhepunkt im Jahr 2015 von 38,4 Prozent 2021 wieder auf 36,3 Prozent gesunken. Die Analysen zeigen, dass zwischen 2008 und 2020 der Anteil von Einzelpersonen, kinderlosen Paaren und älteren Menschen unter den Wohneigentümern überproportional zugenommen hat. Weiter zeigt sich, dass ohne Vermögen der Erwerb von Wohneigentum schwieriger geworden ist, wodurch für Haushalte mit kleineren und mittleren Einkommen der Zugang zu Wohneigentum vielerorts aussichtslos geworden ist. Insbesondere für Familien ohne grosses Vermögen ist der Traum vom Eigenheim kaum noch realisierbar.</span></p><p> </p><p><span style="color:#0A0A0A;">Der Bund ist gemäss Artikel 108 der Bundesverfassung gehalten, den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum zu fördern, die dem Eigenbedarf Privater dient. Artikel 108 BV zur Wohnbau- und Wohnbaueigentumsförderung und das Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (WFG) halten seit längerer Zeit nicht mehr das, wofür sie geschaffen worden sind. Mit dem Postulat soll der Bundesrat aufgefordert werden, die Wirksamkeit der aktuell zur Verfügung stehenden Instrumente des Wohnraumförderungsgesetzes zu prüfen und allenfalls zu ergänzen. </span></p><p> </p><p><span style="color:#0A0A0A;">Die zur Verfügung stehenden Instrumente sind die folgenden:</span></p><ol style="list-style-type:lower-alpha;"><li><span style="color:#0A0A0A;">Direkte Unterstützung durch zinslose oder zinsgünstige Darlehen für gemeinnützige Bauträger im Mietwohnungsbau;</span></li><li><span style="color:#0A0A0A;">Direkte Unterstützung durch zinslose oder zinsgünstige Darlehen für Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum;</span></li><li><span style="color:#0A0A0A;">Indirekte Unterstützung: Der Bund verbürgt die Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Bauträger (EGW), leistet Rückbürgschaften an die Hypothekarbürgschaft-Genossenschaften im Mietbereich und gewährt den Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus Mittel für die Bildung eines Fonds de roulement;</span></li><li><span style="color:#0A0A0A;">Mittel für die Forschung und für die Förderung von exemplarischen Projekten.</span></li></ol><p><span style="color:#0A0A0A;">Im Rahmen des "Entlastungsprogramms 2003 für den Bundeshaushalt" sind die vom Bund direkt gewährten Darlehen bis auf Weiteres sistiert worden. Die Förderung beschränkt sich somit momentan auf die Punkte c. und d.</span></p>
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat ist bereit, in einem Bericht die im Postulat aufgeworfenen Fragen umfassend zu prüfen, er weist allerdings (wie schon in der Stellungnahme zum Postulat 23.4011) darauf hin, dass für die Reaktivierung der Wohneigentumsförderung mit finanziellen Mitteln des Bundes angesichts der angespannten Lage des Bundeshaushalts derzeit kaum Spielräume bestehen.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p><span style="color:#0A0A0A;">Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten: </span></p><p> </p><ul><li>ob die sistierte direkte Eigentumsförderung im Gesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (WFG; SR 842) reaktiviert werden kann, um die Bedürfnisse nach selbst bewohntem Wohneigentum für Private, wie es in der Bundesverfassung vorgesehen ist, zu ermöglichen;</li><li>ob die Vergabe von zinslosen resp. zinsgünstigen Darlehen oder von Bürgschaften des Bundes gemäss WFG an Privatpersonen zum Erwerb von selbst bewohntem Wohneigentum mit klaren Rahmenbedingungen ergänzt und präzisiert werden könnte;</li><li>welche Massnahmen namentlich zu einem effizienten Ressourcenverbrauch im Wohnen und zu einem ausgewogenen Verhältnis von Angebot und Nachfrage beitragen würden</li><li>was der gemeinnützige Wohnungsbau als sogenannter «dritter Weg» und Sonderform des (Mit-)Eigentums beim Zugang zu preisgünstigem Wohneigentum beiträgt und was eine stärkere Förderung bewirken könnte;</li><li>wie besonders effiziente angebotsseitige Massnahmen der Kantone allenfalls unterstützt werden könnten; </li><li>wie ausserhalb des WFG die Eigenmittelvorschriften und damit die Tragbarkeit für Hypotheken für selbst bewohntes Wohneigentum für Private allenfalls erleichtert werden könnten - ohne dabei über Gebühr Risiken für die Finanzmarktstabilität einzugehen. </li></ul><p>Bei allen Massnahmen soll der Bundesrat aufzeigen, wie sich diese voraussichtlich auf die Preisentwicklung auf dem Wohnungsmarkt auswirken. </p>
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