Überprüfung allfälliger Finanzierungstätigkeiten über die Schweiz von terroristischen Gruppierungen sowie von nichtstaatlichen Akteuren, welche das Völkerrecht verletzen
- ShortId
-
23.4339
- Id
-
20234339
- Updated
-
26.03.2024 21:11
- Language
-
de
- Title
-
Überprüfung allfälliger Finanzierungstätigkeiten über die Schweiz von terroristischen Gruppierungen sowie von nichtstaatlichen Akteuren, welche das Völkerrecht verletzen
- AdditionalIndexing
-
09;08;24;1231
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der kürzlich erfolgte völkerrechtswidrige und terroristische Angriff der Hamas aus dem Gazastreifen auf Israel ist aufs Schärfste zu verurteilen. Doch eine Verurteilung reicht nicht aus; es muss auch geprüft werden, ob nichtstaatliche Akteure wie die Hamas, die das Völkerrecht verletzen, sich in direkter oder indirekter Weise über die Schweiz finanzieren. Der Bundesrat soll in seinem Bericht aufzeigen, ob solche Finanzierungsflüsse bestehen und welche Massnahmen ergriffen werden müssten, um allfällige Finanzflüsse trockenzulegen.</p><p> </p><p>Insbesondere ist zu prüfen, ob terroristische Gruppierungen oder nichtstaatliche Akteure, die das Völkerrecht verletzen oder dies in der Vergangenheit getan haben, über die Schweiz Spenden erhalten können oder das Schweizer Bankensystem anderswertig missbrauchen, um ihre Tätigkeiten zu finanzieren.</p><p> </p><p>Die Schweiz steht in der Pflicht dafür zu sorgen, jegliche Finanzierungstätigkeiten, die Terror und völkerrechtswidrige Gewalt unterstützen, so rasch wie möglich zu unterbinden. Dies schulden wir nicht nur den von der Gewalt betroffenen Menschen; es ist auch eine zentrale Frage für die Reputation der Schweiz.</p>
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat misst der Bekämpfung des Terrorismus und der Terrorismusfinanzierung grosse Bedeutung bei. Damit zusammenhängende Taten sind im Strafgesetzbuch (SR 311.0) unter Strafe gestellt. So hat die Bundesanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde des Bundes bereits einige Wochen vor den Terrorangriffen, die im Oktober 2023 von der Hamas aus dem Gazastreifen gegen Zivilistinnen und Zivilisten in Israel verübt wurden, aufgrund von Geldzahlungen an die Hamas eine Strafuntersuchung wegen Verdachts auf Terrorismusfinanzierung eröffnet. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Als präventive Massnahme auferlegt das Geldwäschereigesetz (SR 955.0) den Finanzintermediären die Pflicht, unverzüglich eine Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) zu erstatten, wenn der konkrete Verdacht besteht, dass Vermögenswerte der Verfügungsmacht einer kriminellen oder terroristischen Organisation unterliegen oder der Finanzierung von Terrorismus dienen. Bei einem Verbot von bestimmten Gruppierungen und Akteuren durch den Gesetzgeber oder falls eine Organisation durch einen rechtskräftigen Entscheid eines Gerichts als terroristisch eingestuft wird, besteht die Pflicht, die mit diesen Organisationen in Zusammenhang stehenden Vermögenswerte der MROS zu melden. Diese Meldungen werden von der MROS geprüft und bei erhärtetem Verdacht an die zuständige Strafverfolgungsbehörde übermittelt. Die Strafverfolgungsbehörden entscheiden danach, ob ein Verfahren eröffnet werden soll.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Basierend auf der Verordnung über Sanktionsmassnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran, müssen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle sanktionierter Personen, Unternehmen und Organisationen befinden, gesperrt und dem SECO unverzüglich gemeldet werden. Verstösse gegen die Verordnung werden vom SECO verfolgt und beurteilt.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Interdepartementale Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (KGGT) überprüft zudem laufend die nationalen Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken sowie die Notwendigkeit von allfälligen Massnahmen im Rahmen von nationalen oder sektoriellen Risikoanalysen. Ihre Risikoanalyse zu Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung von 2021 hat aufgezeigt, dass informelle Netzwerke, wie zum Beispiel Hawala-Netzwerke, bei der Terrorismusfinanzierung bedeutend, aber schwierig nachzuverfolgen sind, da sie häufig zumindest teilweise ausserhalb des durch das Geldwäschereigesetz regulierten Finanzsystems operieren. Gesetze zur Bekämpfung der Finanzkriminalität sind für die Untersuchung der Terrorismusfinanzierung und die Ermittlung möglicher illegaler Zahlungen weniger wirksam als Gesetze, die generell terroristische Organisationen und deren Unterstützung unter Strafe stellen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Als Reaktion auf die Terrorangriffe der Hamas hat der Bundesrat am 22. November 2023 beschlossen, bis Ende Februar 2024 eine Vernehmlassungsvorlage für ein spezifisches Gesetz über ein Verbot der Hamas auszuarbeiten. Die Bundesbehörden haben zudem bereits verschiedene Massnahmen getroffen, um Terrorismusfinanzierung besser erkennen und bekämpfen zu können: Die MROS hat am 3. November 2023 ein Sensibilisierungsschreiben zur besseren Erkennung von Terrorismusfinanzierung an die Finanzintermediäre gerichtet. Sie beteiligt sich auch an einer internationalen Taskforce der nationalen Meldestellen zur Bekämpfung der Hamas-Finanzierung und tauscht sich mit ihren Partnerbehörden im Ausland aus. Weiter hat das EDA den Bundesrat am 22. November 2023 darüber informiert, dass die bisherige Analyse der Finanzflüsse im Zusammenhang mit den NGO-Partnern des Kooperationsprogramms der Schweiz im Nahen Osten 2021–2024 keine Unregelmässigkeiten aufgedeckt hat. Das EDA wird 2024 alle im 2023 ungeprüften Projekte sowie die Kontrollmechanismen und deren Umsetzung innerhalb des EDA extern überprüfen lassen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat beurteilt das bestehende und durch das geplante Hamasverbot zu ergänzende Abwehrdispositiv als ausreichend. Einen Bericht der Verwaltung, wie er mit dem Postulat verlangt wird, hätte keinen Mehrwert.</span><span style="font-family:Arial; -aw-import:spaces">  </span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und in einem Bericht darzulegen, ob und wie sich terroristische Gruppierungen sowie nichtstaatliche Akteure, die das Völkerrecht verletzen oder dies in der Vergangenheit getan haben, allenfalls über die Schweiz finanzieren. Dabei soll insbesondere das Geldwäschereigesetz sowie das Sanktionsregime gegenüber dem iranischen Regime untersucht werden.</p><p> </p><p>Eine Minderheit der Kommission (Grüter, Büchel Roland, Markwalder, Page, Portmann, Wobmann) beantragt, das Postulat abzulehnen.</p>
- Überprüfung allfälliger Finanzierungstätigkeiten über die Schweiz von terroristischen Gruppierungen sowie von nichtstaatlichen Akteuren, welche das Völkerrecht verletzen
- State
-
Überwiesen an den Bundesrat
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der kürzlich erfolgte völkerrechtswidrige und terroristische Angriff der Hamas aus dem Gazastreifen auf Israel ist aufs Schärfste zu verurteilen. Doch eine Verurteilung reicht nicht aus; es muss auch geprüft werden, ob nichtstaatliche Akteure wie die Hamas, die das Völkerrecht verletzen, sich in direkter oder indirekter Weise über die Schweiz finanzieren. Der Bundesrat soll in seinem Bericht aufzeigen, ob solche Finanzierungsflüsse bestehen und welche Massnahmen ergriffen werden müssten, um allfällige Finanzflüsse trockenzulegen.</p><p> </p><p>Insbesondere ist zu prüfen, ob terroristische Gruppierungen oder nichtstaatliche Akteure, die das Völkerrecht verletzen oder dies in der Vergangenheit getan haben, über die Schweiz Spenden erhalten können oder das Schweizer Bankensystem anderswertig missbrauchen, um ihre Tätigkeiten zu finanzieren.</p><p> </p><p>Die Schweiz steht in der Pflicht dafür zu sorgen, jegliche Finanzierungstätigkeiten, die Terror und völkerrechtswidrige Gewalt unterstützen, so rasch wie möglich zu unterbinden. Dies schulden wir nicht nur den von der Gewalt betroffenen Menschen; es ist auch eine zentrale Frage für die Reputation der Schweiz.</p>
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat misst der Bekämpfung des Terrorismus und der Terrorismusfinanzierung grosse Bedeutung bei. Damit zusammenhängende Taten sind im Strafgesetzbuch (SR 311.0) unter Strafe gestellt. So hat die Bundesanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde des Bundes bereits einige Wochen vor den Terrorangriffen, die im Oktober 2023 von der Hamas aus dem Gazastreifen gegen Zivilistinnen und Zivilisten in Israel verübt wurden, aufgrund von Geldzahlungen an die Hamas eine Strafuntersuchung wegen Verdachts auf Terrorismusfinanzierung eröffnet. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Als präventive Massnahme auferlegt das Geldwäschereigesetz (SR 955.0) den Finanzintermediären die Pflicht, unverzüglich eine Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) zu erstatten, wenn der konkrete Verdacht besteht, dass Vermögenswerte der Verfügungsmacht einer kriminellen oder terroristischen Organisation unterliegen oder der Finanzierung von Terrorismus dienen. Bei einem Verbot von bestimmten Gruppierungen und Akteuren durch den Gesetzgeber oder falls eine Organisation durch einen rechtskräftigen Entscheid eines Gerichts als terroristisch eingestuft wird, besteht die Pflicht, die mit diesen Organisationen in Zusammenhang stehenden Vermögenswerte der MROS zu melden. Diese Meldungen werden von der MROS geprüft und bei erhärtetem Verdacht an die zuständige Strafverfolgungsbehörde übermittelt. Die Strafverfolgungsbehörden entscheiden danach, ob ein Verfahren eröffnet werden soll.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Basierend auf der Verordnung über Sanktionsmassnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran, müssen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle sanktionierter Personen, Unternehmen und Organisationen befinden, gesperrt und dem SECO unverzüglich gemeldet werden. Verstösse gegen die Verordnung werden vom SECO verfolgt und beurteilt.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Interdepartementale Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (KGGT) überprüft zudem laufend die nationalen Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken sowie die Notwendigkeit von allfälligen Massnahmen im Rahmen von nationalen oder sektoriellen Risikoanalysen. Ihre Risikoanalyse zu Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung von 2021 hat aufgezeigt, dass informelle Netzwerke, wie zum Beispiel Hawala-Netzwerke, bei der Terrorismusfinanzierung bedeutend, aber schwierig nachzuverfolgen sind, da sie häufig zumindest teilweise ausserhalb des durch das Geldwäschereigesetz regulierten Finanzsystems operieren. Gesetze zur Bekämpfung der Finanzkriminalität sind für die Untersuchung der Terrorismusfinanzierung und die Ermittlung möglicher illegaler Zahlungen weniger wirksam als Gesetze, die generell terroristische Organisationen und deren Unterstützung unter Strafe stellen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Als Reaktion auf die Terrorangriffe der Hamas hat der Bundesrat am 22. November 2023 beschlossen, bis Ende Februar 2024 eine Vernehmlassungsvorlage für ein spezifisches Gesetz über ein Verbot der Hamas auszuarbeiten. Die Bundesbehörden haben zudem bereits verschiedene Massnahmen getroffen, um Terrorismusfinanzierung besser erkennen und bekämpfen zu können: Die MROS hat am 3. November 2023 ein Sensibilisierungsschreiben zur besseren Erkennung von Terrorismusfinanzierung an die Finanzintermediäre gerichtet. Sie beteiligt sich auch an einer internationalen Taskforce der nationalen Meldestellen zur Bekämpfung der Hamas-Finanzierung und tauscht sich mit ihren Partnerbehörden im Ausland aus. Weiter hat das EDA den Bundesrat am 22. November 2023 darüber informiert, dass die bisherige Analyse der Finanzflüsse im Zusammenhang mit den NGO-Partnern des Kooperationsprogramms der Schweiz im Nahen Osten 2021–2024 keine Unregelmässigkeiten aufgedeckt hat. Das EDA wird 2024 alle im 2023 ungeprüften Projekte sowie die Kontrollmechanismen und deren Umsetzung innerhalb des EDA extern überprüfen lassen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat beurteilt das bestehende und durch das geplante Hamasverbot zu ergänzende Abwehrdispositiv als ausreichend. Einen Bericht der Verwaltung, wie er mit dem Postulat verlangt wird, hätte keinen Mehrwert.</span><span style="font-family:Arial; -aw-import:spaces">  </span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und in einem Bericht darzulegen, ob und wie sich terroristische Gruppierungen sowie nichtstaatliche Akteure, die das Völkerrecht verletzen oder dies in der Vergangenheit getan haben, allenfalls über die Schweiz finanzieren. Dabei soll insbesondere das Geldwäschereigesetz sowie das Sanktionsregime gegenüber dem iranischen Regime untersucht werden.</p><p> </p><p>Eine Minderheit der Kommission (Grüter, Büchel Roland, Markwalder, Page, Portmann, Wobmann) beantragt, das Postulat abzulehnen.</p>
- Überprüfung allfälliger Finanzierungstätigkeiten über die Schweiz von terroristischen Gruppierungen sowie von nichtstaatlichen Akteuren, welche das Völkerrecht verletzen
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