Health Technology Assessments (HTA). Bilanz, Erhöhung der Wirksamkeit und Prüfung der Schaffung einer unabhängigen Einrichtung
- ShortId
-
23.4341
- Id
-
20234341
- Updated
-
26.03.2024 21:01
- Language
-
de
- Title
-
Health Technology Assessments (HTA). Bilanz, Erhöhung der Wirksamkeit und Prüfung der Schaffung einer unabhängigen Einrichtung
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Das vorliegende Postulat stammt aus dem Bericht der GPK-S vom 14. November 2023 mit dem Titel «Nachkontrolle zur Inspektion ‹Spezialitätenliste der OKP: Aufnahme und Überprüfung von Medikamenten›» (Kap. 4.2.1). </p><p> </p><p>Die GPK-S zieht in ihrem Bericht eine durchwachsene Bilanz hinsichtlich der Health Technology Assessments (HTA), die das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in den vergangenen Jahren im Arzneimittelbereich durchgeführt hat. Sie begrüsst die Bemühungen, die das BAG in diesem Bereich seit 2016 unternommen hat. Allerdings hat sie festgestellt, dass die konkreten Auswirkungen der HTA im Arzneimittelbereich bislang sehr begrenzt sind. Die Einsparungen, die in den verschiedenen Bereichen dank der HTA erzielt wurden, sind deutlich geringer als ursprünglich erwartet. </p><p> </p><p>Die Kommission erachtet es als wichtig, dass die Wirksamkeit des HTA-Programms noch erhöht wird. Bei der Wahl der Assessments sollte sich das BAG bestmöglich auf diejenigen Medikamente und Leistungen konzentrieren, bei denen umstritten ist, ob die WZW-Kriterien (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit) erfüllt sind, und die ein erhebliches Sparpotenzial aufweisen. Zudem sollte der Erfahrungsaustausch mit den HTA-Agenturen anderer Länder und die Übernahme von HTA-Berichten aus dem Ausland verstärkt werden. Die GPK-S ist ausserdem der Ansicht, dass das BAG im Zusammenhang mit den neuen Medikamenten, deren Preis provisorisch festgelegt wurde oder die befristet in die SL aufgenommen wurden, sowie den Medikamenten, bei denen bei der periodischen Überprüfung Meinungsverschiedenheiten mit der Pharmaindustrie auftreten, mehr HTA durchführen sollte.</p><p> </p><p>Die GPK-S ist im Weiteren der Auffassung, dass die Schaffung einer vom BAG unabhängigen HTA-Einrichtung nach wie vor eine aktuelle Option ist. Sie teilt die Ansicht der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK), dass eine unabhängige Einrichtung zu einer klareren Rollentrennung im Arzneimittelprüfverfahren beitragen würde. Dies würde sich vermutlich positiv auf die öffentliche Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Assessments auswirken und deren Akzeptanz bei den betroffenen Akteuren des Gesundheitsbereichs stärken. Eine solche Agentur könnte in Zusammenarbeit mit anderen betroffenen institutionellen Akteuren (wie den Kantonen und der Wissenschaft) ins Leben gerufen werden, um mögliche Synergien zu nutzen.</p>
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">1 und 2. </span><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat hat am 30. August 2023 die Zwischenbilanz des Programms Health Technology Assessment (HTA) im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zur Kenntnis genommen. Diese Zwischenbilanz zeigte, dass mit dem HTA-Programm mittels Anpassungen der Vergütungsvoraussetzungen bereits direkte jährliche Einsparungen von 75 Mio. Franken erzielt worden sind und ein Beitrag zur Verbesserung der Versorgungs- und Behandlungsqualität geleistet wurde (siehe Medienmitteilung: </span><a href="http://www.bag.admin.ch" style="text-decoration:none"><span style="font-family:Arial; text-decoration:underline; color:#0000ff">www.bag.admin.ch</span></a><span style="font-family:Arial"> > Das BAG > Aktuell > Medienmitteilungen > HTA-Programm: Überprüfung medizinischer Leistungen dämpft Gesundheitskosten). Der Bundesrat hat zudem bereits im Rahmen verschiedener Vorstösse in der Vergangenheit Gelegenheit gehabt, sich zum HTA-Programm zu äussern (Motionen Nantermod 21.4442 und Nantermod 21.3154; Interpellation Schläpfer 23.4132).</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Aufgrund der dynamischen und sich stetig weiterentwickelnden Natur von HTA im Allgemeinen und des HTA-Programms im Speziellen erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, im Sinne des Postulats im Jahr 2025 eine erneute Bilanz vorzulegen. Auf Grundlage dieser Bilanz wird der Bundesrat nötige Massnahmen prüfen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">3.</span><span style="font-family:Arial"> Aufbauend auf den Ergebnissen der Vernehmlassung zum Entwurf des «Bundesgesetzes über das Zentrum für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit)» beschloss der Bundesrat am 13. Mai 2015, die Zentrumslösung nicht mehr weiterzuverfolgen und beauftragte das EDI, den Aufbau einer HTA Einheit (Sektion HTA) innerhalb des BAG auszuarbeiten. Die HTA-Berichte werden von externen, unabhängigen und dafür qualifizierten in– und ausländischen Institutionen durchgeführt. Der Einbezug der Stakeholder und die Prüfung durch unabhängige Fach- und Methodikspezialistinnen und -spezialisten («peer review») sind Teil dieses wissenschaftlichen Prozesses. Der Aufbau einer Sektion HTA innerhalb der bestehenden Strukturen des BAG hat sich bis anhin als geeignete und effiziente Lösung erwiesen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Prüfung der Schaffung einer separaten HTA-Agentur nicht angezeigt ist und möchte erst die Bilanz vorlegen, bevor weitere Schritte in dieser Hinsicht geprüft werden sollen.</span></p></div><br><br><div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat beantragt die Annahme der Ziffern 1 und 2 und die Ablehnung der Ziffer 3 des Postulats.</span></p></div>
- <p>Der Bundesrat wird gebeten: </p><p>1. bis 2025 eine detaillierte Bilanz der HTA-Praxis des BAG zu ziehen, die eine Analyse der Qualität der HTA, eine Analyse der Auswirkungen der HTA, eine Schätzung der erzielten Einsparungen und eine Auflistung der grössten Herausforderungen für das BAG umfasst; </p><p>2. auf der Grundlage dieser Bilanz zu prüfen, welche Massnahmen ergriffen werden könnten, um die Wirksamkeit der HTA zu erhöhen; </p><p>3. die Schaffung einer unabhängigen HTA-Agentur zu prüfen, in Zusammenarbeit mit anderen institutionellen Akteuren.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, die Ergebnisse seiner Arbeiten in einem Bericht darzulegen.</p>
- Health Technology Assessments (HTA). Bilanz, Erhöhung der Wirksamkeit und Prüfung der Schaffung einer unabhängigen Einrichtung
- State
-
Überwiesen an den Bundesrat
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das vorliegende Postulat stammt aus dem Bericht der GPK-S vom 14. November 2023 mit dem Titel «Nachkontrolle zur Inspektion ‹Spezialitätenliste der OKP: Aufnahme und Überprüfung von Medikamenten›» (Kap. 4.2.1). </p><p> </p><p>Die GPK-S zieht in ihrem Bericht eine durchwachsene Bilanz hinsichtlich der Health Technology Assessments (HTA), die das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in den vergangenen Jahren im Arzneimittelbereich durchgeführt hat. Sie begrüsst die Bemühungen, die das BAG in diesem Bereich seit 2016 unternommen hat. Allerdings hat sie festgestellt, dass die konkreten Auswirkungen der HTA im Arzneimittelbereich bislang sehr begrenzt sind. Die Einsparungen, die in den verschiedenen Bereichen dank der HTA erzielt wurden, sind deutlich geringer als ursprünglich erwartet. </p><p> </p><p>Die Kommission erachtet es als wichtig, dass die Wirksamkeit des HTA-Programms noch erhöht wird. Bei der Wahl der Assessments sollte sich das BAG bestmöglich auf diejenigen Medikamente und Leistungen konzentrieren, bei denen umstritten ist, ob die WZW-Kriterien (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit) erfüllt sind, und die ein erhebliches Sparpotenzial aufweisen. Zudem sollte der Erfahrungsaustausch mit den HTA-Agenturen anderer Länder und die Übernahme von HTA-Berichten aus dem Ausland verstärkt werden. Die GPK-S ist ausserdem der Ansicht, dass das BAG im Zusammenhang mit den neuen Medikamenten, deren Preis provisorisch festgelegt wurde oder die befristet in die SL aufgenommen wurden, sowie den Medikamenten, bei denen bei der periodischen Überprüfung Meinungsverschiedenheiten mit der Pharmaindustrie auftreten, mehr HTA durchführen sollte.</p><p> </p><p>Die GPK-S ist im Weiteren der Auffassung, dass die Schaffung einer vom BAG unabhängigen HTA-Einrichtung nach wie vor eine aktuelle Option ist. Sie teilt die Ansicht der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK), dass eine unabhängige Einrichtung zu einer klareren Rollentrennung im Arzneimittelprüfverfahren beitragen würde. Dies würde sich vermutlich positiv auf die öffentliche Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Assessments auswirken und deren Akzeptanz bei den betroffenen Akteuren des Gesundheitsbereichs stärken. Eine solche Agentur könnte in Zusammenarbeit mit anderen betroffenen institutionellen Akteuren (wie den Kantonen und der Wissenschaft) ins Leben gerufen werden, um mögliche Synergien zu nutzen.</p>
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">1 und 2. </span><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat hat am 30. August 2023 die Zwischenbilanz des Programms Health Technology Assessment (HTA) im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zur Kenntnis genommen. Diese Zwischenbilanz zeigte, dass mit dem HTA-Programm mittels Anpassungen der Vergütungsvoraussetzungen bereits direkte jährliche Einsparungen von 75 Mio. Franken erzielt worden sind und ein Beitrag zur Verbesserung der Versorgungs- und Behandlungsqualität geleistet wurde (siehe Medienmitteilung: </span><a href="http://www.bag.admin.ch" style="text-decoration:none"><span style="font-family:Arial; text-decoration:underline; color:#0000ff">www.bag.admin.ch</span></a><span style="font-family:Arial"> > Das BAG > Aktuell > Medienmitteilungen > HTA-Programm: Überprüfung medizinischer Leistungen dämpft Gesundheitskosten). Der Bundesrat hat zudem bereits im Rahmen verschiedener Vorstösse in der Vergangenheit Gelegenheit gehabt, sich zum HTA-Programm zu äussern (Motionen Nantermod 21.4442 und Nantermod 21.3154; Interpellation Schläpfer 23.4132).</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Aufgrund der dynamischen und sich stetig weiterentwickelnden Natur von HTA im Allgemeinen und des HTA-Programms im Speziellen erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, im Sinne des Postulats im Jahr 2025 eine erneute Bilanz vorzulegen. Auf Grundlage dieser Bilanz wird der Bundesrat nötige Massnahmen prüfen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">3.</span><span style="font-family:Arial"> Aufbauend auf den Ergebnissen der Vernehmlassung zum Entwurf des «Bundesgesetzes über das Zentrum für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit)» beschloss der Bundesrat am 13. Mai 2015, die Zentrumslösung nicht mehr weiterzuverfolgen und beauftragte das EDI, den Aufbau einer HTA Einheit (Sektion HTA) innerhalb des BAG auszuarbeiten. Die HTA-Berichte werden von externen, unabhängigen und dafür qualifizierten in– und ausländischen Institutionen durchgeführt. Der Einbezug der Stakeholder und die Prüfung durch unabhängige Fach- und Methodikspezialistinnen und -spezialisten («peer review») sind Teil dieses wissenschaftlichen Prozesses. Der Aufbau einer Sektion HTA innerhalb der bestehenden Strukturen des BAG hat sich bis anhin als geeignete und effiziente Lösung erwiesen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Prüfung der Schaffung einer separaten HTA-Agentur nicht angezeigt ist und möchte erst die Bilanz vorlegen, bevor weitere Schritte in dieser Hinsicht geprüft werden sollen.</span></p></div><br><br><div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat beantragt die Annahme der Ziffern 1 und 2 und die Ablehnung der Ziffer 3 des Postulats.</span></p></div>
- <p>Der Bundesrat wird gebeten: </p><p>1. bis 2025 eine detaillierte Bilanz der HTA-Praxis des BAG zu ziehen, die eine Analyse der Qualität der HTA, eine Analyse der Auswirkungen der HTA, eine Schätzung der erzielten Einsparungen und eine Auflistung der grössten Herausforderungen für das BAG umfasst; </p><p>2. auf der Grundlage dieser Bilanz zu prüfen, welche Massnahmen ergriffen werden könnten, um die Wirksamkeit der HTA zu erhöhen; </p><p>3. die Schaffung einer unabhängigen HTA-Agentur zu prüfen, in Zusammenarbeit mit anderen institutionellen Akteuren.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, die Ergebnisse seiner Arbeiten in einem Bericht darzulegen.</p>
- Health Technology Assessments (HTA). Bilanz, Erhöhung der Wirksamkeit und Prüfung der Schaffung einer unabhängigen Einrichtung
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