Abrechnung sehr kostspieliger Medikamente zulasten der OKP klären

ShortId
23.4342
Id
20234342
Updated
26.03.2024 21:01
Language
de
Title
Abrechnung sehr kostspieliger Medikamente zulasten der OKP klären
AdditionalIndexing
2841;28
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Das vorliegende Postulat stammt aus dem Bericht der GPK-S vom 14.&nbsp;November&nbsp;2023 mit dem Titel «Nachkontrolle zur Inspektion ‹Spezialitätenliste der OKP: Aufnahme und Überprüfung von Medikamenten›» (Kap.&nbsp;4.2.3).</p><p>&nbsp;</p><p>Die GPK-S hält in ihrem Bericht fest, dass die Rückvergütung sehr kostspieliger Medikamente über die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ethische Grundsatzfragen aufwirft. Da diese Fragen sehr heikel sind, kann ihre Beantwortung nicht allein dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) überlassen werden. Die Kommission erachtet es als äusserst wichtig, dass der Bundesrat diesen Fragen Priorität einräumt, eine umfassende gesellschaftliche Debatte anregt und in diesem Bereich klare Leitlinien definiert.</p><p>&nbsp;</p><p>Die GPK-S teilt die Ansicht der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK), dass die Anwendung der WZW-Kriterien (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit) allein langfristig nicht ausreichen wird, um die Gesundheitskosten in einem akzeptablen Rahmen zu halten. Deshalb erachtet sie es als unerlässlich, Grenzen für die Abrechnung sehr kostspieliger neuer Medikamente zulasten der OKP festzulegen. Sie begrüsst die allgemeinen Erwägungen der NEK in Bezug auf die Festlegung solcher Grenzen. Sie ist allerdings der Ansicht, dass die entsprechenden Grundsätze und Verfahren im Hinblick auf die konkrete Anwendung ausdrücklich in den Rechtsgrundlagen und in den einschlägigen Weisungen definiert werden müssen.</p><p>&nbsp;</p><p>Wie die NEK ist die GPK-S der Auffassung, dass Begrenzungen der Kostenübernahme für kostspielige Medikamente von der Bevölkerung nur dann nachvollzogen und akzeptiert werden können, wenn zuvor eine offene und faktenbasierte gesellschaftliche Debatte stattgefunden hat. Sie ersucht den Bundesrat deshalb, in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Möglichkeiten für eine landesweite öffentliche Debatte über dieses Thema zu prüfen. Ein solches Vorgehen soll sicherstellen, dass dieses Thema möglichst in der gesamten Schweiz diskutiert wird, um die Bevölkerung für die Herausforderungen in diesem Bereich zu sensibilisieren und konsensfähige Lösungen zu finden. Der Bundesrat wird eingeladen, sich in diesem Zusammenhang vom Beispiel Schweden inspirieren zu lassen.&nbsp;</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat begrüsst die Anliegen des Postulates der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S). Er versteht die Anliegen inklusive Ziffer 2 des Postulates im Sinne von Artikel 123 des Parlamentsgesetzes (ParlG; SR 171.10) als Prüfauftrag. Entsprechend wird er die Führung einer gesellschaftspolitischen Debatte zu den Grenzen der Vergütung sehr hochpreisiger Arzneimittel im Rahmen der Prüfung von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit prüfen und darüber Bericht erstatten. </span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, in Zusammenarbeit mit der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) und den anderen betroffenen Akteuren Leitlinien für die Abrechnung sehr kostspieliger Medikamente zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) festzulegen. Er wird in diesem Zusammenhang gebeten:</p><p>1. in Zusammenarbeit mit den Kantonen anhand des Beispiels Schweden die Möglichkeit zu prüfen, eine landesweite öffentliche Debatte über dieses Thema zu lancieren;</p><p>2. auf dieser Grundlage die notwendigen Anpassungen am geltenden Recht und an den einschlägigen Weisungen vorzunehmen und die entsprechenden Verfahren festzulegen.</p>
  • Abrechnung sehr kostspieliger Medikamente zulasten der OKP klären
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das vorliegende Postulat stammt aus dem Bericht der GPK-S vom 14.&nbsp;November&nbsp;2023 mit dem Titel «Nachkontrolle zur Inspektion ‹Spezialitätenliste der OKP: Aufnahme und Überprüfung von Medikamenten›» (Kap.&nbsp;4.2.3).</p><p>&nbsp;</p><p>Die GPK-S hält in ihrem Bericht fest, dass die Rückvergütung sehr kostspieliger Medikamente über die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ethische Grundsatzfragen aufwirft. Da diese Fragen sehr heikel sind, kann ihre Beantwortung nicht allein dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) überlassen werden. Die Kommission erachtet es als äusserst wichtig, dass der Bundesrat diesen Fragen Priorität einräumt, eine umfassende gesellschaftliche Debatte anregt und in diesem Bereich klare Leitlinien definiert.</p><p>&nbsp;</p><p>Die GPK-S teilt die Ansicht der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK), dass die Anwendung der WZW-Kriterien (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit) allein langfristig nicht ausreichen wird, um die Gesundheitskosten in einem akzeptablen Rahmen zu halten. Deshalb erachtet sie es als unerlässlich, Grenzen für die Abrechnung sehr kostspieliger neuer Medikamente zulasten der OKP festzulegen. Sie begrüsst die allgemeinen Erwägungen der NEK in Bezug auf die Festlegung solcher Grenzen. Sie ist allerdings der Ansicht, dass die entsprechenden Grundsätze und Verfahren im Hinblick auf die konkrete Anwendung ausdrücklich in den Rechtsgrundlagen und in den einschlägigen Weisungen definiert werden müssen.</p><p>&nbsp;</p><p>Wie die NEK ist die GPK-S der Auffassung, dass Begrenzungen der Kostenübernahme für kostspielige Medikamente von der Bevölkerung nur dann nachvollzogen und akzeptiert werden können, wenn zuvor eine offene und faktenbasierte gesellschaftliche Debatte stattgefunden hat. Sie ersucht den Bundesrat deshalb, in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Möglichkeiten für eine landesweite öffentliche Debatte über dieses Thema zu prüfen. Ein solches Vorgehen soll sicherstellen, dass dieses Thema möglichst in der gesamten Schweiz diskutiert wird, um die Bevölkerung für die Herausforderungen in diesem Bereich zu sensibilisieren und konsensfähige Lösungen zu finden. Der Bundesrat wird eingeladen, sich in diesem Zusammenhang vom Beispiel Schweden inspirieren zu lassen.&nbsp;</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat begrüsst die Anliegen des Postulates der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S). Er versteht die Anliegen inklusive Ziffer 2 des Postulates im Sinne von Artikel 123 des Parlamentsgesetzes (ParlG; SR 171.10) als Prüfauftrag. Entsprechend wird er die Führung einer gesellschaftspolitischen Debatte zu den Grenzen der Vergütung sehr hochpreisiger Arzneimittel im Rahmen der Prüfung von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit prüfen und darüber Bericht erstatten. </span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, in Zusammenarbeit mit der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) und den anderen betroffenen Akteuren Leitlinien für die Abrechnung sehr kostspieliger Medikamente zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) festzulegen. Er wird in diesem Zusammenhang gebeten:</p><p>1. in Zusammenarbeit mit den Kantonen anhand des Beispiels Schweden die Möglichkeit zu prüfen, eine landesweite öffentliche Debatte über dieses Thema zu lancieren;</p><p>2. auf dieser Grundlage die notwendigen Anpassungen am geltenden Recht und an den einschlägigen Weisungen vorzunehmen und die entsprechenden Verfahren festzulegen.</p>
    • Abrechnung sehr kostspieliger Medikamente zulasten der OKP klären

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