Überprüfung und Vereinheitlichung der Begriffe „Wohnort“ und „Wohnsitz“ im KVG, damit die Zuständigkeiten klar geregelt sind

ShortId
23.4343
Id
20234343
Updated
04.06.2024 12:04
Language
de
Title
Überprüfung und Vereinheitlichung der Begriffe „Wohnort“ und „Wohnsitz“ im KVG, damit die Zuständigkeiten klar geregelt sind
AdditionalIndexing
2841;1211;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Regel ist der Wohnort mit dem Wohnsitz im Sinne von Artikeln 23ff. ZGB identisch, aber nicht immer. Der Wohnort ist der Ort, wo eine Person ständig wohnt, ohne dort notwendigerweise ihren Wohnsitz zu haben. In der Praxis ist dies der Fall, wenn eine Person in einem Heim, in betreutem Wohnen, im Strafvollzug, im Frauenhaus etc. wohnt. Die Person wohnt zwar dort, ihr Wohnsitz bleibt aber bei der Gemeinde bestehen, wo sie vor Eintritt gelebt hat. Dies ist sinnvoll, da diese Personen in solchen Situationen oftmals Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen, Prämienverbilligungen oder andere Hilfeleistungen benötigen. Standortkantone respektive Gemeinden mit den oben erwähnten Institutionen wären ansonsten finanziell belastet und es würde immer schwieriger, Standorte zu finden. Um Zuständigkeitsstreitigkeiten zu vermeiden, muss im Gesetz klar geregelt sein, ob nun der Wohnort oder der Wohnsitz gemeint ist. Von der Terminologie her wäre es wohl sinnvoller, von Wohnsitz als von Wohnort zu sprechen. Alle im KVG betroffenen Artikel sollen daher überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.&nbsp;</p>
  • <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verwendung der Begriffe «Wohnort» und «Wohnsitz» im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) zu prüfen und die notwendigen Anpassungen vorzulegen, damit die Begriffe im Gesetz einheitlich und die Zuständigkeiten klar geregelt sind.&nbsp;</p>
  • Überprüfung und Vereinheitlichung der Begriffe „Wohnort“ und „Wohnsitz“ im KVG, damit die Zuständigkeiten klar geregelt sind
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Regel ist der Wohnort mit dem Wohnsitz im Sinne von Artikeln 23ff. ZGB identisch, aber nicht immer. Der Wohnort ist der Ort, wo eine Person ständig wohnt, ohne dort notwendigerweise ihren Wohnsitz zu haben. In der Praxis ist dies der Fall, wenn eine Person in einem Heim, in betreutem Wohnen, im Strafvollzug, im Frauenhaus etc. wohnt. Die Person wohnt zwar dort, ihr Wohnsitz bleibt aber bei der Gemeinde bestehen, wo sie vor Eintritt gelebt hat. Dies ist sinnvoll, da diese Personen in solchen Situationen oftmals Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen, Prämienverbilligungen oder andere Hilfeleistungen benötigen. Standortkantone respektive Gemeinden mit den oben erwähnten Institutionen wären ansonsten finanziell belastet und es würde immer schwieriger, Standorte zu finden. Um Zuständigkeitsstreitigkeiten zu vermeiden, muss im Gesetz klar geregelt sein, ob nun der Wohnort oder der Wohnsitz gemeint ist. Von der Terminologie her wäre es wohl sinnvoller, von Wohnsitz als von Wohnort zu sprechen. Alle im KVG betroffenen Artikel sollen daher überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.&nbsp;</p>
    • <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verwendung der Begriffe «Wohnort» und «Wohnsitz» im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) zu prüfen und die notwendigen Anpassungen vorzulegen, damit die Begriffe im Gesetz einheitlich und die Zuständigkeiten klar geregelt sind.&nbsp;</p>
    • Überprüfung und Vereinheitlichung der Begriffe „Wohnort“ und „Wohnsitz“ im KVG, damit die Zuständigkeiten klar geregelt sind

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