Erhöhung des Kostendeckungsgrads des Bundesamtes für Zivildienst auf mindestens 100 Prozent
- ShortId
-
23.4348
- Id
-
20234348
- Updated
-
26.03.2024 21:05
- Language
-
de
- Title
-
Erhöhung des Kostendeckungsgrads des Bundesamtes für Zivildienst auf mindestens 100 Prozent
- AdditionalIndexing
-
24;04;09
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss Artikel 46 Absatz 1 Zivildienstgesetz (ZDG; <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1996/1445_1445_1445/de"><span style="color:windowtext;">SR 824.0</span></a>) erhebt das Bundesamt für Zivildienst (ZIVI) vom Einsatzbetrieb für jeden anrechenbaren Tag der ihm zugewiesenen zivildienstleistenden Person eine Abgabe als Ausgleich für die erhaltene Arbeitskraft. Der Bundesrat setzt die Höhe der Abgabe der Einsatzbetriebe fest und regelt die Bemessungsgrundlagen. Die Höhe der Abgabe wird bestimmt, indem die Pflichtenhefte der Zivildienstpflichtigen einer Abgabekategorie zugeteilt werden. Sie folgt dem progressiven Tarif nach Anhang 2<i>a </i>Zivildienstverordnung (ZDV; <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1996/2685_2685_2685/de"><span style="color:windowtext;">SR 824.01</span></a>).</p><p>Für das Jahr 2024 budgetiert der Bundesrat beim ZIVI Einnahmen in der Höhe von 36 Millionen Franken, darunter Abgaben der Einsatzbetriebe an den Bund in der Höhe von 35,8 Millionen Franken. Den Einnahmen stehen Ausgaben von 39,6 Millionen Franken gegenüber. Somit beträgt der prognostizierter Kostendeckungsgrad des ZIVI rund 91 Prozent.<i> </i>In den Jahren 2020, 2021 und 2022 lag der effektive Kostendeckungsgrad des ZIVI bei 91, 94 bzw. 91 Prozent. Durch die stufenweise Erhöhung der Abgabe der Einsatzbetriebe an den Bund soll bis ins Jahr 2027 ein Kostendeckungsgrad von 100 Prozent erreicht werden.</p><p>Der Beitrag der Einsatzbetriebe pro Diensttag beträgt derzeit durchschnittlich rund 20,80 Franken. Bei 1,72 Millionen prognostizierten Diensttagen im Jahr 2024 kann das Ziel mit einer Erhöhung der Abgabe um durchschnittlich 2,2 Franken pro Diensttag erreicht werden.</p>
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Vollzug der Zivildienstpflicht erfolgt dank der durch die Einsatzbetriebe entrichteten Abgaben bereits zu einem grossen Teil kostendeckend. Mit der Abgabepflicht wird primär die Arbeitsmarktneutralität nach Artikel 6 des Zivildienstgesetzes (ZDG; SR 824.0) gewährleistet. Überdies steht die Höhe der Abgabe in direktem Bezug zum Vollzug der Zivildienstpflicht: Damit die Zivildienstleistenden ihre Diensttage ableisten können, müssen ausreichend Einsatzplätze bei Einsatzbetrieben verfügbar sein. Beim Entscheid, ob ein Einsatzbetrieb einen Zivildienstleistenden einsetzt, spielt die Kostenkalkulation eine zentrale Rolle. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Angesichts der angespannten Haushaltslage soll im Sinne des Posultats die Möglichkeit zur Erhöhung des Kostendeckungsgrads auf 100 % via allfälliger Anpassungen der Abgaben geprüft werden. Dabei sollen die Auswirkungen auf den Vollzug der Zivildienstpflicht sowie auf die zugunsten der Gesellschaft erbrachten Leistungen mitberücksichtigt werden. </span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Zwecks Erhöhung des Kostendeckungsgrads des Bundesamts für Zivildienst auf mindestens 100 Prozent bis ins Jahr 2027 wird der Bundesrat beauftragt, die Modalitäten für eine Erhöhung der Abgabe der Einsatzbetriebe für die mit den Zivildienstleistenden erhaltene Arbeitsleistung zu prüfen. </p><p>Dabei sind insbesondere die Möglichkeiten gemäss Abgaberecht, den Änderungsbedarf beim Zivildienstrecht und die zu erwartenden Auswirkungen im Vollzug des Zivildienstes, insbesondere bei den Einsatzbetrieben und Einsatzplätzen abzuklären.</p><p>Der Bundesrat legt dem Parlament die Ergebnisse seiner Prüfung bis zum Frühjahr 2025 vor.</p><p> </p><p>Eine Minderheit der Kommission (Fehlmann Rielle, Andrey, Fischer Roland, Friedl Claudia, Gysi Barbara, Schneider Schüttel, Wettstein, Wyss) beantragt, das Postulat abzulehnen.</p>
- Erhöhung des Kostendeckungsgrads des Bundesamtes für Zivildienst auf mindestens 100 Prozent
- State
-
Überwiesen an den Bundesrat
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gemäss Artikel 46 Absatz 1 Zivildienstgesetz (ZDG; <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1996/1445_1445_1445/de"><span style="color:windowtext;">SR 824.0</span></a>) erhebt das Bundesamt für Zivildienst (ZIVI) vom Einsatzbetrieb für jeden anrechenbaren Tag der ihm zugewiesenen zivildienstleistenden Person eine Abgabe als Ausgleich für die erhaltene Arbeitskraft. Der Bundesrat setzt die Höhe der Abgabe der Einsatzbetriebe fest und regelt die Bemessungsgrundlagen. Die Höhe der Abgabe wird bestimmt, indem die Pflichtenhefte der Zivildienstpflichtigen einer Abgabekategorie zugeteilt werden. Sie folgt dem progressiven Tarif nach Anhang 2<i>a </i>Zivildienstverordnung (ZDV; <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1996/2685_2685_2685/de"><span style="color:windowtext;">SR 824.01</span></a>).</p><p>Für das Jahr 2024 budgetiert der Bundesrat beim ZIVI Einnahmen in der Höhe von 36 Millionen Franken, darunter Abgaben der Einsatzbetriebe an den Bund in der Höhe von 35,8 Millionen Franken. Den Einnahmen stehen Ausgaben von 39,6 Millionen Franken gegenüber. Somit beträgt der prognostizierter Kostendeckungsgrad des ZIVI rund 91 Prozent.<i> </i>In den Jahren 2020, 2021 und 2022 lag der effektive Kostendeckungsgrad des ZIVI bei 91, 94 bzw. 91 Prozent. Durch die stufenweise Erhöhung der Abgabe der Einsatzbetriebe an den Bund soll bis ins Jahr 2027 ein Kostendeckungsgrad von 100 Prozent erreicht werden.</p><p>Der Beitrag der Einsatzbetriebe pro Diensttag beträgt derzeit durchschnittlich rund 20,80 Franken. Bei 1,72 Millionen prognostizierten Diensttagen im Jahr 2024 kann das Ziel mit einer Erhöhung der Abgabe um durchschnittlich 2,2 Franken pro Diensttag erreicht werden.</p>
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Vollzug der Zivildienstpflicht erfolgt dank der durch die Einsatzbetriebe entrichteten Abgaben bereits zu einem grossen Teil kostendeckend. Mit der Abgabepflicht wird primär die Arbeitsmarktneutralität nach Artikel 6 des Zivildienstgesetzes (ZDG; SR 824.0) gewährleistet. Überdies steht die Höhe der Abgabe in direktem Bezug zum Vollzug der Zivildienstpflicht: Damit die Zivildienstleistenden ihre Diensttage ableisten können, müssen ausreichend Einsatzplätze bei Einsatzbetrieben verfügbar sein. Beim Entscheid, ob ein Einsatzbetrieb einen Zivildienstleistenden einsetzt, spielt die Kostenkalkulation eine zentrale Rolle. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Angesichts der angespannten Haushaltslage soll im Sinne des Posultats die Möglichkeit zur Erhöhung des Kostendeckungsgrads auf 100 % via allfälliger Anpassungen der Abgaben geprüft werden. Dabei sollen die Auswirkungen auf den Vollzug der Zivildienstpflicht sowie auf die zugunsten der Gesellschaft erbrachten Leistungen mitberücksichtigt werden. </span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Zwecks Erhöhung des Kostendeckungsgrads des Bundesamts für Zivildienst auf mindestens 100 Prozent bis ins Jahr 2027 wird der Bundesrat beauftragt, die Modalitäten für eine Erhöhung der Abgabe der Einsatzbetriebe für die mit den Zivildienstleistenden erhaltene Arbeitsleistung zu prüfen. </p><p>Dabei sind insbesondere die Möglichkeiten gemäss Abgaberecht, den Änderungsbedarf beim Zivildienstrecht und die zu erwartenden Auswirkungen im Vollzug des Zivildienstes, insbesondere bei den Einsatzbetrieben und Einsatzplätzen abzuklären.</p><p>Der Bundesrat legt dem Parlament die Ergebnisse seiner Prüfung bis zum Frühjahr 2025 vor.</p><p> </p><p>Eine Minderheit der Kommission (Fehlmann Rielle, Andrey, Fischer Roland, Friedl Claudia, Gysi Barbara, Schneider Schüttel, Wettstein, Wyss) beantragt, das Postulat abzulehnen.</p>
- Erhöhung des Kostendeckungsgrads des Bundesamtes für Zivildienst auf mindestens 100 Prozent
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