Schaffung eines Fonds für den Wiederaufbau der Ukraine
- ShortId
-
23.4350
- Id
-
20234350
- Updated
-
26.03.2024 21:05
- Language
-
de
- Title
-
Schaffung eines Fonds für den Wiederaufbau der Ukraine
- AdditionalIndexing
-
09;08;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz hat sich mit der Lugano-Konferenz schon früh für den Wiederaufbau der Ukraine engagiert. Daraus ergibt sich auch die Erwartung, dass sich die Schweiz beim Wiederaufbau angemessen beteiligt. Der Bundesrat ist dabei, sich Überlegungen über die Art und Weise der Unterstützung zu machen. Auch für ihn steht die Schaffung eines Fonds im Vordergrund. Die Höhe der Beteiligung muss dem internationalen Vergleich standhalten. Es darf aber nicht sein, dass die Speisung des Fonds einfach aus Geldern des jetzigen ordentlichen Budgets der Internationalen Zusammenarbeit erfolgen. Damit würde die dringend notwendige Unterstützung von Menschen in anderen Krisenregionen massiv geschmälert, z. B. die humanitäre Hilfe, Ernährungssicherheit, Zugang zu Wasser, Bildung und Gesundheit, Auswirkungen der Klimaerwärmung, Schaffung von menschenwürdigen Arbeitsplätzen, Einsätze in Friedensförderung oder für die Demokratieentwicklung. Neue Finanzierungsquellen sind zu prüfen.</p>
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat unterstützt die vom Krieg in der Ukraine betroffene Bevölkerung seit der militärischen Aggression Russlands am 24. Februar 2022. Über die bereits vor dem Ausbruch des Krieges eingeplanten Budgetrahmen für die Ukraine hinaus hat der Bundesrat bis heute drei Hilfspakete beschlossen. Entsprechende Nachtragskredite wurden vom Parlament bewilligt. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Bis zum 31. Dezember 2023 hat der Bund die vom Krieg in der Ukraine betroffene Bevölkerung in der Schweiz oder dem Ausland seit Beginn des Konflikts mit insgesamt 2.75 Milliarden Franken unterstützt. Die genaue Aufteilung der Ausgaben ist auf der Webseite des EDA einsehbar (www.eda.admin.ch > EDA > Aktuell > Dossiers > Krieg gegen die Ukraine - Massnahmen des Bundes seit dem 24.02.2022 > Finanzielle Unterstützung des Bundes seit dem 24.02.2022).</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Im Rahmen der nächsten IZA-Strategie 2025-28 hat der Bundesrat hat vorgesehen, rund 1,5 Milliarden Franken für die Ukraine und die Region zu reservieren. Die Schweiz leistet hiermit einen wichtigen Beitrag an die Ukraine und den Wiederaufbau. Es ist absehbar, dass die Kosten für den Wiederaufbau der Ukraine dereinst sehr hoch ausfallen werden. Im Rahmen einer Interdepartementalen Arbeitsgruppe wird derzeit geprüft, welcher institutionelle Rahmen zur Begleitung des langfristigen Wiederaufbauprozesses erforderlich ist, welche Finanzierungsoptionen zur Verfügung stehen und welche Höhe eines Beitrages des Bundes angemessen ist. Der Bundesrat verweist dazu auf seine Stellungnahme zur Mo. 23.3285 Fischer Roland «Solidaritäts- und Wiederaufbaufonds für die Ukraine».</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Schuldenbremse schliesst eine dauerhafte Neuverschuldung aus. Die Voraussetzungen für eine ausserordentliche Finanzierung gemäss Art. 15 Abs. 1 des Finanzhaushaltsgesetzes (SR 611.0) sind nicht gegeben. Die Höhe des Schweizer Beitrags kann gesteuert werden, weshalb diese Ausgaben nicht ausserordentlich sind.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Fonds zugunsten des Wiederaufbaus der Ukraine zu schaffen. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sind so zu gestalten, dass der zur Verfügung gestellte Betrag ausserordentlich verbucht werden kann und nicht zu Lasten des ordentlichen Budgets der Internationalen Zusammenarbeit geht. Die Fondseinlagen und -ausgaben zwischen den Jahren müssen nicht ausgeglichen sein. Die Höhe des eingelegten Betrags orientiert sich an der Angemessenheit im internationalen Vergleich.</p><p> </p><p>Eine Minderheit der Kommission (Farinelli, Bourgeois, Giacometti, Götte, Grin, Guggisberg, Nicolet, Schilliger, Sollberger, Strupler, Tuena) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
- Schaffung eines Fonds für den Wiederaufbau der Ukraine
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Schweiz hat sich mit der Lugano-Konferenz schon früh für den Wiederaufbau der Ukraine engagiert. Daraus ergibt sich auch die Erwartung, dass sich die Schweiz beim Wiederaufbau angemessen beteiligt. Der Bundesrat ist dabei, sich Überlegungen über die Art und Weise der Unterstützung zu machen. Auch für ihn steht die Schaffung eines Fonds im Vordergrund. Die Höhe der Beteiligung muss dem internationalen Vergleich standhalten. Es darf aber nicht sein, dass die Speisung des Fonds einfach aus Geldern des jetzigen ordentlichen Budgets der Internationalen Zusammenarbeit erfolgen. Damit würde die dringend notwendige Unterstützung von Menschen in anderen Krisenregionen massiv geschmälert, z. B. die humanitäre Hilfe, Ernährungssicherheit, Zugang zu Wasser, Bildung und Gesundheit, Auswirkungen der Klimaerwärmung, Schaffung von menschenwürdigen Arbeitsplätzen, Einsätze in Friedensförderung oder für die Demokratieentwicklung. Neue Finanzierungsquellen sind zu prüfen.</p>
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat unterstützt die vom Krieg in der Ukraine betroffene Bevölkerung seit der militärischen Aggression Russlands am 24. Februar 2022. Über die bereits vor dem Ausbruch des Krieges eingeplanten Budgetrahmen für die Ukraine hinaus hat der Bundesrat bis heute drei Hilfspakete beschlossen. Entsprechende Nachtragskredite wurden vom Parlament bewilligt. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Bis zum 31. Dezember 2023 hat der Bund die vom Krieg in der Ukraine betroffene Bevölkerung in der Schweiz oder dem Ausland seit Beginn des Konflikts mit insgesamt 2.75 Milliarden Franken unterstützt. Die genaue Aufteilung der Ausgaben ist auf der Webseite des EDA einsehbar (www.eda.admin.ch > EDA > Aktuell > Dossiers > Krieg gegen die Ukraine - Massnahmen des Bundes seit dem 24.02.2022 > Finanzielle Unterstützung des Bundes seit dem 24.02.2022).</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Im Rahmen der nächsten IZA-Strategie 2025-28 hat der Bundesrat hat vorgesehen, rund 1,5 Milliarden Franken für die Ukraine und die Region zu reservieren. Die Schweiz leistet hiermit einen wichtigen Beitrag an die Ukraine und den Wiederaufbau. Es ist absehbar, dass die Kosten für den Wiederaufbau der Ukraine dereinst sehr hoch ausfallen werden. Im Rahmen einer Interdepartementalen Arbeitsgruppe wird derzeit geprüft, welcher institutionelle Rahmen zur Begleitung des langfristigen Wiederaufbauprozesses erforderlich ist, welche Finanzierungsoptionen zur Verfügung stehen und welche Höhe eines Beitrages des Bundes angemessen ist. Der Bundesrat verweist dazu auf seine Stellungnahme zur Mo. 23.3285 Fischer Roland «Solidaritäts- und Wiederaufbaufonds für die Ukraine».</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Schuldenbremse schliesst eine dauerhafte Neuverschuldung aus. Die Voraussetzungen für eine ausserordentliche Finanzierung gemäss Art. 15 Abs. 1 des Finanzhaushaltsgesetzes (SR 611.0) sind nicht gegeben. Die Höhe des Schweizer Beitrags kann gesteuert werden, weshalb diese Ausgaben nicht ausserordentlich sind.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Fonds zugunsten des Wiederaufbaus der Ukraine zu schaffen. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sind so zu gestalten, dass der zur Verfügung gestellte Betrag ausserordentlich verbucht werden kann und nicht zu Lasten des ordentlichen Budgets der Internationalen Zusammenarbeit geht. Die Fondseinlagen und -ausgaben zwischen den Jahren müssen nicht ausgeglichen sein. Die Höhe des eingelegten Betrags orientiert sich an der Angemessenheit im internationalen Vergleich.</p><p> </p><p>Eine Minderheit der Kommission (Farinelli, Bourgeois, Giacometti, Götte, Grin, Guggisberg, Nicolet, Schilliger, Sollberger, Strupler, Tuena) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
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