Kostenbremsen im Asylwesen

ShortId
23.4351
Id
20234351
Updated
18.09.2024 16:53
Language
de
Title
Kostenbremsen im Asylwesen
AdditionalIndexing
2811;24;44
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Asylreform 2016 hat insgesamt zu einer guten und austarierten Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen geführt. Die Aufwendungen der Kantone aus dem Vollzug des Asylgesetz gilt der Bund mit Pauschalen ab (Art. 88 ff Asylgesetz). Das Wachstum dieser Pauschalen ist erheblich. Allein die Sozialhilfe-Pauschale wächst im Budget 2024 um fast 190 Mio Franken (A231.0153)!</p><p>&nbsp;</p><p>Gleichzeitig ist festzustellen, dass die Effizienz im kantonalen Vollzug sehr unterschiedlich ist. Beispielsweise bestehen erhebliche Unterschiede beim Vollzug rechtskräftiger Ausweisungsentscheide. Es geht nicht an, diese Unterschiede mit einer «unterschiedlichen NGO-Kultur» zwischen den Kantonen zu begründen. &nbsp;&nbsp;</p><p>Weiter bestehen erhebliche Unterschiede bei der Erwerbsquote. Bei den Flüchtlingen mit S-Status will der Bundesrat diese Quote (von aktuell rund 20%) bekanntlich erhöhen, was richtig und notwendig ist. Auch bei andern Kategorien (Flüchtlinge und schutzbedürftige Personen mit Aufenthaltsbewilligung) muss diese Quote erhöht werden. Nur mit Verweis auf die unterschiedlichen arbeitsmarktlichen Ausgangslagen lassen sich die erheblichen Unterschiede in der Erwerbsquote zwischen den Kantonen nicht begründen.</p><p>&nbsp;</p><p>Ein effizienter Vollzug und eine höhere Erwerbsquote führen zu einer massgeblichen Kostendämpfung zu Gunsten der öffentlichen Haushalte – dem massiven Wachstum bei den Pauschalen muss entgegen gewirkt werden. Eine höhere Erwerbsquote führt weiter zu einer Dämpfung der Zuwanderung&nbsp; aus EU/EFTA (Ausschöpfung des inländischen Potentials). Und schliesslich führt ein effizienterer Vollzug rechtskräftiger Ausweisungsentscheide zu mehr Rechtsstaatlichkeit und einer Entlastung des Asylsystems. &nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Im ganzen Kontext soll der Bundesrat auch Anreize für eine Steigerung der Rückkehrquote der Flüchtlinge mit S-Status prüfen.</p>
  • <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen für Kostenbremsen im Asylbereich zu treffen, indem er insbesondere finanzielle Anreize für einen effizienten Asyl-Vollzug setzt und das Malus-System des bestehenden Gesetzes (Art. 89 Abs. 3 und Art. 89b Asylgesetz) konkret anwendet.</p>
  • Kostenbremsen im Asylwesen
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Asylreform 2016 hat insgesamt zu einer guten und austarierten Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen geführt. Die Aufwendungen der Kantone aus dem Vollzug des Asylgesetz gilt der Bund mit Pauschalen ab (Art. 88 ff Asylgesetz). Das Wachstum dieser Pauschalen ist erheblich. Allein die Sozialhilfe-Pauschale wächst im Budget 2024 um fast 190 Mio Franken (A231.0153)!</p><p>&nbsp;</p><p>Gleichzeitig ist festzustellen, dass die Effizienz im kantonalen Vollzug sehr unterschiedlich ist. Beispielsweise bestehen erhebliche Unterschiede beim Vollzug rechtskräftiger Ausweisungsentscheide. Es geht nicht an, diese Unterschiede mit einer «unterschiedlichen NGO-Kultur» zwischen den Kantonen zu begründen. &nbsp;&nbsp;</p><p>Weiter bestehen erhebliche Unterschiede bei der Erwerbsquote. Bei den Flüchtlingen mit S-Status will der Bundesrat diese Quote (von aktuell rund 20%) bekanntlich erhöhen, was richtig und notwendig ist. Auch bei andern Kategorien (Flüchtlinge und schutzbedürftige Personen mit Aufenthaltsbewilligung) muss diese Quote erhöht werden. Nur mit Verweis auf die unterschiedlichen arbeitsmarktlichen Ausgangslagen lassen sich die erheblichen Unterschiede in der Erwerbsquote zwischen den Kantonen nicht begründen.</p><p>&nbsp;</p><p>Ein effizienter Vollzug und eine höhere Erwerbsquote führen zu einer massgeblichen Kostendämpfung zu Gunsten der öffentlichen Haushalte – dem massiven Wachstum bei den Pauschalen muss entgegen gewirkt werden. Eine höhere Erwerbsquote führt weiter zu einer Dämpfung der Zuwanderung&nbsp; aus EU/EFTA (Ausschöpfung des inländischen Potentials). Und schliesslich führt ein effizienterer Vollzug rechtskräftiger Ausweisungsentscheide zu mehr Rechtsstaatlichkeit und einer Entlastung des Asylsystems. &nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Im ganzen Kontext soll der Bundesrat auch Anreize für eine Steigerung der Rückkehrquote der Flüchtlinge mit S-Status prüfen.</p>
    • <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen für Kostenbremsen im Asylbereich zu treffen, indem er insbesondere finanzielle Anreize für einen effizienten Asyl-Vollzug setzt und das Malus-System des bestehenden Gesetzes (Art. 89 Abs. 3 und Art. 89b Asylgesetz) konkret anwendet.</p>
    • Kostenbremsen im Asylwesen

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