Eidgenössische Wahlen. Neues Zuteilungsverfahren und Abschaffung von überparteilichen Listenverbindungen
- ShortId
-
23.4356
- Id
-
20234356
- Updated
-
18.09.2024 12:23
- Language
-
de
- Title
-
Eidgenössische Wahlen. Neues Zuteilungsverfahren und Abschaffung von überparteilichen Listenverbindungen
- AdditionalIndexing
-
04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p><span style="color:#212121;">Überparteiliche Listenverbindungen haben viele Nachteile (</span>vgl. Bericht der BK von 2013, Ziff. 3.7.2). <span style="color:#212121;">Sie verfälschen den Wählerwillen, da der Wähler bzw. die Wählerin nur begrenzt Einfluss darauf hat, wem er bzw. sie mit der Stimme zur Wahl verhilft. Die Parteien sind nicht gezwungen, sich zu politisch kohärenten Bündnissen zusammenzuschliessen. Zudem beeinträchtigen Listenverbindungen die Transparenz des Wahlsystems. Der Wähler bzw. die Wählerin muss bei Listenverbindungen genau darauf achten, wem seine bzw. ihre Stimme im Fall von Reststimmen zufällt. </span></p><p> </p><p><span style="color:#212121;">Das aktuelle Zuteilungsverfahren (Hagenbach-Bischoff) begünstigt Parteien mit einem grossen Wähleranteil. Um diesen Effekt auszugleichen, sind überparteiliche Listenverbindungen zugelassen (</span>vgl. Bericht der BK von 2013, Ziff. 2.9.1). Eine Abschaffung der Möglichkeit, überparteiliche Listenverbindungen einzugehen, müsste damit mit einem Wechsel des Zuteilungsverfahrens einhergehen.</p><p> </p><p><span style="color:#212121;">Eine Möglichkeit wäre ein Wechsel zu einem Zuteilungsverfahren mit Standardrundung (z.B. Sainte-Laguë). Die überparteilichen Listenverbindungen würden aufgrund der Gleichbehandlung aller Parteien unabhängig ihres Wähleranteils überflüssig. Ein Ausgleich durch überparteiliche Listenverbindungen würde dadurch hinfällig (vgl. Bericht der BK von 2013, Ziff. 2.4).</span></p><p> </p><p><span style="color:#212121;">Innerparteiliche Listenverbindungen (z.B. Hauptlisten mit Geschlechterlisten, Alterslisten, Regionenlisten etc. derselben Partei) blieben zulässig. Ob man sie (z.B. mengenmässig) beschränken will, ist Gegenstand eines separaten Vorstosses.</span></p>
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat anerkennt, dass die verschiedenen Sitzzuteilungsverfahren ihre Vor- und Nachteile haben. Dies hat er bereits in seiner Stellungnahme zur Motion 23.4220 Grünliberale Fraktion «Jede Stimme zählt gleich viel. Es ist Zeit für faire Nationalratswahlen» ausgeführt. Gleichzeitig stellt der Bundesrat fest, dass die über die Jahre ungebrochene Tendenz zur Zunahme von Kandidaturen und Listen, aber auch die Frage der Legitimation über- und innerparteilicher Listenverbindungen, nicht nur von den Parteien, sondern auch von einer breiteren Öffentlichkeit thematisiert werden. Allerdings liegen heute kaum gesicherte Erkenntnisse bezüglich möglicher Effekte (beispielsweise auf das Wahlverhalten der Stimmberechtigten u.ä.) vor. Im Grundsatz ist der Bundesrat der Meinung, dass das geltende Mandatszuteilungsverfahren für die Nationalratswahlen nach «Hagenbach-Bischoff» akzeptiert ist. Es wird in einem Grossteil der Kantone bei den kantonalen Wahlen verwendet. Für das Zuteilungsverfahren «Sainte-Laguë» haben sich bisher zwei Kantone entschieden. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Eine Änderung der Regeln für die Nationalratswahlen und namentlich des Zuteilungsverfahrens hätten gegebenenfalls weitreichende Auswirkungen auf die politische Ordnung. Der Bundesrat begrüsst, dass sich aktuell die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte mit der Frage der Wahlsysteme und der Wahlrechtsregeln befassen. Es scheint dem Bundesrat angezeigt, diesen Bestrebungen und den geplanten Arbeiten nicht vorzugreifen. </span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p><span style="color:black;">Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vorzulegen. Darin sollen die Nationalratssitze innerhalb eines Kantons den Listen neu so zugeteilt werden, dass überparteiliche Listenverbindungen nicht mehr zulässig aber auch nicht mehr nötig sind. Innerparteiliche Listenverbindungen sollen weiterhin zulässig sein.</span></p>
- Eidgenössische Wahlen. Neues Zuteilungsverfahren und Abschaffung von überparteilichen Listenverbindungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p><span style="color:#212121;">Überparteiliche Listenverbindungen haben viele Nachteile (</span>vgl. Bericht der BK von 2013, Ziff. 3.7.2). <span style="color:#212121;">Sie verfälschen den Wählerwillen, da der Wähler bzw. die Wählerin nur begrenzt Einfluss darauf hat, wem er bzw. sie mit der Stimme zur Wahl verhilft. Die Parteien sind nicht gezwungen, sich zu politisch kohärenten Bündnissen zusammenzuschliessen. Zudem beeinträchtigen Listenverbindungen die Transparenz des Wahlsystems. Der Wähler bzw. die Wählerin muss bei Listenverbindungen genau darauf achten, wem seine bzw. ihre Stimme im Fall von Reststimmen zufällt. </span></p><p> </p><p><span style="color:#212121;">Das aktuelle Zuteilungsverfahren (Hagenbach-Bischoff) begünstigt Parteien mit einem grossen Wähleranteil. Um diesen Effekt auszugleichen, sind überparteiliche Listenverbindungen zugelassen (</span>vgl. Bericht der BK von 2013, Ziff. 2.9.1). Eine Abschaffung der Möglichkeit, überparteiliche Listenverbindungen einzugehen, müsste damit mit einem Wechsel des Zuteilungsverfahrens einhergehen.</p><p> </p><p><span style="color:#212121;">Eine Möglichkeit wäre ein Wechsel zu einem Zuteilungsverfahren mit Standardrundung (z.B. Sainte-Laguë). Die überparteilichen Listenverbindungen würden aufgrund der Gleichbehandlung aller Parteien unabhängig ihres Wähleranteils überflüssig. Ein Ausgleich durch überparteiliche Listenverbindungen würde dadurch hinfällig (vgl. Bericht der BK von 2013, Ziff. 2.4).</span></p><p> </p><p><span style="color:#212121;">Innerparteiliche Listenverbindungen (z.B. Hauptlisten mit Geschlechterlisten, Alterslisten, Regionenlisten etc. derselben Partei) blieben zulässig. Ob man sie (z.B. mengenmässig) beschränken will, ist Gegenstand eines separaten Vorstosses.</span></p>
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat anerkennt, dass die verschiedenen Sitzzuteilungsverfahren ihre Vor- und Nachteile haben. Dies hat er bereits in seiner Stellungnahme zur Motion 23.4220 Grünliberale Fraktion «Jede Stimme zählt gleich viel. Es ist Zeit für faire Nationalratswahlen» ausgeführt. Gleichzeitig stellt der Bundesrat fest, dass die über die Jahre ungebrochene Tendenz zur Zunahme von Kandidaturen und Listen, aber auch die Frage der Legitimation über- und innerparteilicher Listenverbindungen, nicht nur von den Parteien, sondern auch von einer breiteren Öffentlichkeit thematisiert werden. Allerdings liegen heute kaum gesicherte Erkenntnisse bezüglich möglicher Effekte (beispielsweise auf das Wahlverhalten der Stimmberechtigten u.ä.) vor. Im Grundsatz ist der Bundesrat der Meinung, dass das geltende Mandatszuteilungsverfahren für die Nationalratswahlen nach «Hagenbach-Bischoff» akzeptiert ist. Es wird in einem Grossteil der Kantone bei den kantonalen Wahlen verwendet. Für das Zuteilungsverfahren «Sainte-Laguë» haben sich bisher zwei Kantone entschieden. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Eine Änderung der Regeln für die Nationalratswahlen und namentlich des Zuteilungsverfahrens hätten gegebenenfalls weitreichende Auswirkungen auf die politische Ordnung. Der Bundesrat begrüsst, dass sich aktuell die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte mit der Frage der Wahlsysteme und der Wahlrechtsregeln befassen. Es scheint dem Bundesrat angezeigt, diesen Bestrebungen und den geplanten Arbeiten nicht vorzugreifen. </span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p><span style="color:black;">Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vorzulegen. Darin sollen die Nationalratssitze innerhalb eines Kantons den Listen neu so zugeteilt werden, dass überparteiliche Listenverbindungen nicht mehr zulässig aber auch nicht mehr nötig sind. Innerparteiliche Listenverbindungen sollen weiterhin zulässig sein.</span></p>
- Eidgenössische Wahlen. Neues Zuteilungsverfahren und Abschaffung von überparteilichen Listenverbindungen
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