Unterschätzte terroristische Bedrohung im Asylbereich?

ShortId
23.4359
Id
20234359
Updated
26.03.2024 21:00
Language
de
Title
Unterschätzte terroristische Bedrohung im Asylbereich?
AdditionalIndexing
09;2811;2831;34;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>-</p>
  • <p>1. Laut den offiziellen Statistiken des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB), die halbjährlich (Mai und November) veröffentlicht werden, beläuft sich die Zahl der Risikopersonen derzeit auf 41 (<a href="https://www.vbs.admin.ch/de/terrorismus">https://www.vbs.admin.ch/de/terrorismus</a>). Darunter befinden sich Dschihadisten und Personen, die Gewalt ausüben, unterstützen oder fördern, um ihre Ziele zu erreichen. Alle Risikopersonen werden der Bundeskriminalpolizei (fedpol) und der Bundesanwaltschaft gemeldet. Der NDB bearbeitet diese Fälle in Koordination mit den betroffenen Kantonen und Behörden und setzt die Präventionsmassnahmen um, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Der NDB macht keine Angaben zur Herkunft der Personen oder zu ihrem Status in der Schweiz. Das SEM führt bei der Einreichung jedes Asylgesuches in der Schweiz Sicherheitskontrollen durch.</p><p><span style="color:#0070c0;">&nbsp;</span></p><p>2. Das SEM führt bei Dolmetschenden im Asylbereich seit langem Qualitätskontrollen durch, um ein hohes Niveau zu gewährleisten. Der Rekrutierungsprozess von Dolmetschenden ist anspruchsvoll und umfasst mehrere Phasen, in denen durch Gespräche, Tests und Überprüfungen sowohl Qualitäts- als auch Sicherheitsfragen eingehend vertieft werden. Die Dolmetschenden verpflichten sich, einen Verhaltenskodex zu respektieren, in dem die Verantwortlichkeiten und Anforderungen (Vertraulichkeit, Unparteilichkeit, Integrität und Professionalität) in Bezug auf den sensiblen Bereich, in dem sie tätig sind, aufgeführt sind. In diesem Zusammenhang wird auf die strafrechtlichen Konsequenzen bei einem Verstoss gegen diese Regeln hingewiesen. Die Tätigkeit der Dolmetschenden beim SEM untersteht ausserdem einer regelmässigen Qualitätskontrolle.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Mit den hohen Anforderungen, die das SEM an seine Dolmetscher stellt, wird eine hohe Qualität und Objektivität des Dolmetschens gewährleistet. Wie andere Einheiten der Bundesverwaltung evaluiert auch das SEM regelmässig die Möglichkeiten der Unterstützung durch IT-Anwendungen und in jüngster Zeit das Potenzial von künstlicher Intelligenz. Aktuell sind auf dem Markt keine KI-Sprachtools – weder dezentrale noch zentrale (<i>on-premise</i>) – für die im Asylverfahren häufig verwendeten Sprachen in der erforderlichen hohen Qualität verfügbar. Vor dem Einsatz von KI-Sprachtools im Asylverfahren müsste abgeklärt werden, welche gesetzlichen Grundlagen dafür notwendig wären, insbesondere da dieser Einsatz die Bearbeitung besonders schützenswerter Daten aus Profilings umfassen würde (vgl. Art. 34 Abs. 2 des Datenschutzgesetztes (DSG, SR 235.1).</p><p>&nbsp;</p><p>4. Im Rahmen der Beratungsgespräche klären die Berater/innen der Rechtsschutzorganisationen gemeinsam mit den asylschuchenden Personen ab, ob die persönlichen Beweggründe für die Einreichung des Asyslgsuchs mit dem Sinn und Zweck des Asylverfahrens in Einklang stehen. Die Beratung zeigt ihnen dabei konkrete Handlungsalternativen, insbesondere Anhörungsverzicht oder Rückzugs des Asylgesuchs auf.</p>
  • <p>Nachdem die Situation im Nahen Osten als Folge des Angriffs der Hamas auf Israel eskalierte, ist die Bedrohungslage durch terroristische Anschläge auch in der Schweiz gestiegen. Die Sicherheitsmassnahmen für jüdische Einrichtungen wurden verstärkt und für Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte werden ebenfalls zusätzliche Massnahmen geprüft.</p><p>Es ist nicht auszuschliessen, dass mit der seit kurzem massiv steigenden Zahl der Asylgesuche mehrheitlich von Personen aus Afghanistan, der Türkei und Syrien auch solche mit terroristischen Absichten in die Schweiz kommen. Deshalb melden die Empfangsstellen des Bundes verdächtige Personen den zuständigen kantonalen Migrationsämtern, die sich wiederum mit dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) in Verbindung setzen. Inwieweit letzterer alle Fälle bearbeiten kann ist fraglich, zumal gemäss dem Staatssekretariat für Migration (SEM) die Zahl der unerledigten Asylgesuche zwischen Oktober 2022 und Oktober 2023 von rund 9'500 auf fast 15'800 gestiegen ist.&nbsp;</p><p>Der Zustrom von irregulären Migranten ist enorm. Gemäss der Regierung des Kantons St. Gallen wurden beispielsweise in der Kalenderwoche 37 insgesamt 1'833 Personen bei der illegalen Einreise in die Schweiz registriert, darunter 870 afghanische und 250 türkische Staatsangehörige. Auch wenn die Mehrheit dieser Personen im Tessin aufgegriffen wurden, so ist die Tendenz der irregulären Einreisen ebenfalls an der Ostgrenze steigend.&nbsp;</p><p>1. Wie viele terroristische Gefährder, bzw. Risikopersonen stehen aktuell unter Beobachtung des NDB und wie viele davon sind Personen des Asylbereichs?</p><p>2. Gibt es eine Qualitätskontrolle beim Einsatz von Dolmetschern in den Asylzentrum des Bundes, um zu gewährleisten, dass diese auch bei Verdacht auf Gefährder korrekt übersetzen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, das SEM aufzufordern zu prüfen, Systeme der Künstlichen Intelligenz in Ergänzung, bzw. anstelle von Dolmetschern einzusetzen, um eine objektive Übersetzung zu garantieren?</p><p>4. Wie wird sichergestellt, dass die von Hilfsorganisationen, bzw. ihren Dolmetschern durchgeführten Beratungsgespräche in den Empfangsstellen des Bundes bei offensichtlich unbegründeten Asylgesuchen die betreffenden Personen nicht dazu bewegen, trotzdem ein Gesuch zu stellen?</p>
  • Unterschätzte terroristische Bedrohung im Asylbereich?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>-</p>
    • <p>1. Laut den offiziellen Statistiken des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB), die halbjährlich (Mai und November) veröffentlicht werden, beläuft sich die Zahl der Risikopersonen derzeit auf 41 (<a href="https://www.vbs.admin.ch/de/terrorismus">https://www.vbs.admin.ch/de/terrorismus</a>). Darunter befinden sich Dschihadisten und Personen, die Gewalt ausüben, unterstützen oder fördern, um ihre Ziele zu erreichen. Alle Risikopersonen werden der Bundeskriminalpolizei (fedpol) und der Bundesanwaltschaft gemeldet. Der NDB bearbeitet diese Fälle in Koordination mit den betroffenen Kantonen und Behörden und setzt die Präventionsmassnahmen um, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Der NDB macht keine Angaben zur Herkunft der Personen oder zu ihrem Status in der Schweiz. Das SEM führt bei der Einreichung jedes Asylgesuches in der Schweiz Sicherheitskontrollen durch.</p><p><span style="color:#0070c0;">&nbsp;</span></p><p>2. Das SEM führt bei Dolmetschenden im Asylbereich seit langem Qualitätskontrollen durch, um ein hohes Niveau zu gewährleisten. Der Rekrutierungsprozess von Dolmetschenden ist anspruchsvoll und umfasst mehrere Phasen, in denen durch Gespräche, Tests und Überprüfungen sowohl Qualitäts- als auch Sicherheitsfragen eingehend vertieft werden. Die Dolmetschenden verpflichten sich, einen Verhaltenskodex zu respektieren, in dem die Verantwortlichkeiten und Anforderungen (Vertraulichkeit, Unparteilichkeit, Integrität und Professionalität) in Bezug auf den sensiblen Bereich, in dem sie tätig sind, aufgeführt sind. In diesem Zusammenhang wird auf die strafrechtlichen Konsequenzen bei einem Verstoss gegen diese Regeln hingewiesen. Die Tätigkeit der Dolmetschenden beim SEM untersteht ausserdem einer regelmässigen Qualitätskontrolle.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Mit den hohen Anforderungen, die das SEM an seine Dolmetscher stellt, wird eine hohe Qualität und Objektivität des Dolmetschens gewährleistet. Wie andere Einheiten der Bundesverwaltung evaluiert auch das SEM regelmässig die Möglichkeiten der Unterstützung durch IT-Anwendungen und in jüngster Zeit das Potenzial von künstlicher Intelligenz. Aktuell sind auf dem Markt keine KI-Sprachtools – weder dezentrale noch zentrale (<i>on-premise</i>) – für die im Asylverfahren häufig verwendeten Sprachen in der erforderlichen hohen Qualität verfügbar. Vor dem Einsatz von KI-Sprachtools im Asylverfahren müsste abgeklärt werden, welche gesetzlichen Grundlagen dafür notwendig wären, insbesondere da dieser Einsatz die Bearbeitung besonders schützenswerter Daten aus Profilings umfassen würde (vgl. Art. 34 Abs. 2 des Datenschutzgesetztes (DSG, SR 235.1).</p><p>&nbsp;</p><p>4. Im Rahmen der Beratungsgespräche klären die Berater/innen der Rechtsschutzorganisationen gemeinsam mit den asylschuchenden Personen ab, ob die persönlichen Beweggründe für die Einreichung des Asyslgsuchs mit dem Sinn und Zweck des Asylverfahrens in Einklang stehen. Die Beratung zeigt ihnen dabei konkrete Handlungsalternativen, insbesondere Anhörungsverzicht oder Rückzugs des Asylgesuchs auf.</p>
    • <p>Nachdem die Situation im Nahen Osten als Folge des Angriffs der Hamas auf Israel eskalierte, ist die Bedrohungslage durch terroristische Anschläge auch in der Schweiz gestiegen. Die Sicherheitsmassnahmen für jüdische Einrichtungen wurden verstärkt und für Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte werden ebenfalls zusätzliche Massnahmen geprüft.</p><p>Es ist nicht auszuschliessen, dass mit der seit kurzem massiv steigenden Zahl der Asylgesuche mehrheitlich von Personen aus Afghanistan, der Türkei und Syrien auch solche mit terroristischen Absichten in die Schweiz kommen. Deshalb melden die Empfangsstellen des Bundes verdächtige Personen den zuständigen kantonalen Migrationsämtern, die sich wiederum mit dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) in Verbindung setzen. Inwieweit letzterer alle Fälle bearbeiten kann ist fraglich, zumal gemäss dem Staatssekretariat für Migration (SEM) die Zahl der unerledigten Asylgesuche zwischen Oktober 2022 und Oktober 2023 von rund 9'500 auf fast 15'800 gestiegen ist.&nbsp;</p><p>Der Zustrom von irregulären Migranten ist enorm. Gemäss der Regierung des Kantons St. Gallen wurden beispielsweise in der Kalenderwoche 37 insgesamt 1'833 Personen bei der illegalen Einreise in die Schweiz registriert, darunter 870 afghanische und 250 türkische Staatsangehörige. Auch wenn die Mehrheit dieser Personen im Tessin aufgegriffen wurden, so ist die Tendenz der irregulären Einreisen ebenfalls an der Ostgrenze steigend.&nbsp;</p><p>1. Wie viele terroristische Gefährder, bzw. Risikopersonen stehen aktuell unter Beobachtung des NDB und wie viele davon sind Personen des Asylbereichs?</p><p>2. Gibt es eine Qualitätskontrolle beim Einsatz von Dolmetschern in den Asylzentrum des Bundes, um zu gewährleisten, dass diese auch bei Verdacht auf Gefährder korrekt übersetzen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, das SEM aufzufordern zu prüfen, Systeme der Künstlichen Intelligenz in Ergänzung, bzw. anstelle von Dolmetschern einzusetzen, um eine objektive Übersetzung zu garantieren?</p><p>4. Wie wird sichergestellt, dass die von Hilfsorganisationen, bzw. ihren Dolmetschern durchgeführten Beratungsgespräche in den Empfangsstellen des Bundes bei offensichtlich unbegründeten Asylgesuchen die betreffenden Personen nicht dazu bewegen, trotzdem ein Gesuch zu stellen?</p>
    • Unterschätzte terroristische Bedrohung im Asylbereich?

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