Haushaltabgabe senken ohne Anpassung der Konzession. Prioritäten richtig gesetzt?
- ShortId
-
23.4362
- Id
-
20234362
- Updated
-
26.03.2024 20:56
- Language
-
de
- Title
-
Haushaltabgabe senken ohne Anpassung der Konzession. Prioritäten richtig gesetzt?
- AdditionalIndexing
-
2446;34;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu Frage 1:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat hat bereits am 7. September 2022 erste Grundsatzentscheide zur künftigen SRG-Konzession getroffen. Demnach soll die SRG ihren Auftrag verstärkt auf Information, Bildung und Kultur ausrichten. In den Bereichen Unterhaltung und Sport soll die SRG auf jene Bereiche fokussieren, die von anderen Anbietern nicht abgedeckt werden. Zudem soll sie ihren Online-Auftritt stärker auf Audio- und audiovisuelle Angebote ausrichten. Weil der künftige Finanzrahmen der SRG aufgrund der «SRG-Initiative» bis nach der Volksabstimmung unklar bleibt, hat der Bundesrat entschieden, die bestehende Konzession bis 2028 zu verlängern.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu den Fragen 2-4:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) und die geltende Konzession regeln die Anforderungen an die SRG allgemein und umfassen die publizistischen Bereiche Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung und Sport. Die Konzession legt die zu veranstaltenden Programme und den Umfang des übrigen publizistischen Angebots fest. Für die Umsetzung des Leistungsauftrags lässt sie darüber hinaus grossen Spielraum. Der Bundesrat ist vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass die SRG die anstehenden Einsparungen durch Massnahmen im Rahmen ihrer Organisationsstruktur, der Programme und des übrigen publizistischen Angebots gemäss der bisherigen Konzession erzielen soll und kann. Darüber hinaus ist es nicht am Bundesrat festzulegen, wo die SRG ihre Sparmassnahmen konkret umsetzen soll. Detaillierte und konkrete inhaltliche Vorgaben wären mit der in der Verfassung verankerten Programmautonomie der SRG nicht vereinbar. Die geplante Senkung der Radio- und Fernsehabgabe wird gestaffelt in zwei Schritten erfolgen, 2027 und 2029. Dies verschafft der SRG Zeit, sich auf das Szenario vorzubereiten. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die neue Konzession wird der Bundesrat unter Einbezug der SRG und nach einer Vernehmlassung ab 2029 in Kraft setzen. Unbestritten ist, dass die SRG weiterhin gleichwertige Angebote in allen Sprachregionen anbieten soll, wie es das RTVG unverändert vorsieht.</span></p></div>
- <p>Der Bundesrat will die Haushaltsabgabe und die Abgabe für Unternehmen für Fernsehen und Radio senken. Der SRG würden mit der vorgeschlagenen Senkung und den weiteren Verluste bei der Werbung bis 2027 rund 240 Millionen Franken fehlen, auch die privaten Konzessionär*innen mit Abgabenanteil wären durch die Senkung betroffen. </p><p>Dieser hohe Einnahmenverlust trifft die SRG in einer Zeit, in welcher sie wie alle Medien die digitale Transformation schaffen müssen und in einem Umfeld, in welchem andere Medien ihre Angebote abbauen. Die Medienvielfalt mit einer qualitativ hochstehenden Berichterstattung ist gefährdeter denn je. </p><p>Es ist klar, dass dieser massive Einnahmenausfall grosse Auswirkungen auf das Programm der SRG hätte. Der Bundesrat ist nicht nur für die Gebührenhöhe zuständig, sondern auch für die Konzession, die der SRG detailliert vorgibt, was sie anbieten muss. Der Bundesrat will der SRG aber nur sehr generelle Leitplanken mitgeben, wie weniger Sport oder weniger Unterhaltung, nicht aber die Konzession anpassen. Das ist aber die falsche Reihenfolge. Zuerst muss der Auftrag definiert werden, dann müssen die Finanzen geregelt werden. </p><p>Wir bitten den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Weshalb hat der Bundesrat in einem ersten Schritt nicht eine Überarbeitung der Konzession in die Wege geleitet? </p><p>2. Wie soll nach den Ideen des Bundesrates die SRG bei sinkenden Einnahmen die Vorgaben der geltenden Konzession erfüllen? </p><p>3. An der Medienkonferenz garantierte der Bundesrat, dass die vier Sprachen und Kulturen weiterhin ausreichend bedient würden. Woher nimmt der Bundesrat diese Gewissheit? </p><p>4. Welchen Stellenwert hat die Konzession noch, wenn derartige Einnahmenausfälle ohne Änderung des Auftrags erfolgen? </p>
- Haushaltabgabe senken ohne Anpassung der Konzession. Prioritäten richtig gesetzt?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu Frage 1:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat hat bereits am 7. September 2022 erste Grundsatzentscheide zur künftigen SRG-Konzession getroffen. Demnach soll die SRG ihren Auftrag verstärkt auf Information, Bildung und Kultur ausrichten. In den Bereichen Unterhaltung und Sport soll die SRG auf jene Bereiche fokussieren, die von anderen Anbietern nicht abgedeckt werden. Zudem soll sie ihren Online-Auftritt stärker auf Audio- und audiovisuelle Angebote ausrichten. Weil der künftige Finanzrahmen der SRG aufgrund der «SRG-Initiative» bis nach der Volksabstimmung unklar bleibt, hat der Bundesrat entschieden, die bestehende Konzession bis 2028 zu verlängern.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu den Fragen 2-4:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) und die geltende Konzession regeln die Anforderungen an die SRG allgemein und umfassen die publizistischen Bereiche Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung und Sport. Die Konzession legt die zu veranstaltenden Programme und den Umfang des übrigen publizistischen Angebots fest. Für die Umsetzung des Leistungsauftrags lässt sie darüber hinaus grossen Spielraum. Der Bundesrat ist vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass die SRG die anstehenden Einsparungen durch Massnahmen im Rahmen ihrer Organisationsstruktur, der Programme und des übrigen publizistischen Angebots gemäss der bisherigen Konzession erzielen soll und kann. Darüber hinaus ist es nicht am Bundesrat festzulegen, wo die SRG ihre Sparmassnahmen konkret umsetzen soll. Detaillierte und konkrete inhaltliche Vorgaben wären mit der in der Verfassung verankerten Programmautonomie der SRG nicht vereinbar. Die geplante Senkung der Radio- und Fernsehabgabe wird gestaffelt in zwei Schritten erfolgen, 2027 und 2029. Dies verschafft der SRG Zeit, sich auf das Szenario vorzubereiten. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die neue Konzession wird der Bundesrat unter Einbezug der SRG und nach einer Vernehmlassung ab 2029 in Kraft setzen. Unbestritten ist, dass die SRG weiterhin gleichwertige Angebote in allen Sprachregionen anbieten soll, wie es das RTVG unverändert vorsieht.</span></p></div>
- <p>Der Bundesrat will die Haushaltsabgabe und die Abgabe für Unternehmen für Fernsehen und Radio senken. Der SRG würden mit der vorgeschlagenen Senkung und den weiteren Verluste bei der Werbung bis 2027 rund 240 Millionen Franken fehlen, auch die privaten Konzessionär*innen mit Abgabenanteil wären durch die Senkung betroffen. </p><p>Dieser hohe Einnahmenverlust trifft die SRG in einer Zeit, in welcher sie wie alle Medien die digitale Transformation schaffen müssen und in einem Umfeld, in welchem andere Medien ihre Angebote abbauen. Die Medienvielfalt mit einer qualitativ hochstehenden Berichterstattung ist gefährdeter denn je. </p><p>Es ist klar, dass dieser massive Einnahmenausfall grosse Auswirkungen auf das Programm der SRG hätte. Der Bundesrat ist nicht nur für die Gebührenhöhe zuständig, sondern auch für die Konzession, die der SRG detailliert vorgibt, was sie anbieten muss. Der Bundesrat will der SRG aber nur sehr generelle Leitplanken mitgeben, wie weniger Sport oder weniger Unterhaltung, nicht aber die Konzession anpassen. Das ist aber die falsche Reihenfolge. Zuerst muss der Auftrag definiert werden, dann müssen die Finanzen geregelt werden. </p><p>Wir bitten den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Weshalb hat der Bundesrat in einem ersten Schritt nicht eine Überarbeitung der Konzession in die Wege geleitet? </p><p>2. Wie soll nach den Ideen des Bundesrates die SRG bei sinkenden Einnahmen die Vorgaben der geltenden Konzession erfüllen? </p><p>3. An der Medienkonferenz garantierte der Bundesrat, dass die vier Sprachen und Kulturen weiterhin ausreichend bedient würden. Woher nimmt der Bundesrat diese Gewissheit? </p><p>4. Welchen Stellenwert hat die Konzession noch, wenn derartige Einnahmenausfälle ohne Änderung des Auftrags erfolgen? </p>
- Haushaltabgabe senken ohne Anpassung der Konzession. Prioritäten richtig gesetzt?
Back to List