Risiken ionisierender Niedrigstrahlung: neue wissenschaftliche Erkenntnisse

ShortId
23.4377
Id
20234377
Updated
20.12.2024 12:34
Language
de
Title
Risiken ionisierender Niedrigstrahlung: neue wissenschaftliche Erkenntnisse
AdditionalIndexing
66;52;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>-</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zur Frage 1: </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Eine Medienmitteilung muss relativ kurz sein und sich auf das Wesentliche beschränken. Sie ist nicht eine Zusammenfassung, sondern nimmt die zentralen Punkte und allfällige Schlussfolgerungen auf. Diese Vorgaben erfüllt die Medienmitteilung des Bundesrats vom 8. Dezember 2023. Mit der Medienmitteilung wurde auch der IRSN-Bericht «Dosisgrenzwerte bei Kernanlagen, Radioaktive Strahlung und Strahlenschutz» publiziert, in dem die Einschätzung des IRSN hinsichtlich des Krebsrisikos infolge Strahlendosen unterhalb von 100mSv enthalten ist. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zur Frage 2:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat teilt die Ansicht der Interpellantin, dass das Faktenblatt vom 7. Dezember 2018 zu den Teilrevisionen der Kernenergieverordnung, der Gefährdungsannahmenverordnung, der Ausserbetriebnahmeverordnung sowie der Kernenergiehaftpflichtverordnung aufgrund des Berichts des Bundesrats vom 8. Dezember 2023 betreffend «Störfallanalysen bei Kernanlagen und ionisierende Strahlung im Niedrigdosisbereich» sowie des IRSN-Berichts «Dosisgrenzwerte bei Kernanlagen, Radioaktive Strahlung und Strahlenschutz» angepasst werden sollte. Das Bundesamt für Energie (BFE) wird in den nächsten Wochen unter Beizug der für den Strahlenschutz zuständigen Behörden prüfen, wie das Faktenblatt angepasst werden muss. </span></p></div>
  • <p><span style="color:rgb(0,0,0);">Der Bundesrat wurde im Postulat 18.4107 mit einem Prüfbericht beauftragt, in welchem „<i>unter anderem […] Vergleiche mit […] Erkenntnissen aus der Wissenschaft zu ionisierender Strahlung im Niedrigdosisbereich zu ziehen sind.“ </i>Die Erkenntnisse<i> </i>werden sowohl im Bericht „Störfallanalysen bei Kernanlagen und ionisierende Strahlung im Niedrigdosisbereich“ wie auch im IRSN-Bericht „Dosisgrenzwerte bei Kernanlagen, Radioaktive Strahlung und Strahlenschutz“, auf die in der Medienmitteilung vom 8.12.2023 hingewiesen wird, eingehend berücksichtigt.</span></p><p>&nbsp;</p><p><span style="color:rgb(0,0,0);">Das IRSN kommt zum Krebsrisiko infolge Strahlendosen unterhalb von 100mSv zum Schluss (Seite 3/70): &nbsp;<i>„Es ist lediglich festzustellen, dass die Dosis von 100 mSv nicht mehr als Dosiswert betrachtet werden sollte, unterhalb dessen kein wissenschaftlich belegter Zusammenhang zwischen Exposition und erhöhtem zusätzlichen Krebsrisiko besteht“.</i></span></p><p><span style="color:rgb(0,0,0);"><i>&nbsp;</i></span></p><p><span style="color:rgb(0,0,0);">Der Bericht &nbsp;„Störfallanalysen bei Kernanlagen und ionisierende Strahlung im Niedrigdosisbereich»<i> </i>stellt fest &nbsp;(Seite 12/13): <i>„Die Experten weisen darauf hin, dass die Dosis in der Grössenordnung von 100 mSv oder weniger zu einem erhöhten Krebsrisiko führt.“</i>&nbsp;&nbsp;</span></p><p><span style="color:rgb(0,0,0);">&nbsp;</span></p><p><span style="color:rgb(0,0,0);">Die beiden zitierten Berichte stellen damit unmissverständlich fest, dass 2023 im Vergleich zum Untersuchungszeitraum vor 2018 neue Erkenntnisse aus der Wissenschaft zu ionisierender Strahlung im Niedrigdosisbereich vorliegen.</span></p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird höflich gebeten zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>&nbsp;</p><p><span style="color:rgb(0,0,0);">1. Weshalb lässt der Bundesrat im Wortlaut seiner Medienmitteilung vom 8.12.2023 in Beantwortung des SR-Postulates 18.4107 die Einschätzung des IRSN hinsichtlich des Krebsrisikos infolge Strahlendosen unterhalb von 100mSv unerwähnt, welche lautet: <i>„Es ist lediglich festzustellen, dass die Dosis von 100 mSv nicht mehr als Dosiswert betrachtet werden sollte, unterhalb dessen kein wissenschaftlich belegter Zusammenhang zwischen Exposition und erhöhtem zusätzlichen Krebsrisiko besteht“</i>?</span></p><p><span style="color:rgb(0,0,0);">&nbsp;</span></p><p><span style="color:rgb(0,0,0);">2. Spricht etwas gegen eine Revision des Factsheets des Bundesamtes für Energie BFE vom 7.12.2018 unter Verwendung des Wortlautes der im Bericht „Störfallanalysen bei Kernanlagen und ionisierende Strahlung im Niedrigdosisbereich“ (auf Seite 12) gewählten Formulierung <i>„Die Experten weisen im Bericht des Bundesrates vom 8.12.2023 zum Postulat 18.4107 darauf hin, dass die Dosis in der Grössenordnung von 100 mSv oder weniger zu einem erhöhten Krebsrisiko führt.“</i>?</span>&nbsp;</p>
  • Risiken ionisierender Niedrigstrahlung: neue wissenschaftliche Erkenntnisse
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>-</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zur Frage 1: </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Eine Medienmitteilung muss relativ kurz sein und sich auf das Wesentliche beschränken. Sie ist nicht eine Zusammenfassung, sondern nimmt die zentralen Punkte und allfällige Schlussfolgerungen auf. Diese Vorgaben erfüllt die Medienmitteilung des Bundesrats vom 8. Dezember 2023. Mit der Medienmitteilung wurde auch der IRSN-Bericht «Dosisgrenzwerte bei Kernanlagen, Radioaktive Strahlung und Strahlenschutz» publiziert, in dem die Einschätzung des IRSN hinsichtlich des Krebsrisikos infolge Strahlendosen unterhalb von 100mSv enthalten ist. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zur Frage 2:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat teilt die Ansicht der Interpellantin, dass das Faktenblatt vom 7. Dezember 2018 zu den Teilrevisionen der Kernenergieverordnung, der Gefährdungsannahmenverordnung, der Ausserbetriebnahmeverordnung sowie der Kernenergiehaftpflichtverordnung aufgrund des Berichts des Bundesrats vom 8. Dezember 2023 betreffend «Störfallanalysen bei Kernanlagen und ionisierende Strahlung im Niedrigdosisbereich» sowie des IRSN-Berichts «Dosisgrenzwerte bei Kernanlagen, Radioaktive Strahlung und Strahlenschutz» angepasst werden sollte. Das Bundesamt für Energie (BFE) wird in den nächsten Wochen unter Beizug der für den Strahlenschutz zuständigen Behörden prüfen, wie das Faktenblatt angepasst werden muss. </span></p></div>
    • <p><span style="color:rgb(0,0,0);">Der Bundesrat wurde im Postulat 18.4107 mit einem Prüfbericht beauftragt, in welchem „<i>unter anderem […] Vergleiche mit […] Erkenntnissen aus der Wissenschaft zu ionisierender Strahlung im Niedrigdosisbereich zu ziehen sind.“ </i>Die Erkenntnisse<i> </i>werden sowohl im Bericht „Störfallanalysen bei Kernanlagen und ionisierende Strahlung im Niedrigdosisbereich“ wie auch im IRSN-Bericht „Dosisgrenzwerte bei Kernanlagen, Radioaktive Strahlung und Strahlenschutz“, auf die in der Medienmitteilung vom 8.12.2023 hingewiesen wird, eingehend berücksichtigt.</span></p><p>&nbsp;</p><p><span style="color:rgb(0,0,0);">Das IRSN kommt zum Krebsrisiko infolge Strahlendosen unterhalb von 100mSv zum Schluss (Seite 3/70): &nbsp;<i>„Es ist lediglich festzustellen, dass die Dosis von 100 mSv nicht mehr als Dosiswert betrachtet werden sollte, unterhalb dessen kein wissenschaftlich belegter Zusammenhang zwischen Exposition und erhöhtem zusätzlichen Krebsrisiko besteht“.</i></span></p><p><span style="color:rgb(0,0,0);"><i>&nbsp;</i></span></p><p><span style="color:rgb(0,0,0);">Der Bericht &nbsp;„Störfallanalysen bei Kernanlagen und ionisierende Strahlung im Niedrigdosisbereich»<i> </i>stellt fest &nbsp;(Seite 12/13): <i>„Die Experten weisen darauf hin, dass die Dosis in der Grössenordnung von 100 mSv oder weniger zu einem erhöhten Krebsrisiko führt.“</i>&nbsp;&nbsp;</span></p><p><span style="color:rgb(0,0,0);">&nbsp;</span></p><p><span style="color:rgb(0,0,0);">Die beiden zitierten Berichte stellen damit unmissverständlich fest, dass 2023 im Vergleich zum Untersuchungszeitraum vor 2018 neue Erkenntnisse aus der Wissenschaft zu ionisierender Strahlung im Niedrigdosisbereich vorliegen.</span></p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird höflich gebeten zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>&nbsp;</p><p><span style="color:rgb(0,0,0);">1. Weshalb lässt der Bundesrat im Wortlaut seiner Medienmitteilung vom 8.12.2023 in Beantwortung des SR-Postulates 18.4107 die Einschätzung des IRSN hinsichtlich des Krebsrisikos infolge Strahlendosen unterhalb von 100mSv unerwähnt, welche lautet: <i>„Es ist lediglich festzustellen, dass die Dosis von 100 mSv nicht mehr als Dosiswert betrachtet werden sollte, unterhalb dessen kein wissenschaftlich belegter Zusammenhang zwischen Exposition und erhöhtem zusätzlichen Krebsrisiko besteht“</i>?</span></p><p><span style="color:rgb(0,0,0);">&nbsp;</span></p><p><span style="color:rgb(0,0,0);">2. Spricht etwas gegen eine Revision des Factsheets des Bundesamtes für Energie BFE vom 7.12.2018 unter Verwendung des Wortlautes der im Bericht „Störfallanalysen bei Kernanlagen und ionisierende Strahlung im Niedrigdosisbereich“ (auf Seite 12) gewählten Formulierung <i>„Die Experten weisen im Bericht des Bundesrates vom 8.12.2023 zum Postulat 18.4107 darauf hin, dass die Dosis in der Grössenordnung von 100 mSv oder weniger zu einem erhöhten Krebsrisiko führt.“</i>?</span>&nbsp;</p>
    • Risiken ionisierender Niedrigstrahlung: neue wissenschaftliche Erkenntnisse

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