Ist es nicht an der Zeit, das Verbot für regionale Radiosender, politische Werbung zu senden, aufzuheben?

ShortId
23.4382
Id
20234382
Updated
28.05.2024 15:49
Language
de
Title
Ist es nicht an der Zeit, das Verbot für regionale Radiosender, politische Werbung zu senden, aufzuheben?
AdditionalIndexing
34;15
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu Frage 1:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Alle Medien – auch die Lokalradios – leisten mit ihrem publizistischen Angebot einen wichtigen Beitrag an die Information der Bevölkerung und die Meinungsbildung.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu Frage 2:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Es war ein Entscheid des Gesetzgebers, im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 21. Juni 1991 die politische Werbung im Radio und Fernsehen zu untersagen. Dadurch sollte verhindert werden, dass die Ausdehnung der Wahl- und Abstimmungskämpfe auf die Werbung in den elektronischen Medien entsprechende Anstrengungen von Parteien und Verbänden erheblich verteuert und finanzschwache Gruppierungen benachteiligt. Ausserdem sollte das Verbot die Unabhängigkeit der Rundfunkveranstalter von politischem Einfluss wahren. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Ursprünglich war das Verbot für politische Werbung in Radio und Fernsehen umfassend. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Nach einem Entscheid des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Jahr 2001, wonach ein umfassendes Werbeverbot unzulässig ist, wurde dieses auf den Kernbereich eingeschränkt und gilt einzig noch für einen bestimmten Zeitraum vor einer Volksabstimmung und deren Themen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Dem Bundesrat ist bewusst, dass das Verbot der politischen Werbung in Radio und Fernsehen zu einer Ungleichbehandlung mit der Presse führt, die allerdings vom Gesetzgeber bewusst in Kauf genommen wurde.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu Fragen 3-5:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Aufhebung des Verbots politischer Werbung für Radio und Fernsehen wurde im Rahmen der Beratung des Massnahmenpakets zugunsten der Medien (20.038) diskutiert. Am 2. März 2021 hat der Nationalrat – einen entsprechenden Minderheitsantrag aus der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen deutlich abgelehnt.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Dass die Werbung von der Schweizer Medien hin zu den sozialen Plattformen abfliesst, ist ein allgemeines Phänomen, das den Medienplatz Schweiz insgesamt schwächt. Dies betrifft nicht nur die Radios, sondern auch das Fernsehen und die Presse. </span></p></div>
  • <p>Das Verbot für private Radiosender, politische Werbung zu senden, war vor rund 40 Jahren eingeführt worden, weil der Gesetzgeber nicht wusste, wie die regionalen Radiosender Information und Werbung trennen würden. Heute gehören regionale Radiosender zu den wichtigen Mitteln der direkten Demokratie. Sie beteiligen sich auf professionelle Art an der öffentlichen Meinungsbildung. Sie respektieren ethische Grundsätze und ein ausgewogenes politisches Kräfteverhältnis. Die Kampagne zu den eidgenössischen Wahlen 2023 hat dies deutlich gezeigt. Es ist entscheidend, dass den Bürgerinnen und Bürgern unterschiedliche Informationsquellen zur Verfügung stehen. 85 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner hören regelmässig Radio, und die Sender lassen alle Beteiligten zu Wort kommen. </p><p>Nehmen wir als Beispiel die Berichterstattung über die eidgenössischen Wahlen 2023 von Radio Freiburg. Dieser regionale Radiosender widmete den Wahlen 18 Stunden Sendezeit, und für diese waren nicht weniger als 149 Stunden Vorbereitung erforderlich. Andere Regionalradios berichten von ähnlichen Sendezeiten: 16 Stunden bei Radio Chablais, 14 Stunden bei Radio Fréquence Jura.</p><p>Private Radiosender machen auf ihren Websites seit langem politische Werbung, was weder zu Reaktionen noch Kritik führt. Es wäre logisch, dass sie auch im Radio werben dürfen, wobei Information und Werbung klar voneinander getrennt werden müssten. Die Angst vor zu viel Werbung im Radio ist nicht mehr gerechtfertigt. Sie kann reguliert werden und sollte akustisch klar gekennzeichnet sein.</p><p>Das Verbot für regionale Radiosender, politische Werbung zu senden, stellt eine Diskriminierung im Vergleich zu anderen Medien dar. Es gibt heute keine Begründung dafür, warum politische Werbung in anderen Medien erlaubt ist, nicht aber im Regionalradio. Regionale Radiosender sind auf kommunaler, regionaler und kantonaler Ebene sehr aktiv und befassen sich auch mit nationalen Themen (eidgenössische Wahlen 2023). Daher müssen auch sie die Möglichkeit haben, bei Abstimmungen und Wahlen politische Werbung zu senden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>1. Ist sich der Bundesrat der wichtigen Rolle bewusst, die regionale Radiosender für die öffentliche Meinungsbildung und das Funktionieren der direkten Demokratie spielen?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass regionale Radiosender im Vergleich zur regionalen Presse, die politische Werbung machen darf, diskriminiert werden?&nbsp;</p><p>3. Ist der Bundesrat damit einverstanden, die Chancen der Regionalradios auf dem Werbemarkt zu erhöhen und ihnen so zu ermöglichen, den Rückgang ihrer Einnahmen, die nun die internationalen sozialen Netzwerke machen, zu begrenzen?&nbsp;</p><p>4. Findet es der Bundesrat nicht an der Zeit, für regionale Radiosender das Verbot der politischen Werbung aufzuheben?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, die Folgen der Streichung von Artikel 10 Buchstabe d RTVG zu analysieren, der es Regionalradios verbietet, politische Werbung zu senden, und diese Analyse dem Parlament zu präsentieren?</p>
  • Ist es nicht an der Zeit, das Verbot für regionale Radiosender, politische Werbung zu senden, aufzuheben?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu Frage 1:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Alle Medien – auch die Lokalradios – leisten mit ihrem publizistischen Angebot einen wichtigen Beitrag an die Information der Bevölkerung und die Meinungsbildung.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu Frage 2:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Es war ein Entscheid des Gesetzgebers, im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 21. Juni 1991 die politische Werbung im Radio und Fernsehen zu untersagen. Dadurch sollte verhindert werden, dass die Ausdehnung der Wahl- und Abstimmungskämpfe auf die Werbung in den elektronischen Medien entsprechende Anstrengungen von Parteien und Verbänden erheblich verteuert und finanzschwache Gruppierungen benachteiligt. Ausserdem sollte das Verbot die Unabhängigkeit der Rundfunkveranstalter von politischem Einfluss wahren. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Ursprünglich war das Verbot für politische Werbung in Radio und Fernsehen umfassend. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Nach einem Entscheid des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Jahr 2001, wonach ein umfassendes Werbeverbot unzulässig ist, wurde dieses auf den Kernbereich eingeschränkt und gilt einzig noch für einen bestimmten Zeitraum vor einer Volksabstimmung und deren Themen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Dem Bundesrat ist bewusst, dass das Verbot der politischen Werbung in Radio und Fernsehen zu einer Ungleichbehandlung mit der Presse führt, die allerdings vom Gesetzgeber bewusst in Kauf genommen wurde.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu Fragen 3-5:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Aufhebung des Verbots politischer Werbung für Radio und Fernsehen wurde im Rahmen der Beratung des Massnahmenpakets zugunsten der Medien (20.038) diskutiert. Am 2. März 2021 hat der Nationalrat – einen entsprechenden Minderheitsantrag aus der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen deutlich abgelehnt.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Dass die Werbung von der Schweizer Medien hin zu den sozialen Plattformen abfliesst, ist ein allgemeines Phänomen, das den Medienplatz Schweiz insgesamt schwächt. Dies betrifft nicht nur die Radios, sondern auch das Fernsehen und die Presse. </span></p></div>
    • <p>Das Verbot für private Radiosender, politische Werbung zu senden, war vor rund 40 Jahren eingeführt worden, weil der Gesetzgeber nicht wusste, wie die regionalen Radiosender Information und Werbung trennen würden. Heute gehören regionale Radiosender zu den wichtigen Mitteln der direkten Demokratie. Sie beteiligen sich auf professionelle Art an der öffentlichen Meinungsbildung. Sie respektieren ethische Grundsätze und ein ausgewogenes politisches Kräfteverhältnis. Die Kampagne zu den eidgenössischen Wahlen 2023 hat dies deutlich gezeigt. Es ist entscheidend, dass den Bürgerinnen und Bürgern unterschiedliche Informationsquellen zur Verfügung stehen. 85 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner hören regelmässig Radio, und die Sender lassen alle Beteiligten zu Wort kommen. </p><p>Nehmen wir als Beispiel die Berichterstattung über die eidgenössischen Wahlen 2023 von Radio Freiburg. Dieser regionale Radiosender widmete den Wahlen 18 Stunden Sendezeit, und für diese waren nicht weniger als 149 Stunden Vorbereitung erforderlich. Andere Regionalradios berichten von ähnlichen Sendezeiten: 16 Stunden bei Radio Chablais, 14 Stunden bei Radio Fréquence Jura.</p><p>Private Radiosender machen auf ihren Websites seit langem politische Werbung, was weder zu Reaktionen noch Kritik führt. Es wäre logisch, dass sie auch im Radio werben dürfen, wobei Information und Werbung klar voneinander getrennt werden müssten. Die Angst vor zu viel Werbung im Radio ist nicht mehr gerechtfertigt. Sie kann reguliert werden und sollte akustisch klar gekennzeichnet sein.</p><p>Das Verbot für regionale Radiosender, politische Werbung zu senden, stellt eine Diskriminierung im Vergleich zu anderen Medien dar. Es gibt heute keine Begründung dafür, warum politische Werbung in anderen Medien erlaubt ist, nicht aber im Regionalradio. Regionale Radiosender sind auf kommunaler, regionaler und kantonaler Ebene sehr aktiv und befassen sich auch mit nationalen Themen (eidgenössische Wahlen 2023). Daher müssen auch sie die Möglichkeit haben, bei Abstimmungen und Wahlen politische Werbung zu senden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>1. Ist sich der Bundesrat der wichtigen Rolle bewusst, die regionale Radiosender für die öffentliche Meinungsbildung und das Funktionieren der direkten Demokratie spielen?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass regionale Radiosender im Vergleich zur regionalen Presse, die politische Werbung machen darf, diskriminiert werden?&nbsp;</p><p>3. Ist der Bundesrat damit einverstanden, die Chancen der Regionalradios auf dem Werbemarkt zu erhöhen und ihnen so zu ermöglichen, den Rückgang ihrer Einnahmen, die nun die internationalen sozialen Netzwerke machen, zu begrenzen?&nbsp;</p><p>4. Findet es der Bundesrat nicht an der Zeit, für regionale Radiosender das Verbot der politischen Werbung aufzuheben?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, die Folgen der Streichung von Artikel 10 Buchstabe d RTVG zu analysieren, der es Regionalradios verbietet, politische Werbung zu senden, und diese Analyse dem Parlament zu präsentieren?</p>
    • Ist es nicht an der Zeit, das Verbot für regionale Radiosender, politische Werbung zu senden, aufzuheben?

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