Die Schweiz sollte auch wieder systematische Grenzkontrollen einführen

ShortId
23.4384
Id
20234384
Updated
26.03.2024 20:51
Language
de
Title
Die Schweiz sollte auch wieder systematische Grenzkontrollen einführen
AdditionalIndexing
2811;24;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Der Entscheid über die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen liegt in der Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten. Gemäss den Bestimmungen des Schengener Grenzkodex (Art. 21–25) kann diese ausserordentliche Massnahme verfügt werden, wenn der Mitgliedstaat der Ansicht ist, dass eine schwerwiegende Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit vorliegt. Deutschland, Österreich und Italien erachten diese Voraussetzung als erfüllt. Sie sind daher der Auffassung, dass ihr Entscheid zur Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen im Einklang mit dem europäischen Recht ist. Die Europäische Kommission hat sich vor Kurzem dahingehend geäussert, dass alternative Massnahmen wie eine verstärkte Polizeizusammenarbeit Vorrang vor der Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen haben sollten. Der Bundesrat teilt diese Haltung. Zudem ist eine solche Massnahme grundsätzlich nur vorübergehend möglich. Ein Mitgliedstaat, der darauf zurückgreift, muss sicherstellen, dass sie eine angemessene Reaktion auf die Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit ist und dass die Verhältnismässigkeit zwischen der Massnahme und der Bedrohung gewahrt bleibt. Die Wiedereinführung von Grenzkontrollen muss das letzte Mittel sein.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. Der Bundesrat stellt keine Mutmassungen zu den Schlussfolgerungen anderer Staaten an. Irreguläre Migration und Sekundärmigration haben viele Ursachen und Einflussfaktoren. Der Bundesrat geht davon aus, dass sich Binnengrenzkontrollen nicht oder nur sehr kurzfristig auf dieses Phänomen auswirken. Dies hat sich in den letzten Jahren an zahlreichen europäischen Grenzen gezeigt. Selbst wenn Binnengrenzkontrollen wieder eingeführt würden, könnten Drittstaatsangehörige, die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, nur gemäss den Vorgaben der Rückführungsrichtlinie weggewiesen werden, wie das kürzlich ergangene Urteil C-143/22 des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt. Eine Wegweisung an unsere Nachbarstaaten könnte darüber hinaus nur im Rahmen von Rückübernahmeabkommen vollzogen werden. </span><span style="font-family:ArialMT">Das heisst, dass gegen jeden illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen eine Wegweisungsverfügung zu erlassen, und eine Frist zur freiwilligen Ausreise anzusetzen ist. Diejenigen, die ein Asylgesuch stellen, können dies</span><span style="font-family:Arial"> auch bei einer Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen weiterhin zum Zeitpunkt der Einreise in die Schweiz tun. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3.–6. Da die Schweiz nicht Mitglied der europäischen Zollunion ist, kann sie grundsätzlich an allen Grenzen Zollkontrollen durchführen. Sie verfügt daher über umfassendere Möglichkeiten zur Durchführung von Kontrollen an ihren Grenzen als die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Das Bundesamt für Zoll- und Grenzsicherheit (BAZG) ist an den Schweizer Grenzen (Binnen- und Aussengrenzen) präsent und führt situative und risikobasierte Kontrollen durch. Im Rahmen der Zollkontrollen oder bei Vorliegen eines polizeilichen Verdachts führt das BAZG bereits heute Personenkontrollen durch. Im September 2023 wurden die Kontrollen insbesondere an der Grenze zu Italien verstärkt. Der Bundesrat beurteilt laufend die Lage. Er ist der Ansicht, dass sich die Schweiz derzeit nicht in einer Situation befindet, welche die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen rechtfertigen würde. Daher zieht der Bundesrat eine solche Massnahme momentan nicht in Betracht. Er begründet seine Haltung damit, dass die personellen und finanziellen Aufwände in keinem Verhältnis zu den erwarteten Ergebnissen stehen würden. Um irreguläre Sekundärmigration wirksamer zu bekämpfen, wird der Fokus auf eine stärkere Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten gelegt. Die Schweiz unterstützt gemeinsame migrationspolitische Initiativen auf europäischer Ebene und hat mit Deutschland, Österreich und Frankreich entsprechende Aktionspläne ausgearbeitet. </span></p></div>
  • <p>Deutschland wird seine Kontrollen an der Grenze zur Schweiz über den 15. Dezember hinaus fortsetzen, da in den Worten der Innenministerin die «Massnahmen wirken». Berlin hat seit Längerem wieder feste Grenzkontrollen zu Polen, zur Tschechischen Republik und auch zur Schweiz eingeführt. Der Grund dafür ist die starke Zunahme von Flüchtlingen bzw. mutmasslichen Flüchtlingen in Deutschland.</p><p>In der Schweiz ist die Situation ähnlich, wenn nicht noch schlimmer. Die in Chiasso, an der Südgrenze, aber auch in anderen Teilen des Landes verzeichneten Zahlen rechtfertigen es, wieder systematische Grenzkontrollen einzuführen, um einerseits die illegalen Einreisen ins Land zu kontrollieren und andererseits die Einreisebestimmungen strenger durchzusetzen. Das Gesetz würde es erlauben und die Praxis anderer Länder würde es rechtfertigen. Alles was jetzt noch fehlt, sind die Fähigkeit, die Lage zu erkennen, und der Mut zu handeln. Die Grenzkontrollen könnten jedoch vereinfacht werden für in der Schweiz ansässige Personen, die in die Schweiz zurückkehren, oder für Grenzgänger und Grenzgängerinnen, die sich anhand ihrer Arbeitsbewilligung oder auf andere noch zu bestimmende Weise leicht identifizieren lassen.&nbsp;</p><p><br>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Kann er bestätigen, dass die systematischen Grenzkontrollen, die von Deutschland, aber auch von anderen Ländern wie Italien oder Österreich durchgeführt werden, den internationalen Abkommen entsprechen?</p><p>2. Wie begründet er, dass die Länder, die solche Kontrollen wieder eingeführt haben, diese positiv bewerten?&nbsp;</p><p>3. Wäre es seiner Meinung nach möglich, in der Schweiz ähnliche Massnahmen für alle Grenzen oder zumindest für die Südgrenze zu ergreifen?</p><p>4. Beabsichtigt er, diese Massnahmen zu beurteilen und umzusetzen?</p><p>5. Wenn ja, wann?</p><p>6. Wenn nicht, warum nicht, wenn man bedenkt, dass die meisten anderen Länder genau das Gegenteil tun?</p>
  • Die Schweiz sollte auch wieder systematische Grenzkontrollen einführen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Der Entscheid über die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen liegt in der Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten. Gemäss den Bestimmungen des Schengener Grenzkodex (Art. 21–25) kann diese ausserordentliche Massnahme verfügt werden, wenn der Mitgliedstaat der Ansicht ist, dass eine schwerwiegende Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit vorliegt. Deutschland, Österreich und Italien erachten diese Voraussetzung als erfüllt. Sie sind daher der Auffassung, dass ihr Entscheid zur Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen im Einklang mit dem europäischen Recht ist. Die Europäische Kommission hat sich vor Kurzem dahingehend geäussert, dass alternative Massnahmen wie eine verstärkte Polizeizusammenarbeit Vorrang vor der Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen haben sollten. Der Bundesrat teilt diese Haltung. Zudem ist eine solche Massnahme grundsätzlich nur vorübergehend möglich. Ein Mitgliedstaat, der darauf zurückgreift, muss sicherstellen, dass sie eine angemessene Reaktion auf die Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit ist und dass die Verhältnismässigkeit zwischen der Massnahme und der Bedrohung gewahrt bleibt. Die Wiedereinführung von Grenzkontrollen muss das letzte Mittel sein.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. Der Bundesrat stellt keine Mutmassungen zu den Schlussfolgerungen anderer Staaten an. Irreguläre Migration und Sekundärmigration haben viele Ursachen und Einflussfaktoren. Der Bundesrat geht davon aus, dass sich Binnengrenzkontrollen nicht oder nur sehr kurzfristig auf dieses Phänomen auswirken. Dies hat sich in den letzten Jahren an zahlreichen europäischen Grenzen gezeigt. Selbst wenn Binnengrenzkontrollen wieder eingeführt würden, könnten Drittstaatsangehörige, die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, nur gemäss den Vorgaben der Rückführungsrichtlinie weggewiesen werden, wie das kürzlich ergangene Urteil C-143/22 des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt. Eine Wegweisung an unsere Nachbarstaaten könnte darüber hinaus nur im Rahmen von Rückübernahmeabkommen vollzogen werden. </span><span style="font-family:ArialMT">Das heisst, dass gegen jeden illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen eine Wegweisungsverfügung zu erlassen, und eine Frist zur freiwilligen Ausreise anzusetzen ist. Diejenigen, die ein Asylgesuch stellen, können dies</span><span style="font-family:Arial"> auch bei einer Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen weiterhin zum Zeitpunkt der Einreise in die Schweiz tun. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3.–6. Da die Schweiz nicht Mitglied der europäischen Zollunion ist, kann sie grundsätzlich an allen Grenzen Zollkontrollen durchführen. Sie verfügt daher über umfassendere Möglichkeiten zur Durchführung von Kontrollen an ihren Grenzen als die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Das Bundesamt für Zoll- und Grenzsicherheit (BAZG) ist an den Schweizer Grenzen (Binnen- und Aussengrenzen) präsent und führt situative und risikobasierte Kontrollen durch. Im Rahmen der Zollkontrollen oder bei Vorliegen eines polizeilichen Verdachts führt das BAZG bereits heute Personenkontrollen durch. Im September 2023 wurden die Kontrollen insbesondere an der Grenze zu Italien verstärkt. Der Bundesrat beurteilt laufend die Lage. Er ist der Ansicht, dass sich die Schweiz derzeit nicht in einer Situation befindet, welche die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen rechtfertigen würde. Daher zieht der Bundesrat eine solche Massnahme momentan nicht in Betracht. Er begründet seine Haltung damit, dass die personellen und finanziellen Aufwände in keinem Verhältnis zu den erwarteten Ergebnissen stehen würden. Um irreguläre Sekundärmigration wirksamer zu bekämpfen, wird der Fokus auf eine stärkere Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten gelegt. Die Schweiz unterstützt gemeinsame migrationspolitische Initiativen auf europäischer Ebene und hat mit Deutschland, Österreich und Frankreich entsprechende Aktionspläne ausgearbeitet. </span></p></div>
    • <p>Deutschland wird seine Kontrollen an der Grenze zur Schweiz über den 15. Dezember hinaus fortsetzen, da in den Worten der Innenministerin die «Massnahmen wirken». Berlin hat seit Längerem wieder feste Grenzkontrollen zu Polen, zur Tschechischen Republik und auch zur Schweiz eingeführt. Der Grund dafür ist die starke Zunahme von Flüchtlingen bzw. mutmasslichen Flüchtlingen in Deutschland.</p><p>In der Schweiz ist die Situation ähnlich, wenn nicht noch schlimmer. Die in Chiasso, an der Südgrenze, aber auch in anderen Teilen des Landes verzeichneten Zahlen rechtfertigen es, wieder systematische Grenzkontrollen einzuführen, um einerseits die illegalen Einreisen ins Land zu kontrollieren und andererseits die Einreisebestimmungen strenger durchzusetzen. Das Gesetz würde es erlauben und die Praxis anderer Länder würde es rechtfertigen. Alles was jetzt noch fehlt, sind die Fähigkeit, die Lage zu erkennen, und der Mut zu handeln. Die Grenzkontrollen könnten jedoch vereinfacht werden für in der Schweiz ansässige Personen, die in die Schweiz zurückkehren, oder für Grenzgänger und Grenzgängerinnen, die sich anhand ihrer Arbeitsbewilligung oder auf andere noch zu bestimmende Weise leicht identifizieren lassen.&nbsp;</p><p><br>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Kann er bestätigen, dass die systematischen Grenzkontrollen, die von Deutschland, aber auch von anderen Ländern wie Italien oder Österreich durchgeführt werden, den internationalen Abkommen entsprechen?</p><p>2. Wie begründet er, dass die Länder, die solche Kontrollen wieder eingeführt haben, diese positiv bewerten?&nbsp;</p><p>3. Wäre es seiner Meinung nach möglich, in der Schweiz ähnliche Massnahmen für alle Grenzen oder zumindest für die Südgrenze zu ergreifen?</p><p>4. Beabsichtigt er, diese Massnahmen zu beurteilen und umzusetzen?</p><p>5. Wenn ja, wann?</p><p>6. Wenn nicht, warum nicht, wenn man bedenkt, dass die meisten anderen Länder genau das Gegenteil tun?</p>
    • Die Schweiz sollte auch wieder systematische Grenzkontrollen einführen

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